Repowering Windpark Hohegaste Informationstermin 12.11.2014
Vorarbeiten Tag- und Nachtkennzeichnung 2
Vorarbeiten Tag- und Nachtkennzeichnung Windenergieanlagen müssen als „Luftfahrthindernis“ gekennzeichnet werden, wenn sie eine Gesamthöhe von 100 m übersteigen. Dies wird über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (Bundesanzeiger, 2007; BMVBS, 2007) geregelt: Tageskennzeichnung: farbige Markierung der Rotorblätter/ weiße Feuer Nachtkennzeichnung: rote Feuer 3
Vorarbeiten Tag- und Nachtkennzeichnung (gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen) Tageskennzeichnung: Rotorblätter: - Farbstreifen von 6 Meter Länge alternativ Turm: - Farbring von 3 bzw. 6 Meter Höhe und Maschinenhaus: - Farbstreifen von 2 Meter Breite - Weißes Blitzlicht (20.000 cd) plus Sichtweitenmessgerät Nachtkennzeichnung: Maschinenhaus: - Feuer W,rot (100 cd / blinkend) plus Sichtweitenmessgerät / neu seit 4/07 Rotorblätter: - Blattspitzenfeuer (10 cd) und Turm: - Hindernisfeuer (10 cd) Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V. 4 4
Vorarbeiten Tag- und Nachtkennzeichnung 5 5 150 m 150 m 40 m Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V. 5 5
Vorarbeiten Tag- und Nachtkennzeichnung - Sichtweitenmessung der Nachtkennzeichnung Bei Nachtbefeuerung: Kombination „Feuer W,rot“ mit Sichtweitenmessgerät Reduzierung der Lichtstärke bei guten Sichtverhältnissen auf 30% bzw.10% mittels Synchronisation werden Feuer im gleichen Takt ein- und ausgeschaltet Ergebnis: ruhigeres Betrachtungsbild für das menschliche Auge und keine Beeinträchtigung der Flugsicherheit