1. Freier Mitarbeiter vs. Arbeitnehmer 2. Lohnnebenkosten Lohn- & Gehaltsrechnung / Versicherungen Gliederung 1. Freier Mitarbeiter vs. Arbeitnehmer 2. Lohnnebenkosten 3. Lohnsteuer / Steuerklassen 4. Kindergeld /-freibeträge, Einkunftsgrenzen 5. Rentenversicherung / Altersvorsorge 6. Krankenversicherung 7. Berufshaftpflichtversicherung 8. Berufsunfähigkeitsversicherung
PRO Freier Mitarbeiter Nein Ja Jein Gewerbeanmeldung Freie Zeiteinteilung Freie Arbeitsausführung Bezahlung nach Erfolg Eigenes Kapital und Betriebsmittel Unternehmerisches Risiko Eigene Haftpflichtversicherung Werbemaßnahmen freie Preisgestaltung Beschäftigung eigener Arbeitnehmer
PRO Arbeitnehmer Ja Nein Arbeitsmaterial vom Arbeitgeber Urlaubs- und Krankheitsvertretung Entgeltfortzahlung Bezahlung nach Zeit Wettbewerbsverbot Weiterbildungsverpflichtung Kündigungsfristen personelle Eingliederung nur ein Auftraggeber nur persönliche Arbeitsleistung
Zusätzliche Kosten zum Bruttogehalt AN + 7,45 % + 9,75 % + 3,25 % + 0,85 % + 21,30 % + 17,20 % + 0,90 % = 39,40 % AG + 7,45 % + 9,75 % + 3,25 % + 0,85 % + 21,30 % + 10,00 % + 14,50 % + 4,00 % = 50,65 % Krankenversicherung (KV) Rentenversicherung (RV) Arbeitslosenversicherung (AV) Pflegeversicherung (PV) Zwischensumme Sozialvers. Weihnachtsgeld (13. Gehalt) Urlaubsgeld (€ 260,-- / 40 h) 6 ½ Wo. Urlaub + Feiertage Krankheit (8,8 Arbeitstage p.a.) Lohnsteuer (StKl I, € 28.500,-- p.a.) Solidaritätszuschlag (5,5 % v. LSt) Summe
Steuerklassen 28.500 17,2 % 14,6 % 6,3 % 31,9 % 33,7 % 50.000 (Bruttogehalt p.a.) 26,1 % 24,1 % 15,8 % 39,0 % 40,1 % I II III IV V VI ledige, geschiedene, verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder ledige, geschiedene, verwitwete Arbeitnehmer mit mind. 1 Kind verheiratete Arbeitnehmer beide Ehegatten berufstätig (alternativ zu III & V) verheiratete Arbeitnehmer, Ehegatte ist in Steuerklasse III ab 2. Lohnsteuerkarte Lohnsteuersatz
Einkünfte < EUR 7.188,-- pro Jahr Kindergeld Voraussetzung: Einkünfte < EUR 7.188,-- pro Jahr zzgl. Übungsleiterpauschale i.H.v. EUR 1.848,-- d.h. Einkünfte als Übungsleiter < EUR 9.036,-- Beachte: Einkünfte = Gewinn, also Werbungkosten ansetzen! 1. - 3. Kind 154,-- ab 4. Kind 179,-- Kindergeld pro Monat
verheiratet 3.648 2.160 allein erz. 1.824 1.080 Kinderfreibeträge (I) verheiratet 3.648 2.160 allein erz. 1.824 1.080 Kinderfreibetrag* Freibetrag für Betreuungs- Erziehungs- und Ausbildungsbedarf * optional anstatt Kindergeld, für Kinder bis 18 Jahre, im Falle der Ausbildung bis 26 Jahre ** für Kinder bis 18 Jahre, im Falle der Ausbildung bis 26 Jahre
Kinderfreibeträge (II) Betreuungskosten für Kindergarten, Babysitter, Haushaltshilfen: 1.500 EUR p.a. absetzbar Vorraussetzungen: - Kinder bis 14 Jahre - berufliche Tätigkeit oder Studium beider Elternteile
Steuersparmodelle Wohnungsvermietung an Kinder Voraussetzungen: „normaler“ Mietvertrag, mind. 50 % der marktüblichen Miete Kosten der Immobilie absetzbar Schenkung an Kinder steuerfrei: EUR 205.000 alle 10 Jahre keine zu versteuernden Kapitaleinkünfte, Erb- oder Vermögenssteuer
Riester-Rente: Förderleistungen im Überblick 2002 / 2003 Mind.eigenbeitrag 1% der im Vorjahr erziel-ten RV-beitragspflich-tigen Einnahmen: max. 525,-- mind. 45,--/38,--/30,-- bei 0/1/2 Kindern Grundzulage: 38,-- Kinderzulage: 46,-- Sonderausgaben- abzug max. 525,-- 2004 / 2005 Mind.eigenbeitrag 2% der im Vorjahr erziel-ten RV-beitragspflich-tigen Einnahmen: max. 1.050,-- mind. 45,--/38,--/30,-- bei 0/1/2 Kindern (bis 2004) Grundzulage: 76,-- Kinderzulage: 92,-- Sonderausgaben- abzug max. 1.050,-- 2006 / 2007 Mind.eigenbeitrag 3% der im Vorjahr erziel-ten RV-beitragspflich-tigen Einnahmen: max. 1.575,-- mind. 90,--/75,--/60,-- bei 0/1/2 Kindern (ab 2005) Grundzulage: 114,-- Kinderzulage: 138,-- Sonderausgaben- abzug max. 1.575,-- ab 2008 Mind.eigenbeitrag 4% der im Vorjahr erziel-ten RV-beitragspflich-tigen Einnahmen: max. 2.100,-- mind. 90,--/75,--/60,-- bei 0/1/2 Kindern Grundzulage: 154,--Kinderzulage: 185,-- Sonderausgaben- abzug max. 2.100,--
Betriebliche Altersvorsorge vorgelagerte Besteuerung Vertragsabschluss durch Arbeitgeber bis zu 1.742 € jährlich; sozialabgabenfrei; 20 % Pauschalsteuer (Pauschalsteuerpflichtig ist der Arbeitgeber, er kann diese Pflicht jedoch auf den Arbeitnehmer abwälzen.) Direktversicherung Pensionskasse nachgelagerte Besteuerung Pensionsfonds nach AVmG möglich ab 2002 Direktzusage Pensionsrückstellungen Unterstützungskasse bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (max. 2.160 €) steuer- und sozialabgabenfrei - ab 2009 sozialabgabenpflichtig
Gesetzliche Krankenversicherung 95 % der Leistungen sind gesetzlich geregelt Beitragssätze (Angestellte) sind bei ähnlichem Leistungsangebot sehr unterschiedlich: BKK Vailant / BKK Gruner + Jahr - 12,5 % BKK Berlin - 15,7 %, AOK Berlin - 15,5 % Unterschied p.a. bei Bruttogehalt i.H.v. 2.375 EUR beträgt ca. 450,-- EUR p.a. (Arbeitnehmer-Anteil) Kündigungsfrist generell 2 Monate, 18 Monate Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft
Private Krankenversicherung diverse Leistungen sind wählbar: Kranken(haus)tagegeld, Zahnersatz, Pflegepflicht, Einbett-/Zweibett- /Mehrbettzimmer, Chefarzt (jeweils mit und ohne Selbstbeteiligung) Kosten: mindestens 100,-- EUR pro Monat, sehr altersabhängig weitere Informationen im Internet z.B. http://ino24.focus.msn.de
z.B. bei Verletzung der Aufsichtspflicht Berufshaftpflichtversicherung z.B. bei Verletzung der Aufsichtspflicht oder fachlich fehlerhafter Anleitung positives Kosten-Nutzenverhältnis Angebot: z.B. Continentale, 115 EUR p.a., 2.000.000 EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden
mäßiges Kosten-Nutzenverhältnis Angebot: z.B. HUK-Coburg, 30-Jähriger Berufsunfähigkeitsversicherung mäßiges Kosten-Nutzenverhältnis Angebot: z.B. HUK-Coburg, 30-Jähriger Nichtraucher, 330 EUR p.a., 30 Jahre lang, --> 1.000 EUR Rente bei Berufsunfähigkeit Stiftung Warentest Finanztest Heft 8/2001 im Internet: www.warentest.de --> Finanztest ---> Heftarchiv
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