Schaffung von Rechtsbewusstsein

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 Präsentation transkript:

Schaffung von Rechtsbewusstsein Betrachte die einzelnen Fälle. Diskutiere zunächst über den Fall und entscheide dann, ob Recht oder Unrecht vorliegt. Anschließend blendest du das Ergebnis ein!

Fall 1: Ein Schüler beschafft sich z.B. über den Link www.referate.de Unterlagen für eine Facharbeit und baut diese dort ein ohne auf die Quelle zu verweisen. Entscheide: rechtmäßig oder unrechtmäßig? Unrechtmäßig, denn Quellen müssen genannt werden

Fall 2: Entscheide: rechtmäßig oder unrechtmäßig? Ein Schüler erstellt eine Homepage für die Schule. Er scannt eigene Zeichnungen ein, verändert diese mit einem Graphik-Programm und setzt sie auf die Internet Seiten. Weiterhin schreibt er eigene Texte und lässt sich von seinen Mitschülern Texte für den Zweck geben, diese auf die Internet Seiten zu stellen. Entscheide: rechtmäßig oder unrechtmäßig? Rechtmäßig, denn der Schüler benutzt nur eigene geistige Leistungen oder erlaubte. 

Fall 3: Ein Schüler erstellt eine Klassen-Homepage. Er scannt selbst erstellte Zeichnungen ein, verändert diese mit einem Graphik-Programm und setzt sie auf die Internet Seiten. Weiterhin schreibt er eigene Texte und lässt sich von seinen Mitschülern Texte für den Zweck geben, diese auf die Internet Seiten zu stellen. Weiterhin gibt er die Namen und Adressen der Schüler in seiner Klasse an. Entscheide: rechtmäßig oder unrechtmäßig? Wie unterscheidet sich Fall 2 von Fall 3? Unrechmäßig, denn er gibt personenbezogene Daten (Adressendaten) ohne Einverständnis der Betroffenen an. Dies ist auch der Hauptunterschied zu Fall 2.

Fall 4: Entscheide: rechtmäßig oder unrechtmäßig? Ein Lehrer erstellt eine Schul-Homepage. Er fotografiert mit einer Digitalkamera die Kollegen und setzt diese Bilder auf die Internet-Seiten. Weiterhin gibt er die Namen und E-Mail-Adressen der Lehrer an. Die Lehrer haben vorher diesem Verfahren schriftlich zugestimmt. Entscheide: rechtmäßig oder unrechtmäßig? Der Lehrer verwendet nur selbst hergestellte Materialien. Alle Personen haben außerdem zugestimmt. Deshalb ist dieses Vorgehen rechtmäßig.

Fall 5: Ein Lehrer erstellt eine Schul-Homepage. Er fotografiert mit einer Digitalkamera die Kollegen und setzt diese Bilder auf die Internet-Seiten. Weiterhin gibt er die Namen und E-Mail-Adressen der Lehrer an. Die Lehrer haben vorher diesem Verfahren schriftlich zugestimmt, allerdings waren zwei Lehrer dagegen und haben nicht unterschrieben. Entscheide: rechtmäßig oder unrechtmäßig? Was ist besonders zu beachten? Leider unrechtmäßig, denn zwei Kollegen haben nicht zugestimmt. Würde man die Daten und Bilder von diesen beiden Kollegen weglassen, so wäre die Darstellung rechtmäßig.

Fall 6: Entscheide: rechtmäßig oder unrechtmäßig? Ein Lehrer erstellt zusammen mit Schülern eine Schul- Homepage. Sie nehmen dazu eigene Texte. Zur Illustration nehmen Sie Bilder und Fotos aus dem Internet, eine Angabe des Urhebers kann nicht erfolgen, da die Bilder nicht gekennzeichnet sind. Anschließend wird die gesamte Schul-Homepage auf CD gebrannt und an die Eltern verkauft. Auf der CD befinden sich auch einige Lern-Programme, für die die Schule eine Klassenraumlizenz hat. Entscheide: rechtmäßig oder unrechtmäßig? Unrechtmäßig, denn es fehlt sowohl die Angabe der Autoren der Bilder, als es auch nicht erlaubt ist, die Klassenraumlizenz an Schüler weiter zu geben, geschweige denn weiter zu verkaufen.

Fall 7: Entscheide: rechtmäßig oder unrechtmäßig? Ein Schüler erstellt eine Homepage für seinen Sport- Verein. Er erstellt dazu selbst Texte, bekommt weitere Texte und Fotos von Vereinskollegen und nimmt Artikel mit Erlaubnis des Vorsitzenden aus der Vereinszeitung. Da nicht alle Vereinsmitglieder über einen Internet-Anschluss verfügen, wird die Home-Page auf CD gebrannt und gegen eine Schutzgebühr von DM 10 an die Mitglieder verkauft. Entscheide: rechtmäßig oder unrechtmäßig? Dieses Vorgehen ist rechtmäßig. Es werden nur Objekte, die aus eigener geistiger Leistung entstanden sind, verwendet.

Fall 8: Entscheide: rechtmäßig oder unrechtmäßig? Ein Schüler will ein Internet-Projekt über die Zeit des 2. Weltkriegs anfertigen. Dazu schreibt er selbst recherchierte Texte und übernimmt historische Fotos, nachdem er die Autoren um Erlaubnis gefragt hat. Am Ende der Internet- Seite möchte er auf die Gefahr durch rechtsradikalen Einfluss hinweisen. Zu diesem Zweck und zur Untermauerung seiner Meinung legt er einige Links auf Seiten mit rechtsradikalem und rassistischem Inhalt. Entscheide: rechtmäßig oder unrechtmäßig? Das Ansinnen des Schülers ist zwar positiv zu werten, doch allein die Tatsache, dass „verbotene“ Links benutzt werden, lässt das Vorgehen unrechtmäßig erscheinen.

Zusammenfassung: Urheberrecht Bei Übernahme von Objekten (Texten, Bildern, Tönen, Musikstücken, Zeichnungen, Filmen) aus dem Internet für die eigenen Seiten ist immer die Erlaubnis des Autors einzuholen. Ist dies nicht möglich bzw. sind die Objekte freigegeben, so ist zwingend die Angabe der Bezugsquelle erforderlich. Dies gilt auch für die Übernahme von Layout- Seiten, Hintergründe usw.

Zusammenfassung: Datenschutz Bei der Angabe von personenbezogenen Daten, auch bei der bildlichen Darstellung von Personen auf Internet-Seiten muss grundsätzlich die Erlaubnis dieser Personen vorliegen. Dies sollte schriftlich erfolgen. Ausnahmen sind nur personenbezogene Angaben und Bilder von „Personen des öffentlichen Interesses“, wie z. B. Politiker.

Zusammenfassung: Lizenzrecht Bei der Arbeit mit dem Internet dürfen nur Programme eingesetzt werden, deren Benutzung durch Lizenzen oder durch allgemeine Freigabe erlaubt ist. Bei Verkauf von Internet Seiten auf CD’s z. B. ist besonders auf den Schutz des Urheberrechts zu achten.

Zusammenfassung: Unerlaubte Links Inhalte, die ehrverletzend, unmoralisch oder unethisch sind, dürfen nicht auf eigenen Seiten dargestellt werden. Dies gilt auch für Links, die auf solche Seiten zeigen. Verantwortlich für solche Links ist der Autor der Seite, von der die Links ausgehen.