Gesetzesentwurf zur Förderung der Bergbahnen im Kanton Wallis

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Gesetzesentwurf zur Förderung der Bergbahnen im Kanton Wallis April 2015

Programm 1. Einführung 2. Die Situation der Bergbahnen im Kanton Wallis 3. Die Unterstützung im Kanton Wallis und in den Nachbarregionen 4. Neue Unterstützungsmodelle 5. Die finanziellen Konsequenzen 6. Die nächsten Schritte

1. Einführung

Die Motion Rieder-Bregy

Die ausserparlamentarische Kommission Präsident Berno Stoffel 2 Vertreter der WBB Arthur Clivaz, Valentin König 2 Vertreter der WTK Ralph Schmidhalter, Luc Fellay 2 Vertreter der Wirtschaftsregionen Roger Michlig, Jasmine Fragnière 1 Vertreter der Gemeinden William Besse Dienststelle für Wirtschaft Eric Bianco Dienststelle für Raumplanung Damian Jerjen Koordinationsstelle Bergbahnen Kt VS Gilles Délèze Vertreter CCF AG Irene Rieder

Unser Arbeitsplan Analyse –Gemäss Hauptthemen 15. September2014 Grundsatz des Gesetzes Warum – Wer – Was – Wie? 15. Oktober 2014 Gesetzesvorschlag 30. Dezember 2014 Sitzung mit Jean-Michel Cina Februar 2015

Die Analysephase – die Hauptthemen Thema 1: Situationsanalyse Bergbahnen Wallis Thema 2 : Wirtschaftliche Bedeutung – öffentliche Mission Thema 3 : Finanzierungsmöglichkeiten Theme 4 : Allgemeine Rahmenbedingungen

2. Situation der Bergbahnen im Kanton Wallis

Grosse Unterschiede innerhalb der Branche

Eine Schlüsselbranche für das Wallis BIP Wallis 17 Milliarden Umsatz Tourismus 3 Milliarden Umsatz Schneesport 1,9 Milliarden Jahresumsatz Bergbahnen (2013) 308 Mio. Jahresarbeitsstellen 1’500 Winterarbeitsstellen 5’000

Steuereinnahmen der Bergbahnunternehmen im Wallis im Jahre 2012 Direkte Steuereinnahmen der Unternehmen Ansatz Betrag in CHF Gewinnsteuer Stufe 1 3% 23'138 Gewinnsteuer Stufe 2 9.5% 386'783 Kapitalsteuer Stufe 1 1 %o 20'732 Kapitalsteuer Stufe 2 2.5 %o 831'789 Grundstücksteuer 0.8 %o 1'085'438 Totalbetrag   2'347'881 Kantonale Einkommenssteuer der Mitarbeiter der Bergbahnen Branche 6’000’000 TOTAL 8’347’881

Anlagenbestand der Bergbahnen Anzahl Unternehmen 42 Anzahl Anlagen 457 Durchschnittliches Alter der Anlagen 22 Jahre Zu ersetzende Anlagen 102

Beschneiungsanlagen Total Pistenkilometer 2‘000 km Beschneite Pistenkilometer 30 % In Kilometer 600 km Ziel 50%

Investitionen Bergbahnen Beschneiungsanlagen Total 1‘060 Mio Altersgrenzen: Gondelbahn: 35 Jahre Luftseilbahn: 40 Jahre Sesselbahn fixe Klemmen: 30 Jahre Sesselbahn kuppelbar: 35 Jahre Schlepplifte: 35 Jahre 660 Mio Beschneiungsanlagen 50% beschneite Pisten 1 Mio./km 400 Mio Total 1‘060 Mio

Finanzkennzahlen (durschnitt 10-13)

Schlussfolgerung 1 Milliarde im Verhältnis zu 91 Millionen Der Rückstand kann nicht durch den erwirtschafteten Cash Flow aufgefangen werden Die Situation der Unternehmungen ist unausgeglichen zwischen den baufälligen Installationen und den zur Verfügung stehenden Mitteln Die Unternehmungen können das Fremdkapital kaum amortisieren

3. Die Unterstützung im Wallis und in den Nachbarregionen

Unterstützung des Kanton Wallis Max. 1/3 des Investitionsbetrages Darlehen rückzahlbar innert 15 Jahren (zinslos) Max. 4 Mio. CHF (50% Kanton / 50% Bund)

Kanton Freiburg 5 Gesellschaften Umsatz 15-17 Mio Investitionen zwischen 2011-2014 >100 Mio Finanzierung: 1. Kanton Fribourg 50% Fond für touristische Infrastruktur- > 50 Mio 2. Gemeinden 25% 3. Private Aktionäre 25%

