Ethnische Minderheiten in Deutschland am Beispiel Sinti und Roma

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 Präsentation transkript:

Ethnische Minderheiten in Deutschland am Beispiel Sinti und Roma Simone Kappler, Jenny Attinger, Jessica Sartori

Nationale Minderheiten In Deutschland leben vier anerkannte nationale Minderheiten Bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein

Roma Rom/ Roma = Mann oder Mensch Stämme außerhalb des deutschen Sprachraums Vielzahl von Bevölkerungsgruppen

Sinti Gruppe des Roma Volkes  Begriff Sinti und Roma entstand Anfang der 80er Jahre. Hintergrund: Verfolgung während Nationalsozialismus

Aufbruch nach Europa Sinti und Roma zogen vor 1000 Jahren nach Europa ein Sinti im heutigen Westeuropa, Roma in Ost und Südosteuropa 18. Jhd.: Sprachforscher entdecken Parallelen Grund für die Auswanderung

Deutschland - Ankunft und Verfolgung 1407: Sinti wurden erstmals urkundlich erwähnt 1423: Sinti bekommen Schutzbrief Ende des Jh.: Situation ändert sich Ende 18. Jh.: Situation verbesserte sich

Kehrtwende/Zwangseingliederung 18. Jhd. Wende in der Politik durch Humanismus Zwangseingliederung, Sprachverbot

Verfolgung im dt. Reich 1864: Leibeigenschaft wurde von Bulgarien und Rumänien aufgehoben 1899 deutschlandweite Registrierung Bis Anfang 1930: fast alle Sinti und Roma waren sesshaft + dt. Staatsbürgerschaft

Massenmord im Dritten Reich Erneute Verfolgung durch Nationalsozialisten 1940: Familien wurden in Konzentrationslager deportiert dt. Staatsbürgerschaft wurde verweigert

Die Bürgerrechtsbewegung Ende 1970: Verbände machen auf Missstände aufmerksam 1982: Bundeskanzler H.Schmidt erkennt die Ermordung als Völkermord an Verbände bemühen sich gegen Diskriminierung 1995 Sinti und Roma sind geschützt

Sinti und Roma heute 1990: Nach Bürgerkrieg beginnt neue Situation Bedrohte Situation besonders bei Kindern

Gesetzliche Grundlagen „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ (GG Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)

Gesetzliche Grundlagen Allgemeine Erklärung der Menschenrechte  spezieller Minderheitenschutz Ebene des Völkerrechts  Europarat  Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

Europarat  Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten  Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten Ziele:  Bestehen nationaler Minderheiten schützen  Identitätsstiftend  Klima der Toleranz

Rahmenübereinkommen Abschnitt 1, Artikel 3 Satz 1: „Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.“

Rahmenübereinkommen Abschnitt 2, Artikel 4, Satz 1: „Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeder Person, die einer nationalen Minderheit angehört, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und auf gleichen Schutz durch das Gesetz zu gewährleisten. In dieser Hinsicht ist jede Diskriminierung aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit verboten.“

Rahmenübereinkommen Abschnitt 2, Artikel 5, Satz 1: „Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Bedingungen zu fördern, die es Angehörigen nationaler Minderheiten ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln und die wesentlichen Bestandteile ihrer Identität, nämlich ihre Religion, ihre Sprache, ihre Traditionen und ihr kulturelles Erbe, zu bewahren.“

Rahmenübereinkommen Abschnitt 2, Artikel 6, Satz 1: „Die Vertragsparteien fördern den Geist der Toleranz und des interkulturellen Dialogs und treffen wirksame Maßnahmen zur Förderung der gegenseitigen Achtung und des gegenseitigen Verständnisses sowie der Zusammenarbeit zwischen allen in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Menschen unabhängig von deren ethnischer, kultureller, sprachlicher oder religiöser Identität, und zwar insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Medien.“

Rahmenübereinkommen Abschnitt 2, Artikel 7: „Die Vertragsparteien stellen sicher, daß das Recht aller Angehörigen einer nationalen Minderheit, sich friedlich zu versammeln und sich frei zusammenzuschließen, sowie ihr Anspruch auf freie Meinungsäußerung und auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit geachtet werden.“

Rahmenübereinkommen Artikel 12, Satz 3: „Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Chancengleichheit von Angehörigen nationaler Minderheiten beim Zugang zu allen Bildungsstufen zu fördern.“

Aufgabe Diskutiert in Kleingruppen über den jeweiligen Artikel  Werden die Artikel auch praktisch in Deutschland umgesetzt?  Gibt es ein Beispiel, das die Umsetzung des Artikels bestätigt?

Europäische Charta zum Schutz nationaler Minderheiten 1992: Verabschiedung Verpflichtung Förderpflichten

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Internationale Organisation Aufgabe: Maßnahme zur Konfliktverhinderung

Kultur Keine einheitliche Kultur Religion Musik Rolle der Familie Schulbildung Ausbildung zu Hause Vereine zur Vertretung ihrer Interessen

Sprache Romanes, unterschiedliche Dialekte Keine verbindliche Normierung Sprachverlust Indische Wurzeln

Vorurteile Wahrsagerei „Zigeuner" in der Bundesrepublik mit Abstand die unbeliebteste aller Volksgruppen noch heute bestehende Gerüchte Sinti und Roma ohne Wissenschaft und Geschichte Drei der zähesten Vorstellungen und Vorurteile Stereotypen

Vorurteile kein Bewusstsein für Rassenverfolgung EMNID-Umfrage von 1994

Sinti- und Roma Kinder in Deutschland etwa 60.000 bis 70.000 Angehörige von Roma- Gruppen Rahmenübereinkommen Bildungsangebote aufenthaltsrechtliche Status finanziellen Leistungen Seit 2003 tief greifenden Kurswechsel

Video Die Reportage - Klauen, betteln, frieren | NDR Fernsehen Link: http://www.youtube.com/watch?v=HUEqMeol8fA

Handlungsmöglichkeiten keine kurzfristigen Bildungsprogramme oder einzelne Hilfszuwendungen Abbau der Vorurteile dauerhafte und nachhaltige Lösung kann nur in den Herkunftsländern selbst Schulbesuch und Chancenungleichheit

Handlungsmöglichkeiten in den letzten Jahren pädagogische Aktivitäten gestartet aufenthaltsrechtliche Sicherheit

Fazit Wenig Wissen über Sinti und Roma Wenige Informationen in der Schulbildung Fakten für die Soziale Arbeit Vorurteile bestehen bis heute

Diskussionsfrage „Es handelt sich bei Roma um die wohl am schwersten integrierbare aller Zuwanderergruppen.“

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit