Die neue Beitrags- und Leistungsinformation

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Die neue Beitrags- und Leistungsinformation Einfach erklärt Die neue Beitrags- und Leistungsinformation

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Inhalt dieser Präsentation Die Valida steht für Transparenz und Verständlichkeit. Daher präsentiert sich unsere jährliche Beitrags- und Leistungsinformation seit heuer in einem veränderten Erscheinungsbild. Die neue Struktur entstand durch die Einarbeitung aktueller gesetzlicher Vorgaben und unser Bestreben, alle Informationen übersichtlich darzustellen. Diese Präsentation zeigt Ihnen, wo Sie die wichtigsten Inhalte in Ihrer Beitrags- und Leistungsinformation finden.

Als Muster für diese Erläuterung dient das beitragsorientierte Modell Wir haben als Muster die Beitrags- und Leistungsinformation für beitragsorientierte Betriebspensionen gewählt: Ausgestellt für Anwartschaftsberechtigte Person, die noch keine Betriebspension bezieht, deren Arbeitgeber allerdings Beiträge in eine Pensionskasse einzahlt. Das beitragsorientierte Modell Hier verpflichtet sich Ihr Arbeitgeber, für Sie Beiträge in einer festgelegten Höhe einzuzahlen. Die Höhe der späteren Pension ist variabel, da diese wesentlich von der Entwicklung an den Kapitalmärkten abhängt.

Inhaltsverzeichnis Überblick über den Aufbau Infos zur künftigen Betriebspension Welche Beiträge wurden geleistet

Kapitel "Aufbau"

Seite 1 und 2 Der Begleitbrief Mit den Kontaktdaten Ihres Kundenbetreuers. Und der Kennzeichnung Ihres Valida-Pensionskontos. Geben Sie uns diese Information bitte bekannt wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen – egal ob schriftlich oder telefonisch. Dann können wir Ihnen rascher helfen.

Seite 3 (1/3) Übersicht zu den wichtigsten Informationen Die Kennzeichnung Ihres Valida-Pensionskontos Geben Sie uns diese Information bitte bekannt wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen – egal ob schriftlich oder telefonisch. Dann können wir Ihnen rascher helfen. Das für Sie vereinbarte Modell. => Weitere Informationen zur Erläuterung des Modells im Exkurs „Modell-Varianten“. Den Stand Ihres Valida-Pensionskontos per Jahreswechsel. Eine Pensionskassenvorsorge sieht gemäß Gesetz laufende Pensionszahlungen vor. Daher kann das Pensionskapital grundsätzlich nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden

Seite 3 (2/3) Die Übersicht Die Beiträge, die im Vorjahr von Ihrem Arbeitgeber bei uns gemeldet wurden – unterteilt in Bruttobeiträge, die Ihr Arbeitgeber geleistet hat. Bruttobeiträge, die Sie selbst geleistet haben. => Weitere Informationen im Exkurs „Pensionskapital“.

Seite 3 (3/3) Die Übersicht Die Betriebspension, die sich aufgrund Ihrer Pensionsregelung aus dem Kapital ergeben würde. Die Betriebspension, die Sie aus dem Pensionskapital zum angeführten Alter erhalten würden (in der Annahme, dass künftig keine weiteren Beiträge fließen und das Pensionskapital unverändert bleibt). => Weitere Informationen im Kapitel „Pensionshöhe“. Falls Sie sich für die Valida Sicherheitspension entscheiden würden, finden Sie hier die garantierte Mindesthöhe. => Weitere Informationen im Exkurs „Sicherheitspension“. => Weitere Informationen auf unserer Webseite.

Seite 4 Die Veranlagung Information, mit welchem Ergebnis Ihr Pensions-kapital veranlagt wurde. Da der Großteil der Beiträge über mehrere Jahrzehnte veranlagt wird, wirkt sich ein Jahr mit einer negativen Veranlagung nur geringfügig aus. Für die Stabilität der Pensionen ist daher vor allem die langfristige Wertentwicklung von Bedeutung. In welchen Anlageformen das Pensionskapital veranlagt wurde. => Weitere Informationen auf unserer Webseite.

Seite 5 Die Erläuterung Auf der Seite 5 finden Sie die konkreten Erläuterungen der Themen von Seite 3.

