„Die gymnasialen Oberstufe“

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 Präsentation transkript:

„Die gymnasialen Oberstufe“ Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung „Die gymnasialen Oberstufe“ Abitur-Jahrgang 2015 Es referieren … Susanne Lederer und Dr. Rainer Hennl

Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg – Abitur 2014 1 Allgemeines 2 Fächer und Kurse 3 Leistungsmessung und Notengebung 4 Abiturprüfung 5 Gesamtqualifikation 6 Wiederholung; Fachhochschulreife 7 Zeitlicher Überblick

1 Allgemeines __________________________________ Gliederung der Oberstufe in -> eine 1-jährige Einführungsphase (Kl. 10/G8) und -> eine 2-jährige Qualifikationsphase / Kursstufe vollständige und korrekte Kurswahl am Ende der Einführungsphase 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit (keine Versetzung, nur sehr bedingt Umwahl-Möglichkeiten ) Information und Beratung durch Oberstufenberater und Tutor (= früherer Klassenlehrer) Gesamtqualifikation (Abiturzeugnisnote) setzt sich zusammen aus -> Leistungen der 4 Halbjahre in den Kursstufen (2/3 der Punkte) -> Ergebnisse der Abiturprüfung (1/3 der Punkte)

2 Fächer und Kurse __________________________________ Einteilung der Fächer der Kursstufe in drei Aufgabenfelder sowie in einen Pflicht- und einen Wahlbereich: III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Philosophie Psychologie Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde Wirtschaft Religionslehre, Ethik II gesellschaftswissen-schaftlich spätbegonnene Fremdsprachen Literatur Deutsch Fremdsprachen (ab Kl. 9) Musik, Bildende Kunst I sprachlich-literarisch-künstlerisch Wahlbereich Pflichtbereich Aufgabenfeld III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch II gesellschaftswissen-schaftlich I sprachlich-literarisch-künstlerisch Aufgabenfeld III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch II gesellschaftswissen-schaftlich I sprachlich-literarisch-künstlerisch Pflichtbereich Aufgabenfeld II gesellschaftswissen-schaftlich I sprachlich-literarisch-künstlerisch Aufgabenfeld Aufgabenfeld I sprachlich-literarisch-künstlerisch Aufgabenfeld III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch II gesellschaftswissen-schaftlich I sprachlich-literarisch-künstlerisch Wahlbereich Pflichtbereich Aufgabenfeld III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch II gesellschaftswissen-schaftlich spätbegonnene Fremdsprachen Literatur, Literatur u. Theater Deutsch Fremdsprachen (ab Kl. 9) Musik, Bildende Kunst I sprachlich-literarisch-künstlerisch Wahlbereich Pflichtbereich Aufgabenfeld Aufgabenfeld Pflichtbereich Wahlbereich I sprachlich-literarisch-künstlerisch Deutsch Fremdsprachen (ab Kl. 9) Musik, Bildende Kunst spätbegonnene Fremdsprachen Literatur II gesellschaftswissen-schaftlich Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde Wirtschaft Religionslehre, Ethik Philosophie Psychologie III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Mathematik Biologie, Chemie, Physik Astronomie Darstellende Geometrie Problemlösen mit CAS Geologie, Informatik ohne Zuordnung Sport Astronomie Darstellende Geometrie Problemlösen mit CAS Geologie, Informatik Mathematik Biologie, Chemie, Physik III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Philosophie Psychologie Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde Wirtschaft Religionslehre, Ethik II gesellschaftswissen-schaftlich spätbegonnene Fremdsprachen Literatur Deutsch Fremdsprachen (ab Kl. 9) Musik, Bildende Kunst I sprachlich-literarisch-künstlerisch Wahlbereich Pflichtbereich Aufgabenfeld Mathematik Biologie, Chemie, Physik III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Philosophie Psychologie Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde Wirtschaft Religionslehre, Ethik II gesellschaftswissen-schaftlich spätbegonnene Fremdsprachen Literatur Deutsch Fremdsprachen (ab Kl. 9) Musik, Bildende Kunst I sprachlich-literarisch-künstlerisch Wahlbereich Pflichtbereich Aufgabenfeld III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde Wirtschaft Religionslehre, Ethik II gesellschaftswissen-schaftlich spätbegonnene Fremdsprachen Literatur Deutsch Fremdsprachen (ab Kl. 9) Musik, Bildende Kunst I sprachlich-literarisch-künstlerisch Wahlbereich Pflichtbereich Aufgabenfeld III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch II gesellschaftswissen-schaftlich Deutsch Fremdsprachen (Unterricht spätestens ab Kl. 8/G 8) Musik, Bildende Kunst I sprachlich-literarisch-künstlerisch Wahlbereich Pflichtbereich Aufgabenfeld

2 Fächer und Kurse __________________________________ 2.1 Kursarten * Kurse in Kernfächern sind vierstündig. Der Seminarkurs wird i. d. R. dreistündig angeboten. Alle anderen Kurse sind zweistündig. * Definition Kurs: Unterricht in einem Fach in einem Halbjahr

2 Fächer und Kurse __________________________________ 2.2 Kernfächer In den 4 Halbjahren der Kursstufe müssen im Umfang von je 4 Wochenstunden 5 Kernfächer belegt werden: Deutsch Mathematik eine Fremdsprache eine weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft (Bio, Ch, Ph) ein beliebiges weiteres Fach des Pflichtbereichs Wahl zwar eingeschränkt, aber Spezialisierung in gewissem Umfang möglich!

2 Fächer und Kurse __________________________________ 2.3 Weitere Fächer Neben den 20 vierstündigen Kursen der Kernfächer (5 Fächer unterrichtet über 4 Halbjahre hinweg) sind mindestens 20 Kurse in weiteren Fächern zu belegen, nämlich – falls nicht bereits als Kernfach belegt – durchgängig über 4 Halbjahre folgende Fächer: Bildende Kunst oder Musik Geschichte Geographie + Gemeinschaftskunde * Religionslehre oder Ethik 2 Naturwissenschaften (aus Bio, Ch, Ph) Sport * je 2 Halbjahre im Wechsel

2 Fächer und Kurse __________________________________ Religionslehre oder Ethik als Kernfach nur wählbar, wenn in der Einführungsphase (Kl. 10 G8) Unterricht in Religionslehre oder Ethik besucht wurde als Prüfungsfach nur wählbar, wenn in der Einführungsphase (Kl. 10 G8) Unterricht in Religionslehre oder Ethik besucht wurde od. entsprechende Feststellungsprüfung erfolgt Sport Wer vom Fach Sport (2-std) befreit ist, hat stattdessen zusätzlich Kurse in entsprechender Anzahl in anderen Fächern zu besuchen. i. d. R. nur als Prüfungsfach wählbar, wenn vom Unterricht nicht teilweise befreit.

2 Fächer und Kurse __________________________________ Informatik und Literatur und Theater  als Wahlfach 4 Halbjahre belegbar kann mündliches Prüfungsfach sein, wenn -> alle 3 Aufgabenfelder abgedeckt sind und (im Fall von Informatik) -> Unterricht spätestens ab der Einführungsphase (Kl. 10 G8) besucht wurde Wirtschaft  kann als 4-stündiges Kernfach gewählt werden wird dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld II zugeordnet (andere Belegpflicht Geo/GK beachten)  kann schriftliches und/oder mündliches Prüfungsfach sein

2 Fächer und Kurse __________________________________ (Großes) Latinum Latinum: wird erworben bei Abschluss der Klasse 10, falls mindestens die Note „ausreichend“ vorliegt. Großes Latinum: Latein zusätzlich durchgehend als vierstündiges Fach in der Kursstufe (Durchschnittswert mind. 5 Punkte oder Abiturprüfung von mind. 5 Punkten)

2 Fächer und Kurse __________________________________ 2.4 Besondere Lernleistung (BLL) Neben bisher aufgeführten Kursen kann eine Besondere Lernleistung (BLL) belegt bzw. eingebracht werden. Arten von BLL: 1. Seminarkurs 2. Wettbewerb 3. Schülerstudium Leistungen der BLL können in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

2 Fächer und Kurse __________________________________ 2.4 Besondere Lernleistung (BLL) 1. Seminarkurs  2 halbjährige, i. d. R. dreistündige Kurse (im Allgemeinen im 1. und 2. Halbjahr)  fächerübergreifende Themenstellung  Bestandteile: Kursteilnahme, Dokumentation, Kolloquium  Zuordnung zu einem der drei Aufgabenfelder (nach inhaltlichem Schwerpunkt) Bewertung: Gesamtnote aus  Notenpunkten für die beiden halbjährigen Kurse (50%)  schriftlicher Dokumentation (25%)  Kolloquium (25%)

Schüler-Ingenieur-Akademie Karlsruhe   Die Schüler-Ingenieur-Akademie – kurz SIA – ist eine kooperative Einrichtung der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft  des Humboldt-Gymnasiums Karlsruhe  des St.-Dominikus-Mädchengymnasiums Karlsruhe  der Firma Siemens Karlsruhe  der Firma SEW-Eurodrive Bruchsal Die SIA Karlsruhe bietet Schülerinnen und Schülern der Oberstufe allgemein-bildender Gymnasien Vorlesungen, praktische Übungen und Projektarbeiten aus den Bereichen Maschinenbau Elektronik  Mechatronik  Sensorik Informationstechnik Energietechnik Betriebswirtschaftslehre 

Seminarkurs: Junior-Projekt („Schüler erleben Wirtschaft“)  Gründung eines Schülerunternehmens mit Unterstützung des Instituts für deutsche Wirtschaft in Köln  Ansprechpartnerin Frau Yildiz

2 Fächer und Kurse __________________________________ 2.4 Besondere Lernleistung (BLL) 2. Wettbewerb  Möglichkeit, statt Seminarkurs Leistungen aus einem Wettbewerb einzubringen  oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil  Genehmigung durch die Schulleitung  schriftliche Dokumentation  Möglichkeit der Präsentation im Rahmen eines Kolloquiums  Beispiele: - Bundeswettbewerb „Jugend forscht“ - Wirtschafts- und Existenzgründerwettbewerbe wie „PriManager“ - ...

2 Fächer und Kurse __________________________________ 2.5 Mindestbelegpflicht Zahl der mindestens zu belegenden Kurse ist vorgeschrieben: (1) 20 vierstündige Kurse (Kernfächer) (2) mindestens 20 „weitere“ Kurse im Umfang von durchschnittlich 2 Wochenstunden pro Halbjahr zusätzliche Kurse oder Arbeitsgemeinschaften Anders formuliert: Pro Halbjahr sind im Durchschnitt mindestens 32 Wochen- stunden in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen. Schüler, die aufgrund ihrer Belegpflicht in den weiteren Fächern bereits 24 Kurse belegen, müssen keine zusätzlichen Kurse oder Arbeitsgemeinschaften besuchen.

2 Fächer und Kurse __________________________________ Beispiel 1: Kernfächer Deutsch Mathematik Englisch Französisch Geschichte 20 Stunden Weitere Fächer Bildende Kunst Gk bzw. Geo Religionslehre Biologie Physik Sport 12 Stunden. Summe: 32 Stunden

2 Fächer und Kurse __________________________________ Beispiel 2: Kernfächer Deutsch Mathematik Englisch Französisch Geschichte Bildende Kunst Gk bzw. Geo Religionslehre Biologie Physik Weitere Fächer Sport Physik 20 Stunden 10 Stunden ! Informatik oder Chor-AG 2 Stunden Summe: 32 Stunden

3 Leistungsmessung und Notengebung ___________________________________ 3.1 15-Punkte-System Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Note sehr gut gut befr ausr mgh ug ! Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht  unter Umständen Nichtzulassung zur Abiturprüfung Kurse mit weniger als 5 Punkten werden als „unterbelegt“ bezeichnet  u. U. Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife

3 Leistungsmessung und Notengebung ___________________________________ 3.2 Klausuren in vierstündigen Kursen: mindestens 2 pro Halbjahr (außer im 4. Hj.: mindestens 1) in zweistündigen Kursen: mindestens 1 pro Halbjahr Sonderfall Kernfach Sport (3+2 Klausuren) 3.3 GFS Verpflichtung zu mindestens 3 „Gleichwertigen Feststellungen von Schülerleistungen“ (GFS) im Verlauf der Kursstufe in 3 verschiedenen Fächern (4. GFS auf Wunsch des Schülers mgl.) z.B. Präsentationen, (schriftliche) Referate, Projekten  Wertung wie eine Klausur

3 Leistungsmessung und Notengebung ___________________________________ 3.4 Zeugnisse pro Halbjahr ein Halbjahreszeugnis über in den einzelnen Kursen erbrachte Leistungen Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife am Ende der Kursstufe über alle Leistungen in den Kursen und der Abiturprüfung

4 Abiturprüfung __________________________________  findet im 4. Halbjahr statt  gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil  besteht aus 5 Prüfungsfächern: 4 schriftlichen, einem mündlichen !  Durch die Wahl der 5 Prüfungsfächer müssen alle 3 Aufgabenfelder (AF) abgedeckt werden. In den Prüfungsfächern müssen die Kurse aller 4 Halbjahre besucht werden (Ausnahme: Geographie und Gemeinschaftskunde).

4 Abiturprüfung __________________________________ 4.1 Schriftliche Prüfung erfolgt in 4 der 5 Kernfächer: Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache und ein weiteres Kernfach nach Wahl Neu: Die schriftliche Prüfung in den modernen Fremdsprachen besteht aus einem schriftlichen Teil und einer Kommunikationsprüfung. Festlegung der Prüfungsfächer zu Beginn des 3. Halbjahres Aufgaben werden zentral vom Kultusministerium gestellt.

4 Abiturprüfung __________________________________ 4.2 Mündliche Prüfung erstreckt sich auf das mündliche Prüfungsfach (Präsentationsprüfung), die Fächer der schriftlichen Prüfung (nach Wahl des Schülers bzw. des Prüfungsvorsitzenden)

4 Abiturprüfung __________________________________ 4.2.1 Mündliches Prüfungsfach Da mit Deutsch und Mathematik bereits AF I und AF III abgedeckt sind, muss entweder das 4. schriftliche oder das mündliche Prüfungsfach aus dem AF II gewählt werden: schriftliche Prüfungsfächer mündliches Prüfungsfach   D M FS 4. Fach G, Geo, Gk, W, Rel, Eth beliebiges Fach* oder BLL FS, BK, Mus, Sp, Bio, Ch, Phy G, Geo, Gk, W, Rel, Eth oder BLL aus AF II * auch Sport, Informatik oder spätbeginnende Fremdsprache

4 Abiturprüfung __________________________________ 4.2.1 Mündliches Prüfungsfach Festlegung zu Beginn des 4. Halbjahres ist eine Präsentationsprüfung Der Schüler legt spätestens 10 Unterrichtstage vor der Prüfung 4 Themen dem Fachlehrer vor. Der Leiter des Prüfungsausschusses wählt eines davon aus. Die Entscheidung wird dem Schüler ca. eine Woche vor der Prüfung mitgeteilt. Die 20-minütige Prüfung gliedert sich in eine zehnminütige Präsentation und ein zehnminütiges Kolloquium. Im Falle der Einbringung der BLL ersetzt diese dann die Prüfung im mündlichen Prüfungsfach.

4 Abiturprüfung __________________________________ 4.2.2 Weitere mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern sind möglich (nach Entscheidung des Schülers und/oder des Prüfungsvorsitzenden) Die Prüfungsaufgaben werden vom Fachlehrer gestellt, die der Schüler ca. 20 Min vor der Prüfung zur Vorbereitung erhält. Die Prüfung ist Ergänzung, keine Wiederholung der schriftlichen Prüfung.

