1 Aufgabenfelder __________________________________

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 Präsentation transkript:

1 Aufgabenfelder __________________________________ Einteilung der Fächer der Kursstufe in drei Aufgabenfelder sowie in einen Pflicht- und einen Wahlbereich: Aufgabenfeld Pflichtbereich Wahlbereich I sprachlich-literarisch-künstlerisch Deutsch Fremdsprachen Musik, Bildende Kunst spätbegonnene Fremdsprachen Literatur II gesellschaftswissen-schaftlich Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde Wirtschaft Religionslehre, Ethik Philosophie Psychologie III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Mathematik Biologie, Chemie, Physik Astronomie Darstellende Geometrie, Informatik ohne Zuordnung Sport

2 Fächer und Kurse __________________________________ 2.1 Kursarten Kurse in Kernfächern sind vierstündig. Alle anderen Kurse sind zweistündig. Der Seminarkurs wird i.d.R. dreistündig angeboten.

2 Fächer und Kurse __________________________________ 2.2 Kernfächer (4-stündig) In den 4 Halbjahren der Kursstufe müssen im Umfang von je 4 Wochenstunden 5 Kernfächer belegt werden: Deutsch Mathematik eine Fremdsprache eine weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft (Bio, Ch, Ph) ein beliebiges weiteres Fach des Pflichtbereichs

2 Fächer und Kurse __________________________________ 2.3 Weitere Fächer (i. d. R. 2-stündig) Neben den 20 vierstündigen Kursen der Kernfächer sind mindestens 20 Kurse in weiteren Fächern zu belegen, darunter – falls nicht bereits als Kernfach belegt – durchgängig über 4 Halbjahre folgende Fächer: Bildende Kunst oder Musik Geschichte Geographie + Gemeinschaftskunde * Religion oder Ethik 2 Naturwissenschaften (aus Bio, Ch, Phy) Sport * je 2 Halbjahre im Wechsel

2 Fächer und Kurse __________________________________ 2.4 Besondere Lernleistung (BLL) Neben bisher aufgeführten Kursen kann eine Besondere Lernleistung (BLL) belegt bzw. eingebracht werden. Arten von BLL: 1. Seminarkurs (auch SIA*) (2. Wettbewerb) (3. Schülerstudium) Zwei Möglichkeiten, Leistungen der BLL in Gesamtqualifikation einzubringen (s.u.). * SIA: Schüler-Ingenieur-Akademie an der FH

2 Fächer und Kurse __________________________________ 2.5 Mindestbelegpflicht Zahl der mindestens zu belegenden Kurse ist vorgeschrieben: (1) 20 vierstündige Kurse (Kernfächer, s. 2.2) (2) mindestens 20 weitere Kurse (in übrigen Fächern, s. 2.3) im Umfang von durchschnittlich 2 Wochenstunden pro Halbjahr weitere Kurse oder Arbeitsgemeinschaften Anders formuliert: Pro Halbjahr sind im Durchschnitt mindestens 32 Wochen- stunden in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen. Schüler, die aufgrund ihrer Belegpflicht in den weiteren Fächern (s. 2.3) bereits schon 24 Kurse belegen, müssen keine weiteren Kurse oder Arbeitsgemeinschaften gem. (3) besuchen.

2 Fächer und Kurse __________________________________ Beispiel 1: Kernfächer Deutsch Mathematik Englisch Französisch Geschichte 20 Std Weitere Fächer Bildende Kunst Gk Geo Geo Gk Religionslehre Biologie Physik Sport 12 Std Summe: 32 Std 

2 Fächer und Kurse __________________________________ Beispiel 2: Kernfächer Deutsch Mathematik Englisch Physik Geschichte 20 Std Weitere Fächer Bildende Kunst Gk Geo Geo Gk Religionslehre Biologie Fehlende Stunden Sport 10 Std Informatik / Chor 12 Std Summe: 32 Std  Summe: 30 Std 

3 Leistungsmessung und Notengebung ___________________________________ 3.1 15-Punkte-System Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Note sehr gut gut befr ausr mgh ug !! Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht  bei Pflichtkursen Nichtzulassung zur Abiturprüfung Kurse mit weniger als 5 Punkten werden als „unterbelegt“ bezeichnet.  ab 9 unterbelegten Kurse: Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife

3 Leistungsmessung und Notengebung ___________________________________ 3.2 Klausuren in vierstündigen Kursen: mindestens 2 pro Halbjahr (außer im 4. Hj.: mindestens 1) in zweistündigen Kursen: mindestens 1 pro Halbjahr Sonderfall Sport 3.3 GFS Verpflichtung zu mindestens 3 Gleichwertigen Feststellungen von Schülerleistungen (GFS) im Verlauf der Kursstufe in 3 verschiedenen Fächern (4. auf Wunsch des Schülers möglich) z.B. schriftliche Hausarbeiten, Projekte, Referate, mündliche Prüfungen, Präsentationen, ...  Wertung wie eine Klausur

4 Abiturprüfung __________________________________  findet im 4. Halbjahr statt  gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil  besteht aus 5 Prüfungsfächern: 4 schriftliche, 1 mündliches !!  Durch die Wahl der 5 Prüfungsfächer müssen alle 3 Aufgabenfelder (AF) abgedeckt werden. In den Prüfungsfächern müssen die Kurse aller 4 Halbjahre besucht werden (Ausnahme: Gemeinschaftskunde und Geographie).

4 Abiturprüfung __________________________________ 4.1 Schriftliche Prüfung erfolgt in 4 der 5 Kernfächer: Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache und ein weiteres Kernfach nach Wahl Festlegung der Prüfungsfächer zu Beginn des 3. Halbjahres Aufgaben werden zentral vom Kultusministerium gestellt

4 Abiturprüfung __________________________________ 4.2 Mündliche Prüfung erstreckt sich auf das mündliche Prüfungsfach (Präsentationsprüfung), die Fächer der schriftlichen Prüfung (nach Wahl des Schülers bzw. des Prüfungsvorsitzenden)

4 Abiturprüfung __________________________________ 4.2.1 Mündliches Prüfungsfach Da mit Deutsch und Mathematik bereits AF I und AF III abgedeckt sind, muss entweder das 4. schriftliche oder das mündliche Prüfungsfach aus dem AF II gewählt werden: schriftliche Prüfungsfächer mündliches Prüfungsfach   D M FS 4. Fach G, Geo, Gk, W, Rel, Eth beliebiges Fach oder BLL FS, BK, Mus, Sp, Bio, Ch, Phy G, Geo, Gk, W, Rel, Eth oder BLL aus AF II

5 Gesamtqualifikation __________________________________ Die Gesamtqualifikation, die für die Zuerkennung der allgemei- nen Hochschulreife maßgebend ist, wird aus 2 Blöcken ermittelt, wobei in der Summe 900 Punkte maximal erreichbar sind. Block I Leistungen in den (mindestens) 40 Kursen max. 600 Punkte (40•15) Block II 300 Block I 600 Block II min. 200 Punkte Block II Leistungen in der Abiturprüfung Ergebnisse der 5 Prüfungsfächer 4-fach gewertet max. 300 Punkte (5•15•4) Block I 600 min. 100 Punkte Die insgesamt erreichten Punkte werden in eine Durchschnittsnote umgerechnet (z.B. 629 Punkte  Note 2,1).

5 Gesamtqualifikation __________________________________ Block I (Kurse) Hier müssen mindestens 40 Kurse angerechnet werden. Darunter müssen sein: (1) die 20 Kurse der 5 Kernfächer (2) soweit nicht bereits als Kernfach eingebracht:  2 Kurse in BK oder Musik  4 Kurse in Geschichte  je 2 Kurse in Geographie und Gemeinschaftskunde  je 4 Kurse aus 2 Naturwissenschaften (Bio, Ch, Ph) (3) soweit noch nicht in (1) oder (2) berücksichtigt: die 4 Kurse im mündlichen Prüfungsfach Die BLL kann in zweifacher Wertung angerechnet werden. Arbeitsgemeinschaften können nicht angerechnet werden.

5 Gesamtqualifikation _________________________________ Möglichkeit, in Block I mehr als 40 Kurse anzurechnen (mit entsprechender Gewichtung) Beispiel: Schüler bringt 40 Kurse ein mit 320 Punkten ( 8,0 Punkte) zusätzlich 2 Kurse Informatik (12 +12 Punkte) und 2 Kurse Philosophie (13 + 13 Punkte) Gesamtpunktzahl der 44 Kurse: 370 Punkte ergibt  370 : 44 = 8,41 Punkte neue Gesamtpunktzahl: 8,41 • 40 = 336,4 ≈ 336 Punkte Punktsumme aus allen Kursen Gesamtzahl der Kurse  40 Allgemein:

5 Gesamtqualifikation __________________________________ Block II (Abiturprüfung) Hier werden die Leistungen in der Abiturprüfung erfasst, und zwar aller 5 Prüfungsfächer, jeweils vierfach gewertet: Art der Prüfung Wertung des Ergebnisses nur schriftlich oder nur mündlich 4-fach schriftlich (s) und mündlich (m) schriftlich (s) und fachpraktisch (f) (in BK, Musik, Sport) 2•s + m 3 • 4 s + f 2

5 Gesamtqualifikation __________________________________ Mindestqualifikation Voraussetzungen für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife: in Block I (Kurse) in keinem belegpflichtigen Kurs 0 Punkte höchstens 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Punkten (bei 40 Kursen also max. 8, ab 45 max. 9) Minimum: 200 Punkte in Block II (Abiturprüfung) in 3 der 5 Prüfungsfächer jeweils mindestens 20 Punkte (in vierfacher Wertung)  Minimum: 100 Punkte

6 Besonderheiten __________________________________ 6.1 Religionslehre oder Ethik Als Kernfach nur wählbar, wenn in der Einführungsphase (Kl. 10) Unterricht in Religionslehre oder Ethik besucht wurde. Als Prüfungsfach nur wählbar, wenn in der Einführungsphase (Kl. 10) Unterricht in Religionslehre oder Ethik besucht wurde oder entsprechende Feststellungsprüfung erfolgt. 6.2 Sport Wer vom Fach Sport (2-std) befreit ist, hat stattdessen zusätzlich Kurse in entsprechender Anzahl in anderen Fächern zu besuchen. I.d.R. nur als Prüfungsfach wählbar, wenn vom Unterricht nicht teilweise befreit.

6 Besonderheiten __________________________________ 6.3 Informatik  ist als Wahlfach 4 Halbjahre belegbar; kann mündliches Prüfungsfach sein, wenn -> alle 3 Aufgabenfelder abgedeckt sind und -> Unterricht spätestens ab der Einführungsphase (Kl. 10) besucht wurde.

6 Besonderheiten __________________________________ 6.4 Wirtschaft  kann nur als 4-stündiges Kernfach gewählt werden; wird dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld II zugeordnet;  Belegungspflicht der zweistündigen Kurse Geographie im 2. Halbjahr und Gemeinschaftskunde im 4. Halbjahr entfällt (mündliche Abiturprüfung in Geo oder Gk möglich, jedoch wird der Stoff von beiden Halbjahren vorausgesetzt);  kann schriftliches oder mündliches Prüfungsfach sein.

6 Zeitlicher Überblick __________________________________ Vorwahl 11.–18. Januar 2012 Information in den Klassen auf Anfrage, Individualberatung durch Oberstufenberater 12.–22. Dezember 2011 Auswertung und Erstellung des Stundenplans Februar bis Juni endgültige Kurswahl Ende Juni 2012

7 Juristischer Hinweis __________________________________ Verantwortlich für die Einrichtung von Kursen ist allein die Schulleitung, die ausgehend von den vorhandenen Lehrerwochenstunden das Kursangebot zusammenstellt. Mit der Wahl eines Kurses besteht noch kein Anspruch darauf, dass dieser Kurs tatsächlich zustande kommt. Die Wahl eines Kurses bezieht sich nur auf das Fach und die Kursart, jedoch nicht auf die Lehrkraft, die dieses Fach unterrichtet.

8 WinPROSA für Schüler __________________________________ Für Übungen, Vorwahl-Eingaben und allg. Hilfen gibt es eine „Schülerversion“ unseres Computer-Programms zur Verwaltung der Oberstufe / Kursstufe Internet: „www.cmh-soft.de“ Kartenreiter / Gruppe: WinPROSA Titel: „winprosa Serviceseiten für Schüler/innen“ Hier kann jeder Interessent, jede Interssentin eine Version des Oberstufen-, Kursstufen-Verwaltungsprogramms für die eigene, individuelle Nutzung und Planung und Berechnung der Ergebnisse (auch für das Abitur) herunterladen, installieren auf dem eigenen Computer und verwenden. http://www.cmh-soft.de/site/index.php?m=13

8 WinPROSA für Schüler __________________________________