Informationsveranstaltung zum NKHR-MV

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 Präsentation transkript:

Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow

Informationsveranstaltung zum NKHR-MV Überblick Grußwort des Innenministeriums Grußwort des Städte- und Gemeindetages M-V Grußwort des Landkreistages M-V Vortrag: Informationen zum NKHR-MV und erste Erfahrungen bei der Umstellung Bericht über die Fortführung des Gemeinschaftsprojektes Fortbildung - Vorstellung eines Schulungskonzeptes Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow

1. Grußwort des Innenministeriums Hans-Heinrich Lappat Ministerialdirigent Leiter der Kommunalabteilung im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow

2. Grußwort des Städte- und Gemeindetages M-V Michael Thomalla Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V. Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow

3. Grußwort des Landkreistages M-V Jan-Peter Schröder Geschäftsführer des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern e.V. Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow

4. Vortrag: Informationen zum NKHR-MV und erste Erfahrungen bei der Umstellung Heinz Deisenroth Mittelrheinische Treuhand Externer Berater im Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow

Ergebnisse des Gemeinschaftsprojektes zur Umsetzung des NKHR-MV

Aufbau des Regelwerkes zum NKHR-MV Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts Änderung von Verordnungen GemHVO-Doppik, GemKVO-Doppik, EigVO M-V Verwaltungsvorschriften Praxishilfen 8

Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 14. Dezember 2007 Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 19 vom 28. Dezember 2007 Artikel 1: Gesetz zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz - KommDoppikEG M-V) Artikel 2: Änderung der Kommunalverfassung Artikel 3: Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes Artikel 4: Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes Artikel 5: Änderung der Kommunalabgabengesetzes

KommDoppikEG M-V Umstellung auf das NKHR zum 01.01.2012 Vorzeitige Umstellung ab dem 01.01.2008 Genehmigungspflicht für kreisfreie Städte und Landkreise bei vorzeitiger Umstellung Grundsätzlich einheitliche Umstellung innerhalb eines Amtes Verpflichtung zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz und eines Anhangs zum Eröffnungsbilanzstichtag (so rechtzeitig, dass die Gemeindevertretung bis Ende November die Feststellung vornehmen kann; die Prüfung muss bis dann abgeschlossen sein)

KommDoppikEG M-V Besondere Bestimmungen zu den Wertansätzen in der Eröffnungsbilanz Anlagen zur Eröffnungsbilanz (Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeitenübersicht) Übersicht über die fortgeltenden Kreditermächtigungen Übersicht über die Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Haushaltsjahren Erfolgsneutrale Korrektur der Eröffnungsbilanz, letztmals im vierten Haushaltsjahr, das dem Haushaltsjahr der Umstellung folgt

KommDoppikEG M-V Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses, spätestens für das 3. Jahr mit einer Rechnungslegung nach dem NKHR-MV Sonderbestimmungen für das letzte Haushaltsjahr mit einer kameralen Rechnungslegung Keine Bildung von Haushaltsausgaberesten Eingeschränkte Bildung von Haushaltseinnahmeresten für Einnahmen aus Kreditaufnahmen Keine Angabe von Vorjahreszahlen, soweit diese auf der Kameralistik beruhen

Änderung der Kommunalverfassung Insbesondere Änderung des 4. Abschnitts „Haushaltswirtschaft“ (Neufassung der §§ 43 bis 62) Allgemeine Haushaltsgrundsätze Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Angemessene Liquiditätsplanung Verbot der Überschuldung Gebot des Haushaltsausgleichs in Planung und Rechnung Verpflichtung zur Erstellung und Fortschreibung eines Haushaltssicherungskonzeptes

Änderung der Kommunalverfassung Haushaltssatzung, Nachtragshaushaltssatzung (Pflicht zum Erlass und Mindestinhalte) Haushaltsplan (Bestandteile, Inhalt der Bestandteile sowie horizontale Gliederung) Vorläufige Haushaltsführung Zulässigkeit von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

Änderung der Kommunalverfassung Haushaltwirtschaftliche Sperre Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, Verpflichtungs-ermächtigungen Jahresabschluss und Gesamtabschluss

Änderung der Kommunalverfassung Weitere bedeutsame Änderungen § 64 Abs. 2: Verpflichtung zur Führung einer Sonderrechnung für „Städtebauliches Sondervermögen“ Änderungen im 6. Abschnitt „Wirtschaftliche Betätigung“ u.a. Verzicht auf die Erstellung eines gesonderten Beteiligungsberichtes, sofern die Gemeinden einen doppischen Jahresabschluss erstellen Verpflichtung zur Einrichtung eines Beteiligungsmanagements

Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes Anpassung der §§ 1 bis 3 (örtliche Prüfung) an die Erfordernisse des NKHR-MV Örtliche Prüfung ist eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises Grundsätzliche Pflicht zur Einrichtung eines Rechnungs-prüfungsausschusses (Ausnahme amtsangehörige Gemeinden) Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes bei Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner Rechnungsprüfungsausschuss führt die örtliche Prüfung durch. Er hat sich des Rechnungsprüfungsamtes zu bedienen. Beide können sich eines unabhängigen sachverständigen Dritten bedienen.

Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes Aufgaben der örtlichen Prüfung Berichterstattung über die örtliche Prüfung Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses Erweiterung der eigentlichen Jahresabschlussprüfung um Aussagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gemeinde und zur Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses mit Erteilung eines Testates

Verordnungsentwürfe Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) Gemeindekassenverordnung-Doppik (GemKVO-Doppik) Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EigVO M-V)

GemHVO-Doppik Entwurfsstand vom 05.11.2007 Abschnitt 1: Haushaltsplan, Bestandteile, Anlagen, Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, Nachtragshaushaltsplan Abschnitt 2: Allgemeine Planungsgrundsätze Abschnitt 3: Deckungsgrundsätze, Zweckbindung, Übertragbarkeit von Ermächtigungen, Haushaltsausgleich, Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen, Rücklagenbildung Abschnitt 4: Bewirtschaftung und Überwachung, Berichtspflicht, Stundung, Niederschlagung und Erlass

GemHVO-Doppik Abschnitt 5: Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Rechnungswesen (Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung, Dienstanweisungen, Aufbewahrungspflichten) Abschnitt 6: Inventar, Ansatz- und Bewertungsvorschriften Abschnitt 7: Jahresabschluss, Bestandteile und Anlagen Abschnitt 8: Gesamtabschluss, Bestandteile und Anlagen Abschnitt 9: Schlussvorschriften, Muster, Anwendung für Landkreise, Ämter und Zweckverbände

GemKVO-Doppik Entwurfsstand vom 05.11.2007 Vorschriften beschränken sich auf die Darstellung der Aufgaben und die Organisation der Gemeindekasse sowie der Zahlungsabwicklung Keine Aussagen zum sonstigen Rechnungswesen! Abschnitt 1: Aufgaben der Gemeindekasse, Fremde Kassengeschäfte, Zahlstellen, Handvorschüsse, Einzahlungskassen, Kassenautomaten Abschnitt 2: Kassenanordnungen, Zahlungsanordnung, Ausnahmen vom Erfordernis der Zahlungsanordnung, sachliche und rechnerische Feststellung

GemKVO-Doppik Abschnitt 3: Zahlungsverkehr, Geld-, Debit-, Kreditkarten, Schecks, Verfahren bei Stundung und Einziehung, Auszahlungen, Auszahlungsnachweise Abschnitt 4: Verwaltung der Finanzmittel, Liquiditätsplanung, Verwahrung von Zahlungsmitteln und Wertgegenständen Abschnitt 5: Buchung der Zahlungsabwicklung Abschnitt 6: Erledigung des Zahlungsverkehrs und der Buchung der Zahlungsabwicklung durch Stellen außerhalb der Verwaltung Abschnitt 7: Kassenaufsicht und örtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung Abschnitt 8: Anwendung auf Sonderkassen Abschnitt 9: Verpflichtung zur Erstellung von Dienstanweisungen

EigVO M-V Grundsätzlich größere Freiheiten der Gemeinden bei der Ausgliederung von Teilbereichen des Kernhaushaltes in einen Eigenbetrieb Möglichkeit der Zusammenfassung mehrerer - auch erheblich unterschiedlicher - Aktivitäten in einem Eigenbetrieb Wirtschaftsplan ist an die Ausgestaltung des Haushaltsplanes angeglichen, soweit die Eigenheiten der Eigenbetriebe keine Abweichung bedingen Zusätzliche Erstellung von Plänen für die einzelnen Bereiche eines Eigenbetriebes

EigVO M-V Rechnungslegung nicht nach den Grundsätzen der Doppik, sondern nach den Regeln der doppischen kaufmännischen Buchführung Pflicht zur Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung Der bisherige Jahresabschluss wird ergänzt um Bereichsrechnungen und eine Finanzrechnung in Form einer Kapitalflussrechnung

Entwürfe von Verwaltungsvorschriften Landeseinheitlicher Kontenrahmenplan Landeseinheitlicher Produktrahmenplan Landeseinheitliche Abschreibungstabelle zum NKHR-MV Muster zur KV-MV und zur GemHVO-Doppik Musterdienstanweisungen Besondere Vorschriften zur Überleitung des kameralen Haushalts- und Rechnungswesens auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen Vermögens Leitfaden für „Städtebauliches Sondervermögen gem. § 64 Abs. 2 KV“

Praxishilfen Ausgestaltung eines produktorientierten Haushaltes Ausgestaltung einer Kosten- und Leistungsrechnung Empfehlungen für die Erstellung eines Anhangs Empfehlungen für die Erstellung eines Rechenschaftsberichtes Empfehlungen zur Prüfung eines Jahresabschlusses Empfehlungen zum internen und externen unterjährigen Berichtswesen Geplant: Empfehlungen zur Erstellung einer „Rechnungslegungsrichtlinie Gesamtabschluss“ Hinweise zur Anwendung des NKHR-MV im Bereich Jugend und Soziales

Erfahrungen aus der Umstellung der Kameralistik auf ein neues doppisches Haushalts- und Rechnungswesen

Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern Zum 01. Januar 2008 haben das NKHR-MV eingeführt: 1 kreisfreie Stadt 5 Ämter mit den amtsangehörigen Gemeinden Sachstand Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 14.12.2007 Bisher keine Veröffentlichung der GemHVO-Doppik, der GemKVO-Doppik und der EigVO M-V Noch fehlende Verwaltungsvorschriften Unsicherheiten über die Fortführung des Gemeinschaftsprojektes

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Bericht über die Orientierungsprüfung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz 31 hauptamtlich geführte Körperschaften haben umgestellt 16 hauptamtlich geführte Körperschaften wurden geprüft Prüfung im 2. Quartal 2007 Nachprüfung im 4. Quartal 2007

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Projektorganisation Prozess war bis zur Prüfung nicht abgeschlossen Insbesondere sind Ziele und Kennzahlen weiter zu entwickeln Erkennbare Qualitätssteigerung Nicht vorhandene oder veraltete Grundlagendaten wurden aufgearbeitet oder aktualisiert

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Verzögerter Start Keine rechtzeitig Vorlage der Haushaltssatzung Unvollständige Haushaltssatzungen und Haushaltspläne Fehlende Abschreibungen und Rückstellungszuführungen Fehlende Entwürfe von Eröffnungsbilanzen Verzögerungen im Projektablauf (3 bis 6 Monate) Zeitaufwand unterschätzt Hohe Arbeitsbelastung der Verantwortlichen durch Tagesgeschäft Unzureichende und nicht ausreichend getestete Software

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Projektorganisation Mindestmaß an Projektorganisation ist erforderlich Ausreichende Weisungsbefugnisse der Projektverantwortlichen Einbindung der Fachabteilungen ist unverzichtbar Dokumentation und Bekanntgabe der getroffenen Entscheidungen

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Personal Bedarf Im Wesentlichen Umstellung durch eigenes Personal Für Vermögensersterfassung teilweiser Einsatz von befristet eingestelltem Personal, auch 1-€-Kräfte In der Regel keine zeitliche Freistellung des eigenen Personals Erhöhung Arbeitszeit von Teilzeitkräften Beträchtliche Mehrarbeitszeiten beim Tarifpersonal Ausgleich durch Arbeitsbefreiung schwer umsetzbar Finanzieller Ausgleich bei Beamten nur unter engen Voraussetzungen

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Einsatz Externer (Ausnahme) Schulungen Beratungen Örtliche Prüfung Ermittlung von Pensionsrückstellungen Bewertung von Wald, Gebäuden und Infrastrukturvermögen Vorteile: Zeitnahe und einheitliche Erledigung Dritte verfügen über Bewertungserfahrungen Nachteile: Fehlende Ortskenntnisse Mitarbeitern fehlt die Erfahrung bei der Vermögensfortschreibung

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Einbindung der Politik Einbindung der Gremien Haushaltsberatungen Schulungen Informationsveranstaltungen Mitteilungsvorlagen Kaum aktive Mitwirkung am Umstellungsprozess Noch keine doppische Diskussion der Haushalte Bisher kein „doppisches Denken“, keine Nutzung der Steuerungsinstrumente (Nutzung von Zielen, Kennzahlen, Kosten- und Leistungsrechnung für die Verwaltungssteuerung)

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Bedeutung der Schulung Fehlende oder unzureichende Schulungen, der am Projekt beteiligten Personen, wirken sich negativ aus Unterlassene Rückindizierung bei der Immobilienbewertung Falsche Ermittlung der Bruttogrundfläche bei der Gebäudebewertung Keine Erfassung von Grundstücken, die mit Erbbaurechten belastet sind Keine Aktivierung von gezahlten Investitionszuschüssen für die Straßenoberflächenentwässerung Keine Unterscheidung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Organisation des Rechnungswesens (1) Konzentration der Verwaltungen auf die laufende Buchhaltung Sowohl zentrale als auch dezentrale Organisation der Finanzbuchhaltung Erhöhter Korrekturaufwand bei dezentraler Organisation Hohe Fehlerquote bei nicht alltäglichen Buchungen Überwiegend zentrale Organisation der Anlagenbuchhaltung

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Organisation des Rechnungswesens (2) Kaum Auftragsverwaltungen zur Erfassung der Belastungen des Haushaltes Keine Führung von Rechnungseingangsbüchern zur zeitnahen Belegerfassung Keine Veränderung der Bearbeitungsabläufe gegenüber der Kameralistik Die nach der GemHVO zu erlassenden Dienstanweisungen lagen nur unvollständig vor!

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Eingeschränkte Aussagekraft der ersten doppischen Haushalte! Wesentliche Elemente für eine neue Steuerung fehlen noch! Haushaltssatzung Keine rechtzeitige Vorlage vor Beginn des Haushaltsjahres Bedenken wegen Rechtsverletzung bzw. weitere Aufklärung ersucht in 3 von 16 Fällen Keine einheitliche Beurteilung durch die Aufsichtsbehörden

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Haushaltsplan Falsche Zuordnung der geplanten Investitionen zu den Posten des Finanzhaushaltes Keine Veranschlagung der Aufnahme von Liquiditätskrediten Keine einheitliche Behandlung der Mittel der Eigenbetriebe, die der Kommune zur Kassenbestandsverstärkung dienen Kennzahlen und Ziele sind noch verbesserungsfähig Betragsmäßige Übernahme der Erträge als Einzahlungen in den Finanzhaushalt (keine Veränderung der Forderungen berücksichtigt) Keine ausreichenden Produktbeschreibungen

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Teilhaushalte (1) Anzahl Kreisfreie Stadt (57 Teilhaushalte, 288 Produkte) Landkreise (12 bis 22 Teilhaushalte, 104 bis 132 Produkte) Verbandsgemeinden (2 bis 9 Teilhaushalte, 42 bis 72 Produkte) Verbandsfreie Gemeinden (6 oder 7 Teilhaushalte, 78 bis 115 Produkte) Ortsgemeinden (2 bis 6 Teilhaushalte, 20 bis 36 Produkte)

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Teilhaushalte (2) Unterschiedlicher Umfang der Verrechnung von Leistungsbeziehungen zwischen den Teilhaushalten Unzulässige Beschränkung der Leistungsverrechnung auf kostenrechnende Einrichtungen Keine unterjährige interne Leistungsverrechnung Keine Weiterverteilung zentraler Bewirtschaftungskosten und Unterhaltungskosten der Gebäude

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Inventur / Inventar Fehlende oder unvollständige Inventurrichtlinien Keine Anpassung von Mustern an die örtlichen Besonderheiten Keine differenzierten Inventuranweisungen für die einzelnen Vermögensposten Verstöße gegen eigene Inventuranweisungen Keine Beachtung des Vier-Augen-Prinzips Keine ausreichende Dokumentation, fehlende Nachvollziehbarkeit Keine zeitnahe Erfassung der Vermögensabgänge Fehlende Vertragsinventur

