Aufnahme an weiterführenden Schulen 2019/20 Nach der 4. Klasse Volksschule
Welche Ausbildungswege stehen nach der Volksschule offen? Neue Mittelschule Schwerpunkt - NMS Gymnasium
Anmeldung Es besteht Anmeldepflicht für alle Schüler/innen. Melden Sie Ihr Kind bei der Erstwunschschule an. Anmeldefrist: ab Freitag, 08. Februar 2019 bis Freitag, 01. März 2019 Bringen Sie das Original der Schulnachricht mit.
Ihr Kind soll an die Neue Mittelschule Sie melden Ihr Kind an der Neuen Mittelschule an. Die Anmeldung gilt als Schulplatzzuweisung. Sie erhalten keine weitere Nachricht. Die Schulplatzzuweisung ist verbindlich. Ausnahme: Für die Neuen Mittelschulen der Städte Klagenfurt, Villach und Wolfsberg gilt: Melden sich mehr Schüler/innen an einer NMS an als Schulplätze vorhanden sind, so sind diese dem jeweiligen Schulamt bekannt zu geben. Die Schulplatzzuweisung dieser Kinder wird dann vom Schulamt vorgenommen.
Ihr Kind soll an eine Schwerpunkt-NMS Ihr Kind muss eine Eignungsprüfung ablegen. Diese finden in den jeweiligen Schulen in der Woche vom 04. – 08. März 2019 statt. Erkundigen Sie sich bitte über den genauen Termin bei den Schulen. Sie erhalten bis spätestens 3. April 2019 eine schriftliche Information der Erstwunschschule. Wenn Ihnen kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden konnte und ihr Kind eine NMS besuchen soll, wenden sie sich bitte an die NMS in ihrem Schulsprengel. Schule: Zeit: Termin: NMS/Sport Spittal 09.00 Uhr 4.3.2019 NMS/Sport Villach Ski NMS Feistritz 09.00 Uhr 5.3.2019 NMS/Sport Radenthein 8.3.2019 NMS/Sport 2 Klagenfurt NMS/Sport 12 Klagenfurt 14.00 Uhr 6.3.2019 NMS/Sport St. Veit NMS/Sport 4 Wolfsberg 7.3.2019
Ihr Kind soll ins Gymnasium Voraussetzung: Nach der Anmeldung erhalten Sie bis spätestens 3. April 2019 eine schriftliche Information der Erstwunschschule. Wenn Ihnen kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden konnte, haben Sie ab Anfang April die Möglichkeit, sich auf der Homepage der Bildungsdirektion für Kärnten darüber zu informieren, an welchen Schulen noch Schulplätze verfügbar sind. Der Antrag auf Aufnahme kann bis 30. April 2019 bei einer Schule, an der noch freie Schulplätze vorhanden sind, gestellt werden. Das Original der Schulnachricht ist bei dieser Schule abzugeben. Nunmehr wird nach Maßgabe der vorhandenen Schulplätze auch jenen Schüler/innen ein vorläufiger Schulplatz zugewiesen, deren Schulnachricht in Deutsch und/oder Mathematik eine schlechtere Beurteilung als Gut aufweist. Die vorläufige Schulplatzzuweisung durch diese Schule erfolgt bis 15. Mai 2019. Aufnahme Bewerberinnen, denen auch in der 2. Aufnahmerunde kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden konnte, werden der Bildungsdirektion für Kärnten gemeldet, der sich im Einvernehmen mit Ihnen um einen geeigneten Schulplatz bemühen wird.
Wenn Sie Fragen haben Wenden Sie sich bitte an die Direktion Ihrer Volksschule bzw. Ihrer Wunschschule. Informationen finden Sie auf der Website www.bildung-ktn.gv.at Eignungsprüfung für weiterführende Schulen mit sportlichem Schwerpunkt BRG Lerchenfeldstraße Klagenfurt 6. und 7.3.2019