Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Tagung: Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in.

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Tagung: Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in die Kinder- und Jugendverbandsarbeit Muriel Langenberger Thomas Vollmer Bereich Kinder-, Jugend und Altersfragen Bern, 6. Juni 2009

2 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Die Jugendförderung des Bundes: Bundesgesetz zur Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit, Jugendförderungsgesetz 1989 Jahresfinanzhilfen für Strukturen und regelmässige Aktivitäten von Jugendverbänden Projektbezogene Finanzhilfen für innovative Vorhaben Finanzhilfen für die Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen und freiwilligen Jugendleiterinnen und Jugendleiter in der Jugendverbandsarbeit

3 Bern, 6. Juni 2009 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Ausbildung von freiwilligen und ehrenamtlichen JugendleiterInnen Das BSV fördert jährlich die Ausbildungsangebote von rund 30 Jugendorganisationen für insgesamt rund 18‘000 JugendleiterInnen im Alter von 17 bis 30 Jahre. Das BSV schliesst zu diesem Zweck Ausbildungsvereinbarungen mit den Jugendorganisationen ab. Diese beruhen teilweise auf den Vorgaben von Jugend+Sport (Lagersport+Trekking).

4 Bern, 6. Juni 2009 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Aktuelle Entwicklungen in der Kinder- und Jugendpolitik Bundesratsbericht vom 27. August 2008 „Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“ Integrations- und Präventionspotenzial stärker auszuschöpfen Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes Integrationsmassnahmen auf Bundesebene (M4): Ausbildung und Sensibilisierung der Jugendleiter und - leiterinnen zum Thema Integration

5 Bern, 6. Juni 2009 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Integrationspolitik Der Bundesrat hat 2007 ein Paket mit insgesamt 45 Massnahmen von 14 Bundesstellen verabschiedet Auf den trat das revidierte Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) in Kraft. Art. 53 AuG definiert Integration als Querschnittaufgabe, die in allen Bereichen zu berücksichtigen ist und bei welcher die Behörden des Bundes, der Kantone und Gemeinden, die Sozialpartner, die Nichtregierungsorganisationen und die Ausländerorganisationen zusammenarbeiten.

6 Bern, 6. Juni 2009 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Ziele der schweizerischen Integrationspolitik Mit dem neuen AuG werden die Ziele der schweizerischen Integrationspolitik rechtlich verankert. Das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz steht im Zentrum. Integration wird im Wesentlichen als Herstellung von Chancengleichheit und Partizipation verstanden: Ausländerinnen und Ausländer, die sich rechtmässig und dauerhaft in der Schweiz befinden, sollen einen chancengleichen Zugang zum wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Leben erhalten.

7 Bern, 6. Juni 2009 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik Tripartite Projektleitung: Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), Bundesamt für Migration (BFM) und die Städteinitiative Sozialpolitik Zur Konsultation breiter Kreise wurden in den Monaten Februar und März 2009 in der Nordwestschweiz (Bern), der Ostschweiz (Winterthur), der Zentralschweiz (Luzern) sowie in der Westschweiz (Lausanne) regionale Hearings durchgeführt, um über von der Expertengruppe entwickelte Leitsätze zur Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik zu diskutieren.

8 Bern, 6. Juni 2009 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Die Rolle der Zivilgesellschaft Auszug aus einem Synthesebericht der Projektleitung: „Zivilgesellschaftliche Organisationen sind ein tragendes Element der schweizerischen Gesellschaft. Ihnen wird ein grosses Integrationspotenzial zugesprochen, Öffnungsprozesse in diesem Bereich ermöglichen Partizipation durch Begegnung und Austausch. Die Organisationen sind ausserordentlich vielfältig. Einige haben erkannt, dass sie für sich und ihre Zielsetzungen profitieren, wenn sie sich nicht nur auf Schweizerinnen und Schweizer einstellen, sondern gezielt auch Migrantinnen und Migranten ansprechen. Andere Gruppierungen gewichten die Nachteile einer Öffnung höher und wollen sich bewusst auf einen bestimmten Mitgliederkreis konzentrieren.“