Dr. Valentin Aichele, LL.M.

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 Präsentation transkript:

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Die UN-Behindertenrechtskonvention: Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe 18.07.2014 in Allensbach anlässlich der Fachtagung „Integration und Inklusion als kommunale Gemeinschaftsaufgaben“ Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Die Monitoring-Stelle Seit 2009 angesiedelt beim Deutschen Institut für Menschenrechte Politisch unabhängig Mandat: Rechte von Menschen mit Behinderungen fördern und schützen; Umsetzung in Deutschland überwachen Aufgaben: Beobachtung, Klärung, Politikberatung, Intervention Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Überblick 1 Einführung 2 Die UN-Behindertenrechtskonvention 3 Inklusion 4 Die anstehenden Aufgaben 5 Berichtsprüfung 2014/2015 6 Fazit Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. 1 Einführung Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Fokus Fokus: Menschen mit Beeinträchtigungen, die Behinderungen erfahren („soziales Modell“ von Behinderung) Ziel: gleichberechtigte Rechtsausübung Anerkennung von Behinderung als Bereicherung und als Bestandteil menschlicher Vielfalt Dr. Valentin Aichele, LL.M. 5

“Beeinträchtigung”/“Behinderung” Nach klassischer Rechnung (im medizinischen Sinne): Deutschland: 10% (angeboren: 4,4%, im weiteren Verlauf nach der Geburt: 95,6%, davon durch Krankheit: 82,3%; steigend: die Zahl von Menschen mit psychischen Störungen) Nach sozialem Verständnis: >15% der Bevölkerung erfahren “Behinderungen” WHO / The World Band (2011): World Report on Disability Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Internationale Anerkennung (Stand: 4/2014) UN-Konvention Ratifikation: 145 Signatur: 158 Fakultativprotokoll Ratifikation: 80 Signatur: 92 Europäische Union: seit 01.01.2011 Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Deutschland Öffentlicher Diskurs über Inklusion Koalitionsverträge Gesetzesnovellierungen / Systematische Normenprüfung / Einzelevaluationen Einzelfallentscheidungen (etwa Gerichte) Aktions- und Maßnahmenpakte / andere politische Maßnahmen Dr. Valentin Aichele, LL.M.

2. Die UN-Behindertenrechtskonvention Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Bedeutung Keine Spezialkonvention, sondern Konkretisierung der bereits anerkannten Menschenrechte Grundlage für eine Gesellschaftspolitik: von einer Politik der Fürsorge hin zu einer Politik der Rechte Wer bestimmt über die Inhalte? Wer legt sie aus? Dr. Valentin Aichele, LL.M. 10

Menschenrechtsansatz Rechtsträger: Menschen Verpflichtungsträger: staatliche Stellen Achtungspflichten Schutzpflichten Gewährleistungspflichten Durchsetzungsfähige Rechtsansprüche Menschenrechtliche Prinzipien, zum Bsp. Partizipation, Nichtdiskriminierung, Inklusion Menschenrechtsbildung

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Prioritäten Vorrangige Aufmerksamkeit auf Lebenslagen mit besonderer Verletzlichkeit Besondere Maßnahmen bei akuter Rechtsbedrohung, insbesondere zur Achtung und zum Schutz der Rechte Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. 3 Inklusion Dr. Valentin Aichele, LL.M. 13

Inklusion als Leitnorm Menschenrechtliches Prinzip (kein Recht) Bedeutung: unbedingte Zugehörigkeit aller Menschen von Anfang an (immer), Möglichkeit gesellschaftliche Teilhabe für sich erfahrbar zu machen Ergänzungsverhältnis: Integration (von Menschen mit Behinderungen) Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Reichweite Relativ geringer Kenntnisstand der allgemeinen Bevölkerung; Engführung auf schulische Bildung Eher noch behindertenpolitische Fachdiskussion Inklusion strahlt auf andere Diskurse aus Dr. Valentin Aichele, LL.M. 15

