Überblick zu Heben von „schweren“ Lasten

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Schutzvorrichtungen von Maschinen und Sicherheitsverriegelungen:
Advertisements

Brandschutz in der Arztpraxis
Schienensicherheit und Fußgängerüberwege
Eine Initiative der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk
Mechanik I Lösungen.
Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer.
EG-Maschinenrichtlinie/ CE-Kennzeichnung
Willkommen zur jährlichen Unterweisung für Kranführer Start Begrüßung
Übungsleiter: Björn Schröder
Willkommen zur jährlichen Unterweisung für Kranführer Start Begrüßung
Willkommen zur jährlichen Unterweisung für Kranführer Start Begrüßung
Arbeiten mit Absturzgefahr an Tankstellen
Willkommen zur jährlichen Unterweisung für Kranführer Start Begrüßung
Arbeitsfreigabe-Protokolls Gefährdungsbeurteilung
Hätten Sie es bemerkt? Unfallsituationen mit der Frage Was ist hier falsch gelaufen?
Arbeitsschutzbelehrung
Last Minute Risk Assessment
Das Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen zählt zu den gefährlichen Arbeiten
ERFA Tagung Arbeitssicherheit 2010/11
3.7 Sonstige Geräte.
ResA am Arbeitsplatz Das Vorgehen ist angelehnt an „5 S“ und bietet Ihnen die Möglichkeit das Konzept der 5 Disziplinen ressourcenschonenden Arbeitens.
Universität Bremen 4.Sicherheitsbeauftragtentreffen 2015.
Rettung und Transport von Verletzten - Anhang Folie Nr.
Hubarbeitsbühnen 1. Allgemeine Grundlagen 2. Betrieb 3. Unfälle
Herzlich Willkommen ! Kettensägen.
Lektion 02 Gesetzliche / Technische Grundlagen. Ziel: Jeder Tn kann: -einen Fahrzeugausweis lesen -unterschiedliche Gewichte und Dimensionen benennen.
Das Urheberrecht in der Schule
Information zu Beginn der Stufe Q2
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Herzlich willkommen zur «Stolperfallensafari»
Regel 8 Beginn und Fortsetzung des Spiels
Arbeitsschutzgesetz § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
FwDV 10 Tragbare Leitern.
Stolper- und Sturzunfälle: die häufigste Unfallursache im Visier
Die VOB fordert u.a. eine technisch aktuelle Leistungsbeschreibung.
Der Einheitsführer: führt seine taktische Einheit,
Sicherheitshinweise für Schüco CNC Maschinen
Stolpern, Rutschen, Stürzen
Problem : Wie kann man einen schweren Körper heben ?
Gefährdungsbeurteilung Bereich: Maschinen
Gefährdungsbeurteilung Bereich: Maschinen
Gerätekunde-Rettungsgeräte
Umsetzung des «Gleichgewichts-Programms»
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
1. Prüfen Sie elektrische Geräte und Anlagen vor der Benutzung auf augenscheinliche Mängel. Die 10 Sicherheitsregeln für elektrotechnische Laien verwenden.
Am 25.Mai 2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft
Lastentransport mit Kranen
NOT_AUS und Drahtbruchsicherheit.ppt Drahtbruchsicherheit und NOT HALT
Meldung von unsicheren Situationen
Sichere Montage und Demontage von Fassadengerüsten
Gesten und Haltungen Ressourcendokument
§ 7 Informationsermittlung und Gefährdungsermittlung
Maschinen und Anlagen Greifen Sie niemals in rotierende oder zwischen sich bewegende Maschinenteile (z.B.: Rollen), auch nicht mit Hilfsmitteln.
Anschlagmittel Abstimmung auf Zugmittel, Last
Maschinen und Anlagen Greifen Sie niemals in rotierende oder zwischen sich bewegende Maschinenteile (z.B.: Rollen), auch nicht mit Hilfsmitteln.
Folienübersicht: Übersicht Hinweis zur PowerPoint-Vollversion:
SGU Gefahren Prävention Erste Hilfe Handverletzung SGU Hinweis 01/2018
Hindernisbahn Arbeiten der Gruppe.
Ausbildung checken und verbessern
Goldene Regeln der Sicherheit
Überblick zu Heben von „schweren“ Lasten
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Elektrische Maschinen und Anlagen
Bogenschützen SV Laufen 1927 e.V.
 Präsentation transkript:

Überblick zu Heben von „schweren“ Lasten

Heben von „schweren“ Lasten Krankopfstand und Hakenwahnsinn Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen bei Kranarbeiten. Die Hauptunfallschwerpunkte sind: Fehlbedienung des Krans, Quetschung von Personen aufgrund von Alleinarbeit, fehlender Sicherheitsabstände sowie pendelnder Lasten, Mangelnde Kommunikation/Koordination zwischen Anschläger, Lastenführer und Kranführer, Absturz von Leitern beim Anschlagen von hohen Lasten, Lastabsturz durch ungeeignete Anschlagmittel, Stromschlag durch Annäherung bzw. Berühren einer Hochspannungsleitung.

Beispielfotos für Einsatz von mechanischen/schweren Hebegeräten Tankeinlagerung Klimaanlagen auf Dächer heben Dächer Portalwaschanlagen Abscheider Zapfsäulen Fertigbetonteile Preisanzeigen Pylone

Kran Kategorien Zur Kategorie A, Fahrzeugkrane, gehören Fahrzeugkrane wie Autokrane Mobilkrane Raupenkrane Anhängerkrane mit Seilwinde ausgerüstete Schienenkrane und Teleskopstapler Lastwagenladekrane mit einem Lastmoment von mehr als 400 000 Nm oder einer Auslegerlänge von mehr als 22 m Zur Kategorie B, Turmdrehkrane, gehören: Obendreherkrane Untendreherkrane Wippkrane

Kran Kategorien Zur Kategorie C, Industriekrane und Übrige, gehören: Portalkrane Brückenkrane Auslegerkrane Drehkrane Schienenkrane ohne Seilwinde Teleskopstapler ohne Seilwinde Lastwagenkrane bis 400 000 Nm und bis 22 m Auslegerlänge Die Kranverordnung (Suva 1420.d) sagt aus, dass Hebearbeiten mit Kranen nur von Personen durchgeführt werden dürfen, die: Auf Grund ihrer körperlichen und geistigen Verfassung eine sichere Bedienung des Kranes gewährleisten Sich am Arbeitsplatz verständigen können Zur Bedienung des benützten Kranes angeleitet sind. Zudem muss eine Instruktion für Lastenanschläger erfolgen.

Heben von „schweren“ Lasten (Hintergrund und Unfallzahlen) Krane sind technisch anspruchsvolle und überaus leistungsstarke Hilfsmittel für den Transport schwerer Lasten. Sie nehmen dem Menschen schwere körperliche Arbeit ab, doch ungefährlich ist der Umgang mit ihnen nicht. Schwingende, kippende, anstoßende und abstürzende Lasten können schlimme Unfälle verursachen. 2016 sind der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 2.494 Unfälle, davon neun tödliche, gemeldet worden, die durch von Kranen und anderen Hebezeugen herabhängende Lasten verursacht wurden. Verbauplatte Gleitschienen

Aber, was sind eigentlich „schwere“ Lasten? oder Und was gilt es bei Sondersituationen zu beachten?

„Schwere“ Lasten im Sinne der BBS Tätigkeitstabelle sind: PTW-pflichtig (plus WCF und JHA) WCF und JHA Beispielhafte Tätigkeiten sind: De- und Montage von Autowaschanlagen, Transport von Kühlmöbeln, Fliesenpaletten oder Trockenbauplatten, Betonfertigteilen Ergänzung des Textes in der Tätigkeitstabelle:

Heben von „schweren“ Lasten Definition der Mineralölgesellschaften: Heben oder Befördern von Ausrüstung oder Materialien mit mechanischen Hebevorrichtungen Beispiele: Hebevorrichtungen: Mobile Krane, Selbstlader, Bagger, Gabelstapler, auf Fahrzeug montierter Kran, Hebevorrichtung am Bohrgerät, etc. Last: Zapfsäulen, Dachstützen, Behälter, Baumaterial, Verbau-Elemente, Gebäudekomponenten/Dachteile, Säulen für Schutzdächer, Schilder, Materialien, etc.

Was gilt es beim Heben von „schweren“ Lasten immer zu berücksichtigen? GRUNDSÄTZLICHES Lasten müssen sicher an- und abgeschlagen werden. Hier ist eine eindeutige Kommunikation und Koordination zwischen Anschläger und Kranführer wichtig. Nicht immer ist dem Kranführer der direkte Blick auf die Last möglich. Das macht Kranarbeiten besonders gefährlich, wenn sich andere Mitarbeiter in diesem Bewegungsradius aufhalten.

Was gilt es beim Heben von „schweren“ Lasten zu berücksichtigen? Je nach Gefährdung, sollte ein Plan zur Koordination der Positionen, Posten und Arbeits-/Gefahrenbereichen erstellt werden. Für große, komplizierte sowie besonders gefährliche Hübe muss ein Plan auf Grundlage der Gegebenheiten erstellt werden. Für „kleinere“, wenig komplizierte Hübe ist eine Skizze ausreichend. Bagatell-Hübe können auch ohne Skizze getätigt werden Die Umgebung der Station ist einzubeziehen (Gehwege, angrenzende Gebäude und Flächen). Ohne ausreichende Vorbereitung darf kein Hub durchgeführt werden. Der Plan und die vorbeugenden Maßnahmen sind mit allen Beteiligten durchzusprechen

Beispiele für Darstellungen

Sicherheitsbereich r = 4 m Ziehen Sie zur Dimensionierung des Sicherheitsbereichs die Abmessungen der Last heran. Eine längliche Last fällt anders als eine kompakte Last. Ist eine Last z.B. an zwei Punkten angeschlagen und nur ein Punkt versagt, dann kann die Last in eine Richtung schwingen. Bedenken Sie die Fallrichtung von Einzelteilen wie z.B. Ziegelsteinen oder mehreren Säcken auf einer Palette. Eine gute Faustregel ist, den Sicherheitsbereich mit mindestens der doppelten Länge der längsten Seite einer Last zu bemessen. Im Zweifel ist zu groß besser als zu klein! r = 4 m gebrochene Lastöse 4 m Lastlänge, sowohl horizontal wie auch vertikal Die Last schlägt um den Drehpunkt ggf. 2 x Länge des Bauteils ist 8 m Radius des Gefahrenbereichs

Einzelne Aufgaben beim Heben von „schweren“ Lasten Verantwortlich qualifizierte Person Geräteführer Anschläger Einweiser

Einzelne Aufgaben beim Heben von „schweren“ Lasten Die verantwortlich qualifizierte Person (Projektleiter/ Planer der Aktion): prüft und genehmigt das Verfahren der Hubarbeiten bzgl. der einzusetzenden Maschinen und Art der Hebezeuge, der Gewichte und der vorgesehenen Transportwege sowie Abladestellen; muss geeignete Hebevorrichtungen nach Stand der Technik vorsehen (z.B. TOKHEIM- oder Gillbarco-Hebehilfe für Zapfsäulen). Je nach Anzahl der Mitarbeiter kann ein Mitarbeiter auch mehrere Aufgaben übernehmen (z.B. gleichzeitig die qualifizierte Person und auch der Geräteführer sein). Nur sinnvolle Kombinationen sind zulässig – der Einweiser kann nicht gleichzeitig auch der Geräteführer sein.

Einzelne Aufgaben beim Heben von „schweren“ Lasten Der Geräteführer: (gem. SR 832.312.15, Kranverordnung Schweiz) führt die Funktionsprüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen (z. B. Überlast- sicherungen) durch. muss die Betriebsanleitung des Gerätes kennen. darf Sicherheitseinrichtungen an den Maschinen nicht überbrücken. darf Geräte nur auf tragfähigem Untergrund unter Berücksichtigung unterirdischer Bau- werke (z.B. Abscheider, Kanalbauwerke, etc.) und Leitungen aufstellen und bewegen. muss den notwendigen Mindestabstand zu Oberleitungen / Freileitungen einhalten (vgl. mit landesspezifischen Regelungen). ggf. muss ein Management of Change (MoC) beantragt werden, um allen Anforderungen gerecht zu werden.

