Stiftung Pro Wettbewerb Die Wirkung der kommunalen Mehrwertsteuer-“Privilegien“ am Beispiel der Abfallwirtschaft.

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Stiftung Pro Wettbewerb Die Wirkung der kommunalen Mehrwertsteuer-“Privilegien“ am Beispiel der Abfallwirtschaft

Die RETHMANN-Unternehmensgruppe RETHMANN AG & Co. KG Wasser- und Kreislaufwirtschaft Logistik Bio-Industries Public Private Partnership Company Partnership Recycling und Produktion Logistik und Anlagen Contract Logistics Freight Logistics Port Logistics Public Transport Verwertung tierischer Nebenprodukte Petfood Regenerative Energie

Umsätze und Mitarbeiter Unternehmensgruppe Gesamt Umsatz (2006) 4.735 Mio. € Umsatz (2007) 7.221 Mio. € Mitarbeiter (2006) 30.628 Mitarbeiter (2007) 36.133 Umsatz (2006) 2.332 Mio. € Umsatz (2007) 3.944 Mio. € Mitarbeiter (2006) 15.136 Mitarbeiter (2007) 16.865 Umsatz (2006) 1.909 Mio. € Umsatz (2007) 2.633 Mio. € Mitarbeiter (2006) 12.181 Mitarbeiter (2007) 15.665 Umsatz (2006) 494 Mio. € Umsatz (2007) 644 Mio. € Mitarbeiter (2006) 3.311 Mitarbeiter (2007) 3.603 Alle Zahlen (in dieser Präsentation) konsolidiert

Zielsystem Haushaltsnahe Abfallwirtschaft Zufriedenheit des Bürgers mit der Leistung Qualität Preis Nur Transparenz und Wettbewerb ermöglichen eine optimale Zielerreichung sowie die Überwindung des Zielkonfliktes

Zielsystem Haushaltsnahe Abfallwirtschaft Wettbewerb führt zu den geringsten Kosten für den Bürger Kostenoptimierungen bei gleichbleibender oder erhöhter Leistungsqualität Effizienzsteigerungen durch Innovation und Investition in neue Technologien (Seitenladertechnik, Einsatz von Biodiesel etc.) Aktuelle Ausschreibungsergebnisse belegen das Kostenreduzierungspotenzial Verhinderung von Schlechtleistung durch die Festlegung hoher Standards in den Ausschreibungsbedingungen sowie Kontrolle der Leistung durch die Kommunen Präzise Leistungsbeschreibung und dazugehörige Messkriterien Einbau ökologischer Kriterien in die Angebotswertung zur Sicherung des Nachhaltigkeitsgrundsatzes Seitenladertechnik in Bergkamen: eingeführt durch unser Unternehmen Preissenkungspotenziale bei Ausschreibungen im haushaltsnahen Bereich von 30% und mehr sind nachgewiesen Stadt Dormagen: Reduzierung um mehr als 35% (Quelle Rheinische Post; August 2007) Festlegung der Tariftreue in den Ausschreibungsbedingungen Wir begrüßen eine solche Regelung in einer Ausschreibung Wir fordern weiterhin auch Mindestlohn Wir stellen uns aber unter allen Bedingungen dem Wettbewerb „Gewaltenteilung“: Leistungserbringer können sich nicht selbst kontrollieren!

Modelle der Durchführung haushaltsnaher Abfallerfassung Seitenladertechnik in Bergkamen: eingeführt durch unser Unternehmen Preissenkungspotenziale bei Ausschreibungen im haushaltsnahen Bereich von 30% und mehr sind nachgewiesen Stadt Dormagen: Reduzierung um mehr als 35% (Quelle Rheinische Post; August 2007) Festlegung der Tariftreue in den Ausschreibungsbedingungen Wir begrüßen eine solche Regelung in einer Ausschreibung Wir fordern weiterhin auch Mindestlohn Wir stellen uns aber unter allen Bedingungen dem Wettbewerb „Gewaltenteilung“: Leistungserbringer können sich nicht selbst kontrollieren!

