Staatsschulden und Gemeindefinanzen

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 Präsentation transkript:

Staatsschulden und Gemeindefinanzen Prof. Dr. Bernhard Felderer Präsident des Fiskalrates Tiroler Gemeindetag 3. November 2014 www.fiskalrat.at

Inhalt der Präsentation Rahmenbedingungen der Österreichischen Budgetpolitik Defizit- und Schuldenentwicklung des Staates in den letzten Jahren Umstellung auf ESVG 2010 und deren budgetäre Auswirkungen Gemeinden im Bundesländervergleich: Finanzkraft, Schulden und Haftungen Bruttoinvestitionen in Österreich EU-Regeln und Österreichischer Haushaltsplan 2014 und 2015 EU-Regeln und Österreichischer Stabilitätspakt 2012 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Wirtschaftsindikatoren für Österreich G:\VOWA\Budget\VGR\ZEITREIHE Def, Schuld, ESA2010, EDP.xlsx, Blatt: Prognosevergleich Konsolidierung ausschließlich durch Wachstum nicht möglich

Mehrdimensionale Fiskalregeln und Watch-Dogs als „Schuldenbremsen“ Gesamtstaatliche Obergrenzen für die Höhe des (nominellen) Budgetdefizits (3% des BIP), Entwicklung und Höhe des strukturellen Budgetdefizits (Rückgang um mehr als 0,5%-Punkte p.a.; Ziel = 0,45% des BIP), Entwicklung der realen Ausgaben des Staates, Entwicklung und Stand der Staatsverschuldung (60%-Grenze bzw. rückläufiger Verlauf). Seit November 2013: Fiskalräte überwachen die Budgetentwicklung auf nationaler Ebene Neuer Rechtsrahmen der EU mit verstärkter regelgebundener Fiskalpolitik und Watch-Dogs auf nationaler Ebene sollen Haushaltsdisziplin gewährleisten.

Verschuldungs- und Defizitentwicklung Österreichs (in % des BIP) und nominelles BIP-Wachstum (in %) Hypo Alpe Adria KA Finanz und PS-Kapital G:\VOWA\Budget\VGR\ZEITREIHE Def, Schuld, ESA2010, EDP.xlsx, Blatt: GR-Zeitreihe-Felderer

Defizitentwicklung des Staates und der Subsektoren G:\VOWA\Budget\VGR\Länder und Gemeinden\Zeitreihe_Maastrichtschuld_Länder und Gemeinden.xlsx 2014: +4 Mrd EUR durch Bankenpaket (Bund)

Abgrenzung des Sektors Staat: Änderungen durch ESVG 2010 Marktproduzenten (öffentliche Unternehmen, nicht Sektor Staat) decken wenigstens 50% ihrer Kosten durch Verkaufserlöse. Zu den Kosten zählen Personalaufwand, Vorleistungen, Abschreibungen, Zinsaufwand (neu) Beispiel: Reklassifikation von ÖBB Infrastruktur AG und Wiener Linien Hilfseinheiten sind keine selbstständigen Einheiten: Bundesimmobiliengesellschaft, Infrastruktur-/Investitionsvehikel der Gemeinden, Vermögensverwaltungs- und Veranlagungsgesellschaften von einigen Gebietskörperschaften striktere Definition von Umsatzerlösen führt zur Reklassifikation : Öffentliche Krankenanstalten, Österreichischer Rundfunk G:\VOWA\BUDGET\International, Datei: Ameco-Daten-EU-Vergleich.xls

Auswirkungen (Revisionspunkte) des ESVG 2010 auf den Schuldenstand Österreichs G:\VOWA\Budget\VGR\ZEITREIHE Def, Schuld, ESA2010, EDP.xlsx; Blatt: Auswirk Quelle: Statistik Austria.

Neue Einheiten des Gemeindesektors laut ESVG 2010 G:\VOWA\Budget\VGR\Staat\2014 Einheiten des oeffentl Sektors-ESVG 2010 und 95-September 2014.xlsx, Blatt: Output-Tab Quelle: Statistik Austria und eigene Berechnungen.

Maastricht-Schuld der Gemeinden pro Kopf (Jahresendstände in EUR) G:\VOWA\Budget\VGR\Gemeinden\Zeitreihe_Maastrichtschuld_Gemeinden.xlsx Bruttoschuldenkonzept, d.h. ohne Gegenrechnung von Assets

Maastricht-Schuld der Länder und Gemeinden pro Kopf (Jahresendstände in EUR) G:\VOWA\Budget\VGR\Länder und Gemeinden\Zeitreihe_Maastrichtschuld_Länder und Gemeinden.xlsx „Korrektur“ um unterschiedliche Aufgabenteilung zwischen L&G