Kanton Waadt 9 Gesellschaften Umsatz 33 Mio Investitionen – Bilan tourimsme 2000 146 Mio Finanzierung: 1. Kanton 50% Mittels IHG und Infrastrukturfonds 72 Mio 2. Gemeinden und private Aktionäre 50%

Kanton Wallis 42 Gesellschaften Umsatz 320 Mio Investitionen 2010-2014 200 Mio Finanzierung: 1. Kanton 15% Mittels IHG und Infrastrukturfonds 27 Mio 2. EK 3. Bankfinanzierungen

Zusammenfassung Kantonale Unterstützung Anzahl Unter-nehmen Umsatz in Mio Investitionen in Mio Periode Hilfe vom Kanton Anteil der kantonaler Unterstüt-zung Werkzeug Freiburg 5 15-17 100 2011-2014 50 Mio 50% Société financière Waadt 9 33 146 2003-2012 72 Mio Fond pour l’infrastructure touristique Wallis 42 300 200 2010-2014 27 Mio 15% NPR

Unterstützungsinstrumente in der EU Regionen Unterstützungsprogramme für Bergbahnen (Bayern, Aosta Tal, Südtirol) Fonds für Wirtschaftsförderung (Südtirol), Tourismusbank (Österreich), Finanzierungsgesellschaften (Tirol, Aosta Tal) Hilfsprogramme für kleine Stationen (weniger als 5'000 pers/Std) bis 70% der Investitionen (Südtirol, Tirol) EU - UE Europäische Fonds für regionale Entwicklung – Hilfe für KMU Privilegierte Behandlung für Gebiete mit geografischen Nachteilen

Europäische Union – Hilfe für KMU Hilfe à fonds perdu im Bereich Bergbahnen Privilegierte Behandlung für Regionen mit strukturellen Nachteilen +10%

Region Salzburg 1 Milliarde EUR Investitionen der letzten 10 Jahre 125 Mio. EUR Investitionen für die Wintersaison 14-15 20-25 Mio. EUR Jährliche Investitionen seit 2006 in die Beschneiungsanlagen

Beispiel Bayern - Bolsterlang Projekt: Bau einer kuppelbaren 6 Sesselbahn Investitionsbetrag 8’415’000 EUR Unterstützungsbeitrag à fonds perdu 2’700’000 EUR somit 32% der Investition Rechtlicher Rahmen Programm Bergbahnen (2009): bis zu 35% Programm Industrie: bis zu 20% Reduzierter Mehrwertsteuersatz Form: Beiträge à fonds perdu

Beispiel Tirol Projekt Verbindung Innsbruck Lizum – Schlick Investitionsbetrag ca. 28 Mio. Euro Gründung einer Gesellschaft für das Projekt Finanzierung: - Eigenkapital z.B. 7 Mio. EUR - Öffentliche Beteiligung max. 1.74 Mio. EUR (< 25% du CP) - Private Beteiligung ca. 5.26 Mio. EUR - Zurückzuzahlende Darlehen ca. 13 Mio. EUR - Öffentliche Beteiligung ca. 13 Mio. EUR - Fremdkapital ca. 8 Mio. EUR TOTAL öffentliche Unterstützung 53%

Aostatal Im Juni 2004 wurde ein Dringlichkeitsgesetz für Kapitalzuschüsse an Bergbahnunternehmen verabschiedet; begrenzt auf die Jahre 2004 bis 2006 Die Bergbahnen der Region haben sich im 2013 zu 5 Unternehmungen zusammengeschlossen: Monte Rosa, Cervino, Pila, La Thuile und Courmayeur. Zusammenschluss unter der Finanzunternehmung der Region, Finaosta, mit einem Kapital von 112 Millionen Euro. Die konsolidierte Bilanz der Finaosta weist Darlehen in der Höhe von 893 Millionen Euro aus und Beteiligungen von 18 Millionen Euro.

4. Neue Unterstützungsmodelle

Grundlage Es müssen Mittel gefunden werden, auf nationaler und internationaler Ebene wettbewerbsfähig zu sein Gefördert werden stark wettbewerbsfähige Unternehmen, kein «Gießkannenprinzip» Die Zusammenarbeit zwischen grossen und kleinen Unternehmungen muss gestärkt werden Die Aktivitäten und Investitionen der Bergbahnen müssen im Masterplan der einzelnen Destination aufgenommen werden

Ziele des Gesetzes 1 Finanzielle Unterstützung mit neuen Instrumenten auf der Grundlage klarer Prinzipien mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Bergbahnen zu verbessern Förderung der Entwicklung von Zusammenarbeit und Fusionen innerhalb der Branche oder Destinationen 2 Finanzielle Unterstützung für neue Geschäftsmodelle (von der Entwicklung des Projekts bis zur Realisierung) 3 Statuts «öffentliches Interesse» für die wettbewerbsfähigen Walliser Bergbahnen 4 Verbesserung der Rahmenbedingungen im Bereich der Raumplanung, Umwelt, Förderungen und Unterstützungen, Enteignungsrecht etc. 5 Finanzielle Unterstützung für technische Innovationen Finanzielle Unterstützung für Innovationen in Bezug auf die Marktentwicklung

Förderung für Bergbahnunternehmen mit einem Umsatz über 2 Mio Kriterium 1 Fördermittel EBITDA-Marge Energierabatt Beitrag an der Entwicklung von Innovationen Finanzielle Unterstützung für Investitionen in Bergbahnen, Beschneiung und Infrastruktur (exkl. Gastronomie) Finanzielle Unterstützung für die Entwicklung des Masterplans der Bergbahnen EBIDTA-Marge grösser als 30% Rückerstattung Strom 5 Rappen/kWh Höhe des Beitrages je nach Innovationsgrad und anderer Finanzhilfen (KTI - Innotour) 20% Subvention (à fonds perdus) und 50% Darlehen mit Rangrücktritt oder 50% Bürgschaft 50% des Beitrages (externe Kosten) für die Entwicklung eines Bergbahn-Masterplanes 100% des Beitrages zur Prüfung des Masterplans EBITDA-Marge zwischen 25% und 30%   EBITDA-Marge weniger als 25% -- -- 

Förderung für Bergbahnunternehmen mit einem Umsatz unter 2 Mio Fördermittel Energierabatt Anschubfinanzierung für regionale Betriebsgesellschaften Beitrag an der Entwicklung von Innovationen Rückerstattung Strom 5 Rappen/kWh 50% des Beitrages zur Entwicklung von regionalen Betriebsgesellschaften 20% Deckung der Betriebskosten von regionalen Betriebsgesellschaften während den ersten 3 Jahren Höhe des Beitrages je nach Innovationsgrad und anderer Finanzhilfen (KTI - Innotour)

5. Die finanziellen Konsequenzen für den Kanton und die Gemeinden

Bedeutung der Stromkosten Total Umsatz Total Betriebskosten Davon Stromkosten 308’000’000 110’000’000 14’100’000 Strom/ Umsatz Strom / Betriebskosten 5% 14%

Finanzielle Folgen Rückerstattung Stromkosten Total Konsumation in KWh Durchschnitts-preis 2013 Stromkosten Rückerstattung 5 Rappen/Jahr 76’000’000 0.2 14.1 Mio. 3.8 Mio.

Finanzielle Folgen Anschubfinanzierung für regionale Betriebsgesellschaften Leistung Preis Anzahl Kosten Ausarbeitung Masterplan – 50% 0.1 3 0.3 Betriebskosten während den ersten 3 Jahre– 20% 1 3.3 Mio

Finanzielle Folgen Beitrag an der Entwicklung von Innovationen Leistung Preis Anzahl Kosten Innovationsprojekte 0.1 10 1 Mio

Finanzielle Folgen Investitionshilfen Total Investitionen Subventionen à fonds perdu Darlehen oder Bürgschaften 20% 50% 1’082 Mio. 203 Mio. 340 Mio. Korrektion 20% 46 Mio. 68 Mio. 157 Mio. 272 Mio.

Finanzielle Folgen Masterplan Leistung Preis Anzahl Kosten Ausarbeitung Masterplan – 50% 0.025 20 0.5 Kontrolle Masterplan 0.01 0.2 0.7 Mio.

Finanzielle Folgen für den Kanton Zusamenfassung   Cash Garantie/Bürgschaft Energierabatt 38 Mio. Betriebskostenbeitrag als Anschubfinanzierung von regionalen Betriebsgesellschaften 3.3 Mio. Innovationsförderung 1.0 Mio. A fonds perdus-Beitrag 157 Mio. Darlehen oder Bürgschaften 72 Mio. 200 Mio Erarbeitung und Kontrolle Masterplan Bergbahn 0.7 Mio. TOTAL für 10 Jahre 272 Mio. Pro Jahr 27.2 Mio 20 Mio

Finanzielle Folgen für die Gemeinden Finanzielle Unterstützung in Form von Eigenkapital, besonders für Bahnen mit einem Umsatz unter 2 Mio 2. Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt warmer Betten 3. Förderung der Professionalisierung der touristischen Strukturen

5. Die nächsten Schritte

Die nächsten Schritte 15.4.-31.08.15 tbd Vernehmlassung Entscheidung Staatsrat Herbst 15 Anpassung des Gesetzes tbd Grossrat 1.4.15 Freigabe Staatsrat