ARMUT UND WOHNEN 22. MAI 2014 Tagung Armut in NÖ.

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ARMUT UND WOHNEN 22. MAI 2014 Tagung Armut in NÖ

Wanderungsstatistik 2012

Überblick über Wohnsituation in NÖ Quelle: Statistik Austria, Mietwohnung in NÖ Durschschnittlicher Mietaufwand:  NÖ: 6,20 € pro m²  Tirol: 7,67 € pro m²  NutzerInnen der NÖ Wohnassistenz 4,50 € pro m² Durschnittlicher Wohnungsaufwand pro Whg.:  NÖ: 441 €  Tirol: 542 €

Einkommenssituation der Nutzer_innen NÖ Wohnassistenz Das durchschnittliche Haushaltseinkommen beträgt € 1.129,48 netto. Das durchschnittliche Pro Kopf Einkommen beträgt € 509,77 netto. Im Durchschnitt bewohnt eine Nutzer_in der NÖ Wohnassistenz 28,66 m² Vergleich (Quelle Statistik Austria): Durschnittliches Einkommen in NÖ 2012: 2283,- Durschnittliche m² pro Person in Ö: 44 m²

Fallbeispiel: Alleinerzieher, 38 Jahre, geschieden, 3 Kinder (11, 13, 15 Jahre), wohnhaft in wohnbaugeförderter 80 m² Wohnung, abgeschlossene Berufsausbildung, dzt. geringfügig beschäftigt, psychisch belastet durch Trennung und Betreuung der schwerkranken Mutter Die Familie bestreitet mit ihrem Einkommen und der Familienbeihilfe die Lebenshaltungskosten, den PKW, Reperaturen in der Whg., Energienachzahlungen, Schulkosten für die Kinder,… Wohnkosten pro m² 4,21 € Situation in Niederösterreich Situation in geförderter 50 m² Wohnung Einkommen/Ausgaben Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung€ 120,00 BMS Einkommen (12 x jährlich)€ 490,49 Unterhalt für Kinder€ 600,00 Wohnzuschuss (lt. Einkommen)€ 390,00 Miete Wohnung€ 726,80 Strom und Heizung€ 180,00 Verbleibendes Einkommen f. d. tägl. Leben (122,5 € pro Person)€ 490,19 ungeförderte Wohnkosten€ 336,80 Energiekosten€ 180,00 verbleibende ungeförderte Wohnkosten€ 516,80 Bis zu 25 % Wohnkostenanteil werden von der BMS abgezogen. Der BMS Wohnkostenanteil der Kinder wird ebenfalls einbehalten. Bis zu 2Hr. H. muss aus der ausbezahlten BMS (Teil Lebensunterhalt) und seinem Einkommen in Höhe von € 1210,49 noch € 416,80 für Wohnen bezahlen! Die BMS wird 12 x jährlich ausbezahlt. Durchschnittliches Pro Kopf Einkommen € 302,-. Haushaltseinkommen € 1210,-. Ticket für öffentlichen Verkehr Hin-und Rückfahrt (10 km)€ 8,40

Fallbeispiel: Alleinerzieher, 38 Jahre, geschieden, 3 Kinder (11, 13, 15 Jahre), wohnhaft in wohnbaugeförderter 80 m² Wohnung, abgeschlossene Berufsausbildung, dzt. Geringfügig beschäftigt, psychisch belastet durch Trennung und Betreuung der schwerkranken Mutter Die Familie bestreitet mit ihrem Einkommen und der Familienbeihilfe die Lebenshaltungskosten, den PKW, Reperaturen in der Whg., Energienachzahlungen, Schulkosten für die Kinder,… Wohnkosten pro m²: 0 € Situation in Tirol Situation in geförderter 50 m² Wohnung Einkommen/Ausgaben Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung€ 120,00 BMS Lebensunterhalt (12 x jährlich)€ 614,87 Unterhalt für Kinder€ 600,00 BMS Wohnkosten und Wohn- bzw. Mietzinsbeihilfe€ 726,80 Miete Wohnung€ 726,80 Strom€ 65,00 Heizung€ 115,00 BMS Heizung€ 115,00 Verbleibendes Einkommen f. d. tägl. Leben€ 1.269,87 ungeförderte Wohnkosten Energiekosten verbleibende ungeförderte Wohnkosten€ 0,00 Hr. H. hat als Alleinerzieher Anspruch auf einen Mindestsatz LU in Höhe € 610,49 (75 % des Ausgangsbetrages) seine Kinder haben Anspruch auf € 201,46 (24,75 %), abzüglich der angenommenen € 200 pro Kind bleiben € 1,46 pro Kind. Das geringfügige Einkommen ist ausser Acht zu lassen, da bei Alleinerziehenden ein Freibetrag in Höhe von 30 % des Ausgleichsbetrages auf Erwerbseinkommen gewährt wird. Die Wohnkosten werden in Höhe der tatsächlichen Kosten nach dem Prinzip der Subsidiarität übernommen (zuerst muss MZB oder Wohnbeihilfe beantragt werden, den Rest übernimmt BMS), Die Heizkosten werden von der Mindestsicherung übernommen. Zusätzlich besteht Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe € 73,26 in den Monaten März, Juni, September, Dezember, wenn der Bezug länger als 3 Monate dauert (pro Kopf). Ticket Hin-und Rückfahrt (10 km)€ 6,80

Fallbeispiel: Alleinstehende Frau, 41 Jahre, ledig, wohnhaft in wohnbaugeförderter 50 m² Wohnung, posttraumatische Belastungsstörung, lfd. Betreuung durch psychosozialen Dienst Fr. H. besitzt keine Lenkerberechtigung. Zur Erreichung gesundheitlicher Versorgung, Beratungs- und Betreuungseinrichtungen benötigt sie öffentliche Verkehrsmittel. Diese sind in 10 km Entfernung. Es gibt keine Ermäßigung für öffentliche Verkehrsmittel! Wohnkosten pro m² 3,13 € Situation in Niederösterreich Situation in geförderter 50 m² Wohnung Einkommen/Ausgaben BMS Einkommen (12 x jährlich)€ 813,99 Bis zu 25 % Wohnkostenanteil werden von der BMS (dzt. € 203,50) abgezogen. - € 166,00 Wohnzuschuss (lt. Einkommen)€ 166,00 Miete Wohnung- € 360,39 Strom und Heizung- € 112,00 Verbleibendes Einkommen f. d. tägl. Leben€ 341,60 ungeförderte Wohnkosten€ 194,39 Energiekosten€ 112,00 verbleibende ungeförderte Wohnkosten€ 306,39 Fr. H. muss aus der ausbezahlten BMS (Teil Lebensunterhalt) in Höhe von € 647,99 noch € 306,39 für Wohnen bezahlen! Ticket Hin-und Rückfahrt (10 km)€ 8,40

Fallbeispiel: Alleinstehende Frau, 41 Jahre, ledig, wohnhaft in wohnbaugeförderter 50 m² Wohnung, posttraumatische Belastungsstörung, lfd. Betreuung durch psychosozialen Dienst Fr. H. besitzt keine Lenkerberechtigung. Zur Erreichung gesundheitlicher Versorgung, Beratungs- und Betreuungseinrichtungen benötigt sie öffentliche Verkehrsmittel. Diese sind in 10 km Entfernung. Es gibt keine Ermäßigung für öffentliche Verkehrsmittel! Wohnkosten pro m² 0 € Situation in Tirol Situation in geförderter 50 m² Wohnung Einkommen/Ausgaben BMS Einkommen (12 X jährlich)€ 610,49 BMS Wohnbedarf und Mietzinsbeihilfe bzw. Wohnbeihilfe€ 360,39 Wohnzuschuss (lt. Einkommen) Miete Wohnung€ 360,39 Strom€ 42,00 Heizung€ 70,00 BMS Heizung€ 70,00 Verbleibendes Einkommen f. d. tägl. Leben€ 568,49 ungeförderte Wohnkosten Energiekosten verbleibende ungeförderte Wohnkosten€ 0,00 Der Mindestsatz für Alleinstehende beträgt 610,49 € (75 % des Ausgangsbetrags (813,99 €), die Kosten für Miete werden in Höhe der tatsächlichen Kosten nach dem Prinzip der Subsidiarität (zuerst Mietzinsbeihilfe bzw Wohnbeihilfe - Rest übernimmt Mindestsicherung), die Heizkosten werden von der Mindestsicherung übernommen. Zusätzlich besteht Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe € 73,26 in den Monaten März, Juni, September, Dezember, wenn der Bezug länger als 3 Monate dauert. Ticket Hin-und Rückfahrt (10 km)€ 6,80

Resümee für NÖ Die BMS wird nur 12 x jährlich ausbezahlt! ASVG Ausgleichszulage zB. 14 x jährlich. Durch Anrechnung des Wohnzuschusses kommt es zu einer Schlechterstellung gegenüber ASVG-Ausgleichs- zulagenpensionist_innen (ASVG-Richtsatzanspruch 14mal pro Jahr). Diesen wird der Wohnzuschuss nicht von der Ausgleichszulage abgezogen. Menschen in unterschiedlichen Bundesländern erhalten unterschiedlich viel BMS für Wohnen. Lt. Beispiel fallen in Tirol 0 € Wohnkosten pro m² an, in NÖ 4,21 € pro m²