Ab Seite 6 Die gesetzliche Übersicht Ab Seite 6 befindet sich der gesetzlich vorgeschriebene Teil der Beitrags- und Leistungsinformation. => Weitere Erläuterungen unter www.valida.at/DE/kontonachricht.aspx.

Kapitel "Pensionshöhe"

Ihre Pension bei Berufsunfähigkeit An folgenden Stellen Ihrer Beitrags- und Leistungsinformation finden Sie Informationen zur Höhe Ihrer Betriebspension: Auf Seite 3 „Betriebspension der Pensions-kasse“ - die Betriebspension, die Sie zum angegeben Zeitpunkt erhalten würden. Bei Modellen mit erhöhtem Risikoschutz ist dieser in der Berechnung enthalten. Ob für Sie der erhöhte Risikoschutz gilt, ist im Pensionsmodell vereinbart – diese Information finden Sie unter Punkt 7). => Weitere Informationen im Exkurs „Erhöhter Risikoschutz“. Für Personen relevant, die sich für die Höhe der Absicherung bei einer Berufsunfähigkeit oder für die Hinterbliebenen interessieren.

Ihre künftige Pension, falls keine weiteren Beiträge geleistet werden Auf Seite 3 „Betriebspension aus dem vorhandenen Kapital“ - die Betriebspension, die Sie zum angeführten Alter1) erhalten würden. In der Annahme, dass künftig keine weiteren Beiträge fließen). z.B.: Wenn Ihr Pensionskapital EUR 25.000,00 ausweist, wird unterstellt, dass Ihr Pensionskapital auch zum 60. / 65. Lebensjahr EUR 25.000,00 beträgt => auf dieser Basis wird die hier angeführte Betriebspension berechnet. Für Personen relevant, deren Arbeitsverhältnis endet, und die ihr Pensionskapital bis zum Pensionsantritt in ihrem Valida-Pensionskonto belassen – ohne weitere Eigenbeiträge zu zahlen. 1) Die hier angeführten Alter sind nur beispielhaft und sagen nichts darüber aus, wann Sie tatsächlich in Pension gehen können.

Ihre Pension, falls Sie kurz vor der Alterspension stehen Unter Punkt 13 der „Jährlichen Kontonachricht nach § 19 Abs. 3 PKG“ - die Betriebspension, die Sie zum jetzigen Zeitpunkt erhalten würden. Bei Modellen mit erhöhtem Risikoschutz ist dieser in der Berechnung nicht enthalten. Für Personen relevant, die das Pensionsalter bereits erreicht haben und ihre Alterspension in Anspruch nehmen können. Zusätzliche Info: Für junge Personen ist dieser Wert nicht relevant. Denn bei einer Berufs- oder Hinterbliebenenpension müsste eventuell ein erhöhter Risikoschutz und für die Alterspension müssten weitere Beitragszahlungen berücksichtigt werden.

Ihre künftige Pension, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber bleiben Unter Punkt 14 der „Jährlichen Kontonachricht nach § 19 Abs. 3 PKG“ - die jährliche Betriebspension, die Sie zum angeführten Alter erhalten würden. Wenn das Arbeitsverhältnis bis dahin aufrecht ist. In der Annahme, dass auch weiterhin Beiträge geleistet werden. Und zwar in der aktuellen Höhe wie hier angeführt. Die Prozentzahlen zeigen mit welchen Veranlagungserfolgen (Verzinsung) in den einzelnen Szenarien gerechnet wurde. Für Personen relevant, die bis zu ihrer Pension bei ihrem Arbeitgeber bleiben.

Zusammenfassung Seite 3 Bereich „Jährliche Kontonachricht nach § 19 Abs. 3 PKG“ „Betriebspension der Pensionskasse“ „Betriebspension aus dem vorhan-denen Kapital“ Punkt 13 Punkt 14 Risikoschutz Berücksichtigt Nicht Berücksichtigt Nicht berücksichtigt Pensions- antritt Sofort Zum angegebenen Alter Weitere Beiträge und weitere Verzinsung Berücksichtigt (3 Zins-Szenarien) Für Personen relevant, die … sich für die Höhe der Absicherung bei einer Berufsun-fähigkeit oder für die Hinterbliebenen interessieren. den Arbeitgeber wechseln und ihr Kapital bis zum Pensionsantritt im Valida-Pensions-konto belassen. das Pensionsalter bereits erreicht haben und Alterspension erhalten können. bis zu ihrer Pen-sion bei ihrem Ar-beitgeber bleiben.

Kapitel "Beiträge"

Die gemeldeten Beiträge An folgenden Stellen Ihrer Beitrags- und Leistungsinformation finden Sie, welche Beiträge Ihr Pensionskapital erhöhen: Auf Seite 3 - die Beiträge, die uns im Vorjahr von Ihrem Arbeitgeber gemeldet wurden – unterteilt in Bruttobeiträge, die Ihr Arbeitgeber geleistet hat. Bruttobeiträge, die Sie selbst geleistet haben. => Weitere Informationen im Exkurs „Eigenbeiträge“.

Die bezahlten Beiträge Wichtig für Ihre Steuererklärung Unter Punkt 7 der „Jährlichen Kontonachricht nach § 19 Abs. 3 PKG“ - die tatsächlich im Vorjahr überwiesenen Beiträge – unterteilt in Die Bruttobeiträge Ihres Arbeitgebers. Ihre eigenen Bruttobeiträge, für die Sie das 1.000-Euro-Prämienmodell in Anspruch genommen haben. Ihre eigenen Bruttobeiträge, die als Sonderausgaben gelten. Geben Sie diesen Teil Ihrer Beiträge in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben an.

Ihre Prämie Unter Punkt 9 der „Jährlichen Kontonachricht nach § 19 Abs. 3 PKG“ – die Prämie, die Ihnen gutgeschrieben wurde. Die Prämie wurde Ihnen im Berichtsjahr gutgeschrieben, da Sie im Jahr davor das 1.000-Euro-Prämienmodell für Ihre eigenen Beiträge in Anspruch genommen haben.

Exkurs "Eigenbeiträge"

Vorteile von Eigenbeiträgen Zurück zum Stichwort Vorteile von Eigenbeiträgen Um Ihre spätere Pension zu erhöhen, können Sie zusätzlich zu den Arbeitgeber-Beiträgen mit eigenen Beiträgen Ihre Pension weiter erhöhen. Die Leistung von Eigenbeiträgen ist freiwillig und muss vertraglich geregelt sein. Ihre Vorteile Erhöhung Ihrer künftigen Pension. Höchstmögliche Flexibilität bei der Zahlung von Eigenbeiträgen. Steuerliche Vorteile. => Weitere Informationen auf unserer Webseite.

Hier finden Sie Informationen zu Ihren Eigenbeiträgen (1/3) Zurück zum Stichwort Hier finden Sie Informationen zu Ihren Eigenbeiträgen (1/3) In Ihrer Beitrags- und Leistungsinformation finden Sie an folgenden Stellen Informationen über die von Ihnen geleisteten Eigenbeiträge. Auf Seite 3 Der Teil Ihres Kapitals, den Sie mit Hilfe Ihrer Eigenbeiträge angespart haben. Wie viele Eigenbeiträge Sie im angegebenen Jahr geleistet haben.

Hier finden Sie Informationen zu Ihren Eigenbeiträgen (2/3) Zurück zum Stichwort Hier finden Sie Informationen zu Ihren Eigenbeiträgen (2/3) Unter Punkt 7 der „Jährlichen Kontonachricht nach § 19 Abs. 3 PKG“ Ihre eigenen Bruttobeiträge, für die Sie das 1.000-Euro-Prämienmodell in Anspruch genommen haben. Darüber hinaus gehende weitere eigene Bruttobeiträge. Machen Sie diesen Teil Ihrer Beiträge in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend.

Hier finden Sie Informationen zu Ihren Eigenbeiträgen (3/3) Zurück zum Stichwort Hier finden Sie Informationen zu Ihren Eigenbeiträgen (3/3) Unter Punkt 9 der „Jährlichen Kontonachricht nach § 19 Abs. 3 PKG“ – die Prämie, die Ihnen gutgeschrieben wurde. Die Prämie erhalten Sie, wenn Sie 2012 das 1.000-Euro-Prämienmodell in Anspruch genommen haben.

