PRaktiv informiert... (Stand 01/2015)

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 Präsentation transkript:

PRaktiv informiert... (Stand 01/2015) Bausteine der Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge/gesetzliche Zusatzversicherung VBL Klassik Versicherungsverträge mit Nutzung von Riester/Rürup/VBL Dynamik/VBL Extra Wissenswertes zur Rentenversicherung bei Arbeitslosigkeit Minijob - Midijob Tipps für Studenten & Hilfskräfte Tipps für Beamte bei Statuswechsel Rentenberechnung Rente, Kranken- /Pflegeversicherung und Steuern Abschlagsfreie Rente möglich ab 63 Wissenswertes zur Frührente Quellenangaben

Bausteine der Altersvorsorge Die durchschnittliche Höhe der gesetzlichen Rente beträgt zur Zeit ca. 64% vom letzten Nettoeinkommen, d.h. es entsteht eine individuelle Lücke von 16 bis zu max.36%, die jeder Arbeitnehmer für sich schließen sollte… Folgende Möglichkeiten können dazu genutzt werden: 1. Betriebliche Altersvorsorge (Eichel-Rente / Entgeltumwandlung) Gesetzliche Zusatzversicherung VBL (für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst) Wohn-Eigentum: bei Selbstnutzung Einsparung der Miete auch im Rentenalter durch weitere Einkünfte aus Vermietung + Verpachtung Achtung Versteuerung, seit 2005 gibt es den Altersentlastungsbetrag von max. 40% dieser schmilzt bis 2040 komplett auf! Fragen Sie Ihren Steuerberater. 3. Lebensversicherung bzw. private Rentenversicherung auf Basis einer Lebensversicherung: Einkünfte steuerfrei (Abschluss bis 31.12.2003) Einkünfte versteuert (Abschluss ab 01.01.2004) 4. Versicherungsverträge mit Nutzung von Riester/ Rürup PRaktiv-Tipp: eine auf die eigenen Lebensumstände abgestimmte, individuelle Kombination!

Betriebliche Altersvorsorge/ Gesetzliche Zusatzversicherung VBL Klassik (für Beschäftigte im Öffentliche Dienst): Die sogenannte Eichel-Rente bzw. die damit verbundene Entgeltumwandlung, hat den Vorteil dass die monatlichen Beiträge direkt vom Bruttoverdienst abgezogen werden. So gesehen wird das Geld erst einmal nicht versteuert. Die meisten Anbieter arbeiten provisionsfrei, sodass mit dem ersten Euro in die Zukunft investiert wird. Wissenswertes zum Thema steht unter dem Link http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Altersversorgung Für TV-L/TV-ÖD Beschäftigte unter VBL Klassik https://www.vbl.de/de/versicherte/pflichtversicherung/vblklassik/

Versicherungsverträge mit Nutzung von Riester/Rürup/VBL Dynamik/VBL Extra: für Arbeitnehmer unter http://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente für Selbstständige unter http://de.wikipedia.org/wiki/Rürup-Rente für TV-L/TV-ÖD Beschäftigte unter VBL Dynamik https://www.vbl.de/de/versicherte/freiwillige_versicherung/produktinformationen/ oder unter VBL Extra https://www.vbl.de/de/versicherte/freiwillige_versicherung/produktinformationen vblextra/ Genaueres über weitere Anbieter und deren Konditionen erfahren Sie direkt bei den Versicherungsgesellschaften, Geldinstituten und Bausparkassen Ihres Vertrauens!

Wissenswertes zur Rentenversicherung bei Arbeitslosigkeit Für Arbeitslose die ALG I beziehen, zahlt die Bundesagentur für Arbeit weiterhin in die Rentenkasse ein (Basis ist die scheinbare Weiterführung von 80% des letzten Bruttoeinkommens). Für ALG II-Empfänger werden ab 01.01.2011 keine RV-Beiträge mehr eingezahlt... Achtung, hier entsteht ein Lücke, die aber über eine freiwillige Versicherung zu schließen ist! Selbstständige können sich auf Antrag pflicht- oder auch freiwillig versichern und haben somit ebenfalls die Möglichkeit später eine Rente zu erhalten. Pflegezeiten und Zeiten von Kindererziehung werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt! Siehe Broschüren der Deutschen Rentenversicherung: Freiwillig Rentenversichert: Ihre Vorteile Was wir für Familien tun Kindererziehung – Ihr Plus für die Rente

Minijob - Midijob Bruttoverdienste aus nicht-selbstständiger Arbeit sind seit 01.01.2013 ab 450 Euro/Monat dauerhaft sozialversicherungspflichtig! Bleibt der Verdienst darunter (Minijob) kann der Arbeitnehmer wählen, ob in die Rentenversicherung eingezahlt werden soll oder nicht – Achtung, dies kann sinnvoll sein, da u.a. Anspruch auf Rehabilitations-Leistungen entsteht und die Anzahl der Rentenversicherungsjahre für einen vorzeitigen Rentenbeginn zählt! Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale im Gewerbe von 30% (13% KV, 15% RV, 2% LSt) und im Privathaushalt von 12% (5% KV, 5% RV, 2% LSt), sodass auf den AN im Gewerbe ein RV-Beitrag von 3,9% und im Privathaushalt 13,9% anfällt. Azubi-Entgelte sind ebenfalls sozialversicherungspflichtig auch wenn deren Verdienst unter 450 Euro/Monat liegt! Midijobs, also zwischen 450,01 Euro und 800 Euro haben reduzierte Beitragssätze in allen Sozialversicherungsbereichen – die Formel zur Ermittlung der SV-Beiträge steht beispielhaft erklärt in der Broschüre: Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente Weitere interessante Hinweise stehen unter: Berufsstarter und ihre Sozialversicherung

Tipps für Studenten & Hilfskräfte Die Krankenversicherung der Rentner steht für Studenten offen, wenn sie beispielsweise eine Waisenrente beziehen. Dies gilt nicht, wenn die Studenten selbst krankenpflichtversichert sind, also nebenbei noch Geld verdienen. Bei Minijobs bis 450 Euro haben Studenten einen RV-Anteil im Gewerbe von 3,9%und im Privathaushalt von 13,9%, der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale im Gewerbe von 30% (13% KV, 15% RV, 2% ESt) und im Privathaushalt von 12% (5% KV, 5% RV, 2% LSt). Um sozialversicherungsfrei i.S. v. KV, PV & AV zu bleiben, dürfen Studenten jährlich mit einem Bruttoverdienst von mehr als 450 Euro / Monat nicht mehr als 20 h/Woche beschäftigt sein (das Studium muss vorrangig sein!). RV-Beiträge von 9,95% sind sowohl vom Studierenden als auch vom AG zu zahlen. Dies gilt ebenso bei Jobs mit mehr als 20h/Woche begrenzt bis 26 Wochen im Jahr. Erst darüber hinaus sind KV, PV & AV vom Arbeitnehmer zu zahlen. Ausnahmen gibt es in den Semesterferien und bei Praktikas, wenn sie Teil des Studiums sind, innerhalb dessen absolviert werden und das Studium grundsätzlich im Vordergrund steht. Befristete Aushilfsjobs bis 2 Monate oder 50 Arbeitstage/Jahr sind in voller Höhe sozialversicherungsfrei – Achtung: Falle bei mehreren Jobs im Jahr!!! Siehe Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: Tipps für Studenten: Jobben und Studieren

Tipps für Beamte bei Statuswechsel Wechselt jemand vom System der Beamtenversorgung in ein versicherungspflichtiges Versorgungssystem, wird eine Nachversicherung für die versicherungsfreie Beschäftigungszeit erfolgen. Diese Nachversicherung wird vom bisherigen Dienstherren durchgeführt – siehe auch Formularpaket Nachversicherung der Deutschen Rentenversicherung.

Monatliche Rente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor - Entgeltpunkte errechnen sich aus dem Verhältnis zwischen dem jährlichen sozialversicherungspflichtigen Bruttoverdienst eines Arbeitnehmers und dem Bundesdurchschnittsverdienst (Jahr 2011: 30.268 Euro). Alle so gesammelten Entgeltpunkte werden zu Rentenbeginn aufaddiert. Mit dem Zugangsfaktor werden Zu- und Abschläge bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Einen Zuschlag erhält ein Arbeitnehmer, wenn er/sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze zunächst auf die Altersrente verzichtet. Abschläge fallen an, wenn die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Wenn weder Zu- noch Abschläge zu berücksichtigen sind, beträgt der Faktor 1,0. Der Rentenwert drückt den Betrag aus, der der monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt entspricht (derzeit (2015): West 28,61 Euro / Ost 26,39 Euro). Der aktuelle Rentenwert wird regelmäßig angepasst. - Der Rentenartfaktor bestimmt die Höhe der Rente je nach Rentenart: Renten wegen Alters 1,0 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5 Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0 Erziehungsrenten 1,0 kleine Witwenrenten/ Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehepartner gestorben ist („Sterbevierteljahr“) 1,0 anschl. 0,25 große Witwenrenten/ Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehepartner gestorben ist („Sterbevierteljahr“) 1,0 anschl. 0,55 (bis zu max. 0,6) Halbwaisenrenten 0,1 Vollwaisenrenten 0,2

Rente, Kranken-/Pflegeversicherung & Steuern Ein gesetzlich pflichtversicherter Arbeitnehmer bleibt als Rentner weiterhin kranken- pflichtversichert und zahlt über die Krankenkasse weiterhin auch in die Pflegeversicherung ein. Die Bezahlung erfolgt direkt über die Rentenversicherung. Freiwillige Krankenversicherung und Familienversicherung sind möglich – bitte gut durchrechnen und beraten lassen – bei Kündigung (Frist bis max. 3 Monate nach Rentenbeginn!) ist eine Rückkehr in die gesetzliche KV nicht möglich (siehe Broschüre)! Renteneinkünfte sind seit 2005 ab 50% einkommenssteuerpflichtig (AltEinKG)!!! Hier ist das Jahr des Rentenbeginns entscheidend über die prozentuale Höhe der zu versteuernden Rente. Ab 2005 bis 2020 wird pro Jahr um 2% erhöht – danach pro Jahr um 1% - Beispiele: Rentenbeginn 2009 sind 58% (2027 sind 87%) der Rente zu versteuern. D.h. ab 2040 müssen alle künftigen Rentner 100% Ihrer Rente versteuern. Achtung, auch hier gilt der Grundfreibetrag (2014) von 8.354 €/Jahr, KV+ PV sind bei der ESt-Erklärung bis zur Höhe von 1.500 €/ Jahr vorweg abziehbar! Ab dem 65. Lebensjahr können Rentner uneingeschränkt hinzuverdienen, ohne mit Rentenkürzungen rechnen zu müssen. Sofern der Gesetzgeber keine Änderungen vornimmt, gelten diese Bestimmungen bis 2011. Danach wird die Regelaltersgrenze für eine Altersrente stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben (Quelle: Infodienst 3/2007 - 5 - © IBPro). Bis 450 Euro gelten die Bestimmungen für Minijobs, darüber hinaus teilen sich AG und Rentner einen verminderten Satz für KV und PV .

Abschlagsfreie Rente ab 63 möglich… Ab 01. 07. 2014 können langjährig Versicherte mit mindestens 45 Rentenversicherungsjahren schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Achtung, ab Jahrgang 1953 steigt diese Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente wieder schrittweise an. Für alle 1964 oder später Geborenen liegt sie wieder wie bislang bei 65 Jahren! Welche Zeiten zu den 45 Jahren zählen, welche Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden, sowie weitere Fragen und Antworten erläutert die DRV unter http://www.deutsche- rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/rv_leistungsve rbesserungsgesetz/140212_faq_rente_mit_63.html Da diese Fragen sehr individuell sein können, lassen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Deutschen Rentenversicherung DRV vor Ort beraten: DRV in Göttingen: Robert-Gernhardt-Platz 1, 37073 Göttingen, Tel. 0551/70705-0 (Terminvereinbarung) Weitere DRV-Beratungsstellen in der Nähe sind u.a. in Hofgeismar, Kassel, Eschwege, Heiligenstadt, Northeim & Osterode am Harz

Wissenswertes zur Frührente Wenn eine Frührente angestrebt wird, erübrigt sich mittlerweile eine Auflösung des bestehenden Arbeitsverhältnisses, sprich es ist kein Auflösungsvertrag nötig! Unter 65 Jahren dürfen Rentner zurzeit monatlich bis zu 350 Euro brutto nebenher verdienen. Liegt das Einkommen bei einer vorzeitigen Altersrente regelmäßig über der Grenze, wird die Rente - gegebenenfalls auch rückwirkend – vermindert und als sogenannte Teilrente ausgezahlt. Je mehr hinzuverdient wird, umso weiter sinkt der Anteil dieser Teilrente (Quelle: IKK-Profil 2/2007). Bis 450 Euro Hinzuverdienst gelten die Regelungen für Minijobs. Achtung, teilweise erwerbsgeminderte Frührentner können ggf. hinzuverdienen – sie haben eine individuelle Grenze (siehe Rentenbescheid). Grundsätzlich gelten die gleichen Bedingungen in Bezug auf KV- und PV-Pflicht wie bei Bezug von Altersrenten. Bei voller Erwerbsminderung entfällt die AV und der RV- Beitrag wird geteilt (AG/Frührentner). Bei teilweiser Erwerbsminderung gilt volle Sozialversicherungspflicht in allen Bereichen (Gleitzonenregelung beachten – Quelle: IKK-Profil 2/2007!). Siehe auch Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen

Quellenangaben und Links Übersicht über Formulare & Broschüren der Deutschen Rentenversicherung Link zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Weitere Quellen: IKK-Profil 2/2007; Infodienst 3/2007 - 5 - © IBPro Für genauere Begriffsdefinitionen und zum besseren Verständnis die Links zu Wikipedia und Google Verwendete Abkürzungen in alphabetischer Reihenfolge: AG Arbeitgeber, ALG Arbeitslosengeld, AltEinKG Alters-Einkünfte-Gesetz, AN Arbeitnehmer, AV Arbeitslosenversicherung, ESt Einkommenssteuer, KV Krankenversicherung, LSt Lohnsteuer, PV Pflegeversicherung, RV Rentenversicherung, SV Sozialversicherungen, TV-L/TV-ÖD Tarifvereinbarungen der Länder/ Tarifvereinbarung des Öffentlichen Dienstes