Die Jugendbeauftragten in Bayern Eine Erfolgsgeschichte!

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 Präsentation transkript:

Die Jugendbeauftragten in Bayern Eine Erfolgsgeschichte! Die Tätigkeit der gemeindlichen Jugendbeauftragten hat sich in vielen kreisangehörigen Gemeinden sehr bewährt Bereits 1972 entstand im Landkreis Haßberge die Idee Seit 2002 benennen annähernd alle Gemeinden in Bayern Jugendbeauftragte Heute: Eine Erfolgsgeschichte in Bayern! Weit über 2000 Jugendbeauftragte in 2056 politisch selbstständigen Gemeinden

In bester Gesellschaft! Die Jugendbeauftragten in den Städten, Märkten und Gemeinden leisten wichtige Beiträge und Impulse zur Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden. Das erfolgreiche Wirken der Jugendbeauftragten wird zu einem Garanten für gelingende Kommunale Jugendpolitik. Das ist es, was für die Belange von Kindern und Jugendlichen zählt: Der Einsatz und die Kompetenz der vielen einzelnen Jugendbeauftragten in jeder Gemeinde in Bayern. Herzlichen Dank für Ihr Engagement

Informationen zu den Aufgaben der Jugendbeauftragten Tipps zur Kommunalen Jugendpolitik Themen: Grundlagen: Kommunale Jugendpolitik als Standortfaktor Gesetzliche Grundlagen Ihre Aufgaben als Jugendbeauftragte Elemente der Kommunalen Kinder- und Jugendpolitik Strategien zur Kommunalen Jugendpolitik Ihre Partner

Teil 1 Grundlagen: Kinder- und Jugendfreundlichkeit in den Gemeinden Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Unsere Aufgaben für Kinder- und Jugendliche in den Gemeinden „Positive Lebensbedingungen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt erhalten und schaffen.....“ § 1 (3) SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz „Querschnittaufgabe“ örtlicher Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung

Warum ist diese Aufgabe so wichtig? (nicht nur) die demografische Entwicklung macht eine eigenständige „kommunale Kinder- Jugend- und Familienpolitik“ immer bedeutsamer „Die Herstellung kinder- und jugendgerechter Lebensbedingungen für die nachwachsenden Generationen geht uns alle an, weil davon die Zukunftsfähigkeit unseres Gemeinwesens abhängt.“ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2005 kommunale Betreuungs- und Bildungsleistungen für Kinder, Jugendliche und deren Familien sind „weiche Standortfaktoren“ für jede Gemeinde Eine gut entwickelte soziale Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien ist ein wichtiger Standortfaktor für Kommunen mit Zukunft!

Warum brauchen wir die Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde? Die „Lebenswelt“ der Jugendlichen ist der „Sozialraum“ Gemeinde Die Gemeinde ist ein gelebter „Lern- und Erfahrungsraum“ verantwortungsbewusste Mitgestaltung gesellschaftliche Mitverantwortung soziales Engagement Im örtlichen Gemeinwesen können Kinder und Jugendliche ihre Rolle als Mitbürgerinnen und Mitbürger erfahren und erproben

Warum brauchen wir die Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde? Damit bietet die Gemeinde Lern- und Erfahrungsfelder zur Identifikation von jungen Menschen mit dem Gemeinwesen Das brauchen unsere Gemeinden: engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihrer Gemeinde identifizieren und an ihrer Entwicklung aktiv Anteil haben. „gelernter Gemeinsinn“ durch Kinder- und Jugendarbeit

Kinder und Jugendliche in der Gemeinde sind ein wertvolles Gut! Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit sind ein „wichtiger Teil der sozialen und kulturellen Infrastruktur des Gemeinwesens“ Eine gute „Kommunale Jugendpolitik“ unterstützt diese Leistungen und sichert die Attraktivität der Gemeinde für junge Menschen Jugendbeauftragte sind die Hauptpersonen der Kommunalen Jugendpolitik. Sie leisten wichtige Beiträge und Impulse zur Entwicklung einer gelungenen Kommunalen Jugendpolitik.

Teil 2 Gesetzliche Grundlagen Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Gesetzliche Grundlagen Der Gesetzgeber hat die Aufgaben der Gemeinden auf dem Gebiet der Jugendarbeit mehrfach beschrieben: Kommunalgesetz: Bayerische Gemeindeordnung Landesgesetz: AGSG, Bayerisches Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Bundesgesetz: SGB VIII, Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfegesetz Die Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden ist damit in verpflichtender Weise mehrfach legitimiert

Gesetzliche Grundlagen Bayerische Gemeindeordnung Art. 57 Bayerische Gemeindeordnung Aufgaben des eigenen Wirkungskreises (1) 1 Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen …, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports ….

Planung und Sicherstellung von Jugendarbeit Gesetzliche Grundlagen Landesgesetz AGSG: Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Planung und Sicherstellung von Jugendarbeit Art. 30 AGSG Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden (1) 1Die kreisangehörigen Gemeinden sollen entsprechend § 79 Abs.2 SGB VIII im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. ...

Planung und Sicherstellung von Jugendarbeit Gesetzliche Grundlagen Landesgesetz AGSG: Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch „….wenn keine Umstände vorliegen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, dann bedeutet das „Soll“ ein „MUSS“ BVerwG v. 17.8.1978 Planung und Sicherstellung von Jugendarbeit Art. 30 AGSG Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden (1) 1Die kreisangehörigen Gemeinden sollen entsprechend § 79 Abs.2 SGB VIII im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. ...

§ 11 (1) KJHG: Jugendarbeit Gesetzliche Grundlagen: Bundesgesetz: SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz § 11 (1) KJHG: Jugendarbeit „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“ ....

§ 12 KJHG: Förderung der Jugendverbände Gesetzliche Grundlagen: Bundesgesetz: SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz § 12 KJHG: Förderung der Jugendverbände (1) „Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist ....zu fördern. In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. ..... Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.

Teil 3: Ihre Aufgaben als Jugendbeauftragte in der kommunalen Kinder- und Jugendpolitik Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Was sind Jugendbeauftragte? Definition „Jugendbeauftragte sind zentrale Ansprechpartner für Belange und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde Sie sind Gemeinderäte, die ehrenamtliche Aufgaben übernehmen und die Anliegen der Kinder und Jugendlichen und auch der Jugendarbeit vertreten, unterstützen und fördern.“ Bayerischer Jugendring, Arbeitshilfe Jugendbeauftragte, 2014 Teil 1: Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Ihre Partner Ihre wichtigsten Partner sind alle Menschen in Organisationen und Initiativen, die sich im Gemeinwesen auch zum Wohl von jungen Menschen einsetzen. Arbeiten Sie mit den engagierten Menschen in ihrer Gemeinde zusammen. Achten Sie dabei auch auf diejenigen, die (noch) nicht so etabliert sind. Teil 1: Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Ihre Rolle Kontakte pflegen, Ideen und Impulse aufnehmen Die Jugendbeauftragten sorgen als Vermittler für gute Kommunikation und Zusammenarbeit für optimale Bedingungen zur Entwicklung und Durchführung von Angeboten für Kinder, Jugendliche und deren Eltern Teil 1: Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Ihre Aufgaben Kontaktpflege Transparenz von Entscheidungen Von der Gemeinde ... zu den Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit, zu Kindern und Jugendlichen, zu Schulen, Kirchen, weiteren Organisationen und Institutionen Koordination Zusammenarbeit von Organisationen Personen, Gruppen und Initiativen, die mit Kindern und Jugendlichen tätig sind Vertreten und Vermitteln von Belangen der jungen Menschen im Gemeinderat, in der Öffentlichkeit Transparenz von Entscheidungen des Gemeinderates Information Beratung in Fragen zu Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde Unterstützung der Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit

Ihr Arbeitsfeld: Entwickeln und Gestalten von „Infrastrukturen“ für Kinder, Jugendliche und deren Familien in Ihrer Gemeinde Schauen Sie mal genau auf die nächste Folie: Fehlt was?

Fehlt etwas?

Teil 4: Elemente der kommunalen Jugendpolitik Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Das gestalten Sie vor Ort: Einrichtungsstrukturen Bitte nicht so Eine ausreichende Infrastruktur von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche gehört in jede Gemeinde Jugendheime, Jugendräume Jugendtreffs, Stadtteiltreffs Jugendzentren Spielplätze ……

Das gestalten Sie vor Ort: Mitarbeiterstrukturen „unbezahlbar aber förderbar“ Fördern Sie das ehrenamtliche Engagement: die Gruppenleiter/innen die Verantwortlichen im Jugendtreff die Betreuer/innen bei Ferienfreizeiten die Organisatoren von Initiativen und andere Freiwillige z.B. Aufwandsentschädigungen Vergünstigungen Einladung zu Jugendleiter/innen- Versammlung .... Auch pädagogisches Fachpersonal ist nötig Gemeinde- Jugendpfleger Päd. Fachkräfte in Freizeitstätten Streetworker / Mobile Jugendarbeit Tipp: Möglichkeiten von gemeindlichen Kooperationen nützen

Das gestalten Sie vor Ort: Beteiligungsstrukturen Entwicklung von Gemeinsinn, soziale Verantwortung und Solidarität. Verantwortungsübernahme und Identifikation mit Gemeinde, Stadtteil Heimatsinn! Beachte die Beteiligungsstandards! Vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten Repräsentative Formen (Jugendgemeinderat, Jugendparlament) Offene Formen (Jugendforum, Jugendversammlung) Projekte (Planungsprojekte, Workshops, Zukunftswerkstatt) Arbeitskreise/ Runde Tische (Das „Jugendring- Prinzip“) Erweiterung bestehender Ausschüsse u.s.w

Das gestalten Sie vor Ort: Förderstrukturen Planungssicherheit durch eine ausreichende finanzielle Ausstattung z.B. für „Basisförderung“ für die Jugendgruppen Die laufende Arbeit der Jugendgruppen Anschaffung von Geräten und Materialien für eine wirkungsvolle pädagogische Arbeit Die Tätigkeit ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendarbeit. Einrichtungen der Jugendarbeit (zB. Jugendtreffs) Aktivitäten auf Gemeindeebene Förderung des Jugendforums Achte auf die Abstimmung mit den Förderungsstrukturen des Landkreises/ Kreisjugendring Teil 1: Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Das gestalten Sie vor Ort: Eigene Angebote der Gemeinden Das Jugendfest der Gemeinde ..., das Kinderferienprogramm ..., die Jugendkulturveranstaltung ... der Kinder- und Jugendtag ... Tipp: nicht verzetteln anregen motivieren koordinieren Zusammenarbeit suchen fördern unterstützen Rahmenbedingungen schaffen Teil 1: Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Teil 5: Strategien zur Kommunalen Jugendpolitik in den Gemeinden Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Strategien zur Kommunalen Jugendpolitik 1 Strategien zur Kommunalen Jugendpolitik 1. Planen und Schwerpunkte setzen Situationsanalyse Bedarfsermittlung: Der Bedarf bestimmt das Angebot Angebotsschwerpunkte festlegen Arbeitskonzept planen Immer: Jugendhilfeplanung beachten Immer: Gemeinderat informieren, Am besten: Das Arbeitskonzept im Gemeinderat abstimmen

Strategien zur Kommunalen Jugendpolitik 2. Rahmenbedingungen schaffen Infrastrukturen gestalten gute Arbeitsvoraussetzungen für Andere bereitstellen Initiativen aufgreifen Anliegen ermöglichen Teil 1: Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Strategien zur Kommunalen Jugendpolitik 3. „Subsidiär“ arbeiten Subsidiarität bedeutet: Vorrang für freie Träger, Partnerschaftliche Zusammenarbeit Selbstständigkeit von freien Trägern beachten Durch Anregung, Unterstützung, Förderung darauf hinwirken, dass die freien Träger bestmöglich arbeiten können Teil 1: Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Strategien zur Kommunalen Jugendpolitik 4. Lebensräume gestalten Bitte nicht so: Bauleitpläne und Flächennutzungspläne überprüfen Offene (Spiel-) Landschaften ermöglichen Öffnung von Räumen Universalflächen schaffen öffentlichen Nahverkehr stärken Teil 1: Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Strategien zur Kommunalen Jugendpolitik 5 Strategien zur Kommunalen Jugendpolitik 5. Integration und Chancengleichheit herstellen Auf interkulturelle Verständigung achten Stichworte Integration und Inklusion Unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigen Benachteiligungen abbauen Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen fördern ( vgl. § 9 SGB VIII) Teil 1: Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Teil 6: Kooperations- Partner auf kommunaler Ebene Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Ihre Kooperations- Partner auf kommunaler Ebene Kommunale Jugendarbeit Kreisjugendring Teil 1: Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Aufgaben der Landkreise Gesamt- und Planungsverantwortung gleichmäßiger Ausbau eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes Anregung, Beratung, und Unterstützung Gegebenenfalls Förderung Beteiligung der Gemeinden an der Jugendhilfeplanung Gewährleistungspflicht Teil 1: Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Teil 1: Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Aufgaben der Landkreise Anregung, Beratung für Verwaltung, Mitarbeiter-/innen in den Gemeinden, Bürgermeister-/innen Unterstützung z.B. durch Kooperations-projekte Teil 1: Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Aufgaben der Landkreise Koordination z.B. kommunale Zusammenarbeit, Zweckverbände, usw. Förderung z.B. Impulsförderung Personalkosten- förderung Teil 1: Grundlagen Teil 2: Gesetze Teil 3: Aufgaben Teil 4: Elemente Teil 5 Strategien Teil 6 Partner

Vielen Dank V Viel Erfolg

Konzept, Text: Winfried Pletzer Bayerischer Jugendring 2014