Die Offensive für mehr Export Exportförderprogramm Laufzeit: 01. April 2013 bis 31. März 2015 Internationalisierungsoffensive.

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 Präsentation transkript:

Die Offensive für mehr Export Exportförderprogramm Laufzeit: 01. April 2013 bis 31. März 2015 Internationalisierungsoffensive

go-international Maßgeschneiderte Unterstützungen und Fördermaßnahmen für Ihr Exportvorhaben 31 Millionen Euro Budget attraktive Direktförderungen mit Fokus: Dienstleistungen, Fernmärkte und Technologietransfer Unterstützung und Fördermaßnahmen für Neoexporteure und Exportprofis

go-international Voraussetzungen Mitglied der WK (od.Architekten-,Notariats-, Rechtsanwaltskammer u. Kammer d. Wirtschaftstreuhänder) Österreichische Wertschöpfung (max. 75 % Importanteil) De-Minimis Regelung Keine Anschlussförderung im selben Land, wenn bereits IO III Fördermittel ausbezahlt wurden Maximal 2 Markteintrittsförderungen Antragsstellung nur im Vorhinein!

Fördermaßnahmen: Export-Scheck für Dienstleister Export-Scheck für Fernmärkte Export-Scheck für Technologieunternehmen Joint Activities (Exportkooperationen) Förderung Bildungsexport Welche Kosten werden gefördert? Beratungskosten im Zielmarkt, Veranstaltungskosten, Reise- und Aufenthaltskosten inkl. Geschäftseinladungen, Marketingkosten, Bürokosten bei Neugründung Förderungen Markteintritt

Export-Scheck 3.8 Europaförderung für Dienstleister Förderung der Markteintrittskosten: Beratungskosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Veranstaltungskosten, Marketingkosten 50 % Kofinanzierung bis max. EUR für max. 2 Länder in Europa Voraussetzung: „new to market“ (keine regelmäßigen Leistungen im jeweiligen Land)

Export-Scheck 1.6 Fernmarktförderung Förderung der Markteintrittskosten: Beratungskosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Veranstaltungskosten, Marketingkosten 50 % Kofinanzierung bis max. EUR max. 2 Länder Voraussetzung: „new to market“ Fernmärkte inkl. Russland, Weißrussland, Ukraine, Türkei, Moldawien

Export.Scheck 1.8 Technologieförderung Förderung der Markteintrittskosten: Beratungskosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Veranstaltungskosten, Marketingkosten 50 % Kofinanzierung bis max. EUR max. 2 Länder in Fernmärkten oder - 1 Land in Europa und 1 Land im Fernmarkt Europa: nur KMUs Voraussetzung: „Gazelle“

Export.Scheck 1.8 Technologieförderung Voraussetzungen: „ Gazellen“ = Unternehmen, die in den letzten 2 Jahren: Patente oder Gebrauchsmuster angemeldet haben oder über Zugang zu Forschungsförderungsmitteln verfügen oder Technologie- und Innovations-Preisträger sind oder Kapitalgarantien (aws Venture-Capital-Initiative ) empfangen haben „new to market“

2.6 Joint Activities Exportkooperationen mind. 3 österreichische Unternehmen 1 gemeinsame Veranstaltung (z.B. Teilnahme an Messe, Konferenz, Marktstudie) und 1 weitere gemeinsame Aktivität Kostenübernahme von 50 % der Markteintrittskosten max. EUR pro Unternehmen für Fernmärkte mind. 50 % der Firmen „new to market“ pro Unternehmen eine Antragstellung mit max. 2 Zielländer

Erstellung firmenspezifischer Studien in ausgewählten Hoffnungsmärkten (Branchenfokus) durch das zuständige AußenwirtschaftsCenter oder ausgewählte Experten des jeweiligen Ziellandes 50 % Kofinanzierung bis max. EUR nur Fernmärkte Liste Branchenschwerpunkte der jeweiligen Länder bzw. AußenwirtschaftsCenter 2.2 Operative Studies Markt- und Branchenstudien

2.5 Fachkongresse Wissenschaftliche Kongresse und Symposien Aktive Teilnahme (Vortrag, Aussteller) an wissenschaftlichen Kongressen im Ausland 50 % Kofinanzierung der Projektkosten (Platzmiete, Teilnahmegebühr, Reisekosten von bis zu 3 Mitarbeitern) Förderhöhe pro Projekt: KMU - Europa: EUR 3.000, Fernmarkt: EUR GU - Fernmarkt: EUR Pro Firma max. 2 Projekte bzw. Antragstellungen in zwei unterschiedliche Länder

50 % Kofinanzierung der Reise- und Aufenthaltskosten ausländischer Delegationen mind. 3 österreichische Firmen müssen vom Besuch profitieren Rücksprache mit AußenwirtschaftsCenter max. EUR für Delegationen aus Europa, max. EUR für Delegationen aus einem Fernmarkt Incoming Missions Besuch ausländischer Delegationen

Gefördert werden Rechts-, Steuer- und Lizenzierungs- beratungskosten bei Firmengründungen, gewerblicher Rechtsschutz, Zertifizierungen, Normierungen etc. 50 % Kofinanzierung der Beratungskosten, pro Land max. EUR Anträge für 2 unterschiedliche Länder möglich, pro Unternehmen max. EUR nur für Fernmärkte 4.2 Legal Advice and Risk Analysis Beratungskosten im Ausland

Training – Internationales Projektgeschäft 75 % Kofinanzierung der Seminarkosten, max. EUR % Übernahme der Kosten eines Studienganges, max. EUR Beratung – Internationales Projektgeschäft 50 % Kofinanzierung von Beratungskosten (Consulting-, Übersetzungs-, Anwaltskosten für Bids, Proposals …) pro Projekt max. EUR 5.000, max. 2 Projekte pro Jahr pro Unternehmen max. EUR (Training + Beratung) Netzwerk Projekt International Hilfestellung Drittfinanzierte Projekte

3.3.2 Bildungsexport Vermarktung von Bildung und Wissen Förderung der Markteintrittskosten für österreichische Bildungsanbieter (öffentliche und private) 50 % Kofinanzierungmax. EUR für Europa max. EUR für Fernmärkte pro Unternehmen eine Antragstellung mit max. 2 Zielländer „new to market“ – NICHT erforderlich

3.5 Praktika Internationale Erfahrung junger Mitarbeiter Österreichische Praktikanten ins Ausland Praktikanten zwischen 18 und 25 Jahren bei Auslandsniederlassungen österreichischer Unternehmen Ausländische Praktikanten nach Österreich Ausländische Praktikanten zwischen 18 und 25 Jahren bei österreichischen Firmen Aufenthalte bis zu 6 Monaten Europa: EUR 800 pro Monat Fernmärkte: EUR pro Monat KMU max. 6 Personen-GU max. 4 Personen

Austausch von Mitarbeitern zu Ausbildungszwecken im Unternehmensverbund Österreichische Mutterfirma mit Niederlassungen im Ausland Aufenthalte bis zu 4 Monate Europa: EUR 800 pro Monat (max. 4 Personen) – nur KMUs Fernmärkte: EUR pro Monat (max. 2 Personen) Maximale Anzahl an förderbaren Personen (Praktikanten und Mitarbeiter): KMU max. 6 Personen, GU max. 4 Personen Austausch von Mitarbeitern Internationalisierung Humankapital

3.6.2 Weiterbildungsprogramm Ausland Mitarbeiter in Auslandsniederlassungen Schulungen, Bildungsveranstaltungen bzw. Trainer im Ausland 50 % Kostenübernahme des Honorars des lokalen Schulungsanbieters Niederlassungen in Europa: max. EUR 800/Teilnehmer, in Fernmärkten: max. EUR 1200/Teilnehmer Keine Einschränkungen (KMU – Europa) Anzahl der Förderanträge unbegrenzt, max. EUR pro Unternehmen

3.6.3 Weiterbildungsprogramm Inland Mitarbeiter in Auslandsniederlassungen Schulungen, Bildungsveranstaltungen bzw. Trainer in Österreich mit österreichischem Bildungs-Know-how 50 % Kostenübernahme des Honorars des lokalen Schulungsanbieters Niederlassungen in Europa: max. EUR 800/Teilnehmer, in Fernmärkten: max. EUR 1200/Teilnehmer Keine Einschränkungen (KMU – Europa) Anzahl der Förderanträge unbegrenzt, max. EUR pro Unternehmen

Suchfunktion Auflistung aller Förderungen Serviceleistungen der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Export-Navi mit wertvollen Tipps für Neuexporteure Online-Broschüre als Flip-Book Infos zu Events und Erfolgen Kontaktformular

1.3Consulting-Coaching 1.6Export-Schecks für Fernmärkte 1.7Export-Schecks für Technologieunternehmen 2.2Operative Studies 2.5Fachkongresse 2.6Joint Activities 2.7.1Incoming Missions 3.3.2Förderung Bildungsexport 3.5.1Österreichische Praktikanten ins Ausland 3.5.2Ausländische Praktikanten nach Österreich 3.6.1Austausch von Mitarbeitern 3.6.2Weiterbildungsprogramm Ausland 3.6.3Weiterbildungsprogramm Inland 3.8Export-Schecks für Dienstleister 4.2Legal Advice and Risk Analysis 4.3.7NPI Hilfestellung drittfinanzierte Projekte go-international Direktfördermaßnahmen

Exkurs Förderung SFG für den Export Weiter!Bilden: Exportunterstützende Weiterbildungsmaßnahmen(Sprachen, Vertrieb, Marketing..) gefördert mit 30% der externen Weiterbildungskosten max. € 1.800,-- anrechenbare Kosten! Welt!Markt: Modul Messeauftritt bzw. Modul Wettbewerbsteilnahme fördert den internationalen Messeauftritt von KMU`s innerhalb Europas mit max. 60% der anrechenbaren Kosten innerhalb Europas von € 8.000,-- und im Fernmarkt von € ,--

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