Informationsveranstaltung zum Übergang in die Sekundarstufe I Referat 24 – Schulaufsicht
Herzlich Willkommen! 1. Begrüßung 2. Grundlegende Informationen 3. Schulen der SEK I stellen sich kurz vor 4. Möglichkeit für Rückfragen
Ausgangspunkt: Das neue Schulsystem
Die beiden Schularten Die Oberschule ist eine Schule für alle und führt zu allen Abschlüssen (Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss, Abitur) bietet eine 2. Fremdsprache an, sie ist aber nicht Pflicht führt i. d. R. nach 9 Jahren zum Abitur Das Gymnasium ist auf das Abitur ausgerichtet und setzt Lernfähigkeit in erhöhtem Lerntempo auf einem Anforderungsniveau voraus bietet eine 2. Fremdsprache verpflichtend an führt nach 8 Jahren zum Abitur führt zu Abschlüssen in der Sek I (Berufsbildungsreife und Mittlerer Schulabschluss)
Abschulung und Nichtversetzung In beiden Schularten gibt es künftig weder Abschulung noch Nichtversetzung! Die erste Versetzungssituation gibt es am Ende der Sekundarstufe I
Fachleistungsdifferenzierung in der Oberschule Unterricht auf zwei Niveaus Grundlegende Anforderungen (G-Niveau) Erweiterte Anforderungen (E-Niveau) ENG und MAT ab Jg. 7 DEU i.d.R. ab Jg. 8, spätestens ab Jg. 9 Phy oder Che spätestens im Jg. 9 Eltern haben Erstentscheidungsrecht der Einstufung
Abschlüsse in beiden Bildungsgängen Grundsatz: Abschlüsse werden erst nach Prüfungen erworben Abschlüsse: Erweiterte Berufsbildungsreife Mittlerer Schulabschluss Abitur
Abitur nach 8 Jahren in der Oberschule
Voraussetzungen Eltern entscheiden nach Beratung durch die Klassenlehrkraft am Ende der Jahrgangstufe 6 Bedingungen ab Jahrgang 7: Kurse mit erweiterten Anforderungen (E-Kurse) in den Fächern DEU, ENG, MAT sowie CHE oder PHY zusätzlicher Unterricht Schulen legen ein Konzept zur Umsetzung (Differenzierung und zusätzlicher Unterricht) vor Es bestehen breite Erfahrungen mit Zusatzkursen in bestimmten Fächern aus Bremerhaven, die die „Springerregelung“ erfolgreich angewendet haben.
Aufnahmeverfahren Oberschule und Gymnasium
Grundprinzipien des Übergangsverfahrens Elternwahlrecht hat die oberste Priorität bei der Wahl der Schule Eltern haben einen Erst-, Zweit- und Drittwunsch Nur bei überangewählten Schulen findet ein Aufnahmeverfahren statt Abgabe des Anmeldebogens in der Grundschule ist der 09. Februar 2010 (Angabe des Zweit- und Drittwunsches ist keine Pflicht, aber sinnvoll)
Das Aufnahmeverfahren Bei ausreichenden Kapazitäten werden alle Kinder aufgenommen Bei Überanwahl: Oberschule: 1. bis zu 10% Härtefälle (inkl. Geschwisterkinder) 2. ggf. Grundschulen mit besonderen Fremdsprachen 3. bis zu 1/3 nach Leistung über dem Regelstandard (ggf. Los) 4. regional zugeordnete Grundschulen (ggf. Los) 5. nicht zugeordnete Grundschulen (ggf. Los) Gymnasium: 3. Leistung über dem Regelstandard (ggf. Los) 4. Losverfahren unter den übrigen Schülerinnen und Schülern
Härtefallregelung Dafür stehen maximal 10% der jeweiligen Kapazität der Schule zur Verfügung. Voraussetzungen für einen Härtefall sind: Für die vorhandene Körperbehinderung gibt es an der Schule die notwendigen baulichen und räumlichen Voraussetzungen. Aufgrund außergewöhnlicher familiärer und sozialer Situation entstehen erhöhte Belastungen. Ein Geschwisterkind (im familienrechtlichen Sinn) befindet sich bereits in derselben Schule und die Nichtaufnahme führt zu ganz besonderen familiären Problemen. Geschwisterkinder werden nicht automatisch aufgenommen
Kein Wunsch konnte berücksichtigt werden Schülerinnen und Schüler werden unter Berücksichtigung des Schulweges und nach Beratung durch die SfBW folgendermaßen zugewiesen: einer anderen Schule derselben Schulart einer Schule einer anderen Schulart, die dieselbe abschließende Berechtigung vergibt Am Sonnabend 13.03.2010 wird es eine telefonische Elternberatung seitens der Behörde geben
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen finden Sie unter www.bildung.bremen.de