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Prüfung der Eröffnungsbilanz Prüfungsinstanzen müssen frühzeitig in den Prozess der Umstellung eingebunden werden, nicht erst nach Vorlage der Eröffnungsbilanz Einräumung von Leserechten in der Software sind erforderlich Gegebenenfalls ist der Rat als sachverständiger Dritter einzuholen Aufgedeckte Fehler sind grundsätzlich vor der Feststellung der Eröffnungsbilanz zu korrigieren

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Zusammengefasstes Ergebnis (1) Unterschätzung des zeitlichen Aufwandes Verbesserung der Projektorganisation Kein Ende des Projektes mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz Eingeschränkte Aussagekraft der ersten doppischen Haushalte Steuerung mit Zielen und Kennzahlen auf Produktebene ist entwicklungsfähig Ertrag aus der Umstellung hängt zusammen mit der Nutzung der Informationen aus dem NKHR Laufendes Rechnungswesen funktioniert im Wesentlichen

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Zusammengefasstes Ergebnis (2) Fehler bei der Vermögensersterfassung und -bewertung Nicht ausreichende Dokumentation Fehlende Dienstanweisungen und Bearbeitungsrichtlinien Nur eingeschränkt funktionierendes internes Kontrollsystem Fehlende Veranschlagung von nicht zahlungswirksamen Aufwendungen Die Kommunen buchen schon doppisch denken weiterhin kameral!

5. Bericht über die Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV Annette Sewing Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Referat II 320 - Kommunales Haushaltsrecht Projektleiterin des Gemeinschaftsprojektes zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow

Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV Aufgaben in der Umsetzungsphase: Begleitung des Reformprozesses Information Klärung von grundsätzlichen Fragestellungen Förderung des Wissenstransfers Koordinierung des Erfahrungsaustausches Jährliche Verlängerung des Projektes bis 2013 wünschenswert. Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow

Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV Begleitung des Reformprozesses Lenkungsausschuss NKHR-MV (Entscheidungsgremium) Projektgruppe NKHR-MV (Arbeitsebene) Projektleitung (Koordination) Projektbüro im Innenministerium Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow

Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV Information – Klärung grundsätzlicher Fragen Internetpräsentation (Ab 1. März 2008 auch unter www.nkhr-mv.de .) Beantwortung von Anfragen (Anfragen bitte mit Lösungsvorschlag per Mail an nkhr-mv@im.mv-regierung.de .) Erstellung von Frage/Antwort-Texten für den Bereich „Häufig gestellte Fragen“ im Internet Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow

Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch flächendeckendes Netz von Arbeitskreisen Bildung der Arbeitskreise jährlich neu (Achtung: Für 2008 Meldung bis 30. Januar 2008) Sonderarbeitskreise Informationsveranstaltungen zu Sonderthemen z.B. Städtebauliches Sondervermögen Dozentenworkshops Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow

6. Fortbildung – Vorstellung eines Schulungskonzeptes Carmen Schumann Kommunales Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow

Einführung Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Vorstellung eines Schulungskonzepts 17. Januar 2008 in Güstrow Referentin: Caren Schumann Sehr geehrte Damen und Herren, Vorstellung Bereits vor geraumer Zeit hatte Frau Ermler hier Gelegenheit, das seinerzeit entwickelte Fortbildungsprogramm zum NKHR MV vorzustellen. Dieses Fortbildungsprogramm in Form von Basis- und Aufbauseminaren wurde landesweit angeboten und auch genutzt. Mit der Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen bis zur Beschlussfassung über das Regelwerk im Dezember aber auch auf Anregungen der Kommunen heraus machte es sich erforderlich, auch die Fortbildungsmöglichkeiten zu erweitern. Gut strukturierte, inhaltlich ansprechende, bedarfsorientiert gestaltete Fortbildungangebote sind auch hier wieder Prämissen des weiterentwickelten Fortbildungsprogramm für das NKHR MV.

Aus- und Fortbildung Wesentliche Bestandteile der Doppik-Einführung Kommunikation EDV-Unterstützung Projekt-manage-ment Bilanzierung Schulungen Produktdefinition Die Einführung des NKHR-MV bringt mannigfaltige Aufgaben mit sich. Je nach Größe der Verwaltung sind wohl zwei Jahre Vorbereitungszeit nicht zu hoch gegriffen. Deshalb ist ein rechtzeitiger Beginn unabdingbar. Notwendig ist nach unseren Erfahrungen, dass in den Kommunen dafür Projektgruppen gebildet werden, die die Umsetzung vorantreiben. Kleinere Verwaltungen, die selbst den Aufwand allein nicht „stemmen“ können, könnten mit anderen Verwaltungen, die in etwa den gleichen Einführungszeitpunkt anstreben, zusammenarbeiten, um so die Aufgaben gemeinsam zu schultern. Vergessen Sie dabei nicht, beizeiten die Mitarbeiter mit einzubeziehen. Begleitende Prüfung Vermögensbewertung Berichtswesen

Aus- und Fortbildung Ohne rechtzeitige Mitarbeiterqualifizierung wird die Reform des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen nicht gelingen. Wichtiges Kriterium für die Akzeptanz der geänderten Arbeitsabläufe ist die Befähigung der Mitarbeiter/-innen zur künftigen ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben. „Nebenbei“ ist nicht machbar. Denn Sie brauchen Mitarbeiter, die nicht nur eines Tages die Aufgaben wahrnehmen sollen; sie müssen im Vorfeld auch dazu befähigt werden. Vielfach wird der Besuch einiger Basis- und Aufbauseminare nicht ausreichen, um wirklich die neuen Aufgaben bewältigen zu können. Das führt jedoch dann zu Verunsicherung, zu Desinteresse und schließlich auch zu Ablehnung.

Aus- und Fortbildung Kenntnisstand und Voraussetzungen in den Kommunen sind unterschiedlich; Sie bestimmen Art und Umfang der Mitarbeiterqualifizierung. Innerhalb der Verwaltung existieren verschiedene Zielgruppen, deren Schulungsbedarf unterschiedlich hoch ist und der sich an den zu erfüllenden Aufgaben orientieren muss. Größe und Struktur der Verwaltung aber auch der bereits erreichte Arbeitsstand und die bisher erworbenen Kenntnisse haben Einfluss auf Art und Umfang der Mitarbeiterqualifizierung. Nicht von allen MitarbeiterInnen werden Kenntnisse zum NKHR in gleichem Maße benötigt, Auch im bisher angebotenen Fortbildungsprogramm wurde bereits berücksichtigt, dass es unterschiedliche Zielgruppen mit unterschiedlichem Schulungsbedarf gibt.

Aus- und Fortbildung Dem wollen wir auch künftig Rechnung tragen. Aus unserer Sicht sind das die Zielgruppen, die mit ihrem unterschiedlichen Schulungsbedarf auch mit Recht einen gesonderten Fortbildungsinhalt und –umfang erwarten dürfen. Aus diesem Grunde wird das Studieninstitut in diesem Jahr verschiedene Lehrgangsformate anbieten, um jedem Mitarbeiter entsprechend der Schrittgeschwindigkeit beim Umsetzungsprozess in der Kommune die für ihn geeignete Fortbildung anbieten zu können.

Schulungsangebote des Kommunalen Studieninstituts (I) Aus- und Fortbildung Schulungsangebote des Kommunalen Studieninstituts (I) Lehrgang Kommunaler Bilanzbuchhalter nach NKHR-MV Lehrgang Kommunaler Finanzbuchhalter nach NKHR-MV Lehrgang NKHR-MV für kommunale Rechnungsprüfer Lehrgang NKHR-MV für Mitarbeiter in Rechtsaufsichtsbehörden Wie sehen nun die Schulungsangebote des Studieninstituts aus. Der Lehrgang Kommunaler Bilanzbuchhalter nach NKHR MV mit 328 Unterrichtsstunden wendet sich an Mitarbeiter, die umfangreiche und vielseitige Kenntnisse benötigen. Zu denken wäre hier an die Zielgruppe Projektleitung bzw. Fachkräfte, die mit Planung u.ä. befasst sind. Dieser Lehrgangstyp wurde bereits ausgeschrieben und wird in den nächsten Wochen beplant. Der Lehrgang Finanzbuchhalter mit ca. 240 Stunden wendet sich an Kräfte in Kämmerei und Kasse, die das Tagesgeschäft zu erledigen haben. Am Stundenumfang ist zu erkennen, dass hier nicht der Umfang und die Tiefe des Bilanzbuchhalterlehrgang erreicht werden kann. Bereits ausgeschrieben wurde ein Lehrgang speziell für Rechnungsprüfer, der ab September stattfinden soll. Und es ist auch noch vorgesehen, einen Lehrgang für die Mitglieder der Rechtsaufsichtsbehörden zu konzipieren. Die letzten beiden Formate soll nicht zuletzt auch Spezialwissen für diese beiden Mitarbeitergruppen vermitteln.

Schulungsangebote des Kommunalen Studieninstituts (II) Aus- und Fortbildung Schulungsangebote des Kommunalen Studieninstituts (II) Zielgruppenorientierte Fach- und Aufbauseminare nach Ihren Wünschen gesondert konzipierte Kompaktseminarreihen Selbstverständlich wird in bewährter Weise auch die Seminarreihe NKHR mit ihren zielgruppenorientierten Fach- und Aufbauseminaren angeboten. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass wir auch auf Ihre Wünsche flexibel reagieren können. So wurden in jüngster Vergangenheit bereits spezielle Kompaktseminarreihen konzipiert und mit Erfolg durchgeführt. Das werden wir auch so beibehalten.

Themenkomplexe und Schulungsinhalte (I) Aus- und Fortbildung Themenkomplexe und Schulungsinhalte (I) 1. Lehrgänge Je nach Zielgruppe und Lehrgangsart werden die Teilnehmer in unterschiedlicher Intensität geschult zu: Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens Doppische Buchführung im NKHR Hier sehen Sie nun die Themenkomplexe und Schuluingsinhalte für unsere Lehrgänge, die aus Modulen bestehen. Wenn der Grundaufbau und die Grundinhalte auch vergleichbar sind, so werden die Teilnehmer doch entsprechend der Zielgruppe und der Lehrgangsart in unterschiedlicher Intensität geschult. Wir wollen damit gewährleisten, dass jeder Teilnehmer genau das für ihn notwendige Maß an Schulung erhält.

Aus- und Fortbildung Themenkomplexe und Schulungsinhalte (II) Kommunale Bilanz Der kommunale Gesamtabschluss Prüfung von Abschlüssen Kosten- und Leistungsrechnung Steuerlehre Jahresabschlussanalyse Um die Kosten in den Griff zu bekommen, steht daher die Devise im Mittelpunkt: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich.“ Wenn es gewünscht wird, kann sich der Teilnehmer dann nach Ablauf des Lehrgangs einer Prüfung unterziehen. Das ist jedoch wie gesagt optional.

Themenkomplexe und Schulungsinhalte (III) Aus- und Fortbildung Themenkomplexe und Schulungsinhalte (III) 2. Seminare Das in den vergangenen Jahren entwickelte Gemeinsame Fortbildungsprogramm wird auch künftig angeboten. Seminarbeschreibungen finden Sie in den aktuellen Ausschreibungen und im Internet unter www.studieninstitut-mv.de Im Hinblick auf die Seminare verweise ich auf das Gemeinsame Fortbildungsprogramm. Hier finden Sie die bewährte Seminarreihe zum NKHR MV. Die Seminarinhalte können Sie jeweils den aktuellen Ausschreibungen entnehmen. Zur Zeit wird auch intensiv an der Internetpräsentation gearbeitet.

Aus- und Fortbildung Die Einführung der Doppik verlangt eine zeitaufwändige und sorgfältige Vorbereitung. Bei der Umsetzung dieses Prozesses unterstützen wir Sie gern mit maßgeschneiderten Fortbildungsangeboten. Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche mit! Mit unserem Fortbildungsangebot denken wir, alle wesentlichen Aspekte des NKHR abgedeckt zu haben. Es wird aber auch weiter bedarfsgerecht entwickelt, sofern Erfahrungen aus den Kommunen dies verlangen. So denken wir, auch im Jahr 2008 und darüber hinaus gut aufgestellt zu sein, um Sie bei der Umsetzung des Projektes NKHR MV nach bestem Wissen und Gewissen zu begleiten. Noch Fragen Danke für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! NKHR-MV Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow