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Österreich Staatsssprache: Deutsch Hauptstadt: Wien
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Haupttitel der Präsentation 21.03.2017 WILLKOMMEN in ÖSTERREICH WIFI Bundesland

ÜBERBLICK Österreich hat 8,266 Mio. Einwohner (2006) und eine Fläche von ca. 84.000 km² Die Hauptstadt der parlamentarischen Republik ist Wien, die Landessprache ist Deutsch Österreich gehört zur Euro-Zone, das Bruttoinlandsprodukt pro Person beträgt € 32.600 (2007) Es gelten das Metrische System und die Mitteleuropäische Zeit Die wichtigsten Ballungsräume sind die Bundeshauptstadt Wien (1,65 Mio) und die Landeshauptstädte Graz (246.000), Linz (188.000) und Salzburg (148.000) Mit 3.798 m ist der Großglockner in den Hohen Tauern der höchste Berg Österreichs Österreich liegt im Mittelpunkt Europas und grenzt an Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Liechtenstein und die Schweiz

BEVÖLKERUNG In Österreich leben 8,265.925 Einwohner (Stand 1.1.2006) Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte beträgt 99 Einwohner/km² 90,2 % der Bevölkerung sind Österreicher, 9,8 % Nicht-Österreicher Die Gruppe der ausländischen Bevölkerung setzt sich zusammen aus: Bürgern aus Ex-Jugoslawien 39,3 % Türken 14,8 % Deutschen 12,0 % Religionszugehörigkeit Katholiken 74,0 % Protestanten 4,7 % Muslime 4,2 % Durchschnittliche Lebenserwartung Männer 76,65 Jahre Frauen 82,24 Jahre

POLITISCHES SYSTEM Österreich ist eine parlamentarische Republik und basiert auf den Grundsätzen der Demokratie und der Gewaltentrennung Der oberste Repräsentant des Staates ist der Bundespräsident, dessen Amtsperiode sechs Jahre dauert Die beiden Kammern des Parlaments sind der Nationalrat und der Bundesrat. Sie sind Träger der Gesetzgebung Den Vorsitz in der Bundesregierung führt der Bundeskanzler. Die Legislaturperiode dauert 5 Jahre.

STAATSRECHTLICHE GRUNDLAGEN Die Bundesverfassung, der Staatsvertrag, das Neutralitätsgesetz sowie die EU-Beitrittsakte bilden die staatsrechtlichen Grundlagen der Republik Österreich ist seit 1.1.1995 Mitglied der Europäischen Union (EU) NATIONALRAT Im Nationalrat sind derzeit (2008) fünf Parteien vertreten: Die beiden Regierungsparteien Sozialdemokratische Partei Österreichs und Österreichische Volkspartei, Die Grünen Österreichs und die Freiheitliche Partei Österreichs sowie das Bündnis Zukunft Österreich

WIRTSCHAFT I Das Wirtschaftsmodell basiert auf den Elementen politische Stabilität sozialer Frieden Harmonie zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen stabile innere Sicherheit und umfassende Integration in die Weltwirtschaft BIP zu Marktpreisen 2005: 244,45 Mrd. Euro 2006: 257,29 Mrd. Euro 2007: 270,84 Mrd. Euro BIP pro Einwohner 2006: 31.070 Euro 2007: 32.570 Euro

WIRTSCHAFT II Industriezweige Handelspartner Warengruppen - Export Nahrungs- und Genussmittelindustrie Maschinen- und Stahlbau Chemie und Fahrzeugindustrie Elektro- und Elektronikindustrie sowie Holz- und Papierindustrie Handelspartner Deutschland Italien USA Schweiz und Frankreich Warengruppen - Export Maschinen und Anlagen Kraftfahrzeuge und KFZ-Teile Eisen Stahl und Metallwaren Medizinische und pharmazeutische Erzeugnisse Papier und Pappe Kunststoff und Waren daraus Nahrungsmittel und Getränke Die räumliche Nähe zu mittel- und osteuropäischen Staaten sind mit ein Grund für die steigende Bedeutung des Handels und der wirtschaftlichen Vernetzung mit diesen Ländern. Der Anteil der österreichischen Exporte in diese Region betrug im Jahr 2006 17,7 %. Besondere Bedeutung hat auch der Export von Dienstleistungen, wobei hier der Tourismus an erster Stelle steht.

WIRTSCHAFT III AUSSENHANDEL Österreichs Ausfuhren (2006)   Mrd. Euro Veränderung Anteil an WELT Welt 106,76 12,73 % 100,00 % EU-24 75,29 11,69 % 70,52 % MOEL 9 (mittel- u. osteuropäische Länder) 4,63 17,69 % 4,34 % EFTA + GUS-Europa + Resteuropa 9,19 14,55 % 8,60 % Asien 7,20 14,40 % 6,74 % Nordamerika 7,07 14,61 % 6,62 % Afrika  1,36 21,79 % 1,28 % Mittel-, Süd- und übriges Amerika  1,14 28,29 % 1,06 % Australien, Ozeanien 0,71 7,63 % 0,66 % Quelle: Statistik Austria, WKÖ-AWO  

GESCHÄFTSCHANCEN Sie möchten wissen, welche aktuellen Anfragen aus Österreich vorliegen ? Österreichische Firmen veröffentlichen auf der Internetseite www.advantageaustria.org konkrete Geschäftswünsche. Das Angebot reicht von der Vertretersuche über die Suche nach einem Joint-Venture-Partner bis hin zur Suche nach einem Lieferanten. Hier finden Sie alle aktuellen und konkreten Geschäftswünsche österreichischer Firmen für Ihr Land z.B. Russland: http://www.advantageaustria.org/ru/zentral/about_austria/geschaeftschancen/geschaeftschancen.ru.jsp?newLanguage=ru

STEUERN I UNTERNEHMENSBESTEUERUNG Körperschaftssteuer In Österreich ansässige Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) unterliegen mit ihren gesamten Einkünften der Körperschaftssteuer. Gewinne werden mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % besteuert. Gruppenbesteuerung als großes Plus für Headquarters Für internationale Unternehmen mit Tochtergesellschaften bringt es enorme Vorteile, Geschäftsaktivitäten nach Österreich zu verlagern (Headquarter Standort). Bei der Gruppenbesteuerung werden die Gewinne und Verluste inländischer Gruppenmitglieder und ebenso die Verluste ausländischer Gruppentöchter gegen gerechnet und dadurch wird die Berechnungsbasis für die Körperschaftssteuer reduziert. Bei Unternehmenskäufen kann der aktivierte Firmenwert über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben werden.

STEUERN I UNTERNEHMENSBESTEUERUNG Abschreibungsmöglichkeiten Zahlreiche Abschreibungsmöglichkeiten senken die effektive Steuerbelastung für Unternehmen auf 23 %. Dafür sorgt etwa der Investitionsfreibetrag von 9 %. Wesentliche Steuererleichterungen bieten auch der Forschungs- und Bildungsfrei-betrag, der Lehrlingsfreibetrag, der Verlustabzug oder die Übertragung stiller Reserven. Forschungsfreibetrag Bis zu 35 % der Forschungsaufwendungen sind absetzbar. Unternehmen, die keine Gewinne in dem Jahr erzielen, in dem die Aufwendungen getätigt wurden, steht alternativ die Geltendmachung einer Forschungsprämie in Höhe von 8 % der getätigten Aufwendungen zu.

STEUERN I UNTERNEHMENSBESTEUERUNG Bildungsfreibetrag Der Bildungsfreibetrag beträgt bis zu 20% der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer. Alternativ dazu kann eine Bildungsprämie in der Höhe von 6 % der getätigten Aufwendungen geltend gemacht werden. Kapitalertragssteuer Die Kapitalertragssteuer beträgt für Privatpersonen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen 25 %, wobei mit dieser Besteuerung vielfach bereits die Einkommensteuer abgegolten ist.

STEUERN II BESTEUERUNG NATÜRLICHER PERSONEN Natürliche Personen unterliegen mit allen in- und ausländischen Einkünften der österreichischen Einkommensteuer, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (länger als 183 Tage/Jahr) in Österreich haben. Einkommensteuerpflicht besteht für folgende Einkünfte: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte Der Steuersatz unterliegt einem progressiven Tarif zwischen 0% und 50%. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Privatpersonen gibt es Abkommen mit zahlreichen Staaten.

RECHT Die österreichische Rechtsordnung gewährleistet die Gewaltentrennung von Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung. Die für Investoren bedeutsamen Informationen zum Rechtssystem finden Sie in folgenden Gesetzen: Recht des Geistigen Eigentums Kartellrecht und Fusionskontrolle Arbeitsrecht Devisenrecht, Einkommensteuer und Körperschaftssteuer Insolvenz und Restrukturierung Gericht, Schiedsverfahren und Rechtsberufe

RECHT GESELLSCHAFTSRECHT Ausländische Staatsbürger dürfen in Österreich Unternehmen gründen, Geschäftsführungs- funktionen übernehmen und auch Unternehmen erwerben. Das österreichische Gesellschaftsrecht bietet verschiedenste Gesellschaftsformen, die auf die jeweiligen steuer- und haftungsrechtlichen Notwendigkeiten der Unternehmen zugeschnitten sind. Grundsätzlich unterschieden werden Kapital- und Personengesellschaften: Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Societas Europea (SE) Personengesellschaften Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Stille Gesellschaft (stG) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)

RECHT GESELLSCHAFTSRECHT In der Praxis ist die häufigste Gesellschaftsform die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ausführliche Informationen zum Gesellschaftsrecht und über die mit der Gesellschaftsgründung unmittelbar zusammenhängenden Vorschriften siehe: www.advantageaustria.org bzw. bei: Austrian Business Agency (ABA Invest in Austria) http://www.investinaustria.at

ARBEITSMARKT In Österreich waren im Jahr 2006 rund 3.300.000 Personen, davon 1.800.000 Männer und 1.500.000 Frauen, unselbständig beschäftigt. 72,2% aller Erwerbstätigen arbeiteten in diesem Zeitraum im Dienstleistungsbereich, 27% in der Industrie und weniger als 1% war in der Land- und Forstwirtschaft tätig. Österreichs wirtschaftliche Stabilität schlägt sich auch im hohen Beschäftigungsniveau nieder. Nicht nur innerhalb der EU – auch weltweit gesehen - hält Österreich mit einer niedrigen Arbeitslosenquote einen Spitzenplatz (4,8 %). Niederlassungsbewilligung Niederlassungsbewilligung - Schlüsselkraft (bis zu 18 Monaten bei erstmaliger Erteilung; beinhaltet Arbeitsmarktzugang als Schlüsselkraft) Niederlassungsbewilligung – unbeschränkt (beinhaltet vollen Arbeitsmarktzugang) Niederlassungsbewilligung – beschränkt (z.B. bei Familienzusammenführung; selbständige Tätigkeit erlaubt, unselbständige nur mit zusätzlichem AMS-Dokument) „Daueraufenthalt – EG“ nach 5 Jahren ununterbrochener Niederlassung beinhaltet vollen Arbeitsmarktzugang

ÖSTERREICHISCHE BESONDERHEITEN I SOZIALPARTNERSCHAFT Die Sozialpartnerschaft ist eine österreichische Besonderheit und erstreckt sich praktisch auf alle Gebiete der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Österreich gilt als Musterbeispiel für ein umfassendes und koordiniertes Zusammenwirken der Interessenverbände. Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) www.wko.at Landwirtschaftskammer Österreich (LK) www.pklwk.at Bundesarbeiterkammer (BAK) www.arbeiterkammer.at Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) www.oegb.at Die Kammern sind gesetzliche Interessensvertretungen mit verpflichtender Mitgliedschaft.

ÖSTERREICHISCHE BESONDERHEITEN II DUALES AUSBILDUNGSSYSTEM Eine Besonderheit des österreichischen Bildungssystems ist die enge Verknüpfung zwischen Wirtschaft und Bildung. Von dieser praxisnahen Ausbildung profitieren nicht nur Lehrlinge, sondern auch die Absolventen der berufsbildenden höheren Schulen, Fachhochschulen und Universitäten. Kombination von Theorie und Praxis Sowohl in Lehrberufen als auch in berufsbildenden höheren Schulen kommt das Duale System – die Kombination von Theorie und Praxis – zur Anwendung. Lehrpläne oder Ausbildungs-Schwerpunkte werden den Anforderungen der Wirtschaft angepasst, in Betrieben Lehrlinge fachgemäß ausgebildet oder Praktika absolviert. In gemeinsamen Projekten zwischen Schulen und Wirtschaft, z.B. Diplomprojekte oder Projekte im Rahmen der Übungsfirmenarbeit, werden Ergebnisse von Forschung und Entwicklung praxisrelevant umgesetzt. Auch die rund 20 Fachhochschulen, die 150 Studiengänge anbieten, und die 13 Univer-sitäten des Landes halten intensiven Kontakt zur Industrie.

ÖSTERREICHISCHE BESONDERHEITEN II DUALES AUSBILDUNGSSYSTEM Berufsorientierung des Bildungssystems Neben Praxisorientierung legt das österreichische Bildungssystem auch großen Wert auf Spezialisierung. Ob höher bildende Schulen im technischen oder kaufmännischen Bereich, die Möglichkeit zu hoher Spezialisierung ist immer gegeben. So bietet zum Beispiel die Höhere Technische Lehranstalt für Maschinenbau mehr als zehn unterschiedliche Ausbildungszweige an.