Prüfungen von Landes- und Kommunalstraßen

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 Präsentation transkript:

Prüfungen von Landes- und Kommunalstraßen Bayerischer Oberster Rechnungshof Peter Stievermann, Ministerialdirigent

Prüfungen von Landes- und Kommunalstraßen 1. Einführende Erläuterungen 2. Prüfung von Planungen (Maßnahme- prüfungen) und Pilotprojekten 3. Erhaltung der Staatsstraßen 4. Zuwendungsprüfung Kommunalstraßen Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

1. Einführende Erläuterungen Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

1.1 Straßennetz in Bayern 2 300 km Bundesautobahnen (BAB) 6 800 km Bundesstraßen (6 500 km in der Baulast des Bundes) 13 900 km Staatsstraßen (13 500 km in der Baulast des Landes) 18 800 km Kreisstraßen (18 400 km in der Baulast der Landkreise) 95 000 km Gemeindestraßen (Gemeindeverbindungs- und Ortsstraßen) Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

1.2 Staatliche Baubehörden Oberste Baubehörde (OBB) im StMI 7 Bauabteilungen in den Bezirksregierungen 2 Autobahndirektionen 23 Straßenbauämter (künftig 22 staatliche Bauämter: 19 H+S, 3 nur H) 90 Straßenmeistereien und 40 Autobahn- und Fernmeldemeistereien 7000 Bedienstete Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

1.3 Haushaltsvolumina für Baumaßnahmen Staatsstraßen: 140 Mio € für Um- Ausbau u. Bestandserhaltung 110 Mio € für Unterhaltung/Instandsetzung Zuwendungen: 200 Mio € für Kommunalstraßen Planung und Bauleitung: 110 Mio € für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

1.4 Personal der Rechnungsprüfung für Straßenbau im ORH: 2 technische Prüfer an den 6 Rechnungsprüfungsämtern: 4 technische Prüfer + 2 Verwaltungsprüfer Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

1.5 Prüfungsansätze Maßnahmeprüfungen Einzelprojektprüfungen Turnusmäßige Ämterprüfungen - Baumaßnahmen, - sächliche Einnahmen und Ausgaben, - Organisation und Personaleinsatz Querschnittsprüfungen zu bestimmten Themen (HOAI, KLR, Erhaltung usw.) Zuwendungsprüfungen Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

2. Prüfung von Planungen (Maßnahmeprüfungen) und Pilotprojekten Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

2.1 Vorgehensweise bei Maßnahmeprüfungen prüfbar abgeschlossene (Teil-)Tätigkeit der Verwaltung Vorentwurf einer Straßenplanung (Lph 3 gem. HOAI) Zeitpunkt: Vorlage des SBA an die Genehmigungsbehörde Ausgewählte SBÄ senden zeitgleich ein Exemplar an den ORH ORH äußert sich noch vor der Plangenehmigung durch - Hinweise, - gemeinsame Ortseinsichten, - Bitte um Stellungnahme o.ä. Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

2.2 Ergebnisse bisheriger Maßnahmeprüfungen Verbesserung der Gradientenführung (Massenausgleich) Konzeptionsänderungen von Brücken und Knotenpunkten Verringerung der Fahrbahnbreite Technisch und ökologisch günstigerer Amphibienschutz Beschränkung auf einen Zwischenausbau Dringlichkeitsänderung bei erheblich gestiegenen Kosten Änderung der Baulastträgerschaft Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

2.3 Projekte mit privater Vorfinanzierung zwei Staatsstraßenverlegungen mit Kosten von zusammen 4 Mio € Mehrkosten von 240 000 € und Abzahlung von 900 000 €/J (10 J) “Einkauf von Zeit” bedeutete letztlich eine Änderung der Dringlichkeiten Generalunternehmerausschreibung brachte keine Vorteile Landtag beschloß künftige Anwendung nur noch in Ausnahmefällen Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

2.4 PPP-Projekte zwei größere Staatsstraßenverlegungen als neue Pilotprojekte Bau sowie Betrieb auf 30 Jahre ein Projekt wurde vor kurzem vergeben, das zweite ist für 2006 geplant Prüfung der Vertragsunterlagen ist in die Wege geleitet Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

3. Erhaltung der Staatsstraßen Die bauliche Erhaltung wird unterteilt in - Instandhaltung - Instandsetzung - Erneuerung Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

3.1 Thesen Am wirtschaftlichsten ist es, die richtige bauliche Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt zu ergreifen! Verzögertes Tätigwerden bedeutet einen Verstoß gegen die Wirtschaftlichkeit! Die Fachverwaltung braucht die Kenntnis, was in jedem Einzelfall zu tun ist und wieviel Geld dazu benötigt wird! Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

3.2 Bewertungsmaßstäbe Bezugsgröße “Straßenfläche”: 0,5 ./. 2,0 €/qm und Jahr, je nach Straßenzustand und Verkehrsbedeutung “Anlagevermögen”: jährlich 1,0 ./. 1,5 % des Wiederbeschaffungswertes Lebenserwartung einer Straßendecke etc. Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

3.3 Folgerung 1 Zielwert für die Staatsstraßen (Zustand mäßig, Verkehrsbedeutung mittel) mind. 1,25 €/qm einschl. Instandhaltung (UI der SM) bzw. 1,0 €/qm für Instandsetzung + Erneuerung. Tatsächlich anstelle von 1,0 €/qm nur 0,45 €/qm (10-Jahresmittel). Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

