Konzeptionelle Eckpunkte Die Entwicklung des Ganztagsschulwesens in Hamburg Konzeptionelle Eckpunkte
Ziele bildungspolitische Ziele familienpolitische Ziele sozialpolitische Ziele wirtschaftspolitische Ziele
Grundlagen Grundschulen Stadtteilschulen Gymnasien sind entweder Ganztagsschulen in schulischer Verantwortung (Rahmenkonzept 2004, Drucksache 18/525) oder Ganztagsschulen in Kooperation mit Jugendhilfeeinrichtungen
Ganztagsschulen in schulischer Verantwortung
Ganztagsschulen in schulischer Verantwortung A - Formen offene Ganztagsschulen gebundene Ganztagsschulen teilgebundene Ganztagsschulen B - Zeiten 4 Tage von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr 1 Tag 8:00 Uhr – 13:00 Uhr / 13:30 Uhr C - Ressourcen Lehrer/innen, Erzieher/innen bzw. Sozialpädagogen/innen, freie pädagogische Fachkräfte 40 : 40 : 20
Offene Ganztagsschule nach Rahmenkonzept Am Vormittag Unterricht nach Stundenplan Am Nachmittag gibt es ergänzende Angebote, an vier Tagen von 8.00 bis 16.00 Uhr, an einem weiteren bis 13.00 Uhr an Grundschulen Teilnahme ist freiwillig Mit der Anmeldung werden die Schülerinnen und Schüler allerdings verpflichtet, das Angebot kontinuierlich wahrzunehmen
Gebundene Ganztagsschule Unterricht Unterricht nach Stundentafel verlässlich von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Betreuung vor 8.00 Uhr (mindestens ab 7.00 Uhr) 16.00 – 18.00 Uhr Ferienzeiten 07.00 – 18.00 Uhr
Teilgebundene Ganztagsschule nach Rahmenkonzept Für alle Schülerinnen und Schüler Unterricht nach Stundentafel Zusätzlich gibt es einen offenen und einen gebundenen Teil, d.h. die ergänzenden Ganztagsangebote sind für einen Teil der Schülerinnen und Schüler verpflichtend und für einen anderen Teil offen (z.B. einzelne Klassen, Jahrgangsstufen oder an bestimmten Tagen)
Ganztagsschulen in Kooperation
Ganztagsschulen in Kooperation / offene Ganztagsgrundschule GBS Unterricht nach Stundentafel verlässlich von 8:00 Uhr – 13:00 Uhr zuständig Schule Ganztagsangebot von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr zuständig Jugendhilfepartner + Partner aus der offenen Jugendhilfe der Kinder- und Jugendkultur dem Sport u.a.m.
Ressource Erzieher-Kind-Relation in Anlehnung an die Lehrer-Kind-Relation der Grundschulen 1:19 bei Schulen mit KESS 1 und 2 1:23 bei Schulen mit KESS 3 bis 6 ab 110 Kinder eine Leitungskraft pädagogisches Budget Kooperationszeiten Implementierungszeiten Sicherstellung der Ergänzungsbetreuung
Zusammenarbeit Schule - Jugendhilfe Partner finden nach geregeltem Verfahren zueinander (Runder Tisch) Neue Ganztagsgrundschule und Jugendhilfeträger bilden gemeinsam einen Verbund Vereinbarung eines Landesrahmenvertrag „Betreuung an Ganztagsschulen“ Individuelle Kooperationsvereinbarungen zwischen den Schulen und Jugendhilfeträgern (mit pädagogischem und Raumkonzept)
Formen der Grundschulen Zukünftige Formen der Grundschulen: Neue offene Ganztagsgrundschule GBS Offene Ganztagsschule nach Rahmenkonzept Gebundene Ganztagsgrundschule nach Rahmenkonzept Teilgebundene Ganztagsgrundschule nach Rahmenkonzept
Ergänzungsbetreuung
Ergänzendes Betreuungssystem Frühbetreuung vor 8:00 Uhr (mindestens ab 7:00 Uhr) Anschlussbetreuung von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr an 5 Tagen Ganztagsangebot bzw. Betreuung Ferienbetreuung von 7:00 Uhr – 18:00 Uhr (mindestens 8 Wochen im Jahr)
Rahmenbedingungen Allen Kindern steht der Zugang zu den Angeboten offen Freiwillige Anmeldung, dann jedoch Teilnahme an mindestens drei Tagen Die Kernzeit von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr ist an allen Ganztagsschulen kostenfrei Für Ergänzungsbetreuungszeiten und das Mittagessen wird ein Eigenanteil vorausgesetzt (soziale Staffelung / Geschwister-Kind-Regelung)
Zeitperspektive aktueller Stand: 192 Ganztagsschulen (von 404 staatlichen Regelschulen) Realisierung der Reform in 2 Tranchen bis Schuljahr 2013/2014 an den Grundschulen für die Jahrgänge 1 – 4 + VSK an den weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler bis zum 14. Lebensjahr Kooperationsfindungsprozess bis Ende 2011 (für Schulen die 2012/2013 starten) bzw. I Quartal 2012 (für Schulen die 2013/2014 starten)