Die Neugestaltete Gymnasiale Oberstufe (NGO) Ab Abitur 2010 Abitur 2011(Keine Änderung gegenüber 2010)
Das Unterrichtsangebot gliedert sich in NGO: 1. Struktur Das Unterrichtsangebot gliedert sich in Sprachlich – literarisch – künstlerisches Aufgabenfeld Pflicht-Bereich Gesellschaftswissen-schaftliches Aufgabenfeld Wahl-Bereich Mathematisch –naturwissenschaftlich – technisches Aufgabenfeld
NGO: 1. Struktur Pflichtbereich Wahlbereich sprachlich-literarisch-künstlerisches AF I D, E, F, L, BK, Mu gesellschaftswissenschaftliches AF II Ek, G, Gmk, Wirtschaft (Wi), Rel, Eth mathematisch-naturwissenschaftliches AF III M, Ph, Ch, Bio Sport Wahlbereich
Pflichtkernfächer (4stündig) sind: NGO: 1. Struktur Pflichtkernfächer (4stündig) sind: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache Wahlkernfach 1 (4stündig) nur: entweder Fremdsprache oder Naturwissenschaft Wahlkernfach 2 (4stündig) kann sein: Erdkunde, Geschichte, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religion, Ethik, Fremdsprache, Naturwissenschaft, Musik, Bildende Kunst, Sport
NGO: 1. Struktur Zweistündige Fächer: G, Ek/Gk, Rel, Eth, NW, Mu, S, BK Inf DG, Astr, Psy (nicht als Prüfungsfach wählbar)
NGO: 1. Struktur BLL (Seminarkurs): Zwei halbjährige, zwei- oder dreistündige Kurse mit Fächer übergreifender Themenstellung, einer Doku-mentation und einem Kolloquium, das vor einem Fachausschuss abgehalten wird. Einzelthema des Schülers in Absprache mit Fachlehrer Gesamtnote im Abiturzeugnis: 50% Leistungen in den beiden Kursen 25% Dokumentation 25% Kolloquium Beginn der BLL in der 1. Jahrgangsstufe
NGO: 1. Struktur BLL (Seminarkurs): Die Zuordnung zu einem Aufgabenfeld erfolgt entsprechend dem inhaltlichen Schwerpunkt der einzelnen Schülerarbeit durch Entscheidung der beteiligten Lehrkräfte. Dies setzt voraus, dass eine für das vorgesehene Aufgabenfeld qualifizierte Lehrkraft beteiligt war. Ggf. ist auch eine Wettbewerbsarbeit möglich. Schülerstudium
NGO: 2. Belegung Mindestens 44 Kurse, darunter 20 vierstündige Kurse: 12 Kurse in den Pflichtkernfächern D, M, FS 4 Kurse im Wahlkernfach 1 (FS oder NW) 4 Kurse im Wahlkernfach 2 und
NGO: 2. Belegung mindestens 20 zweistündige Kurse: 4 Kurse BK oder 4 Kurse Mu 4 Kurse G 4 Kurse Ek/Gk (Ist Wi Kernfach, dann 1 Ek und 1Gk ) 4 Kurse Rel oder 4 Kurse Eth 4 Kurse in Naturwissenschaft 1 4 Kurse in Naturwissenschaft 2 4 Kurse Sport, falls nicht bereits durch Kernfächer belegt
NGO: 2. Belegung und darüber hinaus: Kurse oder Arbeitsgemeinschaften im Umfang von durchschnittlich 2 Wochenstunden pro Halbjahr
NGO: 3. Leistungsfeststellung Vierstündige Fächer: im 1. bis 3. SHJ mindestens je 2, im 4. SHJ mindestens 1 (Ausnahme Sport) Zweistündige Fächer: in jedem SHJ mindestens 1 GFS: 3, in verschiedenen Fächern im 1. bis 3. SHJ Zeugnisse: zum Ende eines jeden SHJ
NGO: 4. Prüfung Durch die vier schriftlichen Prüfungsfächer und das mündliche Prüfungsfach müssen die drei Aufgabenfelder (AF I, II und III) abgedeckt sein. schriftliche Prüfung: Vier Fächer die drei Pflichtkernfächer D, M, FS sowie das Wahlkernfach 1 oder Wahlkernfach 2
NGO: 4. Prüfung mündliche Prüfung: Präsentationsprüfung in einem beliebigen Fach Vorlage von 4 mit dem Fachlehrer abgesprochenen Themen etwa Mitte Mai Festlegung des Prüfungsthemas durch den Prüfungsvorsitzenden Prüfungsdauer 20 Minuten davon 10 Minuten Präsentation die restliche Zeit Prüfung über Themen des Bildungsplanes oder: BLL (Seminarkurs) ersetzt die mündliche Prüfung. Freiwillig: Fächer der schriftlichen Prüfung nach Wahl des Schülers.
Beispiele für Prüfungsfachkombinationen: NGO: 4. Prüfung Beispiele für Prüfungsfachkombinationen: D M E F S rel/ge/ek/gk D M L E F ge/ek/gk/rel D M L Ph Ch ge/ek/gk/rel D M E Ph Mu rel/ge/ek/gk D M F Bio E rel/ge/ek/gk D M E F G beliebig, z.B. inf D M F Ch Ek BLL D M E Ch Wi beliebig fett gedruckt: schriftlich geprüft
Leistungen im Unterricht Leistungen in der Prüfung NGO: 5. Gesamtqualifikation Block I Block II Leistungen im Unterricht max. 600 P 66,67% Leistungen in der Prüfung max. 300 P 33,33%
NGO: 5. Gesamtqualifikation Im Block I werden alle Fächer einfach gewichtet. Im Block I wird die BLL auf Antrag doppelt gewichtet. Die Kurszahl wird nur einfach gezählt. Im Block II werden alle Prüfungsfächer vierfach gewichtet. Dies gilt auch für die BLL, wenn sie das mündliche Prüfungsfach ersetzen soll.
NGO: 5. Gesamtqualifikation Block I: min. 200 max. 600 Punkte mindestens 40 Kurse, darunter die belegungspflichtigen kein belegungspflichtiger Kurs mit 0 P max. 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5P Block II: min. 100 max. 300 Punkte (in 3 Prüfungsfächern je mind. 20 Punkte bei vierfacher Wertung) _____________________________________________________________________ Summe: min. 300 max. 900 Punkte
NGO: 5. Gesamtqualifikation Block I : Schulische Leistungen Darunter müssen sein: § 15.1 die 20 Kurse in den Kernfächern soweit nicht als Kernfach einzubringen: 2 Kurse BK oder 2 Kurse Mu 4 Kurse G 4 Kurse Gk/Ek (Ist Wi Kernfach, dann nur 2) 8 Kurse aus 2 Naturwissenschaften soweit nicht schon eingebracht: die Kurse im mündlichen Prüfungsfach ggf. BLL, auf Antrag in doppelter Wertung
NGO: 5. Gesamtqualifikation Block I : Schulische Leistungen Mindestens 40 Kurse werden abgerechnet: Punktezahl = Sollen mehr Kurse abgerechnet werden, gilt: Punktezahl =
NGO: 5. Gesamtqualifikation Block II: Abiturblock Er besteht aus den Punkten der 5 Prüfungsfächer in der Abiturprüfung in vierfacher Wertung, wenn nur schriftlich oder nur mündlich geprüft wurde. Bei schriftlicher und mündlicher Prüfung zählt das Ergebnis der schriftlichen Prüfung doppelt so viel wie das Ergebnis der mündlichen. Gewichtung „8/3 s“ und „4/3 m“
2 Wochen nach Beginn des 1. SHJ NGO: 6. Entscheidungen vor Eintritt in das 1. SHJ vollständige Kurswahl § 13.1 d.h. insbesondere verbindliche Wahl der Pflichtkernfächer (falls keine 2 FS), der Wahlkernfächer sowie der 4 Sportkurse 2 Wochen nach Beginn des 1. SHJ Umwahl der Kurse nur auf Antrag § 13.4 und mit Zustimmung des Schulleiters Wahl der BLL
2 Wochen nach Beginn des 3. SHJ NGO: 6. Entscheidungen 2 Wochen nach Beginn des 3. SHJ Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer § 19.3 (Pflichtkernfächer und Wahlkernfach) 1 Schultag nach Zeugnis für das 3. SHJ Wahl des mündlichen Prüfungsfaches ggf. auch BLL § 19.4 1 Schultag nach Zeugnis für das 4. SHJ Festlegung anzurechnender Kurse § 15.1
NGO: 6. Entscheidungen 1 Schultag nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung und der Entscheidungen des Prüfungsvorsitzenden über die mündlichen Prüfungen: weitere freiwillige Prüfungsfächer auf Wunsch des Schülers § 24.1 Entscheidung, ob Abrechnung der BLL § 24.2 oder Prüfung im mündlichen Fach
NGO: 7. ZVS Auswahlverfahren Biologie (Diplom), Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin, Zahnmedizin (3%) 20% an die Abiturbesten (Landesquote) 20% nach Wartezeit 60% hochschulspezifisches Auswahlverfahren - Durchschnittsnote Abitur - Noten bestimmter Fächer - berufliche Erfahrungen, außerschul. Leistungen - Auswahlgespräch - schulisches Engagement (AGs, SMV, ..)
NGO: 8. Restliche Studiengänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen (97%): mindestens 2 der folgenden 6 Kriterien: Durchschnittsnote Abitur Noten bestimmter Fächer Berufsausbildung, Berufstätigkeit außerschulische Qualifikationen Fachspezifischer Studierfähigkeitstest Auswahlgespräch Besondere Gewichtung: BLL (Seminarkurs), Wettbewerbe