3.3 Folgerung 2 Anlagevermögen der Staatsstraßen etwa 16 Mrd. € 1,0 % davon ergibt 160 Mio €/Jahr Tatsächlich investiert wurden in den letzten 10 Jahren im Mittel 38,4 Mio €/Jahr (0,24 %). Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

3.3 Folgerung 3 Bei einer angenommenen Lebensdauer einer Straßendecke von 15 – 20 Jahren wären jährlich 700 – 900 km instandzusetzen (OB, Dünnschichtbelag, Decke, Oberbau, Ausbau) Tatsächlich waren es im 10-Jahresmittel nur 360 km/Jahr, was einem mittleren Wiederholungsfaktor von 38 Jahren entspricht. Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

3.3 Folgerung 4 Der ORH hat im letzten Jahrzehnt den Landtag dreimal im Rahmen seiner Jahresberichte über diese Situation informiert. Die Landtagsbeschlüsse, künftig der Erhaltung Priorität einzuräumen, haben zu keiner nachhaltigen Verbesserung geführt. Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

3.4 Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) In Bayern werden neben den Bundesfernstraßen auch die Staatsstraßen erfaßt Bisher zwei Meßkampagnen: 1996/98 und 2002/03 Substanz- und Gebrauchswerte der Staatsstraßen erheblich schlechter als die der Bundesstraßen Bei Staatsstraßen weitere Verschlechterung und vergrößerte Streubreite der SBÄ Erhaltungsprogramme der SBÄ unter Einbeziehung der ZEB Querschnittsprüfung an 7 SBÄ Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

3.5 Ergebnisse Der akute Handlungsbedarf auf Strecken “oberhalb des Schwellenwertes” schwankt von Amt zu Amt erheblich (2,2 % bis 32 % des bauamtlichen Netzes) Die nach Längen zugewiesenen Gelder werden uneinheitlich eingesetzt (€/qm) Die Entscheidungshilfen aus der ZEB werden nur teilweise verwendet; ein systematisches Abarbeiten der Dringlichkeitslisten ist nur ausnahmsweise zu finden Eine Erfolgskontrolle bei ausgeführten Maßnahmen fehlt Die Bauwerkserhaltung geht auch bei Großbrücken zu Lasten des Amtskontingents Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

Durchschnittliche Ausgaben [EURO/m2] für die Bestandserhaltung der Staatstraßen von 1995 bis 2004 Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

Durchschnittliche Ausgaben [EURO/m2] für die Bestandserhaltung der Staatstraßen von 1999 bis 2004 Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

Durchschnittliche Ausgaben [EURO/m2] für die Bestandserhaltung der Staatstraßen von 2002 bis 2004 Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

Durchschnittliche jährliche Ausgaben [Euro/m2] für die Erhaltung der Staatsstraßen von 1994 bis 2004 - Straßenbauämter - Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

3.6 Empfehlungen Mittel entsprechend dem tatsächlichen Bedarf zuteilen Die Sanierung zumindest von Großbrücken zentral bewirtschaften Hilfsmittel der ZEB anwenderfreundlicher aufbereiten In den Dringlichkeitslisten im einzelnen die Folgerungen angeben Erfahrungsaustausch über wirtschaftliche Bauverfahren als Voraussetzung für eine einheitliche Vorgehensweise bei ausgebauten bzw. nicht ausgebauten Straßen Leitlinien für künftige Strategien entwickeln Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

4. Zuwendungsprüfung Kommunalstraßen Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

4.1 Anteilfinanzierung Früher Regelförderung im kommunalen Straßenbau Probleme bereiteten vor allem die vielfach langen Zeiten zwischen Bauende und VN Die Prüfung der Zuwendungsfähigkeit aller Teilleistungen ist oft aufwendig Feststellungen der Rechnungsprüfung führen häufig zu Rückforderungen ORH-Forderung nach Vereinfachung in Form von Festbetragsfinanzierungen Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

4.2 Festbetragsfinanzierung Inzwischen werden in etwa 95 % der Fälle Festbeträge gewährt. Wegen größerer Abweichungen zwischen Kostenschätzung und Abrechnung werden Festbeträge erst nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse bewilligt. Die VN-Prüfung beschränkt sich weitgehend, ob der Festbetrag bleibt. Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

4.3 Änderung von Festbeträgen Eine Neufestsetzung ist vor allem dann geboten, wenn der Förderhöchstsatz überschritten wird unzutreffende Angaben im Antrag die Höhe des Festbetrags beeinflußt haben die Projektausführung unvollständig oder erheblich anders war gegen Auflagen verstoßen wurde neue Deckungsmittel hinzutraten Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

4.4 Fazit Die Festbetragsfinanzierung hat sich bewährt. Insbesondere haben sich die Zeiten zwischen Bauende und VN erheblich verkürzt. Der Verwaltungsaufwand hat sich stärker auf die Bewilligung verlagert. Die Art der Prüfung hat sich erheblich verändert; neben einer gewissen “Umschulung” der Prüfer bedarf es noch immer einer Abstimmung in besonderen Fällen. Die Anzahl der Prüfungen muß gegenüber früher ggf. erhöht werden, wenn die Verwaltung immer weniger Fälle prüft und dabei auch die Stichproben ausdünnt (Verwendungsbestätigung!). Bayerischer Oberster Rechnungshof - Peter Stievermann, Ministerialdirigent

ENDE Bayerischer Oberster Rechnungshof Peter Stievermann, Ministerialdirigent