TTIP – Transatlantic Trade and Investment Partnership

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 Präsentation transkript:

TTIP – Transatlantic Trade and Investment Partnership Folgen für Landwirtschaft, Energiepolitik, Verbraucherschutz und Kultur Miriam Staudte, MdL verbraucherschutzpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion

Gliederung Was ist das TTIP? (Was ist Ceta?) Exkurs: Handelshemmnisse Wer ist beteiligt? Wachstumsprognosen? Investor-Staats-Klagen Landwirtschaft Verbraucherschutz Energie Kultur Grüne Beschlusslage Was kann man tun?

Was ist das TTIP? Bilaterales Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA Verhandlungen laufen seit Juli 2013 Verhandlungen hinter verschlossenen Türen Ziele der Befürworter: Wachstum, Arbeitsplätze, Wohlstand Abbau von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen zwischen der EU und den USA Folgen?

Was ist CETA? Geplantes Freihandelsabkommen Kanada –EU (Comprehensive Economic and Trade Agreement) Ähnlich ACTA und TTIP

Exkurs „Handelshemmnisse“ Tarifär Zölle Nicht-tarifär Kontingente (mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen) Ein- bzw. Ausfuhrverbote (z.B. Drogen, Waffen) regulatorische Vorschriften (technische Standards und Normen, Gesundheits- oder Umweltschutzvorschriften, Verpackungs- und Kennzeichnungs-vorschriften)

Wer ist beteiligt? Wer verhandelt für die EU? Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission Unterstützt von TTIP-Beratungsgremium „berichtet“ Ausschuss für Handelspolitik Kein geregelter Zugang für ParlamentarierInnen, Zivilgesellschaft & Co Besonders kritisch: Zugang der USA zu geheimen EU-Dokumenten(NSA) Vorbereitungsgruppe der EU: 130 Gesprächsrunden davon 119 mit Industrieverbänden und 11 mit VerbraucherInnengruppen . Demokratische Legitimation? Lediglich durch streng geheimes Verhandlungsmandat des Rates (Handelsministerrat), geleakt durch grüne MdEP: http://www.ttip-leak.eu/

Wachstumsprognosen Kritik: Wachstumsversprechen sind politisch aufgebauscht (vgl. ARD Monitor 2014) Jagdish Bhagwati: Vielen Studien zugrunde gelegte Annahmen sind in der Nähe reiner Meinungsäußerungen Befürworter*innen berufen sich auf Studien, die nur 0,05% Wirtschaftswachstum pro Jahr für die gesamte EU berechnen Export nach USA für Deutschland untergeordnete Rolle Sind die positiven Verheißungen realistisch? Jagdish Bhagwati (Aussprache ungefähr Jeidisch Backwarti), Handelsökonom: Studien mit Wachstumsversprechen sind super problematisch, die zugrunde gelegten Annahmen sind in der Nähe reiner Meinungsäußerungen. Unrealistische Annahmen in Studien z.B.: Handel mit den USA nimmt um 80% zu, Binnenmarktszenario in dem die USA alle europäischen Gesetze übernimmt. Hauptautor sämtlicher deutschen Studien, Gabriel Felbermayr vom ifo-Institut, sagt selbst: Effekte des Freihandelsabkommens sind gar nicht so groß. Beschäftigungseffekte sind auch im optimistischsten Szenario klein, 0,4% der Beschäftigung, die Politik verkauft die kleinen Zahlen als Jobwunder. Studie, die die EU-Kommission bestellt hat, Argumentationsgrundlage von de Gucht: 120 Milliarden Euro Wirtschaftswachstum für die EU > nur 0,5% in 10 Jahren, im Durchschnitt pro Jahr nur 0,05% für die gesamte EU. (ARD Monitor http://www.youtube.com/ watch?v=2M2a_O-cdjk ). Die Rechnung der EU-Kommission zum Benefit der EU-Familien aus dem Freihandelsabkommen mit den USA ist so vereinfachend, dass sie verboten gehört. Insbesondere die Ernährungs-, Agrar und Autoindustrie profitieren allen Voraussagen nach vom Freihandel. Doch dass von steigenden Umsätzen dieser Konzerne die ganze Bevölkerung profitiere und dass dies auch noch zu beziffern sei, könnte sich als kapitale Augenwischerei herausstellen (Benning 2013, S. 33). Zur Kasse gebeten wird jedoch nicht die Fleischbranche, wenn etwa für Wasseraufbereitungsanlagen dauerhaft hohe Kosten entstehen, sondern die Gesellschaft. Heute zahlt eine vierköpfige Familie in Europa rechnerisch knapp 1500 Euro pro Jahr wegen der Überdüngung. Wenn der Freihandel den EU- Fleischexport in die USA begünstigt und die Fleischproduktion steigt, dann zahlen Europas Steuerzahler tüchtig drauf. Je zusätzlichem Rind könnten rechnerisch 500 Euro pro Jahr an Überdüngungskosten anfallen (Benning 2013, S. 34).

Investor-Staats-Klagen ISDS = Investor-State Dispute Settlement Unternehmen sollen Staaten verklagen können, wenn sie z.B. durch deren Umwelt- und Sozialstandards Gewinneinbußen erwarten können Schiedsgerichte sind privat und international Urteile sind unanfechtbar bindendes Recht wäre nur der ausgehandelte Vertragstext des TTIP Unterschied Eigentumsbegriff Grundgesetz Ursprung: Unsichere Staaten ohne Rechtssystem Verhandlungsmöglichkeit auf EU-Kommission übergegangen (Lissabon-Vertrag) Oft wurden in der Vergangenheit auch schon sogenannte Chilling-Effects beobachtet, was bedeutet, dass Staaten sich davor scheuen ein neues Gesetz, zum Beispiel eine neue Umweltauflage zu erlassen, weil Angst vor möglichen Klagen der Konzerne haben (laut Ska Keller auf eine GJN-Seminar Anfang 2014). Eberhardt 2013: Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland: Der schwedische Energiekonzern Vattenfall klagt im Mai 2012 gegen die deutsche Bundesregierung wegen des Atomausstiegs und verlangt über drei Milliarden Euro Entschädigungszahlungen. Lone Pine gegen Kanada: Die Firma Lone Pine Resources Inc. hat Kanada verklagt. Die Regierung Québecs hatte 2013 ein Morato- rium zu Fracking erlassen, weil bei Fracking ernsthafte Bedenken bestehen, was Umwelt und Gesundheit angeht. Chevron gegen Ecuador: Indigene haben erfolgreich vor ecuadorianischen Gerichten gegen den Ölkonzern Chevron geklagt. Der Konzern wurde dazu verpflichtet, die Verschmutzung und Verseuchung von Land und Wasser durch die Ölgewinnung wieder zu säubern. Chevron klagte danach vor einem internationalen Schiedsgericht, das Ecuador dazu zwang, das Urteil nicht zu vollstrecken.

Investor-Staats-Klagen Weltweit gibt es heute bereits ca. 3000 Investitionsschutzabkommen Die Erfahrung zeigt: Chilling effects Meist sind frühere Konzernanwälte Richter Beispiel: Vattenfall verklagt Deutschland auf 3,7 Milliarden Euro wegen des Atomausstiegs (vgl. Eberhardt 2013) > Aushebeln des Rechtsstaates, Unterhöhlen der Demokratie

Investor-Staats-Klagen „Eine transatlantische Verfassung der Konzerne“ (Eberhardt 2013) TTIP Verhandlungen zu ISDS sind ausgesetzt Online-Konsultationsverfahren der EU-Kommission ABER: Online-Konsultation im Prinzip nur für Handelsjuristen verständlich UND: In allen anderen Bereichen laufen die TTIP-Verhandlungen fleißig weiter Wegen der wachsenden öffentlichen Kritik wurden die TTIP-Verhandlungen zum Part Investor- Staats-Klagen ausgesetzt und ein Online-Konsultationsverfahren durch die EU-Kommission ins Leben gerufen. Dies zeigt einerseits dass öffentlicher Druck wirksam ist, dass die Verhandlungen aber sehr bald nach der Europawahl wieder aufgenommen werden sollen zeigt andererseits aber auch, dass dieser Prozess am meisten zur Beschwichtigung der Öffentlichkeit dient. Einzelheiten zum Online-Konsultationsverfahren: TTIP: Online Konsultationsverfahren der EU-Kommission zu ISDS – Infos für Hanso 23.04.2014 - Ende März begonnen, Frist zum Einreichen der Fragebögen: 21.06.2014 - Darum geht’s: Die Öffentlichkeit soll zu einem Vorschlag der EU konsultiert werden, der beinhaltet, wie Klauseln zum Investorenschutz im TTIP aussehen könnten. Hauptanliegen ist es, heraus zu finden, ob der EU-Vorschlag die richtige Balance findet zwischen Investorenschutz und der Sicherheit, dass EU Recht geschützt bleibt und die EU im öffentlichen Interesse Regulierungen vornehmen kann. - Wie geht’s: o Fragebogen auf der Website der EU-Kommission o Unternehmen und Organisationen, die an der Konsultation teilgenommen haben, sollen auf der Kommissionswebsite veröffentlicht werden, Privatpersonen können entscheiden o Konsultationsdokumente sollten heruntergeladen und gelesen werden o 12 Fragen zu Unterthemen von Investorenschutz, z.B. Zwangsenteignungen o Informationen, wie Investorenschutz im TTIP aussehen kann, finden sich in folgender Form zu jeder der 12 Fragen:  Erklärung worum es geht  Beispiel wie es in den meisten anderen Investitionsschutzabkommen gelöst wurde  Der „innovative“ Vorschlag der EU-Kommssion wie es in TTIP aussehen könnte  Im Anhang des Konsultationsdokument finden sich Passagen des fertig verhandelten Abkommens CETA o Zu jeder Frage können 4000 Zeichen/ca. 1,5 Textseiten Antwort gegeben werden, man soll diese besser vorbereiten und dann in den Online-Fragebogen kopieren, dieser ist 90min geöffnet - Es ist nicht der ausgehandelte TTIP-Text verfügbar - Die Fragen sind sehr dezidiert, wenn man wirklich 1,5 Seiten zu jeder Frage schreibt sind das bei 12 Fragen 18 Seiten Antwort - „Die Konsultation ist nur für Handelsjuristen realistisch nutzbar. Die Kommission hat darüber hinaus am 28.3.14 einen „modernisierten“ Entwurf für Investorenschutzklauseln vom November 2013 veröffentlicht, der aber die grundsätzliche Kritik daran nicht entkräften kann.“ (Martin Häusling) http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/december/tradoc_151995.pdf

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) Investor-Staats-Klagen „Ein solches Schlupfloch würde die Errungenschaften von 150 Jahren Arbeiterbewegung, hundert Jahren Frauenbewegung und 50 Jahren Umweltbewegung mit einem Federstrich zerstören.“ Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD)

