Versicherte Organisationen

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Stressbewältigung ​.
Aktives Zuhören. WestLotto Das Unternehmen WestLotto ist der Weg zum Glück seit über 50 Jahren. Das Unternehmen veranstaltet ein sicheres, seriöses,
 Präsentation transkript:

Versicherte Organisationen Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Sporthilfe NRW, Landessportbund/Sportjugend Nordrhein-Westfalen, Bildungswerk des Landessportbundes NRW Stadt- und Kreissportbünde sowie Stadt- und Gemeindesportverbände Fachverbände und Verbände mit besonderer Aufgabenstellung Vereine 1 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

WestLotto Das Unternehmen 2

WestLotto Das Unternehmen WestLotto ist der Weg zum Glück seit über 50 Jahren. Das Unternehmen veranstaltet ein sicheres, seriöses, verantwortungsvolles und attraktives Glücksspiel im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Folgende Lotterien und Wetten werden über ca. 3.700 Annahmestellen in NRW angeboten: LOTTO 6 aus 49, GlücksSpirale, KENO, Rubbellose sowie TOTO und ODDSET. Hinzukommen die Zusatzlotterien Spiel 77, SUPER 6 sowie plus 5. 3

Was leistet WestLotto für den Sport? Jedes Jahr leistet WestLotto über seine Konzessionsabgaben einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Nordrhein- Westfalen. Im Bereich des Sports fördert WestLotto in Zusammenarbeit mit dem Land über den Landessportbund Nordrhein-Westfalen vor allem den Breiten- und Amateursport. Ein großer Teil der vielfältigen Sportangebote in NRW wäre ohne Unterstützung kaum überlebensfähig. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wird die Nachhaltigkeit der Sportförderung gewährleistet. 4

Kooperationspartner WestLotto Im Rahmen seiner Tätigkeiten wird der Landessportbund durch seinen Kooperationspartner WestLotto unterstützt. Ebenso wie dem Landessportbund ist es WestLotto wichtig, das soziale Engagement und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in NRW tatkräftig zu unterstützen. Talking Points: Ein kurzer Film wird Ihnen zeigen, wie und wo WestLotto in NRW wirkt und indirekt zu erkennen ist. WestLotto + Landessportbund NRW Gemeinsam gut für NRW Imagefilm WestLotto: http://goo.gl/y61pQU 5

Versicherte Personen Versicherte Personen Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen aktive und passive Mitglieder (keine Nichtmitglieder oder Mitglieder auf Zeit) Funktionäre (Mitglieder der Vereinsorgane und mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen Beauftragte) Übungsleiter/innen und Trainer/innen Schieds-, Kampf- und Zielrichter/innen -2- 6 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Versicherte Personen Versicherte Personen Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen -2- Angestellte und Arbeiter/innen Mitarbeiter/innen gegen Vergütung (Honorarkräfte) Lizenzspieler/innen (außer Berufssportler/innen) Helfer/innen bei versicherten Veranstaltungen (auch Nichtmitglieder) 7 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Versicherte Veranstaltungen Versicherte Veranstaltungen und Unternehmungen Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Versicherungsschutz bei Durchführung der satzungsgemäßen Tätigkeiten gesellige Veranstaltungen des Vereins über den Vereinscharakter hinausgehende öffentliche Veranstaltungen (z. B. Stadt- und Dorffeste) Veranstaltungen, die zusammen mit sportfremden nicht kommerziellen Organisationen durchgeführt werden -2- 8 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Versicherte Veranstaltungen Versicherte Veranstaltungen und Unternehmungen Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen -2- Sport- und Spielgemeinschaften mehrerer versicherter Vereine oder Organisationen Fahrtveranstaltungen mit touristischem oder kulturellem Charakter, Studien- Ferien- und Vergnügungsfahrten, Jugendaustausch mehrtägige Vereinsreisen, Vereinsausflüge, Sportreisen, Wanderungen Mitarbeit an Bauobjekten und Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten des Vereins -3- 9 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Versicherte Veranstaltungen Versicherte Veranstaltungen und Unternehmungen Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen -3- versichert ist die aktive Teilnahme und das Wegerisiko versichert ist die Teilnahme als Zuschauer/in an versicherten Veranstaltungen im Bereich des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (außerhalb von NRW nur für Veranstaltungen, für die der eigene Verein offiziell eine Mannschaft oder eine/n Sportler/in gemeldet hat). 10 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Versicherte Veranstaltunge Versicherte Veranstaltungen und Unternehmungen Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Geltungsbereich Versicherungsschutz weltweit (Rechtsschutz: Europa und Mittelmeer-Anrainerstaaten) 11 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Versicherte Veranstaltungen Nicht versichert Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen dauerhafte gewerbliche Unternehmungen oder Gewerbebetriebe (Ausnahme: Vereinsgaststätten in eigener Regie) Ausrichtung von Veranstaltungen für einen nationalen oder internationalen Verband 12 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Grundsätze Grundsätze der Sportversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Beihilfefunktion, kein Ersatz für - private Vorsorge - individuelle Risiken - gesundheitliche Bagatellschäden Gleichbehandlungsgrundsatz Subsidiarität - vor allem zum Sozialversicherungsbereich 13 | Thema der Präsentation, Ort DD.MM.YYYY

