für die neuen Familienzentren Klaus Dreyer

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 Präsentation transkript:

für die neuen Familienzentren Klaus Dreyer Unterstützung für die neuen Familienzentren Klaus Dreyer LWL-Landesjugendamt

Landesjugendamt und Familienzentren finanzielle Förderung umfassende Beratung in fachlichen, rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen Fortbildung Erteilung von Betriebserlaubnissen für neue Betreuungs- und Förderangebote

Ist eine neue Betriebserlaubnis für ein Familienzentrum erforderlich? Das Familienzentrum benötigt keine Betriebserlaubnis. Betriebserlaubnispflichtig sind weitere Kinder- / Spielgruppen (regelmäßiges Betreuungsangebot). Dann besteht auch Unfallversicherungsschutz. Sind die Eltern anwesend oder in der Kita zu erreichen, besteht keine Betriebserlaubnispflicht und kein Versicherungsschutz.

Hinweis auf LWL- Rundschreiben Nr. 43/08 und 2/09 Wann und für wen besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz ? Kinder, die aufgrund eines Betreuungsvertrages regelmäßig in der Kita betreut werden, wenn die Kita über eine Betriebserlaubnis verfügt Besucherkinder und „Nur-Sprachförderkinder“: gesetzliche Unfallversicherung (vorläufig !) Eltern: grs. keine gesetzliche Unfallversicherung Ausnahme: im Rahmen der Funktion im Elternrat Hinweis auf LWL- Rundschreiben Nr. 43/08 und 2/09

Fremdnutzung von Räumen in Kindertageseinrichtungen außerhalb der Öffnungszeiten können Räume auch anderen Anbietern zur Verfügung gestellt werden, innerhalb der ÖZ darf der Kita-Betrieb nicht gestört werden. Grundsatz bei zusätzlichen Förderangeboten für Kinder (Ballett, Englisch etc.) kein Ausschluss von Kindern aus Gründen mangelnder Leistungsfähigkeit der Eltern; zusätzliche Angebote grs. unentgeltlich bzw. für alle Eltern vertretbare Kosten und konzeptionelle Einbindung

Therapeutisches Angebot in Kindertageseinrichtungen therapeutische Versorgung gehört aus Sicht der Jugendhilfe in die Kita - bekannte Umgebung, Bezugspersonen, Austausch ist besser u. unkompliziert möglich - Therapieerfolg schneller und nachhaltiger - Entlastung für Familie

SGB V / Heilmittelrichtlinien (HMR): Leistungsort ist Praxis desTherapeuten Arzt muss Therapie verschreiben, Eltern wählen einen Therapeuten; Wahlrecht der Eltern Aber: Therapie bei Kindern mit Behinderung in Kitas zulässig, insbes. bei Ganztagsbetreuung Vereinbarung zwischen MAGS, KKen in W-L, KÄV W-L, Freie Wohlfahrtspflege und LWL / 2007

Verwendungszwecke der Pauschale für Familienzentren ( 12.000 Euro) Grundsatz: alles was dem Familienzentrum dient z.B. Personal: Einkauf von Leistungen Dritter (Beratung, Fortbildung, Honorare, z.B. Referenten eines Elternkurses etc.) Zusätzliche Leitungsstunden (zur besseren Koordination, Management des FZ) z.B. Sachausgaben: Mobiliar (z.B. für Eltern, für Eltern/Kindgruppe) Büroausstattung und -kosten

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! LWL-Landesjugendamt Westfalen Klaus-Heinrich Dreyer