Exkurs "Sicherheitspension"

Definition Sicherheitspension Zurück zum Stichwort Definition Sicherheitspension Dieses Modell ist auf Sicherheit ausgerichtete. Die Höhe der Antrittspension wird durch die Pensionskasse unbefristet garantiert. Die Pension kann nicht unter die Garantiepension sinken. Die Höhe der Garantiepension finden Sie auf Seite 3 Ihrer Beitrags- und Leistungsinformation. => Weitere Informationen auf unserer Webseite.

Exkurs "Pensionskapital"

Berechnung des Pensionskapitals Zurück zum Stichwort Berechnung des Pensionskapitals Das Pensionskapital entspricht dem Kapital, das im Leistungsfall verrentet wird. Es errechnet sich folgendermaßen: Die Summe der Einzahlungen (Beiträge des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, Einmalerläge, Übertragungen) – hier vor allem die Arbeitgeber-Beiträge und Eigenbeiträge des Arbeitnehmers. => Weitere Informationen im Kapitel „Beiträge“. Abzüglich der im Vertrag geregelten Kosten und der im Gesetz geregelten Versicherungssteuer. Zuzüglich dem Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft: Veranlagungsergebnis => Weitere Informationen im Kapitel „Aufbau“. Versicherungstechnisches Ergebnis Zuweisung bzw. Entnahme aus der Schwankungsrückstellung (siehe nächste Seite)

Zurück zum Stichwort Die Schwankungsrückstellung hilft, das Pensionskapital konstant zu halten Damit sich Schwankungen an den Kapitalmärkten nicht unmittelbar auf die Höhe der Betriebspension auswirken, wird eine Schwankungsrückstellung gebildet. Eine Schwankungsrückstellung ist mit dem Reservekanister eines Autos vergleichbar. In Jahren mit hohen Erträgen wird der Kanister aufgefüllt, um in Jahren mit geringeren Erträgen eine Reserve zu haben. Wie hoch Ihre Schwankungsrückstellung zur Zeit ist, sehen Sie im Punkt 11 der „Jährlichen Kontonachricht nach § 19 Abs. 3 PKG“.

Exkurs "Modell-Varianten"

Das beitragsorientierte Modell Zurück zum Stichwort Das beitragsorientierte Modell Diese Präsentation führt durch die Beitrags- und Leistungsinformation für das beitragsorientierte Modell. Die Eckpunkte des Modells: Ihr Arbeitgeber leistet für Sie Beiträge in einer festgelegten Höhe. Die Höhe der späteren Pension ist variabel, da diese wesentlich von der Entwicklung an den Kapital- märkten abhängt.

Das leistungsorientierte Modell Zurück zum Stichwort Das leistungsorientierte Modell Die Eckpunkte des Modells : Ihr Arbeitgeber finanziert für Sie eine Pension in einer festgelegten Höhe. Die Höhe der Beiträge des Arbeitgeber kann sich dabei verändern, da diese wesentlich von der Entwicklung an den Kapital- märkten abhängt.

Exkurs "Erhöhter Risikoschutz"

Erläuterung des erhöhten Risikoschutz Zurück zum Stichwort Erläuterung des erhöhten Risikoschutz Der erhöhte Risikoschutz ist vertraglich geregelt. Ob für Sie ein erhöhter Risikoschutz vorgesehen ist, sehen Sie unter Punkt 17 der „Jährlichen Kontonachricht nach § 19 Abs. 3 PKG“.

Modell mit erhöhtem Risikoschutz Zurück zum Stichwort Modell mit erhöhtem Risikoschutz Sofort höherer Risikoschutz bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene. Wenn für Sie dieses Modell vereinbart wurde, haben Sie ab Beginn der Pensionszusage einen höheren Risikoschutz bei Berufsunfähigkeit oder für Hinterbliebenenpensionen.

Modell ohne erhöhten Risikoschutz Zurück zum Stichwort Modell ohne erhöhten Risikoschutz Der Fokus dieses Modells liegt auf der Alterspension. Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeits-Pensionen sind zu Beginn gering. Wenn für Sie dieses Modell vereinbart wurde, so baut sich der Risikoschutz für Sie schrittweise auf. Das heißt, zu Beginn Ihrer Pensionszusage fällt eine eventuelle Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenpension geringer aus. Der Vorteil dieser Variante besteht darin, dass die Alterspension etwas höher ist als bei der Variante mit erhöhtem Risikoschutz.