International Office Neustadtswall 30, AB-Gebäude, 1. Etage, Montag 13 -15 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9 -12 Uhr Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte.

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 Präsentation transkript:

International Office Neustadtswall 30, AB-Gebäude, 1. Etage, Montag Uhr, Dienstag und Donnerstag Uhr Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte International Office Neustadtswall 30, AB-Gebäude, 1. Etage, Montag Uhr, Dienstag und Donnerstag Uhr jjjjjjjjjjjjjjjjjlllllllll lllljjjj

2 Gliederung: 1.Vorbereitung 2.Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule der Hochschule Bremen (HSB) 3.Fördermöglichkeiten 4.Unterstützung Praktikumssuche 5.Sprachnachweise 6.Länderinfos/ kulturelle Vorbereitung 7.Kontakt

3 - Bewerbung - Sprachkenntnisse/ Sprachzeugnis - Visums- Einreisebestimmungen - Gültigkeit der Reisedokumente - Unterkunft - Immatrikulation und Semesterticket (HSB) - Stipendienanträge - Impfungen - Krankenversicherung - Reiseversicherung machen-zum-absprung/ 1. Vorbereitung

4 2. Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule der HSB -325 Kooperationen in über 70 Ländern weltweit -Die Vorteile Vereinfachtes Bewerbungsprozedere Sprachzeugnis ggf. nicht erforderlich Studiengebührenerlass/-reduzierung Anerkennung der Leistungen Studiengangs- bzw. fachbereichsbezogen -Kontakt und Bewerbung über das Departmental International Office Ihrer Fakultät

5 3. Fördermöglichkeiten - Überblick 3.1 Auslands-BAföG 3.2 ERASMUS+ 3.3 PROMOS 3.4 Fulbright Kommission 3.5 KfW-Bildungskredit 3.6 Stipendiendatenbanken

6 3.1 Auslands-BAföG Voraussetzungen -Bei Bezug von Inlands-BAföG = Anspruch auf Auslands-BAföG - Aber auch wer kein Inlands-BAföG bezieht sollte Anspruch prüfen/ gute Chancen auf Auslandsbafög -Ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache -Mindestens einjährige, inländische Ausbildungsphase (Ausnahmen möglich) -Anrechenbarkeit der Leistungen -Mind. 1 Semester (Studium) / Mind. 12 Wochen (Praktikum) - Innerhalb der EU: Beendigung des Studiums im Ausland möglich bzw. komplettes Studium im Ausland ebenfalls möglich -Praktikum: Antritt innerhalb der Regelstudienzeit

7 3.1 Auslands-BAföG Zuschuss -Studiengebühren werden bis max € je Studienjahr übernommen -Auslandszuschlag außerhalb der EU (Höhe ist länderbezogen) -Zuschlag zu der Auslandskrankenversicherung -Reisekostenpauschale - EU Pauschale 500 € (50% Darlehen) - Nicht-EU Pauschale 1000 € (50% Darlehen) Diese Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung sind ein Zuschlag und brauchen nicht zurückgezahlt werden.

8 3.1 Auslands-BAföG Sonstiges -Anträge auf Förderung sind nicht beim Hochschulwerk der Heimatuniversität sondern je nach gewünschtem Zielland bei zuständigem BAföG-Amt einzureichen (z.B. USA = BAföG-Amt Hamburg) -Anträge ca. 6 Monate vor Ausreise stellen, damit das Geld rechtzeitig verfügbar ist -Bei den Studiengebühren muss man in der Regel in Vorleistung gehen -Studium und Praktikum nacheinander möglich -Wenn Studium außerhalb der EU, dann Praktikum nur im selber Land möglich (Ausnahmen möglich) -Studium und Praktikum innerhalb der EU, dann Länderwechsel möglich

9 3.1 Auslands-BAföG Beratung HSB ASTA – BAföG und Sozialberatung Standort NeustadtswallStandort Werderstr. Raum: M 06a Raum: C03 Mo - Fr: Uhr Di: Uhr & Uhr Do: 8: :15 Uhr Standorte ZiMT Raum: 10 (EG) Mi: 8: :00 Uhr Homepage: Links

ERASMUS+ Voraussetzungen - Vollzeitstudierende/r an der HS Bremen - Nur Programmländer -Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten: insgesamt bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus -Mobilitäten aus der alten Programmgeneration (PLL) werden angerechnet - Mittelverfügbarkeit - Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken (SMS) zusätzlich: - Vorhandensein eines Interinstitutional Agreements (SMS) mit der Gasthochschule - Dauer min. 3 Monate (90 Tage) - Studierende im ersten (Bachelor-) Studienjahr können nicht gefördert werden - Auslandsaufenthalt zu Praktikazwecken (SMP) zusätzlich: –Dauer min. 2 Monate (60 Tage) –Aufnehmende Einrichtungen: Hochschulen mit ECHE (Erasmus Charta für die Hochschulbildung) oder beliebige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen –Folgende Einrichtungen kommen nicht in Betracht: EU-Institutionen (vollständige Liste: Einrichtungen die EU-Programme verwalten –Neu: Graduiertenpraktika: Auswahl für die Förderung im letzten Studienjahr Praktikum muss innerhalb eines Jahres durchgeführt und abgeschlossen werden Wird auf die max.12 Monate der Studienphase der Antragsstellung angerechnet

ERASMUS+ Programmländer Mitgliedstaaten der EU Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Programmländer außerhalb der EU Mazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei Überseeische Gebiete z.B. Grönland, Niederländische Antillen Vollständige Liste zum Download auf unserer HP: ERASMUS+  Allgemeines  Informationen zum EU-Programm Die Schweiz ist 2015/16 kein Programmland.

ERASMUS+ Zuschuss -Das Stipendium wird vor Beginn der Mobilität in einer Summe ausgezahlt -Von der Förderdauer werden abhängig von der Gesamtdauer der Mobilität eine gewisse Anzahl an sogenannten Zero-Grant-Tagen einbehalten - Restzahlung nach Einreichung der Abschlussunterlagen - Höhe richtet sich nach Mittelverfügbarkeit -Spezifische Regelungen bei Sonderförderung -Auslands-BAföG kann gestellt werden, das Stipendium wird erst ab einer Höhe von über 300,00 Euro/Monat angerechnet. Ländergruppen:SMSSMP LGI – Dänemark, Irland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland, Schweden, UK, Liechtenstein, Norwegen 300 EUR/ Monat 10 EUR/ Tag 420 EUR/ Monat 14 EUR/ Tag LG II – Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Island, Türkei 240 EUR/ Monat 8 EUR/ Tag 360 EUR/ Monat 12 EUR/ Tag LG III – Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Mazedonien 180 EUR/ Monat 6 EUR/ Tag 300 EUR/ Monat 10 EUR/ Tag

ERASMUS+ Sonderförderungen 1. Förderung von Studierenden mit Behinderung (GdB von mindestens 50) –Förderung im Rahmen von ERASMUS finanzierten Studien- oder Praktikaaufenthalten –Option 1 – Pauschal: Erhalt des Höchstbetrages der entsprechenden Ländergruppe –Option 2 – Individuell: Antrag auf eine Zuschusszahlung für entstehende Mehrkosten (Beleg-Nachweis erforderlich) 2. Förderung von Studierenden mit Kind –Förderung im Rahmen von ERASMUS finanzierten Studienaufenthalten –Für Studierende, die alleine mit ihrem(n) Kind(ern) ins Ausland gehen –Erhalt einer festgesetzten Pauschale von 200,00 Euro/Monat SMSSMP LG I500 EUR700 EUR LG II450 EUR650 EUR LG III400 EUR600 EUR Abbildung: Höchstbeträge der Ländergruppen

ERASMUS+ Beratung und Antragsstellung Hochschule Bremen International Office - Erasmus Neustadtswall Bremen Ilka Knippel und Katharina Nowakowski Telefon+49 (0) oder Telefax+49 (0) Sprechzeiten Mo: – Uhr Di und Do: 9.00 – Uhr Homepage:

3.3 DAAD-Stipendien Stipendienprogramme des DAAD für das Auslandsstudium und –praktikum auch Jahresaufenthalte (kombinierte Studien- und Praxissemester) Stipendien für Studierende und Graduierte weltweit Hohe Anforderungen an Bewerber: persönliche, fachliche, sprachliche Eignung Bewerbungstermine beachten! Studium: Praktikum: Stipendiendatenbank des DAAD: Info und Beratung Hochschule BremenAndrea Thode International Office Telefon+49 (0) Neustadtswall 30Telefax+49 (0) Sprechzeiten Mo: – Uhr Di und Do: 9.00 – Uhr 15

Promos Voraussetzungen -Vollzeitstudierende/r an der HS Bremen -Alle Nationalitäten ( Einschränkung bei ausländischen Studierenden: Aufenthalte im Heimatland sind nicht förderfähig) -Förderung über ERASMUS+ ist nicht möglich -Studienbedingte Auslandsaufenthalte für Studium (inkl. Abschlussarbeiten), Praktikum, Fachkurse und Wettbewerbsreisen. Sprachkursaufenthalte für Studierende in nicht-internationalen Studiengängen -Überdurchschnittliche Studienleistungen -Nachweis guter Kenntnisse der Arbeitssprache (B2) -Wir berücksichtigen gesondert: -extracurriculares Engagement -ehrenamtliche Tätigkeiten -Kindererziehung! -Schwerbehinderung (GdB ≥ 50%) Bitte beachten: - PROMOS wird nicht komplementär zu Förderungen des Auslandsaufenthalts aus anderen deutschen öffentlichen Mitteln (z. B. politische Stiftungen, Studienstiftung des deutschen Volkes, Fulbright Commission) vergeben. - Der gleichzeitige Bezug von BAföG und Deutschlandstipendium ist möglich - Semesteraufenthalte (Studium und Praktikum) können nur einmal über PROMOS gefördert werden

3.4 Promos Was kann gefördert werden? -Studien- und Forschungsaufenthalte, sowie Abschlussarbeiten (1 - 6 Monate) - weltweit -Bei Studienaufenthalten gilt: Vorlesungszeiten inkl. Vorgeschalteter Orientierungstage bzw. anschließender Prüfungszeiten -Praktika (6 Wochen - 6 Monate) - außerhalb Europas -Konkret: nicht innerhalb der EU-Länder, der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei / einzige Ausnahme hier: Überschreitung der maximalen Förderdauer von ERASMUS+ -Folgende Einrichtungen kommen nicht in Betracht: -EU-Institutionen (vollständige Liste: -Einrichtungen, die EU-Programme verwalten -Praktika, die durch die Organisationen IAESTE, AIESEC, bvmd, ZAD und ELSA vermittelt sind, können aus DAAD-Mitteln mit Fahrtkostenzuschüssen gefördert werden. Bewerbungen sind direkt über die genannten Vermittlungsorganisationen einzureichen. -Eine Förderung bezahlter Praktika ist nur möglich, wenn die monatliche Praktikumsvergütung 300 EUR nicht überschreitet, kostenfrei gewährte Unterkunft/Verpflegung rechnen wir mit monatlich 150 EUR an. -Praktika können ggfs. auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master an der HS Bremen vorliegt. 17

3.4 Promos 18 Was kann gefördert werden? -Fachkurse (5 Tage – 3 Wochen) an Hochschulen oder bei wissenschaftlichen Organisationen im Ausland - weltweit -Monatliches Teilstipendium plus Zuschuss zu den Kursgebühren i.H.v. 250 EUR (bis zu 14 Tage) bzw. 500 EUR (Kurse ab 14 Tage) -Sprachkurse für Studierende in nicht-internationalen Studiengängen (3 Wochen - 6 Monate; ganztägig) an staatlichen Hochschulen im Ausland - weltweit -Monatliches Teilstipendium plus Zuschuss zu den Kursgebühren i.H.v. 500 EUR -Fach- und Sprachkurse können ggfs. auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master an der HS Bremen vorliegt. -Wettbewerbsreisen (max. 12 Tage), z.B. Teilnahme an internationalen studentischen Wettbewerben im Ausland, wie National Model United Nations in New York, Programmierweltmeisterschaften, EU-Simulationsveranstaltungen -Zuschuss zu den Aufenthaltskosten (30 EUR/Tag für Reisen in die EU-Staaten, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz und die Türkei; für alle übrigen Länder 45 EUR/Tag).

