Redeverbot für Hitler bis 1927/28

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 Präsentation transkript:

Redeverbot für Hitler bis 1927/28 Der Aufstieg der NSDAP 1932 196 Mandate 30.1.33 Hitler Reichskanzler 1932 230 Mandate 1930 107 Mandate 1928 12 Mandate Redeverbot für Hitler bis 1927/28 8./9.11.1923 Putschversuch der NSDAP in München 1924 Hitler in Haft „Mein Kampf“ ab Feb. 1920 NSDAP 5.1.1919 Gründung der DAP

Die NS-Ideologie Führerprinzip Sozialdarwinismus Antisemitismus Lebensraum im Osten Rassenlehre Nationalismus

1933 Die Stufen der Machtergreifung nach dem 30.1.1933 1.12.33 „Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat“ 17.7.33 „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ NSDAP einzige Partei Juni/Juli 33 Verbot der SPD (22.6.) und Selbstauflöung der anderen Parteien 1933 2.5.33 Auflösung der Gewerkschaften DAF 7.4.33 Gesetz „zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ 7.4.33 Zweites Gleichschaltungsgesetz 31.3.33 Erstes Gesetz „zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ 23.3.33 „Gesetz zur Behebung d. Not von Volk und Staat“ Ermächtigungsgesetz 5.3.33 RT-Wahlen 43,9% 288 Mandate 21.3.33 „ Tag von Potsdam“ 28.2.33 „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ Reichstagsbrandverordnung

„Zur Abwehr kommunistischer, staatsgefährdender Gewaltakte“: Einschränkung der Grundrechte (u.a. persönliche Freiheit, freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Eingriffe in Brief- und Fernsprech-geheimnis, Haussuchungen und Beschränkung des Eigentums sind zulässig).

Reichsgesetze können von der Regierung beschlossen werden und dürfen von der Verfassung abweichen.

Alle Landtage und kommunalen Selbstverwaltungsorgane werden aufgelöst und entsprechend dem RT-Wahlergebnis neu zusammengesetzt.

„Reichsstatthalter“ sind für die Durchführung der Richtlinien des Reichskanzlers verantwortlich in den Ländern.

Beamte können entlassen werden, wenn sie „nichtarischer Abstammung sind“ und wenn sie „nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten“.

Als „einzige politische Partei in Deutschland“ wird die NSDAP zugelassen.

Die NSDAP wird „nach dem Sieg der nationalsozialistischen Revolution“ als „die Trägerin des deutschen Staatsgedankens und mit dem Staat unlöslich verbunden“ anerkannt; „Stellvertreter des Führers“ und SA-Chef werden Mitglieder der Reichsregierung.

Die Stufen der Machtergreifung nach dem 30.1.1933 1.8.34 Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches 30.6.34 Mordaktion unter Vorwand des „Röhm-Putsches“ 1934 14.2.34 Gesetz „über die Aufhebung des Reichsrates“ 30.1.34 Gesetz „über den Neuaufbau des Reiches“

Volksvertretungen der Länder werden aufgehoben, die Hoheitsrechte der Länder gehen auf das Reich über, die Landesregierungen unterstehen der Reichsregierung, die neues Verfassungsrecht setzen kann.

Der Reichsrat als Verfassungsorgan wird aufgehoben.

„Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt.“ Die „bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten gehen auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über.“