Aktuelle Marktsituation Steuerliche Ungleichbehandlung Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Entsorgungsunternehmen durch: fehlende Pflicht zur Erhebung der MwSt. bei kommunalen Gesellschaften (AöR, Zweckverbände, andere juristische Personen des öffentlichen Rechts) die Befreiung kommunaler Gesellschaften von der Gewerbe- sowie der Körperschaftssteuer Die steuerliche Privilegierung kommunaler Gesellschaften führt zu signifikanten Steuermindereinnahmen für den Staat Die erheblichen Steuermindereinnahmen müssen über andere Steuern ausgeglichen und letztlich doch durch den Bürger getragen werden

Nebeneffekt Steuermindereinnahmen Minderung der Staatseinnahmen durch fehlende MwSt. Die Umsatzsteuer ist eine große Einnahmequelle des Bundes Mindereinnahmen werden auf Kosten der Bürger an anderer Stelle gedeckt Rechenbeispiel: * Quelle: Bundesfinanzministerium Berücksichtigung Vorsteuerabzug privatrechtlich organisierter Unternehmen: Gaßner, Groth, Siederer & Coll.: Ein min. 10%iger Vorteil öffentlich-rechtlicher Unternehmen bleibt trotz des Vorsteuerabzuges bestehen Der Vorsteuerabzug hat keine Auswirkungen auf die Personalkosten, die einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten ausmachen Einwohner Leistung Annahme Mindereinnahmen (ohne Berücksichtigung des VSt.-Abzuges) 100.000 Erfassung gemischter Siedlungsabfälle Umsatz Erfassung gemischter Siedlungsabfälle: ca. 20 €/EW/a 380.000 €/a Hochrechnung 2007 (19% MWSt.)

Aktuelle Marktsituation Finanzierungsvorteile kommunaler Unternehmen Unterschiede Kommunalkredit vs. Firmenkundenkredit* Rückhaftung für Kommunalkredit erfolgt ausschließlich über den Bürger Der Bürger wird Bürge, allerdings ohne jemals eine Bürgschaftserklärung unterzeichnet zu haben Was ist Solva (Solvabilität)? Nach § 10 und § 10a des Kreditwesengesetzes sind Kreditinstitute verpflichtet, angemessene Eigenmittel im Interesse der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden vorzuhalten. Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen die Institute ihre Adressenausfallrisiken sowie ihre Marktrisiken quantifizieren und mit Eigenmitteln (8% des Risikokapitals) unterlegen. Beträgt nun die Solvakennziffer einer Investition 100% (Firmenkundenkredit), so muss ein Kreditinstitut bei 100 EUR Anlagesumme 100 EUR in die Risikoaktiva einfließen lassen und dementsprechend mit 8,00 EUR haftendem Eigenkapital unterlegen. Welche Finanzierungsvorteile ergeben sich also konkret? Die Verzinsung bei einem Kommunalkredit liegt beispielsweise nur 3 Basispunkte, das entspricht 0,03%, über dem aktuellen Marktzins Bei einem Firmenkundenkredit liegt die Verzinsung – abhängig vom Rating – min. 100 Basispunkte, also min. 1% über dem aktuellen Marktzins Bei einer Investition von 10 Mio. € und einer Laufzeit von 15 Jahren ergibt sich daraus ein Zinsvorteil von mindestens 1,46 Mio. € (ohne Tilgung) * angelehnt an: Vortrag RA Ralf Josten (Kreissparkasse Köln) im Rahmen der Kölner Abfalltage 2007

Forderungen Abbau der Wettbewerbsverzerrungen durch: Steuerliche Gleichstellung kommunaler und privater Entsorgungsunternehmen Angleichung der Finanzierungsmöglichkeiten für kommunale und private Entsorgungsunternehmen Keine Sonderkonditionen für kommunale Betriebe mit der „Rückhaftung über die Bürger“ Vergabe jeder Leistung im haushaltsnahen Bereich im Wettbewerb gemäß den öffentlichen Vergaberichtlinien; diesem Wettbewerb sollten sich öffentliche und private Unternehmen zu gleichen Bedingungen stellen