NEUERUNGEN IM BILDUNGSWESEN Bozen, 23.11.2007
Gesetzentwurf: Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe Allgemeine Bildungsziele des Bildungswesens Spezifische Bildungsziele der Reform von Kindergarten und Unterstufe Bildungsrecht/Bildungspflicht Reform des Kindergartens Neuerungen bei den Grund- und Mittelschulen Rahmenrichtlinien – Curricula Unterrichtszeit Organisation der Bildungstätigkeit Bewertung Schlussbestimmungen
Gesetzentwurf: Bestimmungen im Bereich Bildung Neue Zusammensetzung des Landesschulrates Neue Regelungen für die Ranglisten Zusatzstellenplan Bewertungstabelle Verlängerungen – Bestätigungen – didaktische Kontinuität Aufstockung Stellen Integration – vertikale Lehrstühle Gleichstellung von Kindergärten und Privatschulen Maßnahmen zur Schulfürsorge Berufsbildung: Neue Fachrichtungen , vierte Klassen, Berufsmatura
Aufholen von Lernrückständen Ministerialdekret Nr. 80 vom 03.10.2007 – Verordnung Nr. 92 vom 05.11.2007 Aufholkurse nach erstem Semester – Kurse im Sommer Eltern können selbst für Aufholen Sorge tragen Kurse im Juni und Ende August Organisatorische Fragen: Bezahlung, zeitliche Ansetzung Auch Externe können einbezogen werden Entscheidung nach Sommerkursen über Prüfungen
Erhöhung der Schulpflicht – Neue Biennien der Oberschulen Finanzgesetz 2007, Art. 622 - Ministerialdekret Nr. 139 vom 22.08.2007 Ab 2007/2008 Schulpflicht für 10 Jahre In Schule, Berufsschule und Lehre Bildungspflicht bis 18. Lebensjahr bleibt aufrecht Neue Lehrpläne und Bildungsstandards – gelten für alle Vier Schwerpunkte für Lehrpläne: Sprachen, Mathematik, Naturwissenschaft und Technologie, Geschichte – Sozialwissenschaften Schlüsselkompetenzen Erprobung in den Schuljahren 2007/2008 und 2008/2009 Reform der Handelsoberschulen und Lehranstalten ab nächstem Schuljahr
Neue Außendienstregelung – Umwandlung in Begleitgeld bei Außendiensten mit Schülern/innen Landesgesetz Nr. 6 vom 23.07.2007 Art. 37 - Haftpflicht - und Rechtsschutzversicherung Sprachenzentren – Stand der Organisation