Herzlich Willkommen! Der Lokalen Aktionsplans (LAP) Ostprignitz – Ruppin Trägertreffen Uhr Es präsentieren: Andrea Horn, Juliane Lang, Jaqueline Mewes Lokaler Aktionsplan des Landkreises Ostprignitz – Ruppin
Was ist der LAP? Bundesprogramm „Vielfalt tut gut“ Zur Förderung der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus und Stärkung der Demokratie in den Kommunen Bundesprogramm „Toleranz fördern Kompetenz stärken“ Die in den Kommunen erarbeitete Strategie tritt in die Nachhaltigkeitsphase Lokaler Aktionsplan des Landkreises Ostprignitz – Ruppin
4. Präventionstag November 2010 – Wie weiter mit dem LAP ? Folgeantrag für wird gestellt Fortführung der externen Koordinierungsstelle Ziele des LAPs in allen Bereichen des täglichen Lebens, in Institutionen und Betrieben etablieren Zielgruppenerweiterung: -Eltern, Großeltern - Erwachsenenwelt -Öffentliche Institutionen -MitarbeiterInnen in Unternehmen Lokaler Aktionsplan des Landkreises Ostprignitz – Ruppin
Leitziel 1 Kinder und Jugendliche orientieren sich an demokratischen Regeln und lehnen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt ab. Leitziel 2 Die Bürger_innen lehnen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus ab. Sie wissen um die Bedeutung von Migration und Tourismus als Wirtschaftsfaktor. Vielfalt, Toleranz, Zivilcourage und andere demokratische Handlungsmuster sind für das gesellschaftliche Leben im Landkreis unverzichtbar. Lokaler Aktionsplan des Landkreises Ostprignitz – Ruppin
Was geschah bisher – 2011 Einrichtung der Koordinierungsstelle in Trägerschaft der RAA Brandenburg seit Mai 2011 Klausurtagung des Begleitausschusses am 09.Mai 2011 in Wittstock – Festsetzung kommender Schwerpunkte Inhaltliche Arbeit am Thema Willkommenskultur Erste Anträge: Gegenaktivitäten von „Neuruppin bleibt bunt“, interkulturelles Kochduell, Sprachkursunterstützung Lokaler Aktionsplan des Landkreises Ostprignitz – Ruppin
Schwerpunkte 2011 – 2013 Weiterführung des Konzepts Mit-Ein-Ander an Kita und Schule mit den Programmen EFFEKT/Antibullying Netzwerkarbeit – verstärkte Kooperation aller gesellschaftlicher Kräfte (von Verwaltung über Politik bis zur Zivilgesellschaft) Verstärkter inhaltlicher Austausch und Auseinandersetzung aller AkteurInnen auf kommunaler und landkreisweiter Ebene Erweiterung des Handlungsfeldes auf Wirtschaft und Unternehmen Lokaler Aktionsplan des Landkreises Ostprignitz – Ruppin
Schwerpunkte 2011 – 2013 Übergang Schule – Beruf als thematischer Schwerpunkt – Rolle von Ausbildungseinrichtungen Interkulturelle Öffnung der Verwaltung/ Förderung einer Willkommenskultur im Landkreis LAP in jeden Ort des Landkreises bringen Institutionelle Verankerung des LAPs als nachhaltiges Thema Fragen des Alltagsrassismus, ein kultursensibler Umgang in der Öffentlichkeit und Bilder und Repräsentation von Vielfalt im öffentlichen Raum sollen gefördert werden z. B. Theaterprojekt zu Alltagsrassismus oder Strategien gegen Rechts im Sport Schulungsangebote zum öffentlichen Umgang mit NPD Strukturen – Kommunalpolitik, Bevölkerung, die potentiell angesprochen werden Lokaler Aktionsplan des Landkreises Ostprignitz – Ruppin
Wer kann Anträge stellen? Antragsberechtigt sind: zivilgesellschaftliche, nichtstaatliche Organisationen, z.B. gemeinnützige Vereine, Stiftungen Körperschaften des öffentlichen Rechts, z.B. Kirchen Institutionen die nach gemeinnützigen Kriterien arbeiten Wer kann Anträge stellen? Antragsberechtigt sind: zivilgesellschaftliche, nichtstaatliche Organisationen, z.B. gemeinnützige Vereine, Stiftungen Körperschaften des öffentlichen Rechts, z.B. Kirchen Institutionen die nach gemeinnützigen Kriterien arbeiten
Lokaler Aktionsplan des Landkreises Ostprignitz – Ruppin Was kann beantragt werden? Finanzmittel zur Projektumsetzung: Bürobedarf, Arbeitsmaterial, Reisekosten, Mietkosten, Veröffentlichungen, Honorare, Unterkunft und Verpflegung. Was kann NICHT bewilligt werden? Zinsausgaben, Anschaffungskosten über € 410, Kautionen, nicht projektbezogene Ausgaben (generell bzw. für Verwaltung), Pauschalen, Ersatz für kommunale Pflichtleistungen Was kann beantragt werden? Finanzmittel zur Projektumsetzung: Bürobedarf, Arbeitsmaterial, Reisekosten, Mietkosten, Veröffentlichungen, Honorare, Unterkunft und Verpflegung. Was kann NICHT bewilligt werden? Zinsausgaben, Anschaffungskosten über € 410, Kautionen, nicht projektbezogene Ausgaben (generell bzw. für Verwaltung), Pauschalen, Ersatz für kommunale Pflichtleistungen
Lokaler Aktionsplan des Landkreises Ostprignitz – Ruppin Wie wird ein Antrag gestellt? inhaltliche Beratung durch die externe Koordinierungsstelle Prüfung des Kosten-und Finanzierungsplans Vorstellung der Anträge im Begleitausschuss (gern persönlich) Begleitausschuss entscheidet bei Anträgen über 600 Euro Formulare: SB_1, KFP, Smartbogen, Demokratieerklärung Wie wird ein Antrag gestellt? inhaltliche Beratung durch die externe Koordinierungsstelle Prüfung des Kosten-und Finanzierungsplans Vorstellung der Anträge im Begleitausschuss (gern persönlich) Begleitausschuss entscheidet bei Anträgen über 600 Euro Formulare: SB_1, KFP, Smartbogen, Demokratieerklärung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Koordinierungsstelle des Lokalen Aktionsplans OPR Juliane Lang Heinrich-Rau-Str Raum Neuruppin Tel: Fax: Sprechzeit Mo u. Di Homepage: Lokaler Aktionsplan des Landkreises Ostprignitz – Ruppin