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Hintergrund Traditionelle Behindertenhilfe ein hochdifferenziertes System Prüfauftrag: Strukturen mit ausgrenzender und segregierender Wirkung? Gesellschaftliches Umfeld: Entsolidarisierung, soziale Ausgrenzung als Breitenphänomen (Armut, etc.), Gegner einer inklusiven Gesellschaft Dr. Valentin Aichele, LL.M. 16

Unsachliche Kritik an Inklusion Banalisierung von Behinderung Gleichmacherei Schutzloses Ausliefern („Inklusionsopfer“) Verkennung von Inklusionsunfähigkeit („Es wird immer Menschen geben, die…“) Illusion / neue Ideologie des Zwangs Kostet mehr als wir haben Dr. Valentin Aichele, LL.M. 17

Kritik an Inklusions-Kritik Gesellschaftlicher Lernprozess mit einem menschenrechtlich verbindlichen Ziel Umdenken und Gewichtung von Gemeinsamkeit und sozialer Zugehörigkeit als Wert an sich Inklusion spricht deutlich das Problem der Strukturen an und fordert zum strukturellen Wandel Dr. Valentin Aichele, LL.M. 18

Sachliche Kritik an Inklusion Es gibt Ängste und Unsicherheiten, auf die nicht immer gut eingegangen wird Inklusion braucht Rahmenbedingungen, die noch nicht überall gegeben sind Inklusion ist in der Praxis auch schwierig („Niederungen des Alltags“); gefragt sind professionelle Kompetenzen und bürgerliches Engagement Dr. Valentin Aichele, LL.M. 19

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Umgang Zweifel und Skepsis ernst neben An Lösungen arbeiten, Inklusion als Lernprozess verstehen, positive Beispiele weitergeben Rahmenbedingungen schaffen; Inklusion gut planen und durchführen Sich von der Inklusion-Rhetorik nicht blenden lassen; auch streiten Dr. Valentin Aichele, LL.M. 20

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Zwischenfazit Es geht um die Einlösung einer menschenrechtlichen Forderung Staat in der Pflicht / Gesellschaft in der Verantwortung Es geht alle an Es kann nur gelingen, wenn eine breite Mehrheit mitmacht Dr. Valentin Aichele, LL.M. 21

4. Die anstehenden Aufgaben Dr. Valentin Aichele, LL.M. 22

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Aufgaben 1 Menschenrechtsansatz viel deutlicher und präziser Aufgreifen und Umsetzung Prioritäten setzen auf hoch sensible Bereiche Inklusive Bildung zum Erfolg führen Stärkung der Umsetzungsstrukturen Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Normenprüfung) Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Aufgaben 2 Planerisches und koordiniertes Vorgehen Überwindung der vielfältigen Schnittstellenprobleme Systematischer Abbau von Barrieren Mobilisierung von Ressourcen Wissen- und Erfahrung bündeln und weitergeben Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Aufgaben 3 „Mehr Partizipation wagen“, neue Formate erproben Menschen mit Behinderungen unterstützen beim Streben in die Mitte der Gesellschaft, ihnen Chancen geben Mit guten Beispiel vorangehen Gegenseitig Mut machen Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. 5. Berichtsprüfung 2014 /2015 Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. UN-Fachausschuss Besetzung: 18 unabhängige Expertinnen und Experten Internationale Verfahren: Berichtsprüfungsverfahren Individualbeschwerdeverfahren Untersuchungsverfahren Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Staatenberichtsprüfung Deutschlands Erster Bericht der Bundesregierung: 19.09.2011 Frageliste („List of Issues“) im April 2014 veröffentlicht Monitoring-Stelle: Parallelberichterstattung in Vorbereitung Prüfungstermin: April 2015! Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. 6. Fazit Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. In einer inklusiven Gesellschaft können Rechte von Menschen mit Behinderungen besser verwirklicht werden Inklusion ist eine menschenrechtliche Leitnorm für Staat und Gesellschaft; der Menschenrechtsansatz geht weiter Inklusion ist ein Handlungs- und Gestaltungsauftrag mit großen Chancen für die örtliche Gemeinschaft wie für die Menschenrechte Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Valentin Aichele, LL.M.