3.4 Promos Zuschuss -Teilstipendien – Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten -Ermittlung der monatlichen Förderhöhe: Aufrundung auf halbe Monate ab 7 Tage, Aufrundung auf ganze Monate ab 21 Tage -Förderhöhe: -Keine Übernahme von Studiengebühren und/oder Reisekosten (hochschulspezifische Regelung) -Antrag auf Auslands-BAföG kann gestellt werden, das Stipendium wird erst ab einer Höhe von über 300,00 Euro/Monat angerechnet. -Förderung von Studierenden mit Behinderung (GdB von mindestens 50): auf Antrag ist eine Zuschusszahlung für durch den Auslandsaufenthalt entstehende Mehrkosten möglich (Beleg-Nachweis erforderlich) 19 Länder:Förderung Japan500 EUR/ Monat Angola, Kasachstan, Kongo, USA, Venezuela400 EUR/ Monat alle anderen Länder300 EUR/ Monat

Promos Bewerbungsfristen für Auslandsvorhaben, die zwischen dem und dem beginnen für Auslandsvorhaben, die zwischen dem und dem stattfinden (Ausreise vor dem ) Beratung und Antragsstellung Hochschule BremenChristiane Sgonina International Office Telefon+49 (0) Neustadtswall 30Telefax+49 (0) Sprechzeiten Mo: – Uhr Di und Do: 9.00 – Uhr Homepage:

3.5 Fulbright Kommission 21 Fulbright-Stipendien für die USA - Voll- und Teilstipendien zur fachlichen Vertiefung und Ergänzung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule und zur Begegnung mit den USA - Zielgruppe: Deutsche Studierende und Graduierte, die sich in den USA nicht nur weiterbilden wollen, sondern sich auch als Botschafter ihres Landes verstehen. - Abschlussarbeiten werden nicht gefördert. Kontakt: Deutsche Programme German Programs Fulbright-Kommission Lützowufer Berlin Es gibt folgende Programme:

Fulbright Kommission 1. Fulbright-Jahresstipendien für die USA -Zielgruppe Deutsche Studierende und Absolventen mit sehr guten Englischkenntnissen und Studienleistungen -Stipendienzweck Studienaufenthalte im Rahmen von Jahresstipendien für ein mindestens zweisemestriges Vertiefungsstudium an amerikanischen Hochschulen in den USA auf dem Niveau der Graduate Studies zielen -Stipendienleistung - anteilige Finanzierung Lebenshaltungskosten und Studiengebühren mit Stipendien bis zu $ Studienplatzvermittlung durch die Fulbright-Kommission - transatlantische Reisekosten - Nebenkostenpauschale (für Gesundheitszeugnis, Sprachtests etc.) - Kranken-/Unfallversicherung - gebührenfreie Visabeantragung - Betreuung durch die Fulbright-Kommission - Teilnahme an Vorbereitungstagung in Deutschland und an Fulbright Cultural Enrichment Seminars in den...USA -Bewerbungsfrist: jährlich im Juli (ca. 14 Monate vor geplantem US Aufenthalt) -Bewerbungsunterlagen für die Stipendien im amerikanischen Studienjahr finden Sie ab Ende April 2015 hier:

3.5 Fulbright Kommission Fulbright-Reisestipendien für die USA -Zielgruppe Deutsche Studierende mit sehr guten Englischkenntnissen und Studienleistungen, die ihren Aufenthalt in den USA über deutsch-amerikanische Hochschulpartnerschaftsprogramme arrangieren und (teil-) finanzieren -Stipendienleistung - Reisekostenpauschale i.H.v. 1,350 EUR für die Finanzierung der transatlantischen Flugkosten - Nebenkostenpauschale i.H.v. 650 EUR für den Flughafentransfer, Auslandskrankenversicherung und..Visabeantragung - Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar in Berlin im Frühjahr -Bewerbungsfrist: jährlich im Januar (ca. 8 Monate vor geplantem US Aufenthalt) -Infos über die dann gegebenenfalls aktualisierte Ausschreibung des Programms ab Nov/Dez 2015:

