Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht.

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Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Bereich Jagdrecht Datum ThemaKurs 2AutorAlain Batzli Für den Abschuss dürfen nur gestattete Jagdwaffen und Munition verwendet werden. Steinmarder, Baummarder und Vögel dürfen auch mit Kleinkalibergewehren erlegt werden Selbsthilfemassnahmen: Welche Waffen sind für den Abschuss der Tiere zugelassen? JaV, Art. Eine handlungsfähige Person, die durch Fuchs, Dachs, Stein- und Baummarder, Waschbär, Rabenkrähe, Elster, Saatkrähe, Eichelhäher, Türkentaube, Star, Amsel und verwilderte Haustaube einen Schaden an ihren Haustieren, landwirtschaftlichen Kulturen oder selber genutzten Liegenschaften erleidet, ist berechtigt, die Schaden verursachenden Tiere zu vergrämen oder so weit notwendig zu erlegen oder einzufangen und zu töten. Erkläre Selbsthilfemassnahmen JaV, Art. 8 Füchse Dachse Stein- und Baummarder Waschbären Welche Tiere, die im Rahmen der Selbsthilfemassnahmen erlegt wurden, müssen innert zwei Tagen dem Wildhüter gemeldet werden? JaV, Art. 8 a die Ausübung der Selbsthilfe in Gebieten mit Jagdverbot und im Walde, b bei Türkentauben, Staren und Amseln das Erlegen während der Zeit vom 1. März bis 15. Juni, c bei Fuchs, Dachs, Stein- und Baummarder sowie Waschbär das Erlegen ausserhalb des Umkreises von 100 Metern um bewohnte Gebäude und das Einfangen ausserhalb von Gebäuden und Vordächern, d der Einsatz von Hunden und Lockmitteln mit Ausnahme der Verwendung von Ködern in Kastenfallen. Wann und wie sind Selbsthilfemassnahmen verboten? JaV, Art. 9 4

Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Bereich Jagdrecht Datum ThemaKurs 2AutorAlain Batzli Ist das Verwenden von Fallen gestattet? JaV, Art. 20 Jede Verwendung von Wildfallen irgendwelcher Art ist verboten. Im Rahmen der Selbsthilfe ist die Verwendung von Kastenfallen im Innern von Gebäuden sowie unter Vordächern gestattet. Kastenfallen sind täglich mindestens zweimal zu kontrollieren. Was gilt als Fallwild? JaV, Art. 23 Als Fallwild gelten alle: toten, kranken und verletzten Wildtiere oder Teile davon verlassene oder verwaiste Jungtiere. Welches ist das korrekte Vorgehen nach dem Auffinden von Fallwild? JaV, Art. 23 Fallwild ist der Wildhüterin, dem Wildhüter oder der Kantonspolizei unverzüglich zu melden. Über dessen weitere Verwendung entscheidet das Jagdinspektorat. Fallwild darf nur unter unverzüglicher Meldung an die Wildhüterin oder den Wildhüter behändigt werden. Unverwertbares Fallwild kann der Finderin oder dem Finder überlassen werden, soweit es nicht für kantonale Zwecke verwendet wird In welcher speziellen Situation dürfen Fallen verwendet werden? JaV, Art. 20

Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Bereich Jagdrecht Datum ThemaKurs 2AutorAlain Batzli Welches Tier gehört zum Patent A mit seinen Kategorien? Art. 1 JaDV Gämsbock älter als 2 Jahre (Kategorie A1) Gämsgeiss älter als 2 Jahre (Kategorie A2) Gämsjährling (Kategorie A3) Murmeltier Kronenhirsch mit beidseitiger Krone (Kategorie C1) Spiesser (Kategorie C2) übrige Stiere (Kategorie C3) Hirschkuh (Kategorie C4) Hirschkalb (Kategorie C5) Keiler schwerer als 40 Kilogramm (Kategorie D1) Bache schwerer als 40 Kilogramm (Kategorie D2) Wildschweine bis 40 Kilogramm (Kategorie D3). Rehbock (Kategorie B1) Rehgeiss (Kategorie B2) Rehkitz (Kategorie B3) Feldhase / Schneehase / Waldschnepfe Welches Tier gehört zum Patent B mit seinen Kategorien? Art. 1 JaDV Welches Tier gehört zum Patent C mit seinen Kategorien? Art. 1 JaDV Welches Tier gehört zum Patent D mit seinen Kategorien? Art. 1 JaDV

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Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Jagdrecht - Kurs 2FrageJagdrecht - Kurs 2Antwort Bereich Jagdrecht Datum ThemaKurs 2AutorAlain Batzli Jagdzeiten: Basispatent? Damhirsch / Sikahirsch / Mufflon Art. 10 JaV Damhirsch / Sikahirsch / Mufflon 1.9. – Jagdzeiten: Basispatent? Dachs Art. 10 JaV Dachs 1.9. – Jagdzeiten: Basispatent? Ringeltaube / Kolkrabe Art. 10 JaV Ringeltaube / Kolkrabe 1.9. – Jagdzeiten: Basispatent? Fasan / Türkentaube Art. 10 JaV Fasan / Türkentaube –