Sparten Versicherte Sparten Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Vertrauensschadenversicherung Reisegepäckversicherung Rechtsschutzversicherung Krankenversicherung 14 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Unfallversicherung Unfallversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen einmalige Tagegeldpauschale 100 € ab dem 60. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Einmalzahlung), Schüler/innen erhalten Beihilfe für Nachhilfestunden Übergangsleistung 2.000 € nach 9 Monaten Bergungskosten bis 3.000 € 15 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Unfallversicherung Unfallversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Todesfallsumme je nach Alter und Familienstand bis zu 18.000 € Invaliditätsfall: - Maximalsumme 200.000 € - volle Summe ab 90% Invaliditätsgrad - Leistung ab 15% Invaliditätsgrad 16 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Unfallversicherung Unfallversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Mitversicherung von sportspezifischen Sonderrisiken, z. B. - „optische“ Unfälle (Todesfälle) - Luftsportrisiko - Zerrungen, Verrenkungen, Zerreißungen - Verzicht auf den Einwand der degenerativen Mitwirkung bei Unfallfolgen an Gliedmaßen (Invaliditätsleistung) Frist zur Anmeldung von Invaliditätsansprüchen 30 statt 15 Monate 17 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Unfallversicherung Unfallversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Wann wird eine Versicherungsleistung erbracht? 1. Unfallmeldung durch Verein und Mitglied 2. Anmeldung eines Anspruchs durch die versicherte Person - Tagegeld (einmalige Pauschale) - Übergangsleistung (Geltendmachung spätestens 10 Monate nach Eintritt des Unfalles) - Bergungskosten - Todesfall - Invalidität 3. Prüfung durch das Versicherungsbüro 4. Gutachten (ggf.) 5. Leistung 18 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Unfallversicherung Unfallversicherung Reha-Management Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Reha-Management Voraussetzung: versicherter Sportunfall mit voraussichtlich mehr als 75% Invalidität. Reha-Management übernimmt die Organisation, nicht die Kosten der Reha-Maßnahme selbst. Es werden nur Maßnahmen empfohlen, die von einem Leistungsträger übernommen werden oder aus der fälligen Versicherungsleistung erbracht werden können. 19 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Unfallversicherung Unfallversicherung Reha-Management Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Reha-Management Leistungserbringer: IHR Rehabilitations-Dienst GmbH, Köln freie Entscheidung des Verunfallten über Inanspruchnahme Leistungsarten: - medizinische Rehabilitation - berufliche Rehabilitation - Pflege-Management - soziales Reha-Management 20 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Krankenversicherung Krankenversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Zahnschäden nach Vorleistung eigener Absicherung bei freier Materialwahl bis zu 40% des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 2.600 € Hilfsmittel nach ärztlichem Ermessen (ausgenommen Brillen und Hörgeräte) bis zu 2.600 € Brillen, Sportbrillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte bis zu 50 € -2- 21 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Krankenversicherung Krankenversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen -2- Heilbehandlungskosten bei Auslandsaufenthalten zu 100% ohne Begrenzung Rückbeförderungs- und Überführungskosten zu 100% Ersttransport zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus bis zu 13 € 22 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013