TTIP - Landwirtschaft EU und USA: Sehr verschiedene Agrarsysteme, es stehen sich ungleiche Partner gegenüber (vgl. Börnecke 2013, S. 20ff) Betriebsgrößen: „Die Durchschnittsgröße der Betriebe in den USA liegt bei 180 Hektar, in der EU-28 bei gerade 12“ Beispiel Milchviehhaltung: USA = Mega-Mega Höfe mit 37.000 Tieren, meistens mehrere Tausend, Durchschnitt in Deutschland: 50 Kühe pro Betrieb (Nds: 75) Monopolisierung in den USA: „Zwei Prozent der US-Farmen stehen für die Hälfte der Erzeugung“ Europa: Vergleichsweise bäuerliche Landwirtschaft, handwerklich geprägte Nahrungsmittelproduktion Wichtig: Sehr verschiedene Agrarsysteme  Landwirtschaft (vgl. Börnecke 2013, Christian wird erwähnt auf S. 21, http://www.no-ttip.de/Material/Broschuere_TTIP.pdf) : Betriebsgrößen Die Durchschnittsgröße der Betriebe in den USA liegt bei 180 Hektar, in der EU-28 bei gerade 12 Beispiel Milchviehhaltung: USA = Mega-mega Höfe mit 37.000 Tieren, meistens mehrere Tausend, Durchschnitt in Deutschland 50 Kühe pro Betrieb Monopolisierung 2% der US-Farmen stehen für die Hälfte der Erzeugung. Es gibt sehr viele kleine Farmen in den USA, diese sind aber überwiegend Subsistenzbetriebe und produzieren nicht für den Markt oder Betriebe mit unter 1000 Dollar Gewinn im Jahr „80 Prozent der Rindfleisch-Erzeugung wird kontrolliert von vier Firmen. Drei dieser Firmen wiederum erzeugten 60 Prozent des nationalen Schweinefleischs.“ Milch: Die Zahl der Milchbauern sank in Deutschland innerhalb von zehn Jahren von fast 140 000 auf knapp über 80 000. Im Vergleich: In den USA, wo 3,5 mal mehr Menschen leben, gibt es noch rund 51 000 Milchbauern. 88 Prozent haben seit 1970 aufgegeben. Das International Farm Comparison Network hat schon 2010 die Zahl der verbliebenen marktrelevanten Milchviehbetriebe der USA auf gerade noch „30 bis 40 Familien“ beziffert. Diese wenigen Clans haben das Geschäft mit der US-Milch in der Hand. • Subventionen sind nicht niedriger als in der EU: 54 Prozent der Agrarhilfen in den USA laufen unter dem Etikett „soziale Lebensmittelhilfe“; stattliche 62 Prozent der US-Bauern bekamen keinen einzigen Cent!

Landwirtschaft > Was ist mit TTIP zu erwarten? „Handelsbarrieren schützen lokale Märkte – und das ist auch gut so!“ (Benning 2013, S. 34f) Regional verankerte Unternehmen brauchen politischen Schutz UN-Weltagrarbericht 2008: Lokale Anbieter, meist Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, sind das Rückgrat der Welternährung > Was ist mit TTIP zu erwarten? Der 2002 von der Weltbank und der FAO initiierte und 2008 veröffentlichte Weltagrarbericht, welcher aus mehreren Dokumenten besteht (vgl. International Assessment of Agricultural Knowledge, Science and Technology for Development (IAASTD)/McIntyre, B.D/ Herren, H.R./Wakhungu, J./Watson, R.T. 2009, S. viii), verfolgte das Ziel, basierend auf Erkenntnissen der letzten 50 Jahre, Zukunftsszenarien für „die Entwicklung und den Einfluss von landwirtschaftlichem Wissen sowie der Agrarwissenschaft und Agrartechnologie“ (Schmidtner und Dabbert 2009, S. 3) zu entwickeln und Handlungsempfehlungen für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger bereitzustellen. Die Lösungsansätze beziehen sich auf dreiSchwerpunkte: Die Reduzierung von Hunger und Armut, die Verbesserung ländlicher Lebensräume einschließlich der menschlichen Gesundheit sowie gleichberechtigte, sozial-, ökologisch- und ökonomisch nachhaltige Entwicklung (vgl. IAASTD 2009, S. viii). Die Initiative unterstreicht zunächst den engen Zusammenhang von Landwirtschaft, Ernährung und Entwicklung. Weiterhin muss über den Weltagrarbericht gesagt werden, dass dieser über drei Jahre von einem internationalen Expertenteam, bestehend aus Regierungsvertreterinnen- und Vertretern, NGOs, Akteuren der Privatwirtschaft, Konsumentinnen und Konsumenten, Produzentinnen und Produzenten sowie Mitgliedern betroffener UN-Organisationen und der Weltbank, erarbeitet wurde (vgl. Schmidtner und Dabbert 2009, S. 7). Die Erkenntnisse des Weltagrarberichts sind also eine wichtige Quelle für Empfehlungen bezüglich der Gestaltung von Landwirtschaft und Ernährungssicherung. Der Weltagrarbericht wurde von 58 Staaten unterzeichnet, Deutschland befindet sich nicht darunter. Außerdem verabschiedeten Vertreter der Agrarindustrie, wie der transnationale Konzern Monsanto so- wie die USA, Australien und Kanada den endgültigen Bericht nicht (vgl. Schmidtner und Dabbert 2009, S. 5f). In Deutschland sind es relevante zivilgesellschaftliche Organisationen, durch die die Erkenntnisse des Weltagrarberichts diskutiert und verbreitet werden (vgl. Herren 2012a). Unter den Unterstützerinnen und Unterstützern finden sich hier unter anderen die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Umweltverbände, kirchliche Entwicklungsverbände wie der EED, aber auch Unternehmen der ökologischen Ernährungswirtschaft wie Rapunzel, die Grüne Partei und die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) (vgl. Zukunftsstiftung Landwirtschaft 2012). Eine wichtige Feststellung des Weltagrarberichts ist die, dass Landwirtschaft multifunktional ist. Alle Notizen dieser Folie vgl. BA Wiebke Jablonowski 2012

Beispiel Saatgut Annäherung der USA an die Agrarstruktur der EU durch TTIP? Theoretisch gut, aber jüngste Gesetzesentwürfe der EU-Kommission kommen deutlich der US-Agrarindustrie entgegen. USA: Two-crop-system: Mais und Soja Fast alles Saatgut gehört Monsanto 1996 enthielten 2% der Monsanto-Sojabohnen patentierte Gene, 2008 über 90%! Übliches Vorgehen von Monsanto (vgl. Film „Food Inc.“, Perfect Meal) Folgen: Krass gestiegener Pestizidverbrauch, Resistenzen, Bodenerosion, Abhängigkeiten, Verlust der Biodiversität und Agrobiodiversität Europa: In Deutschland immerhin noch 100 Saatgutzuchtunternehmen Mai 2013: Die EU-Kommission legt einen Entwurf für eine neue europäische Saatgutverordnung vor (vgl. Zukunftsstiftung Landwirtschaft 2013) > Entgegenkommen gegenüber Monsanto März 2014: Das EU-Parlament stimmt mit großer Mehrheit gegen den Entwurf Saatgut: Fast alles Saatgut in den USA gehört Monsanto und Pioneer > Abhängige Landwirte, in Deutschland immerhin noch 100 Pflanzenzuchtunternehmen USA: Two-Crop-System, Mais und Soja Durch die Aussaat von herbizidtoleranten Pflanzen ist laut Benbrook der Pestizidverbrauch in den USA innerhalb von 16 Jahren um 239 Millionen Kilogramm gestiegen Resistenzen nicht nur bei Unkräutern, auch bei Schädlingen wie dem Maiszünsler Bodenerosion! Folgen allgemein: Antibiotika, Hormone, Bodenerosion, dramatischer Verlust der Biodiversität und der Agrobiodiversität, Abhängigkeiten, … Übliche Vorgehensweise von Monsanto, hier in den USA (vgl. Film Food Inc.) Fast alles Saatgut in den USA gehört Monsanto 1996 enthielten 2% der Sojabohnen von Monsanto patentierte Gene, 2008 über 90%! Chemiekonzern, DDT, auch Agent Orange für Vietnam Genetische Modifizierung von Saatgut, dann melden sie Patente darauf an und besitzen es, stellen Pestizide her, vorwiegend das Herbizid Round-up, welches alle Pflanzen, auch Unkräuter, killt, nur ihre nicht, aber: Resistenzen Landwirt*innen, deren Felder mit Monsanto Saatgut verunreinigt werden, werden von Monsanto verklagt, es sei denn, sie verpflichten sich, Saatgut nur noch von Monsanto zu beziehen Spionage durch das Unternehmen Verklagt Landwirt*innen und traditionelle Saatgutkonservierer*innen, versucht sie gegeneinander auszuspielen und in den finanziellen Ruin zu treiben, hohe Gerichtskosten und Einschüchterung Hat eine „Black List“ von Farmern, die sie von ihrem Saatgut ausschließen wollen Viele Revolving-Doors zwischen Monsanto und hohen Gerichten und Politiker*innen in den USA „For the last 25 years our government have been dominated by the industries that it was meant to be regulating.“ „They have managed to make it against the law to criticise their products“ Infos Saatgutverordnung Mai 2013, bitte hier weiter lesen: http://www.saveourseeds.org/dossiers/neue-eu-saatgutverordnung.html Der freie Tausch von Saatgut könnte weiter erschwert werden, industrielle Sorten würden noch alternativloser, Mehr Kontrolle von Bauern, Gärtner und Vermehrern, weniger Kontrolle dagegen für die grosse Industrie, die künftig sogar die Überprüfung ihres eigenen Saatgutes und seiner Qualität selbst übernehmen soll.  Für den weiteren Vertrieb einer Vielzahl lokal angepasster, seltener und alter Sorten von Gemüse, Obst und Getreide könnte die Verordnung unüberwindbare bürokratische und finanzielle Hürden aufbauen Infos Entscheidung EP März 2014: Bitte hier weiter lesen http://www.martin-haeusling.eu/themen/saatgut/625-briefing-zur-eu-saatgut-verordnung-wie-geht-es-nach-der-ep-ablehnung-des-kommissionsvorschlags-weiter.html

Ausblick: Landwirtschaft Aggressives Lobbying von Monsanto ist auch für TTIP-Verhandlungen anzunehmen Der EU-Kommissionsentwurf zur Neureglung des Saatgutrechts wirft seine Schatten voraus Zwei unterschiedliche Systeme treffen aufeinander Beispiel NAFTA: Seit 1994 in Kraft, Kleinbauern in Mexiko müssen aufgeben, Millionen Arbeitsplätze in der Landwirtschaft gehen verloren > Eine ähnliche Entwicklung ist für die EU-Landwirtschaft mit TTIP zu erwarten Ist es sinnvoll Schlüsse aus anderen, bereits bestehenden freihandelsabkommen, z.B. NAFTA, zu ziehen? Bestimmt unterschied sich die Agrarstruktur Mexicos vor dem Start von NAFTA von der der EU vor dem eventuellen Start von TTIP. Außerdem ist mir der Inhalt des Abkommens nicht bekannt. Allerdings zeigt das Beispiel (unten) sehr gut, was passiert wenn ungleiche Systeme miteinander konkurrieren und was mit der Ernährungssouveränität passiert. Außerdem ein weiteres gutes Beispiel, das Freihandel nicht Wohlstand für alle bedeutet.   Froehler 2004 zu NAFTA:  Zehn Jahre nordamerikanische Freihandelszone  NAFTA, das North American Free Trade Agreement wurde am 17.12.1992 unterzeichnet und trat zum 1.1.1994 in Kraft. Es handelt sich hierbei um eine Freihandelszone zwischen den USA, Kanada und Mexiko. Auch nach zehn Jahren gehen die Meinungen darüber, ob die NAFTA den Mexikanern mehr genutzt oder geschadet habe, noch immer weit auseinander, in die Vereinigten Staaten gehen derzeit mehr als vier Fünftel aller Exporte Mexikos. Ca. 1,5 Millionen Mexikaner pendeln täglich in die USA. Die größten Nafta Verlierer sind einer Untersuchung zufolge die mexikanischen Bauern. Die Landwirtschaft ist mit den US-Konzernen nicht konkurrenzfähig. 1,3 Millionen Arbeitsplätze in der Agrarwirtschaft gingen zwischen 1994 und 2002 verloren.  Sobald Mexiko sich den Billig-Importen aus dem Norden öffnete, gingen die Preise so tief in den Keller, dass die campesinos nicht mehr konkurrenzfähig waren. Mexikos Landwirte klagen vor allem darüber, dass ihre Konkurrenten in den USA massiv von der Regierung in Washington subventioniert werden. Im Gegensatz dazu fanden nur ca. 600 000 Mexikaner in den neu entstandenen Fabriken und hauptsächlich in der Exportindustrie Arbeit. Allerdings sind nach Informationen der mexikanischen Regierung allein in den letzten drei Jahren wieder 20 Prozent dieser Arbeitsplätze verloren gegangen.  Nur wenige große Exportunternehmen kontrollieren den Außenhandel und sind vom Rest der einheimischen Ökonomie weitgehend abgekoppelt. Der Vertrag hat weitaus weniger Beschäftigungswirkung gehabt als vorausgesagt. In den ersten drei Jahren unter der Regierung Fox stieg die Arbeitslosigkeit sogar wieder an. In Pesos gemessen, sind die Löhne in Mexiko niedriger als vor dem NAFTA-Start. Die Preise der Güter des Grundwarenkorbes stiegen erheblich mehr als die den Landwirten für ihre Produtke gezahlten Preise. Produzenten von Basisprodukten wie Mais, Bohnen, Getreide, Reis und Fleisch litten am meisten unter der Handelsöffnung, einen Aufschwung erlebte dagegen die Gemüse-Agroindustrie. Es ist nicht zu der vorausgesagten Diversifizierung der Wirtschaft gekommen. Immer noch 45 Prozent der Exporterlöse stammen aus dem Maquilabereich. Die Migration in die USA wurde durch NAFTA in keinster Weise gestoppt. Das durchschnittliche mexikanische Wirtschaftswachstum in der NAFTA-Periode liegt bei gerade einmal ein Prozent und damit unter dem Wachstum vergleichbarer Abschnitte.  Die NAFTA Befürworter in Mexiko argumentierten, dass durch NAFTA ein größeres Wirtschaftswachstum und letztlich steigende Lebensstandards erreicht werden könnten. Auch versprachen sie sich, dass NAFTA zu wirtschaftliche und politische Reformen im eigenen Land führen würde, doch die Mehrheit der Bevölkerung hat offenbar wenig davon. Die Löhne der meisten Mexikaner sind, rechnet man die Inflation heraus, nicht gestiegen, sondern die Reallöhne sind heute geringer als 1994, bevor die NAFTA in Kraft trat. Dennoch ist das Bruttoinlandsprodukt gewachsen wie nie zuvor, von jährlich 100 Milliarden auf über 200 Milliarden Dollar. Doch der Boom erwies sich als positiv vor allem für die grossen multinationalen Firmen. Weitere Informationen mit Grafik: http://www.arte.tv/de/nafta-inflation-des-freien-handels/6898456,CmC=6892368.html

Fazit: Landwirtschaft Mit TTIP ... ... wird das Höfesterben in Europa beschleunigt ... werden die Chancen für eine sozial-ökologische, multifunktionale Landwirtschaft in Europa minimiert ... erhalten Konzerne große Macht über Nahrungsmittelsysteme in Europa ... werden die Menschen in Europa ihre Ernährungssouveränität einbüßen

Verbraucherschutz > Was ist mit TTIP zu erwarten? EU und USA: Grundverschiedene Auffassungen beim Verbraucherschutz (vgl. Benning 2013, S. 31ff) EU: Vorsorgeprinzip USA: Gesetze erst, nachdem Schädlichkeit eines Produktes nachgewiesen ist > Ethische oder kulturelle Aspekte spielen keine Rolle Wir Grüne wollen eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln, z.B. eine europaweit vorgeschriebene Herkunftskennzeichnung von Fleisch und von Eiern in verarbeiteten Produkten. > Was ist mit TTIP zu erwarten? Verbraucherschutz (vgl. Benning 2013, S. 31ff http://www.no-ttip.de/Material/Broschuere_TTIP.pdf) Vorsorgeprinzip (EU) oder Gesetze erst nach Schädigung von Verbrauchern (USA)? > Widerstreit zwischen fundamentalen Grundwerten, den ein paar Beamte der EU-Kommission nicht legitimiert sind einfach wegzuwischen! Selbst wenn für manche Bedenken keine wissenschaftlichen Beweise bestehen, obwohl es auch diese zu Hauf gibt (Superunkräuter, krebserregende Masthormone), so lassen alle Argumente für ein Aufweichen des Verbraucherschutzes ethische und kulturelle Aspekte völlig außen vor!

Beispiel: Klonfleisch Wird TTIP die US-amerikanische Zivilgesellschaft bei ihren Bemühungen um höhere Verbraucherschutzstandards unterstützen? Theoretisch gut, aber jüngste Gesetzesentwürfe der EU-Kommission lassen eine Absenkung europäischer Standards vermuten. Beispiel: Klonfleisch Große Probleme: Ethische Bedenken, Leiden der Tiere USA: Patente auf Lebewesen sind zulässig Klonen zu Zwecken der Nahrungsmittelproduktion ist mittlerweile üblich Sperma, Embryonen sowie Milch und Fleisch von Klontieren und Nachkommen werden vermarktet Europa: EU-Kommission legt Ende 2013 einen Gesetzesvorschlag zum Verbot des Klonens von Tieren zur Nahrungsmittelproduktion vor dieser ist „windelweich“, Produkte von Nachkommen von Klontieren sollen in Europa vermarktet werden dürfen EP-Vizepräsidentin Dagmar Roth-Behrendt wird durch die EU-Kommission gebeten, im Hinblick auf TTIP zuzustimmen Der Umweltausschuss des EP lehnte den Gesetzesentwurf Anfang 2014 ab So wenig, wie bisher konkret vom TTIP bekannt ist, so sehr werfen einige Sachverhalte ihre Schatten voraus. Schön wäre ja, würden sich geeinigte Standards positiv für die Verbraucher*innen in den USA auswirken, z.B. wenn die angestrebte Harmonisierung der Märkte bedeuten würde, dass dann auch in den USA Lebensmittel mit GVOs gekennzeichnet werden müssten. Danach sieht es aber ganz und gar nicht aus, denn hohe Verbraucherschutzstandards sind in den Augen transnationaler Konzerne Handelshemmnisse. Die EU Kommission hat schon in den letzten Monaten Gesetzesentwürfe vorgelegt, die den US-Konzernen entgegen kommen und so die Verhandlungen zum TTIP in Schwung bringen sollen: Beispiel Klonfleisch: Hier hat die EU-Kommission einen windelweichen (Dagmar Roth-Behrendt im Monitorbeitrag http://www.youtube.com/watch?v=2M2a_O-cdjk) Gesetzentwurf vorgelegt und hochrangige Beamte der Generaldirektion Handel der EU-Kommission haben das EU-Parlament gebeten, diesem Vorschlag zuzustimmen, damit man die USA wohlgesonnen stimmen kann für die TTIP-Verhandlungen. Glücklicherweise hat der Umweltausschuss des EU-Parlaments den Kommissionsvorschlag zurück gewiesen. Er klammerte die Frage aus, was mit den Nachkommen und Produkten geklonter Tiere geschehen darf und hätte so faktisch den europäischen Markt für Klonfleisch geöffnet (vgl. PM von Martin Häusling vom 20.02.2014 http://www.martin-haeusling.eu/presse-medien/pressemitteilungen/604 -umweltausschuss-zeigt-dem-kommissionsvorschlag-zum-klonen-die-rote-karte.html) Klonfleisch PM von Martin Häusling zum Kommissionsentwurf (der vom Umweltausschuss des EU- Paralments abgelehnt wurde) vom 18.12.2013: Entscheidend ist der Umgang mit den Nachkommen der Klontiere. Der europäische Verbraucher soll mit den Produkten der Nachkommen dieser genetisch identischen Individuen „beglückt“ werden. Fleisch, Käse oder Milch aus späteren Generationen aber haben auf dem europäischen Markt genauso wenig verloren wie die Klontiere selbst. Die Vermarktung dieser etwa aus den USA stammenden Klonprodukte lehne ich aus ethischen und tierschutzrechtlichen ab. Dies zuzulassen hieße, letztlich die von Missbildungen und geringen Lebenserwartungen der Tiere der ersten Generation begleitete Klontechnik zu unterstützen. Retrieved from http://www.martin- haeusling.eu/presse-medien/pressespiegel/250-chlorierte-h.html?auml;hnchen-und- geklonte-rinder= "Klonen führt bei den Muttertieren öfter zu Fehlgeburten und zu Komplikationen bei der Geburt, denn geklonte Tiere sind am Ende der Tragzeit deutlich größer als normale Tiere. Außerdem überlebt die Mehrheit der Klontiere die Trächtigkeit nicht. Und von denen, die lebend zur Welt kommen, sterben viele schnell nach der Geburt oder in den Tagen oder Wochen danach.„ Die wenigen gesunden Klone jedoch versprechen viel Profit: Das Sperma geklonter Zuchtbullen beispielsweise lässt sich teuer verkaufen. So spielen die Tierschutz-Bedenken der Europäer in den USA keine Rolle: Hier wurden bereits mehrere Hundert Tiere geklont, vor allem Rinder.

Fazit: Ausblick: Verbraucherschutz Europäische Verbraucherschutzstandards sind eine wesentliche Verhandlungsmasse für das TTIP, hier bestehen die größten „Handelshemmnisse“ für US-Konzerne Diplomaten, die die TTIP-Verhandlungen führen, können fundamentale Grundauffassungen zum Verbraucherschutz nicht einfach wegverhandeln Kennzeichnungspflichten werden aufgeweicht werden Fazit: Mit TTIP... ... droht eine Absenkung europäischer Verbraucherschutzstandards ... werden Bemühungen für mehr Transparenz und gegen Verbrauchertäuschung konterkariert ... drohen Klonfleisch, Chlorhähnchen, GMO´s & Co europäischen Verbraucher*innen untergejubelt zu werden Zu rund 80 Prozent hängt der prognostizierte Gewinn aus dem Freihandelsabkommen davon ab, ob Verbraucherinnen und Verbraucher weniger informiert werden und mehr ungewollte Industrielebensmittel ohne Kennzeichnung schlucken Wie die Konzerne schon richtig erkannt haben, bildet eine transparente, gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung einen prima Schutz für nachhaltig wirtschaftende Unternehmen. Davon brauchen wir mehr und nicht weniger.

Themenbereich Energie- und Atompolitik

Energiepolitik Eine Klage gegen das Abschalten von Atomkraftwerken zeigt schon jetzt, wie Investor-Staatsklagen künftig politische Entscheidungen in Frage stellen können (Beispiel Vattenfall vs. BRD) In den USA sind die Fördermengen von Erdgas deutlich angestiegen, seit in den Fördergebieten gefrackt wird. In Europa ist die Fracking-Technologie jedoch umstritten. Die Grünen fordern strengere Umweltstandards für die Erdgasförderung und ein Moratorium auf die Förderung unkonventioneller Gasvorkommen. Wäre das mit TTIP noch umsetzbar? Sonnenenergie statt Atomkraft. Windparks statt Kohlekraft. Die Energiewende mit EEG soll das Klima schützen und teure Energieimporte überflüssig machen. Doch ist die Förderung erneuerbarer Energien mit den Regeln von TTIP vereinbar?

Werden Umwelt- und Sozialstandards für ein Freihandelsabkommen aufgeweicht, schrumpft der Gestaltungsspielraum in der europäischen Energiepolitik!

Kultur und Medien Zentrale Fragen: Kann man Kultur nach ökonomischen Kriterien bewerten? Was bedeutet TTIP für die kulturelle und sprachliche Vielfalt in Europa? Auswirkungen der TTIP sind zu befürchten in folgenden Bereichen: Buchhandel (Buchpreisbindung, ermäßigter Mehrwertsteuersatz für gedruckte Bücher) Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Kulturgüter und Presseerzeugnisse Europäisches Urheberrecht Film- und Kulturförderung Dank der tatkräftigen Gegenwehr Frankreichs wurde der audio-visuelle Bereich als einziger aus den Verhandlungen ausgenommen – aber auch diese Ausnahme steht auf unsicheren Füßen.

TTIP – Grüne Beschlusslage BDK Oktober 2013 fordert, den Agrar- und Lebensmittelbereich aus dem TTIP auszuklammern, auf die Gefahren in anderen Bereichen wird hingewiesen BDK Februar 2014 fordert, die TTIP-Verhandlungen auszusetzen und mit einem transparenten Verfahren und neuem Verhandlungsmandat neu zu starten LDK Niedersachsen, Mai 2014 in Hameln: LDK-Leitantrag: keine Absenkung von Schutzstandards, keine GVOs Antrag GJN „Für eine faire und ökologische EU-Handelspolitik“: Stopp der Verhandlungen Bei der Vorletzten BDK in Berlin vom 18. – 20. Oktober 2013 beschloss die grüne Bundespartei, den Agar- und Lebensmittelbereich aus dem TTIP ausklammern. http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Beschluesse/Verschiedenes-TTIP-im-Fokus- Beschluss-BDK-10-2013.pdf Hierzu heißt es: Damit es keine faulen Kompromisse zu Lasten der europäischen Landwirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbraucher gibt, fordern wir, dass der Agrar- und Lebensmittelsektor aus dem TTIP ausgeklammert und in einem getrennten Verfahren verhandelt wird. Für uns gilt, dass die TTIP-Verhandlungen weder die europäischen Regelungen und Standards zur Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkennzeichnung oder zur Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen aufweichen noch einem Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen auf europäischer Ebene im Wege stehen dürfen. Weitergehende Regelungen zur Sicherheit in der Lebensmittelkette - von der Futtermittelerzeugung über Lagerung und Transport bis hin zum Einzelhandelsverkauf - müssen auch nach einem TTIP-Abkommen möglich sein. Genauso wenig dürfen die TTIP-Verhandlungen die Regelungen für das Bio-Siegel oder Agrarbeihilfen für ein ökologisches Umsteuern in der Landwirtschaft in Frage stellen. Letzte BDK, Europawahlprogramm S. 106, http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/ Dokumente/Gruenes-Europawahlprogramm-2014.pdf Wir fordern die Aussetzung der Verhandlungen und einen kompletten Neustart, auf Basis eines transparenten Verfahrens und eines neuen Verhandlungsmandates. Wir GRÜNE werden keinem Abkommen zustimmen, das europäische Standards und Gesetze untergräbt.   Kommende LDK in Nds., Leitantrag vom LaVo, Christian, Hanso, u.a.: Wir setzen uns für eine demokratische und handlungsfähige Europäische Union ein, um hohe ökologische und soziale Standards europaweit zu verankern. Mit dem aktuell diskutierten Transatlantischen Handelsabkommen (TTIP) droht jedoch genau das Gegenteil erreicht zu werden, nämlich eine Absenkung umwelt- und verbraucherpolitischer Standards. Aus diesem Grund unterstützen BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Niedersachsen die Forderung nach einem Stopp der Verhandlungen und einem kompletten Neustart auf Grundlage eines neuen Verhandlungsmandats. Ebenso wie bei dem geplanten kanadisch-europäischen Handelsabkommen CETA finden die Verhandlungen intransparent hinter verschlossenen Türen statt. Konzerne drohen sowohl bei TTIP als auch bei CETA die Möglichkeit zu bekommen, gegen nationale Gesetze vor privaten Schiedsgerichten zu klagen und diese damit aushebeln zu können. Diesem Versuch treten wir entschieden entgegen. Politische Standards und rechtsstaatliche Bedingungen dürfen nicht zum Willkürobjekt wirtschaftlicher Interessen werden! Wir kämpfen gegen alle Versuche, durch exklusive Abkommen wie die aktuell diskutierten Freihandels- und Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA VerbraucherInnenschutz- und Umweltstandards in der Landwirtschaft abzusenken und niedersächsische Landwirtinnen und Landwirte einem noch erbitterteren Preiskampf mit Großagrarindustrie-Produkten auszusetzen. Chlorhühner und Hormonrindfleisch haben auch auf niedersächsischen Tellern nichts verloren. Eine stärkere Abhängigkeit vom Weltmarkt in Sachen Ernährung lehnen wir entschieden ab!

TTIP Wie positioniert sich rot-grün in Niedersachsen? Entschließungsantrag im Landtag: Verzicht auf ISDS Keine Verschlechterung von Schutzstandards Erhalt der bäuerlichen Strukturen in Niedersachsen Verbesserte Transparenz und umfassende Beteiligung der Parlamente und der Zivilgesellschaft Evaluation Möglichkeit der einseitigen Vertragskündigung  Die Stichpunkte kommen von Hanso und geben im Wesentlichen den Inhalt der ÄV wieder. Die jüngst im Europaausschuss beschlossene Version des Antrags ist noch nicht im NILAS, glaube ich, wir haben diese aber in gedruckter Form im Büro von Gerald. Hiervon können Kopien gemacht und zur Veranstaltung mitgenommen werden.

TTIP – Was kann man tun? Je größer der zivilgesellschaftliche Protest, desto größer die Chancen das TTIP zu stoppen > Beispiel ACTA-Proteste, MAI-Abkommen Information der Öffentlichkeit, Veranstaltungen organisieren Vernetzung der TTIP-Gegenbewegung: TTIP-Unfairhandelbar Mobilisierung zu Massenprotesten zu den Ja/Nein-Abstimmungen im EP und im Bundesrat am Ende der Verhandlungen Unterstützung der BI „STOPP TTIP“ Gibt es noch Chancen sich gegen Punkte des Abkommens zu wehren oder es gar zu verhindern? Christian Meyer (mögl. Antw.): Auf jeden Fall! Es ist sehr wahrscheinlich, dass das TTIP nach dem Ende der Verhandlungen einer Zustimmung im Bundesrat bedarf, das europäische Parlament soll auf jeden Fall das fertig ausgehandelte Abkommen abnicken. Für beides gilt: Je größer der Widerstand der Zivilgesellschaft, desto besser die Chancen, dass wir Politiker*innen gegen TTIP stimmen. Man hat es doch 2012 bei den internationalen Protesten gegen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement, Anti-Piraterie Abkommen) gesehen, diese haben dazu geführt, dass das EU-Parlament mit großer Mehrheit gegen ACTA gestimmt hat. Einige Kritikpunkte am TTIP sind heute ähnliche wie bei ACTA damals: Aushebelung des Rechtsstaats, undemokratische und intransparente Verhandlungen. Vieles kann gestoppt und sogar rückgängig gemacht werden, wenn der öffentliche Druck groß genug ist. Es gab ja auch schon einmal einen ähnlichen Versuch wie TTIP – das gescheiterte MAI-Abkommen (multilaterales Investitionsab kommen) von 1998, welches am Widerstand der Öffentlichkeit und der Parlamente gescheitert ist (vgl. Wallach 2013). Deshalb sollten sich zivilgesellschaftliche Gruppen gut organisieren, Informationsveranstaltungen zu TTIP anbieten und in der Abstimmungsphase zu Massenprotesten mobilisieren. Es gibt zum Beispiel das Bündnis TTIP unfairhandelbar, da kann man sich informieren wo der Widerstand wächst und wie man sich selbst gegen TTIP organisieren kann.

Aktuelle Situation STOP TTIP 15. 07.2014: die 47. Europäische Bürgerinitiative (EBI) hat ihren Antrag auf Registrierung bei der Europäischen Kommission gestellt. Die Initiative „Stop TTIP“ fordert die EU-Kommission auf, dem EU-Ministerrat zu empfehlen, das Verhandlungsmandat über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) aufzuheben und auch das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) nicht abzuschließen. In Deutschland sind attac, Campact, Mehr Demokratie, NABU, BUND, Umwelt Institut München usw. beteiligt. Insgesamt beteiligen sich rund 120 Organisationen an der EBI. Die Europagruppe Grüne unterstützt die EBA.

Veranstaltungen 30.08.2014: Grüne NRW-Konvent der LAGen, offen für Grüne Mitglieder ebenso wie Nichtregierungsorganisationen & alle Interessierten Samstag, den 30. August 2014, von 10:30 bis 17:00 Uhr. Wo: Christuskirche Bochum, An der Christuskirche Um Anmeldung wird bis zum 30.07. per E-mail an sven.giegold- office@ep.europa.eu gebeten. September 2014: Start der Unterschriftenaktion von STOP TTIP 1 Million Unterschriften werden benötigt! (aus insgesamt min. sieben Ländern)

Fernsehtipp heute-show 02.05.2014 (Mediathek)

Danke für die Aufmerksamkeit! Miriam Staudte, MdL Das war´s. Danke für die Aufmerksamkeit!