Maastricht-Schuld der Länder und Gemeinden (in Mio EUR) G:\VOWA\Budget\VGR\Länder und Gemeinden\Zeitreihe_Maastrichtschuld_Länder und Gemeinden.xlsx Quelle: Statistik Austria und eigene Berechnungen. Staatsschuld lt. Maastricht 2013: 262 Mrd EUR Anteile der Subsektoren in %: B 86%, L 8%, G 5%, SV 1% Ausgewählte Entwicklungen: Stmk 2009 und 2010: KAGES-Anleihe +0,7 Mrd EUR und +0,5 Mrd EUR) Wien 2010: Konjunkturpaket und Krankenhaus Nord

Finanzkraft1) pro Kopf 2013 (in EUR) der stärksten/schwächsten Gemeinden Österreichs Finanzschwächste Gemeinden Finanzstärkste Gemeinden G:\VOWA\Budget\Administrativ\Gemeinden\Gemeinden_Finanzkraft Pro kopf_2012_2013.xlsx Der Interessentenbeitrag ist eine Selbstberechnungsabgabe und wird von den Mitgliedern eines Tourismus(Kur-)verbandes an die Interessentenbeitragsstelle einbezahlt. Diese prüft die Einzahlungen anhand objektiver Messkriterien, die der Berechnung zugrunde gelegt wurden. Die eingehobenen Beiträge werden sodann zur Gänze an die Tourismusverbände rücküberwiesen. Summe aller ausschließlichen Gemeindeabgaben und Ertragsanteile (einschließlich Werbeabgabeanteil, Getränke-steuerausgleich etc.) ohne Interessentenbeiträge. Quelle: Statistik Austria.

Haftungsübernahmen für Kapital der Länder und Gemeinden (Stand zum Jahresende in Mio EUR)1) Vollständigkeit? z.B. Bgld 2012: erstmals Bankenhaftung im LRA z.B. OÖ 2010: erstmals Haftungen im Kontext der WBF im LRA Einheitliche Abgrenzung? Ausnutzung/Rahmen Kapital/Zinsen ESVG 2010: Haftungen nur gegenüber Non-S.13 „ökonomische“ Sicht: keine Haftungen, wenn bereits als Schulden erfasst G:\VOWA\Budget\Administrativ\Länder und Gemeinden\Zeitreihe_Haftung laut Rechnungsabschluss_Länder und Gemeinden.xlsx 1) Administrative bzw. rechtliche Sicht. Quelle: bis 2012: Rechnungsabschlüsse der Bundesländer (Länderhaftungen) und Gebarungsübersichten (Gemeindehaftungen) Statistik Austria. ab 2013: Meldung der Gebietskörperschaften vom August 2013 gemäß Art. 15 ÖStP 2012 (Anhang 2).

Außerbudgetäre Bruttoinvestitionen höher als bislang angenommen (in Mio EUR) Bruttoinvestitionen des Staates inklusive bislang erfasster ausgegliederter Organisationseinheiten (ESVG 1995) G:\VOWA\Budget\VGR\Länder und Gemeinden\Zeitreihe_Maastrichtschuld_Länder und Gemeinden.xlsx Bruttoinvestitionen 2013 des Staates nach ESVG 2010 Quelle: Statistik Austria , BMF und eigene Berechnungen.

Österreichischer Haushaltsplan 2014/15 erfüllt EU-Vorgaben nicht zur Gänze G:\VOWA\FISK\Berechnungstools, analytische Files\EU-Regeln_Überwachung_Stand_HHPlan 2014-15_Okt2014_1.xlsx

Österreichischer Stabilitätspakt 2012 umfasst EU-Vorgaben nicht zur Gänze ÖStP 2012 − System numerischer Fiskalregeln: Maastricht-Saldo Strukturelles Budgetdefizit Ausgabenwachstum Schuldenrückführung Haftungsobergrenzen max. 0,45% des BIP (B+SV: 0,35% des BIP; L+G: 0,10% des BIP) ab 2017; aber zu beschleunigen, wenn EK dies vorschlägt Analoge Berechnung zu EU-Regeln Änderungsbedarf: Umstellung auf ESVG 2010 (neue Datenbasis, alle Staatseinheiten) Verstärkte Koordinierung der Einheiten durch Beteiligungsmanagement Fokussierung auf Beibehaltung des mittelfristigen Budgetziels

Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Umstellung von ESVG 1995 auf ESVG 2010 bedingte durch Einbeziehung staatsnaher Unternehmen einen erheblichen Anstieg der Schuldenquote Gesamtstaat: +29 Mrd EUR oder 8,9% des BIP (davon Gemeinden: +3,3 Mrd EUR oder 1,0% des BIP). EU-Regeln bedingen konsequente strukturelle / nachhaltige Konsolidierung. Ad-hoc-Maßnahmen helfen wenig. Beteiligungsmanagement und Gemeindekooperationen (Skalenerträge, Know-How-Transfer) müssen verstärkt werden. Kein Spielraum für einnahmenseitige Konsolidierung angesichts hoher Steuerquote. Konsolidierung muss ausgabenseitig erfolgen: Erhöhung der Qualität öffentlicher Finanzen (Veränderung der Ausgabenstruktur in Richtung Investitionen). Bereits beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen reichen für Erfüllung der EU-Regeln nicht aus (Erreichung des „MTO“ bereits 2015 erforderlich).