Rechtliche Grundlagen Worauf muss ich achten? Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Vermittlung folgender Aspekte: Persönlichkeitsrecht" und "Urheberrecht" kennenlernen Verstehen, dass man beim Website erstellen aufpassen muss und was man beachten muss Voraussetzungen: - Empfohlen für: Vorbereitung: Gymnasium Realschule Hauptschule Berufsschule 12-14 Jahre 14-16 Jahre Ab 16 Jahren Beamer und Leinwand Computerraum Ausdruck Übungsblätter Schreibutensilien
Was bedeutet „Persönlichkeitsrecht“? Hinweise: Um zu viel Komplexität zu vermeiden, wird hier das Persönlichkeitsrecht auf das Recht am eigenen Bild eingeschränkt. Dies ist vermutlich für die Zielgruppe auch am relevantesten. Erklärvideo (Recht am eigenen Bild): https://www.youtube.com/watch?v=dE2WN3X20F8 Das Video spricht alle wesentlichen Aspekte an. Hier noch mal eine andere Erklärung in Kurzform: Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Darin steht geschrieben, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, was mit Bildern in der Öffentlichkeit geschieht, auf denen man selbst zu sehen ist. Das Gesetz schützt davor, dass Bilder von einem selbst in die Öffentlichkeit gelangen, wenn man damit nicht einverstanden ist. Das heißt, man kann sich strafbar machen, wenn man das Foto einer anderen Person ohne ihre Einwilligung veröffentlicht. Was für das Bild gilt, gilt auch für sämtliche andere Informationen, über die Dritte identifizierbar sind. Folglich muss man immer eine (am besten schriftliche) Erlaubnis einholen, bevor man etwas über jemand anderen veröffentlicht. Weitere Infos (einfach erklärt) z.B. hier: http://www.netzdurchblick.de/deinrechtameigenenbild.html
Was bedeutet „Urheberrecht“? Hinweise: Erklärvideo Urheberrecht: https://www.youtube.com/watch?v=P3hFho5dtC0 Das Video enthält alle relevanten Erklärungen. Hier noch ein paar weitere Infos für eventuelle Erklärungen / Hinweise: Der Urheber entscheidet darüber, wie seine Arbeit genutzt wird. Das kann beispielsweise die Veröffentlichung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Werkes sein. Urheberrechtlich geschützte Werke kann man unter anderem in der Literatur, Kunst und Wissenschaft finden. Beispiele hierfür sind Musik, Filme, Fotos, Texte, Software. Im Gesetz steht auch, dass die Werke noch 70 Jahre nach dem Tod ihres Urhebers geschützt sind. Einfache Ideen und Titel sind aber nicht geschützt. Auch Gesetzestexte sind vom Urheberrecht nicht betroffen. Nach dem Urheberrecht darfst du Werke anderer nicht ohne deren Erlaubnis nutzen. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen: Beispielsweise darfst du Texte fremder Autoren mit Quellenangabe zitieren oder eine Sicherheitskopie deiner gekauften Datenträger anfertigen, wenn diese keinen Kopierschutz haben. Frei nutzen kannst du alle von dir selbst geschaffenen Werke. Im Falle eines Blogs oder einer Homepage sollte man davon ausgehen, dass diese Inhalte als öffentlich angesehen werden und somit der Urheberschutz greift. Ganz wichtig: auch wenn vieles, was man Online findet nicht als geschützt gekennzeichnet ist sollte man davon ausgehen, dass die Weiterverwendung nicht erlaubt ist! Daher immer den Urheber fragen, ob man das Bild, Video etc. verwenden darf. In vielen Fällen muss man sich die Lizenz auch kaufen. Das gilt übrigens auch wenn man Inhalte kombiniert und daraus etwas Neues kreiert z.B. eine Fotocollage oder einen Musik-Remix!! Was heißt das für die Teilnehmer? Gehe davon aus, dass deine Homepage als öffentlich angesehen wird. Auch wenn kein ausdrücklicher Hinweis angebracht ist davon ausgehen, dass du fremde Inhalte nicht einfach verwenden darfst Nur wenn der Urheber dir das Recht gibt, darfst du seine Inhalte verwenden
Was bedeutet das für dich? Gehe davon aus, dass deine Homepage als öffentlich angesehen wird Auch wenn kein ausdrücklicher Hinweis angebracht ist, ist davon ausgehen, dass du fremde Inhalte nicht einfach verwenden darfst Nur wenn der Urheber dir das Recht gibt, darfst du seine Inhalte verwenden
Quiz Darfst du Zitate von einer öffentlichen Homepage auf deinem Blog posten? 1 Ja, mit Quellenangabe 2 Ja, aber nur von ausländischen Websites 3 Ja, wenn es nur ein Ausschnitt ist 4 Nein, ohne Erlaubnis des Autors nicht
Quiz Wie hoch sind die gerichtlichen Strafzahlungen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet in der Regel? 1 600 bis 1.000 € 2 2.000 bis 9.000 € 3 10.000 bis 50.000 € 4 Über 50.000 € Hinweise: ..wie hoch die gerichtlichen Strafzahlungen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet in der Regel sind? 1. 2. 3.10-50000 € √ (bemisst sich nach Streitwert = wirtschaftliches Interesse), manchmal natürlich auch weit höher! 4. In den meisten Fällen kommt es zu außergerichtlichen Einigungen, die dann wesentlich geringer ausfallen, liegt dann eher bei 1.000€. Quelle: http://www.ra-herrle.de/streitwerte-bei-urheberrechtsverletzungen-im-internet/
Was muss ich sonst noch beachten? Wie wird das Internetangebot geregelt? Telemediengesetz (TMG) Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Impressumspflicht: Wer ist für die Inhalte verantwortlich? Name Adresse E-Mail Adresse Achtung: Du haftest, wenn andere Nutzer auf deiner Website Persönlichkeits- oder Urheberrechte verletzen! Hinweise: Diese Slide soll zeigen, dass es neben dem Persönlichkeits- und Urheberrecht noch weitere rechtlich relevante Aspekte gibt, die man bei der Erstellung einer Homepage beachten muss. Haftung für Inhalte: Abgesehen von Verstößen gegen Persönlichkeitsschutz und Urheberrecht haftet der Besitzer einer Homepage wenn ANDERE auf seiner / ihrer Seite illegale, schädliche oder beleidigende Inhalte veröffentlichen! Hinweis an die Workshopteilnehmer: Die Impressumspflicht gilt für alle öffentlichen Internetangebote (wo der Betreiber mit der Website Geld verdienen kann oder es sich um „redaktionell journalistische“ Inhalte handelt). Die Regeln sind wirklich sehr streng, weswegen es empfehlenswert ist, in jedem Fall ein Impressum anzulegen (hauptsächlich in § 5 TMG geregelt, mit erforderlichen Angaben) ! Wir haben ja schon besprochen, dass ihr davon ausgehen solltet, dass euer Blog / Website als öffentlich angesehen wird. Die minimale Regelung ist hier, dass ihr euch über ein Impressum als Verantwortliche für die Inhalte auf eurer Seite zu erkennen gebt. Dazu müsst ihr natürlich persönliche Daten von euch veröffentlichen (Telefonnummer musste man früher angeben, heute reicht E-Mail neben Adresse). Über das Impressum gibt man sich dann auch als derjenige zu erkennen, der für die Inhalte haftbar ist. Dazu zählen auch Inhalte, die andere auf eurer Seite veröffentlichen. Das gilt für Urheberrechts- und Persönlichkeitrechtsverletzungen ebenso wie für unkorrektes Verhalten z.B. durch beleidigende oder schädigende Kommentare. Info für Trainer zur Impressumspflicht kann man z.B. hier nachlesen: http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html Bitte beachten: Update Telemediengesetz 2018!
Verhaltenstipps Sorgfältiges Umgehen mit persönlichen Daten Separate E-Mail-Adressen für Kontakte mit Freunden/ Familie und für den Austausch mit Fremden Immer Urheberrechte berücksichtigen, wenn externen Inhalte (Musik, Fotos, usw.) verwendet werden Faires Bloggen: keine Lügen, keine Anfeindungen, keine Beleidigungen, keine rassistischen Inhalte Aktualität der Links und der Inhalte von deinem Blog beachten Hinweise: Diese Slide fasst noch mal die wichtigsten Aspekte zusammen, die man bei der Erstellung eigener Web-Inhalte und deren Veröffentlichung beachten sollte. Viele dieser Tipps können die Workshopteilnehmer dann direkt in der praktischen Übung anwenden. Gehe sorgfältig mit deinen persönlichen Daten um. Am besten legst du dir zwei E-Mail-Adressen zu: eine für deine persönlichen Kontakte mit Freunden und Familie und eine für den Austausch mit Fremden. Du bist für die Inhalte verantwortlich, die du in deinem Weblog veröffentlichst. Wenn du in deinem Blog Musik verwendest, musst du die Urheberrechte berücksichtigen. Hol dir immer die Erlaubnis, dass du Fotos und Inhalte von anderen nutzen darfst. Verhalte dich im Blog fair: keine Lügen, keine Anfeindungen, keine Beleidigungen. Kontrolliere deine Website regelmäßig nach rassistischen, menschenverachtenden oder beleidigenden Inhalten. Du bist für die Links und die Inhalte verantwortlich, die in deinem Blog auftauchen. Prüfe regelmäßig, ob die Links noch aktuell sind.
Übung: Beurteilung der Schul-Homepage Haben die Macher eurer Schul-Homepage auf die Persönlichkeits- und Urheberrechte geachtet? Hinweise: Drucken Sie das angehängte PDF vor der Stunde aus. Handout verteilen (nicht vorher, sonst lenkt es nur ab). Diese Übung am besten in kleinen Gruppen (evtl. 4er Gruppen) am Computer durchführen lassen. So können die Schüler*innen sich untereinander beraten. Während der Übung rumgehen und eventuelle Fragen beantworten. Danach gemeinsame Auflösung (Siehe Lösungsblatt).
Finde es heraus! Rufe die Homepage deiner Schule auf Suche nach den Inhalten auf dem ausgeteilten Zettel Ist der Inhalt vorhanden, mache einen Haken bei „Schulhomepage“ Bestimme, ob der Inhalt erlaubt / nicht eindeutig / nicht erlaubt ist Du kannst auch Kommentare machen Ihr habt 20 min. Zeit
Check Point Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten kann teuer werden Rechtliche Grundlagen sind gesetzlich geregelt Rechtliche Grundlagen müssen immer eingehalten werden
Hinweise: Zum Abschluss auf die Erwartungen eingehen, die die Teilnehmer für sich notiert haben oder die am Flipchart stehen. Konkret darauf eingehen und nachhaken, wo noch Fragen offen sind.
Ansprechpartner und weiterführende Links Rechtliche Regelwerke: Telemediengesetz: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tmg/gesamt.pdf Rundfunkstaatsvertrag: http://www.die- medienanstalten.de/service/rechtsgrundlagen/gesetze.html Impressumspflicht: http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html Erklär-Videos: https://www.youtube.com/watch?v=dE2WN3X20F8 https://www.youtube.com/watch?v=P3hFho5dtC0