Einzelne Aufgaben beim Heben von „schweren“ Lasten Der Anschläger: (gem. SR 832.312.15, Kranverordnung Schweiz) führt die Funktionsprüfung der Anschlagmittel vor jedem Hubvorgang durch. ist für das vorschriftsmäßige Anschlagen der Last sowie das spätere Entfernen der Anschlagmittel verantwortlich. sichert Verbindungsmittel (z.B. Schäkel, Schraubbolzen) gegen unbeabsichtigtes Lösen und Herabfallen. setzt sekundäre Sicherungsketten ein, wenn dies gefahrlos möglich ist. stellt sicher, dass Geräte und Lastaufnahmeeinrichtungen nicht überlastet werden.

Einzelne Aufgaben beim Heben von schweren Lasten Der Einweiser: (Bestandteil der Geräteführerschulung) ist verantwortlich für die Ausweisung und Beräumung des Sicherheitsbereichs vor Beginn der Arbeiten und muss Sichtkontakt mit allen vor Ort Beteiligten haben. muss die Hubarbeiten abbrechen, wenn die Last bei Windeinwirkung nicht sicher gehalten und abgenommen werden kann, oder wenn Mängel auftreten, die die Betriebssicherheit gefährden. muss die Hubarbeiten stoppen, wenn Personen in den Sicherheitsbereich gelangen. muss dafür sorgen, dass bei Gewitter keine Hubarbeiten durchgeführt werden. Signale im Kranverkehr (SUVA) (gem. SR 832.312.15, Kranverordnung Schweiz)

Lastaufnahmeeinrichtungen Tragmittel Anschlagmittel Lastaufnahmemittel

Tragmittel Tragmittel sind eingebaut, also fest und dauerhaft mit dem Kran verbunden. Das können zum Beispiel Seile, Lastketten, Lastbänder des Kranhubwerks, fest eingebaute Traversen, Greifer, Kranhaken oder Zangen sein. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Anschlagmittel Anschlagmittel gehören nicht zum Kran, sie stellen zum Beispiel eine Verbindung zwischen dem Lasthaken des Krans (Teil des Tragmittels) und der Last her, um diese anheben zu können. Die am häufigsten eingesetzten Anschlagmittel sind Anschlagseile und -ketten, Hebebänder und Rundschlingen. Anschlagmittel müssen sehr belastbar sein. Deshalb ist es wichtig, sie pfleglich zu behandeln. Seile, Ketten, Hebebänder sollten nicht überlastet und nicht über raue Flächen oder scharfe Kanten gezogen werden. Verdrehte Seile müssen vor dem Spannen ausgedreht, Seile und Ketten dürfen nicht geknotet werden. Anschlagmittel werden trocken und luftig aufbewahrt und möglichst hängend gelagert. Besonders Relevant ist hier, gem. Herstellervorgaben, die maximal zulässige Belastung sowie die Einhaltung der regelmäßigen Prüffristen.

Anschlagmittel Unbeabsichtigtes Aushängen D - Gem. Anhang 1 Abs. 2.5 der Betriebssicherheitsverordnung „muss jedes Arbeitsmittel, von dem eine Gefahr durch herabfallende oder herausschleudernde Gegenstände ausgeht, mit Schutzvorrichtungen gegen diese Gefahren versehen sein.“ Grundsätzlich ist eine Sicherung gegen das unbeabsichtigte Aushängen der Anschlagmittel oder der Lastaufnahmemittel aus dem Kranhaken notwendig.

Anschlagmittel – Verwendungsverbote Ungeprüfte Anschlagmittel – keine Prüfplakette oder Prüfprotokoll Ablegereife Anschlagmittel Beschädigte Ummantelung Fehlt der Tragfähigkeits- anhänger an der Kette oder am Seil, dürfen diese nicht verwendet werden.

