Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach

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 Präsentation transkript:

Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach

Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges

Zuständigkeiten Gemeinden im Landkreis Landratsamt Miesbach

Gemeinden Grundschulen Hauptschulen

Landratsamt Miesbach Beförderungsanspruch Grundsätzlich Jahrgansstufe 5 - 10 Kostenrückerstattungsanspruch Grundsätzlich ab Jahrgangsstufe 11

Beförderungsanspruch Zu öffentl. oder staatl. anerkannten privaten Realschulen Gymnasien Berufsfachschulen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgansstufe 10

Beförderungsanspruch Berufsschulen (Vollzeitunterricht) z.B. BGJ, BVJ

Kostenrückerstattungsanspruch Zu öffentl. und staatl. anerkannten privaten Gymnasien Berufsfachschulen (ohne BFS Teilzeit) Wirtschaftsschulen ab Jahrgansstufe 11

Kostenrückerstattungsanspruch Zu öffentl. und staatl. anerkannten privaten Fachoberschulen Berufsoberschulen Berufsschulen (Teilzeitunterricht)

Beförderungspflicht Schule mit Beförderungsanspruch Gewöhnlicher Aufenthalt des Schülers Schulort Schulweg länger als 3 km (ab 5. Klasse) Pflicht- und Wahlpflichtunterricht Beförderung mit Linienbussen und Zügen

Nächstgelegene Schule Pflichtschule z.B. Volksschule, Realschule, Gymnasium Die mit dem geringsten Beförderungs-aufwand erreichbar ist

Nächstgelegene Schule Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung Die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist

Geringster Beförderungsaufwand Fahrtkosten gewöhnlicher Aufenthalt bis Schulort Nächstgelegene öffentliche Haltestelle Günstigstes öffentliches Verkehrsmittel Nur Berücksichtigung der Fahrtkosten nicht der geographischen Entfernung

Beantragung der Fahrkarte Ausfüllen des Erfassungsbogens bei Einschreibung in der Schule Schule reicht Erfassungsbögen an Landratsamt weiter Landratsamt prüft Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges Bei Ablehnung schriftliche Mitteilung an Erziehungsberechtigte

Aushändigung der Fahrkarte Landratsamt bestellt Fahrkarten bei Verkehrsunternehmern und verteilt diese anschließend an die Schulen Schüler erhält innerhalb der ersten Schulwoche die Schülerjahresfahrkarte in der Schule

Lichtbild für Fahrkarte BOB Schüler müssen mit Erfassungsbogen Lichtbild abgeben Schüler aller anderen Verkehrsmittel werden gebeten zu Schuljahresbeginn ein Lichtbild bereitzuhalten, dieses muss selbst in den Fahrausweis eingeklebt werden

Schulaustritt / Umzug Fahrkarte ist unverzüglich zurückzugeben Schule Landratsamt

Verlust / Diebstahl / Beschädigung Formular „Verlustanzeige“ Vorläufige Fahrtberechtigung Neue Fahrkarte

für Ihre Aufmerksamkeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit