Neuerungen im Überblick: Probezeit: 1. Halbjahr Vierwöchiges Praktikum (fakultativ) ! Ausland ! (fremdsprachl. u. interkulturelle Komp.) FHR-Zeugnis = normales Zeugnis Wirtschaftsassistentenzeugnis = ZusatzZ.
Wie geht es nach dem BK II weiter? Beginn einer (ggf. verkürzten) Berufsausbildung Übertritt in das 2. Schuljahr der WO (= Wirtschaftsoberschule): Notendurchschnitt 2,0 in den 4 Kernfächern (BW, D, E, M)
Stundentafel Pflichtbereich 1.1 Allgemeiner Bereich Sj.1 Sj.2 Religionslehre 1 1 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 1 Deutsch/Betriebliche Kommunikation 3 3 Englisch 3 3 Mathematik 2 4 Physik (od. Chemie od. Biologie od. Technik) 2
Stundentafel Pflichtbereich 1.2 Berufsfachlicher Bereich Sj.1 Sj.2 Wirtschaftsenglisch 3 4 Französisch oder Spanisch 7 6 Betriebswirtschaft 3 3 Steuerung und Kontrolle 3 1 Gesamtwirtschaft 1 1 Büromanagement (m.Inh.Informatik) 2 1 Projektkompetenz
Stundentafel 3. Wahlbereich 3.1 Zusatzprogramm zum Erwerb des „Wirtschaftsassistenten“ „Wirtschaft“ (ZWA) - 2 3.2 Weitere Fächer z.B. Sport, Dritte Fremdsprache 2 2 4. Praktikum 4 Wochen + 4 Wochen
Maßgebende Fächer: Alle Fächer des Pflichtbereichs Rel, G/GK, D(/BK), E, M, Phy, WiE., Frz/Sp, BW, SuK, GW, BM, PK Kernfächer: Von den maßgebenden Fächern: D, E, M, BW
Aufnahme auf Probe 1. Halbjahr = Probezeit, d.h. Zeugnis = entscheidend für Bestehen der Probezeit Entscheidungskriterium: Bestanden oder nicht bestanden auf Grund dieser Noten Entscheidungsorgan: Klassenkonferenz Konsequenz: Probezeit nicht bestanden -> BK verlassen
Zu: Aufnahme auf Probe BK1F-Zusatzregelung (zugunsten der Schüler): Schüler, der Probezeit nicht bestanden hat, kann auf Wunsch bis zum 1. Schuljahresende bleiben, muss dann aber gehen.
Zu: Aufnahme auf Probe Ausnahmeregelung: Klassenkonferenz kann (mit 2/3 Mehrheit) Probezeit als für bestanden erklären (Fall: schlechte Leistungen vorübergehend)
Erfolgreiche Versetzung in Sj.2: Ø aller maßgeb. Fächer ≤ 4,0 Ø aller Kernfächer ≤ 4,0 kein Kernfach = 6,0 max. 1 maßgeb. Fach > 4,0
Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig! zu: Erfolgreiche Versetzung in Sj.2: zu d) Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig! Ausgeglichen werden können: maßgeb. Fach 6,0 durch: maßgeb. Fach 1,0 od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 2,0 Kernfach 5,0 durch: Kernfach 2,0 maßgeb. Fach 5,0 durch: maßgeb. Fach 2,0 od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 3,0
Schriftliche Prüfungen für die FHR: D 240 min. M 220 min. E 180 min. BW 180 min. Mündliche Prüfungen für die FHR: Obligatorisch: Frz / Span oder Englisch Freiwillig zusätzlich in 2 anderen maßgeb. Fächern
Schriftliche Prüfungen für den Wirtschaftsassistenten: Fach „Wirtschaft „ (ZWA) 90 min. Fach E od. Frz bzw. Sp: schriftlich-praktische Prüf. 130 min. mündliche Prüf. 20 min.
Erfolgreicher Wirtschaftsassistenten-Abschluss: Ø der beiden Prüfungsfächer ≤ 4,0 keines der beiden Prüfungsfächer = 6,0 insg. max. 2 maßgeb. Fächer (inkl. Fach “Wi.”) > 4,0 und: für beide Fächer ein Ausgleich gegeben ist ! Beide Fächer der Zusatzprüfung Wirtschaftsassistent: hier = Kernfächer !
Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m) Ohne wichtigen Grund: Kann nicht wieder aufgenommen werden!
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