Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Der Landesmusikschulbeirat und seine Fördervereine
Advertisements

CPCP Institute of Clinical Pharmacology AGAH Annual Meeting, 29. Februar 2004, Berlin, Praktischer Umgang mit den Genehmigungsanträgen gemäß 12. AMG Novelle.
Modelle und Methoden der Linearen und Nichtlinearen Optimierung (Ausgewählte Methoden und Fallstudien) U N I V E R S I T Ä T H A M B U R G November 2011.
1 JIM-Studie 2010 Jugend, Information, (Multi-)Media Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
Klicke Dich mit der linken Maustaste durch das Übungsprogramm! Vereinfachung von Termen Ein Übungsprogramm der IGS - Hamm/Sieg © IGS-Hamm/Sieg 2006 Dietmar.
Feuerwehrverband Ostfriesland e.V.
Grundkurs Theoretische Informatik, Folie 2.1 © 2006 G. Vossen,K.-U. Witt Grundkurs Theoretische Informatik Kapitel 2 Gottfried Vossen Kurt-Ulrich Witt.
Bildungsmöglichkeiten für BR`s/JAV`s nach Betriebsverfassungsgesetz
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
Inhalte und Maßnahmen eingegeben haben,
Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 2 Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 3.
Die Jugendleitercard in Deutschland
Herzlich Willkommen zum Informationsabend „ Tagespflege“
1. 2 Schreibprojekt Zeitung 3 Überblick 1. Vorstellung ComputerLernWerkstatt 2. Schreibprojekt: Zeitung 2.1 Konzeption des Kurses 2.2 Projektverlauf.
Bild 1.1 Copyright © Alfred Mertins | Signaltheorie, 2. Auflage Vieweg+Teubner PLUS Zusatzmaterialien Vieweg+Teubner Verlag | Wiesbaden.
Die Arbeit in der Gemeindevertretung
20:00.
Treffen mit Schüler- und Stufensprechern/innen am
Jugendwartdienstversammlung am Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis München durch den Kreisjungendring München -
Deutsche Prüfungsordnung
1 Fachtagung am Seniorenorientiertes Design und Marketing ThyssenKrupp Immobilien Design for all - Anpassungen im Wohnungsbestand 1.Demographie.
Wie gehts denn mit …. dem Förderkreis? o Vorstellung o Fördern und Begleiten o Ziele und Aufgaben o Aktivitäten.
Feuerwehr im Straßenverkehr
...ich seh´es kommen !.
Deutsche Prüfungsordnung
Gaben – Fähigkeiten entdecken und anwenden
Präsentation läuft auch vollautomatisch ab … wie du möchtest
Auslegung eines Vorschubantriebes
Was soll und kann eine fachdidaktische Vorlesung leisten? Maximilian Selinka.
NEU! 1 2. Wo kommt diese Art von Rezeptor im Körper vor?
© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Katalogisierung in RAK / MAB2 Beispiele 1. Teil Lösungen Verbund für Bildung und.
Sichern und Retten bei Arbeiten in Höhen und Tiefen
SSB – Folie 1 © Schweizerischer Samariterbund Gery Meier.
Kultureller Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Schweizerische Gesellschaft für Individualpsychologie nach Alfred Adler.
WAHLBEKANNTMACHUNG Mittwoch, 29 April 2014 Wer kann wählen?
Aufgaben eines Jugendwarts, einer Jugendwartin im Sportverein
Konferenz der Aufsichtsräte am 30. März 2007
Frankfurter Medienprofiltag 2006 Zeitgemäße, medienunterstützte B erufs O rientierung in der Oberstufe Ernst-Reuter-Schule 1 - W. Schmitt-Gauer.
Проведение экзамена на налогового консультанта по немецкому праву Доклад на международной научно-практической конференции, посвященная вопросам подготовки.
Managemententscheidungsunterstützungssysteme (Ausgewählte Methoden und Fallstudien) ( Die Thesen zur Vorlesung 3) Thema der Vorlesung Lösung der linearen.
PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG REPERES KULTURELLER ZUSAMMENHALT UND AUSDEHNUNG DER IDEEN AUF EUROPÄISCHEM.
1 (C)2006, Hermann Knoll, HTW Chur, FHO Quadratische Reste Definitionen: Quadratischer Rest Quadratwurzel Anwendungen.
Analyseprodukte numerischer Modelle
Ordnungswidrigkeiten § 37. Ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt, wer vorsätzlich oder.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Und im Internet unter: Freiwillige Feuerwehr der Stadt Steinbach (Taunus) „Retten, Bergen, Löschen, Schützen“, dass sind die Aufgaben.
Schutzvermerk nach DIN 34 beachten 20/05/14 Seite 1 Grundlagen XSoft Lösung :Logische Grundschaltung IEC-Grundlagen und logische Verknüpfungen.
Cornelia Hopf Immobilienverwaltung
Vortrag von Rechtsanwältin Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht zur Veranstaltung Wege zum bedingungslosen Grundeinkommen der Piratenpartei Rhein-Hessen.
1 © Holger Meyer, Scheeßel 2008 Schönes Haus! … aber es verbraucht zuviel.
5 Themen zum Arbeitsgesetz
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Möbelhaus Mustermann Möbelhaus Mustermann Revision 0 Seite Nr
Der Erotik Kalender 2005.
Bildergalerie PRESEASON CAMP Juni 2014 Romanshorn Get ready for the Season!
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Familie Beutner, Konrad-Voelckerstrasse, Edenkoben/Pfalz, Tel:
Beenden Ausbildungskooperation.
Die Sportversicherung des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V.
1 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt Wie.
zur 2. Sitzung des Ausschusses für „couragiertes Miteinander“
1 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest KIM-Studie 2014 Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
Monatsbericht Ausgleichsenergiemarkt Gas – Oktober
§ 72a SGB VIII erweiterte Führungszeugnisse
Endspurt. Wichtige Informationen zur Prüfung Nichtteilnahme, Rücktritt Prüfungen, an denen der Schüler ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, werden jeweils.
Ein Service von: Aufsichtspflicht für Jugendleiter und Ferienbetreuer.
Lehrgang Jugendbasislizenz
 Präsentation transkript:

Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

§ 20 Fischereischeinpflicht Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen .... Fischereischeine werden bei Jugendfischereischeinen (§22 Abs.1Satz 1) bis zu sieben im Übrigen für jede beliebige Anzahl von Jahren oder unbefristet erteilt. Der Jugendfischereischein wird mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ungültig. 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Kinder unter 9 Jahren Kinder, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines volljährigen Anglers beteiligt werden. Ein Kind unter  9 Jahren kann keinen Erlaubnisschein und Jugendfischereischein erhalten. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen. Das Kind unter 9 Jahren darf keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen. Es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abködern und diesen betäuben oder töten. Der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, muss eine Person sein, die im vollen Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit eingreifen können und darf sich nicht vom Angelplatz entfernen. 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Ab dem 9. bis 16. Lebensjahr Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen. Der Jugendfischereischeininhaber darf nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein haben muss, angeln. Die Aufsichtsperson benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn sie selbst das Angeln ausübt.   Soweit Jugendfischereischeininhaber nachweislich seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein sind, entfällt die ständige Aufsicht durch einen erwachsenen Angler. 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Ab 14. bzw. 16. Lebensjahr Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischereiprüfung als Sachkundenachweis teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten. Unter der weiteren Voraussetzung eines gültigen Erlaubnisscheines oder einer sonstigen Nutzungsberechtigung für das jeweilige Angelgewässer kann er damit alleine ohne Aufsicht eines Erwachsenen angeln. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht, so dass ein Jugendlicher auch unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers  nur noch angeln kann, wenn er selbst die Fischereiprüfung als Sachkundenachweis bestanden und einen Fischereischein erworben hat. Deshalb sollte rechtzeitig an die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit anschließender Fischereiprüfung gedacht werden. Auskunft dazu erteilen die Anglerverbände. 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Fischereischein Antrag Online aktuelles Lichtbild, Hochformat 45 x 35 mm ohne Rand, farbig Preise (Fischereiabgabe + Ausstellungsgebühr) 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Sächsische Fischereiverordnung § 22 Zulassung zur Prüfung erfolgt auf Antrag. Sie wird erteilt, wenn der Antragsteller an einem Vorbereitungslehrgang gemäß § 23 teilgenommen hat zum Prüfungstermin mindestens 14 Jahre alt ist. Satz 1. Nr.1 gilt nicht für Jugendfischereischeininhaber nach § 22 Abs. 1 Halbsatz 2 SächsFischG, deren Mitgliedschaft in einem Anglerverein seit mindestens zwei Jahren besteht. 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Prüfung ohne Lehrgang Die Prüfung erfolgt am Computer und jeder Teilnehmer erhält eigene Fragen. Jeder kann sich selbst prüfen im Internet www.landwirtschaft.sachsen.de/de/wu/Landwirtschaft/5_3062.htm 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

§ 22 Jugendfischereischein und besondere Fischereischeine (1) Personen; die das neunte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ohne Fischereiprüfung erteilt werden. Fischereischeininhaber nach Satz 1 dürfen die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben, es sei denn, sie sind seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein. 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Steuerfreie Pauschale Für Sporttrainer, Betreuer, Ausbilder Steuerfreie Vergütung bis 2.100,00 €/Jahr = 175,00 €/Monat Voraussetzung: Auftraggeber muss die Gemeinnützigkeit haben (Bitte mit dem zuständigen Finanzamt abstimmen) 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich LVSA e.V. Der Landesverband Sächsischer Angler e.V. führt diese Ausbildung mit dem Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. (jährlich/zweijährlich ?) durch. 2 Wochenenden (1.Quartal) Kriebstein Kosten für den Verein Reisekosten 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Qualifizierung des Jugendleiters Ausbildung Jugendleiter-Card (Bundesprogramm) Inhalte Pädagogik Rechts- und Versicherungsfragen Erste Hilfe Organisatorische und finanzielle Aspekte 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich J u g e n d l e i t e r c a r d 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Vorstellung an Schulen Kinder und Enkel Wie können wir die Kinder für das Angeln interessieren? Schnupperangeln Organisation im Verein Vereinsveran- staltungen 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Ideen zur Jugendarbeit Arbeitsgemeinschaft in einer Schule Angeln in den Ferien Angelwochenende mit Übernachtung Nachtangeln mit der Jugendgruppe Casting mit den Jugendlichen Jugendgewässer Unterstützung durch kommunale Jugendförderung 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Kinder im Verein organisieren Aufnahmeantrag Schriftliche Zustimmung der Eltern Keine Aufnahmegebühr im Verein !!! Bildung von Jugendgruppen über mehrere Vereine Jugendangelgewässer 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Vorteile der Vereinsmitgliedschaft Versicherungsschutz Unfallversicherung (Körperschaden) Haftpflichtversicherung (Schäden gegenüber Dritten) Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins Betreuung am Gewässer Lernen der notwendigen Sachverhalte 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Angeln ohne Begleitung Allgemeine Grundsätze Gerätekunde Hygienemaßnahmen Fischwaid Theorie Praxis Angelpapiere Waidgerechtes Töten von Fischen Kleine Fischkunde 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Allgemeine Grundsätze Verhalten am Gewässer Verhalten am Angelplatz Verhalten bei einer Kontrolle der Verbands- und Gewässeraufsicht oder Staatlichen Fischereiaufsicht Verhalten in der Natur Verhalten bei einem Notfall 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Kleine Fischkunde Schonmaße, Schonzeiten Körperbau, Biologie und Lebensweise von ausgewählten Fischen Fischnährtiere Futterkunde Lebensräume 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Gerätekunde Theoretische und praktische Schulungen zu Angelmethoden Zusammenstellen von Angelgeräten Praktische Anwendung am Gewässer Wurfübung - Casting 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Waidgerechtes Töten von Fischen Behandlung gefangener Fische Waidgerechtes Töten Messerprüfung Aufbewahrung der Fische nach dem Töten Mitnahme von Fischen 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Was muss ein Jungangler beim Angeln mitführen Angelausweise Fischereischein Erlaubnisschein Mitgliedsausweis Gewässerordnung Gewässerverzeichnis Handwerkszeug Zollstock Bandmaß Hakenlöser Fischbetäuber Messer Unterfangkescher Bleistift 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Hygienemaßnahmen Desinfektion und Reinigung von Geräten Umgang mit kranken Fischen Benutzung von toten Köderfischen 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Ausbildungsziel Ziel der Ausbildung ist es, dem Jugendfischereischeininhaber eine praxisnahe abgestimmte Wissensvermittelung entsprechend den gesetzlichen Bedingungen des Freistaates Sachen und den Regelungen des LVSA e.V. zu vermitteln 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Hilfsmittel - Broschüren Kinderangelschule des Landesverbandes Brandenburg e.V. Handbuch für Jugendwarte des DAV Gewässerordnung des LVSA e.V. Robbi macht die Fischerprüfung 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Folie Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” 29.03.2008 Jugendarbeit Jens Felix Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.” 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.”

Junganglerprüfung mündliches Gespräch mit Protokoll Nicht Bestanden Jungangler erhält im Mitgliedsausweis die Bestätigung und darf alleine angeln gehen Nicht Bestanden Jungangler erhält im Erlaubnisschein die Eintragung „Angeln in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.”

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.”

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.”

27 29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.”