Bildungs- und Erziehungsziele der Berufsorientierung an Gymnasien und der Oberstufe der Gesamt- / Gemeinschaftsschulen „die jungen Menschen zur Teilnahme.

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Informationen für das Lehrerkollegium In grauer Schrift sind Hinweise zur schulspezifischen Bearbeitung dieser Präsentation auf den Folien! Ergänzen Sie.
 Präsentation transkript:

Bildungs- und Erziehungsziele der Berufsorientierung an Gymnasien und der Oberstufe der Gesamt- / Gemeinschaftsschulen „die jungen Menschen zur Teilnahme am Arbeitsleben und zur Aufnahme einer hierfür erforderlichen Berufsausbildung zu befähigen“. … ersetzt die in Teilen überholte und mit der Schulentwicklung nicht mehr konforme Handreichung für die Oberstufen der Gymnasien, Gesamtschulen und Beruflichen Gymnasien in Schleswig-Holstein „Berufliche Orientierung und Praktika“ von 2001. Berufsorientierung soll es S&S ermöglichen, sich altersangemessen und langfristig, zielgerichtet und realitätsbezogen mit den Strukturen, Entwicklungstendenzen und Anforderungen der Berufswelt auseinander zu setzen und eigenverantwortlich auf der Grundlage ihrer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen eine tragfähige berufliche Entscheidung zu treffen. Dabei unterstützt die Schule ihre S&S in Kooperation mit Eltern, Arbeitsagenturen, Hochschulen, Wirtschaft, Ehemaligen, Einrichtungen und Verbänden.

Verbindliche Zielvorgaben (I) Am Ende der Sekundarstufe I haben die S&S einen Einblick in die Arbeitswelt, der sie befähigt, sich bewusst und kriteriengeleitet dafür zu entscheiden, ihre berufliche Zukunftsplanung über den Schulabschluss Abitur zu erreichen. Ihr eigenes Kompetenzprofil und ihre Berufsziele sollen alters- und entwicklungsentsprechend konkretisiert sein. Am Ende der Sekundarstufe II kennen die S&S - die Leistungsanforderungen in den für sie relevanten Studiengängen/Berufsfeldern. - die Zusammenhänge von ökonomischen, ökologischen, technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen und Bedingungen für den Wandel der Arbeitswelt. Die S+S können - ihre individuellen Kompetenzen im Vergleich mit den Anforderungen der Berufswelt realistisch einschätzen und die eigene Leistungsbereitschaft kritisch bewerten sowie Konsequenzen für die Berufs- oder Studienwahl ziehen und die entsprechenden Ziele planen und realisieren. - Informationen zu Entwicklungen in der Berufswelt auswerten, Verantwortung für den eigenen Lern- und Arbeitsprozess übernehmen …..

Verbindliche Zielvorgaben (II) Die Schule legt - die klassen- bzw. jahrgangsspezifischen Ziele und Inhalte, - beteiligte Fächer, - Organisation und Zuständigkeiten in der Schule und - Kooperationspartner eigenverantwortlich fest. Die Schulen arbeiten mit dem Berufswahlpass. Sie benennen eine/einen Ansprechpartner/in für Berufsorientierung. Das mindestens einwöchige, möglichst aber 14-tägige Betriebspraktikum wird verbindlich im Rahmen des Wirtschaft/Politik-Unterrichtes der Sekundarstufe I durchgeführt. Das mindestens einwöchige, möglichst aber 14-tägige Wirtschaftspraktikum ist im ersten Jahr der Qualifikationsphase der Oberstufe im Rahmen des Wirtschaft/Politik-Unterrichtes verbindlich.

Verbindliche Zielvorgaben (III) In der Oberstufe können pro Jahrgang 2-3 Unterrichtstage für die individuelle Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt werden. Die Schule entscheidet über die Bedingungen. Es wird empfohlen, den Einsatz der Schülerinnen und Schüler für ihre Berufsorientierung am Ende der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II in geeigneter Form schriftlich zu würdigen. Dies sollte mit Hilfe des Berufswahlpasses geschehen. www.berufswahlpass.de

Ergänzende Handreichung: Empfehlungen für ein Schulcurriculum Berufsorientierung (BO) Berufsorientierung in der Sekundarstufe I 7. Klasse Schwerpunkt: Erkundung von Interessen, Fähigkeiten, Stärken und beruflichen Möglichkeiten, Methodentraining 8. Klasse Schwerpunkt: Berufe kennen lernen, sich informieren und bewerben können Unterrichtseinheit über wirtschaftliche Grundlagen, auch zur Vorbereitung des Betriebspraktikums im Rahmen des Wirtschaft/Politik-Unterrichtes 9. Klasse Schwerpunkt: Selbstständige Realbegegnungen; Erprobung der Selbstorganisation und Selbst-Präsentation

Berufsorientierung in der Sekundarstufe II Schwerpunkt Einführungsphase - Bilanz der bisherigen Entwicklung auf der Grundlage des Berufswahlpasses; Überprüfung der eigenen Fähigkeiten, Fertigkeiten, Interessen und Ziele - Beginn der Entscheidungsfindung zwischen Berufsausbildung und Studium Eine ca. zweistündige Informationsveranstaltung als allgemeine Einführung zu Beruf und Studium wird von der Abiturientenberatung der Arbeitsagenturen (BIZ) durchgeführt. Schwerpunkt 1. Jahr der Qualifikationsphase Weitere, schon gezieltere Erkundung von Berufsfeldern und Studiengängen. Wiederholung und ggf. erweiterte Nutzung von Selbst-Explorationsangeboten Schwerpunkt 2. Jahr der Qualifikationsphase - Entscheidungsfindung für möglichst viele (alle) Schülerinnen und Schüler. - Gezielte Unterstützung derjenigen Schülerinnen und Schüler, die den Entscheidungsfindungsprozess noch nicht abgeschlossen haben.

Berufsorientierung in der Sekundarstufe II Schwerpunkt Einführungsphase - Bilanz der bisherigen Entwicklung auf der Grundlage des Berufswahlpasses; Überprüfung der eigenen Fähigkeiten, Fertigkeiten, Interessen und Ziele - Beginn der Entscheidungsfindung zwischen Berufsausbildung und Studium Eine ca. zweistündige Informationsveranstaltung als allgemeine Einführung zu Beruf und Studium wird von der Abiturientenberatung der Arbeitsagenturen (BIZ) durchgeführt. Schwerpunkt 1. Jahr der Qualifikationsphase Weitere, schon gezieltere Erkundung von Berufsfeldern und Studiengängen. Wiederholung und ggf. erweiterte Nutzung von Selbst-Explorationsangeboten Schwerpunkt 2. Jahr der Qualifikationsphase - Entscheidungsfindung für möglichst viele (alle) Schülerinnen und Schüler. - Gezielte Unterstützung derjenigen Schülerinnen und Schüler, die den Entscheidungsfindungsprozess noch nicht abgeschlossen haben.

Berufsorientierung in der Sekundarstufe II Den Schülerinnen und Schülern sollte ein erneuter Besuch von Hochschulinformationstagen bzw. gezielter Beratung ggf. innerhalb der Unterrichtszeit und nach den von der Schule gesetzten Bedingungen freigestellt werden, wenn sie die Erforderlichkeit im Rahmen ihrer Berufsorientierung begründen können. Die Schule wirkt darauf hin, dass alle Schülerinnen und Schüler den Entscheidungsfindungsprozess in Richtung Berufsausbildung oder Studienwahl abschließen.