Anschlagmittel – Verwendungsverbote Unsachgemäße Verwendung Aufhängeglied zu klein für den Haken Zu kleine Öse für den Haken

Anschlagmittel – Verwendungsverbote Unsachgemäße Verwendung Die Hände nicht im Gefahrenbereich der Last halten Verdrehte Kettenglieder

Lastaufnahmemittel Lastaufnahmemittel sind ebenfalls lose Bau- oder Ausrüstungsteile, die direkt oder über ein Anschlagmittel mit dem Tragmittel verkoppelt werden und eine Last aufheben können. Dazu zählen unter anderem Lasthaken, Traversen, Greifer, Zangen, Klemmen, Vakuumheber, Lasthebemagnete. Bei formschlüssiger Lastaufnahme ist die Last fest mit dem Lastaufnahmemittel verbunden, zum Beispiel mit Seilen, Ketten oder Hebebändern. Die Last kann aber auch ohne Anschlagmittel fest mit der Last verbunden werden, zum Beispiel mithilfe von Greifern oder C-Haken. Bei kraftschlüssiger Lastaufnahme ist die Last nicht fest mit dem Lastaufnahmemittel verbunden, sondern wird allein von Lasthebemagneten oder Vakuumhebern gehalten.

BBS Checkliste für das Heben von „schweren“ Lasten Neue BBS Checkliste für Hebe- und Förderarbeiten (Hubarbeiten) Diese Checkliste ist einfach zu verwenden. Je nach Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter werden die Aufgaben für die anstehenden Hebearbeiten aufgeteilt und besprochen. Jeder Mitarbeiter muss nach der Besprechung seine Aufgabe verstanden haben und wissen, wo er stehen soll und wo nicht. Nutzen Sie einen Lageplan oder die Rückseite der Checkliste und zeichnen Sie den nicht zu betretenden Sicherheitsbereich ein. Sie können den Bereich auch zusätzlich mit Markierungsspray (ggf. abwaschbar) anschaulich auf der Station anzeichnen. Diese Checkliste ist auf der BBS Seite abrufbar.

Niemals unter „schweren“ Lasten aufhalten Beachten Sie: Passieren Sie niemals ohne Genehmigung eine Absperrung, die einen Bereich mit einer „schweren“ Last absichert. Die Anweisungen des Sicherungspostens oder der Person, die für das Hubgerät verantwortlich ist, beachten. Betreten Sie niemals den Sicherheitsbereich, es sei den eine qualifizierte Person hat Ihnen den Zutritt erlaubt. Die Führung von Lasten muss mittels Führungsseilen / -stangen erfolgen. Wenn Sie für das Hubgerät verantwortlich sind, beachten Sie Folgendes: Kennzeichnen Sie den Hebebereich und stellen Sie sichtbare Absperrungen auf. Stellen Sie sicher, dass niemand unter einer schwebenden Last hindurchgeht.

Niemals unter „schweren“ Lasten aufhalten Direkt unter einer „schweren“ Last zu arbeiten oder darunter hindurch-zugehen ist verboten und nicht erlaubt, da die Last auf Sie fallen könnte. Dies gilt auch für einzelne Körperteile (z.B. Hände und Füße) Für alle Arbeiten mit „schweren“ Lasten muss eine ordnungsgemäße Risikoabschätzung / Gefährdungsbeurteilung vorliegen und die Arbeiten entsprechend sicher ausgeführt werden. Niemals unter einer schwebenden Last aufhalten

Gesetze Schweiz (Aufzählung nicht abschliessend) EKAS 6510.d Richtlinie Kranführerausbildung für das Bedienen von Fahrzeug- und Turmdrehkranen EKAS 6511.d Richtlinie Überprüfung und Kontrolle von Fahrzeugkranen und Turmdrehkranen Suva 1420.D Kranverordnung. Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (und SR 832.312.15) Suva 66061.D, Merkblatt Turmdrehkrane, Installation, Montage, Demontage Suva 66120.d, Merkblatt Krane in Industrie und Gewerbe Suva 67017.D, Checkliste Anschlagmittel Suva 67116.D, Checkliste Krane auf Baustellen Suva 67159.D, Checkliste Krane in Industrie und Gewerbe Suva 67198, Checkliste Lastaufnahmemittel. Gefahrenermittlung Suva 88801.d, Lerneinheit Anschlagen von Lasten Suva 88802.d, Lerneinheit Wahl der Anschlagmittel Suva 88805.d, Instruktionshilfe Vakuumheber Suva 33054.d, Factsheet Zugang an Krananlagen Suva 77022.D, Plakat Falsch-richtig: Ketten, Seile, Laschen Suva as1506.d, Antrag auf Bewilligung Personentransportkorb (Industriekrane)