3.5 Fulbright Kommission Sommerstudienprogramme an Universitäten in den USA für bestimmte Zielgruppen, z.B. -Stipendienprogramm "Fulbright Summer Institute" in den USA für Fachhochschulstudierende und - “Intercultural Communication Program” für Studierende in Dualen Studiengängen Zur Zeit werden keine Stipendien ausgeschrieben. Aktuelle Infos gibt es auf den Seiten der Fulbright Kommission:

KfW-Bildungskredit Voraussetzungen Für Studium und Praktikum (auch im Ausland) in fortgeschrittener Phase der Ausbildung Unabhängig vom Einkommen (auch der Eltern) Bonitätsprüfung nicht erforderlich Bis zum 12. Studiensemester / 36. Lebensjahr Zuschuss Monatlich: 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR (andere Optionen möglich) Zinsgünstiger Kredit Parallel neben BAföG und anderen Förderungen möglich Rückzahlung nach 4 Jahren/monatlich 120 € Außerordentliche Rückzahlungen möglich Antragsstellung und weitere Infos Alternative Studienkredit der „Deutsche Bildung AG” Mehr Informationen:

Stipendiendatenbanken Stipendiendatenbank des DAAD [Deutscher Akademischer Austauschdienst] Stipendien für Studierende und Graduierte weltweit Voraussetzungen: persönliche, fachliche, sprachliche Eignung (z.T. persönliches Gespräch beim DAAD) Bewerbungstermine beachten Zuschüsse je nach Art des Stipendiums –Zuschuss zu Studiengebühren –Reisekostenpauschale –Monatliches Stipendium –Krankenversicherung –Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversichert durch DAAD Botschafterfunktion Mehr Informationen: Weitere Datenbanken (Bundesministerium für Bildung und Forschung) (2. Bildungsweg) (Begabtenförderung)

27 4. Unterstützung bei der Suche nach einem Praktium 1.Praktikumsvermittlung PractiGo: American Institute for Foreign Study Group: IAESTE - Für Studierende technischer Fachrichtungen AIESEC –Netzwerk in über 90 Ländern –Alle Fachrichtungen, gerne Wirtschaft –Ca. 350 € Vermittlungsgebühr (nur bei Erfolg) –Mithilfe –Vergütung ja –Büro: Universität Bremen –Tel – 2. Informationen und Beratung: Career Service der Hochschule Bremen -Organisation hochschulinterner Veranstaltungen (z.B. Bewerbungstrainings) -Informationen zu Bewerbungen (national und international) -Links zu Jobmessen, Praktika- und Berufseinstieg -Literaturtipps

28 5. Sprachnachweise TOEFL – – Vorbereitungskurse im Fremdsprachenzentrum Bremen [FZHB] – Kosten zur Zeit ca. 240 $ IELTS – –Vorbereitungskurse und Prüfungen im FZHB DAAD Sprachzeugnis –Von jedem zertifizierten Englischlehrer oder im FZHB (ca. 20 €) –Formblatt unter

29 6. Länderinfos/ interkulturelle Vorbereitung - International Day der Hochschule Bremen am 26. November Informationen über ein Auslandssemester in verschiedenen Ländern -Vorträge über Studium, Praktikum, Land und Leute, Fettnäpfchen, Finanzierung, Unterkunft, Visabestimmungen, Auslandsversicherungen und vieles mehr -Musik, Tanz, Gesang aus verschiedenen Ländern und landestypische kulinarische Spezialitäten - „Go out! studieren weltweit“ - EU Community des DAAD [u.a. Länderinfos, Erfahrungsberichte]

30 7. Kontakt International Office Hochschule Bremen Neustadtswall Bremen Sprechzeiten Mo: – Uhr Di und Do: 9.00 – Uhr Homepage:

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen ?