Vorlesung Bayern im Vormärz (1815-1848) PD Dr. Hannelore Putz [Achtung: Die ins Netz gestellte Präsentation beinhaltet nicht die während der Vorlesung gezeigten Abbildungen]
Verfassungsleben in Bayern – Verfassungsentwicklung IV. Vorlesung Verfassungsleben in Bayern – Verfassungsentwicklung
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PD Dr. Hannelore Putz Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“
Motive für die Konstitution 1808 PD Dr. Hannelore Putz Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Motive für die Konstitution 1808 Schaffung eines einheitlichen Staatsrechts Ersatz für die Abschaffung der alten Ständeverfassungen Staatsrechtliche Fixierung der vorangegangenen Reformgesetze Aufhebung der noch vorhandenen Sonderrechte Schutz der Souveränität
Die sechs Titel der Konstitution PD Dr. Hannelore Putz Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Die sechs Titel der Konstitution Titel I: Hauptbestimmungen (unitarisierende Maßnahmen) Titel II: Von dem königlichen Hause Titel III: Von der Verwaltung des Reichs Titel IV: Von der Nationalrepräsentation Titel V: Von der Justiz Titel VI: Von dem Militärstande
PD Dr. Hannelore Putz Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Organische Edikte „Organische Edikte“ nehmen direkt auf die Konstitutionsbestimmungen Bezug und führen diese näher aus
Nationalrepräsentation PD Dr. Hannelore Putz Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Nationalrepräsentation Gesamtstaatliches Vertretungsorgan Sehr bescheidene Möglichkeiten politischer Mitwirkung Vor allem Beratungsfunktion Trat nie zusammen
PD Dr. Hannelore Putz Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“
Verfassung 1818 26. Mai 1818: Verfassungsoktroi PD Dr. Hannelore Putz Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Verfassung 1818 26. Mai 1818: Verfassungsoktroi 6. Juni 1818: Veröffentlichung im Gesetzblatt Gültig bis zum Ende der Monarchie 1918
Verfassung 1818 Verfassungsoktroi Rahmen- und Grundlagennorm PD Dr. Hannelore Putz Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Verfassung 1818 Verfassungsoktroi Rahmen- und Grundlagennorm Nicht herrschaftsbegründend, sondern herrschaftsbeschränkend Wandlung des aufgeklärt-absolutistischen Staates in einen konstitutionellen Staat
Titel X der Verfassung „Von der Gewähr der Verfassung“ PD Dr. Hannelore Putz Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Titel X der Verfassung „Von der Gewähr der Verfassung“
Sichtbarkeit im Staatsleben PD Dr. Hannelore Putz Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Sichtbarkeit im Staatsleben Eid des Königs auf die Verfassung Eröffnung der Ständeversammlung 1819 Konstitutionssäule Gaibach Denkmal für Max I. Joseph in München
Präambel der Verfassung PD Dr. Hannelore Putz Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Präambel der Verfassung „[...] Baiern! – Dies sind die Grundzüge der aus Unserm freyen Entschluße euch gegebenen Verfassung, – sehet darin die Grundsätze eines Königs, welcher das Glück seines Herzens und den Ruhm seines Thrones nur von dem Glücke des Vaterlandes und von der Liebe seines Volkes empfangen will“
Titel II der Verfassung § 1 PD Dr. Hannelore Putz Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Titel II der Verfassung § 1 „Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus. Seine Person ist heilig und unverletzlich“
Ständeversammlung Titel VI: Von der Stände-Versammlung PD Dr. Hannelore Putz Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Ständeversammlung Titel VI: Von der Stände-Versammlung Titel VII: Von dem Wirkungskreise der Stände-Versammlung
PD Dr. Hannelore Putz Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ König Ludwig I.: „Fechtern sind König und Stände fortwährend, in Wahrheit, vergleichbar; / Immer greifen sie an, stets abzuwehren hat er“ (entstanden in den 1840er Jahren)
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