4 Abiturprüfung __________________________________ 4.3 Besonderheiten Falls durch die 5 Prüfungsfächer alle 3 Aufgabenfelder abgedeckt werden, kann auch (a) Informatik oder LituTh mündliches Prüfungsfach sein, (b) die BLL das mündliche Prüfungsfach ersetzen. In den Fächern BK, Mus, Sp besteht die schriftliche Prüfung aus schriftlichen und fachpraktischen Anteilen (1:1). Die mündliche Prüfung kann in den Fächern BK und Mus, muss im Fach Sport fachpraktische Anteile enthalten.

5 Gesamtqualifikation __________________________________ Die Gesamtqualifikation, die für die Zuerkennung der allgemei- nen Hochschulreife maßgebend ist, wird aus 2 Blöcken ermittelt, wobei in der Summe 900 Punkte maximal erreichbar sind. Block I Leistungen in den (mindestens) 40 Kursen max. 600 Punkte (40•15) Block II 300 Block I 600 min. 200 Punkte Block II Leistungen in der Abiturprüfung Ergebnisse der 5 Prüfungsfächer 4-fach gewertet max. 300 Punkte (5•15•4) min. 100 Punkte Die insgesamt erreichten Punkte werden in eine Durchschnittsnote umgerechnet (z.B. 629 Punkte  Note 2,1).

5 Gesamtqualifikation __________________________________ Block I Hier müssen mindestens 40 Kurse angerechnet werden. Darunter müssen sein: (1) die 20 Kurse der 5 Kernfächer (2) soweit nicht bereits als Kernfach eingebracht:  2 Kurse in BK oder Musik  4 Kurse in Geschichte  je 2 Kurse in Geographie und Gemeinschaftskunde  je 4 Kurse aus 2 Naturwissenschaften (Bio, Ch, Phy) (3) soweit noch nicht in (1) oder (2) berücksichtigt: die 4 Kurse im mündlichen Prüfungsfach Die BLL kann in zweifacher Wertung angerechnet werden. Arbeitsgemeinschaften können nicht angerechnet werden.

5 Gesamtqualifikation _________________________________ Möglichkeit, in Block I mehr als 40 Kurse anzurechnen (mit entsprechender Gewichtung) Beispiel: Schüler bringt 40 Kurse ein mit 320 Punkten ( 8,0 Punkte) zusätzlich 2 Kurse Informatik (12 +12 Punkte) und 2 Kurse Philosophie (13 + 13 Punkte) Gesamtpunktzahl der 44 Kurse: 370 Punkte ergibt  370 : 44 = 8,41 Punkte neue Gesamtpunktzahl: 8,41 • 40 = 336,4 ≈ 336 Punkte Allgemein: Punktsumme aller Kurse Gesamtzahl der Kurse  40

5 Gesamtqualifikation __________________________________ Block II Hier werden die Leistungen in der Abiturprüfung erfasst, und zwar aller 5 Prüfungsfächer, jeweils vierfach gewertet: Art der Prüfung Wertung des Ergebnisses nur schriftlich oder nur mündlich 4-fach schriftlich (s) und mündlich (m) schriftlich (s) und fachpraktisch (f) (in BK, Musik, Sport) 2•s + m 3 • 4 s + f 2 Die BLL kann das mündliche Prüfungsfach ersetzen und wird dann (auch) vierfach angerechnet.

5 Gesamtqualifikation __________________________________ Mindestqualifikation Voraussetzungen für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife: in Block I in keinem belegpflichtigen Kurs 0 Punkte höchstens 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Punkten (bei 40 Kursen also max. 8, ab 45 max. 9) Minimum: 200 Punkte *) in Block II in 3 der 5 Prüfungsfächer jeweils mindestens 20 Punkte (in vierfacher Wertung)  Minimum: 100 Punkte *) *) Punkteausgleich zwischen den zwei Blöcken ist nicht möglich!

6 Wiederholung; Fachhochschulreife __________________________________ 4 Kurshalbjahre bilden pädagogische Einheit, keine Versetzung, keine Wiederholung einzelner Kurse! Wiederholungsmöglichkeiten: Freiwillige Wiederholung: „Die erste Jahrgangsstufe kann einmal wiederholt werden, wenn nicht bereits die vorangehende Klasse wiederholt worden ist.“ (Leitfaden, S. 18) Wiederholung wegen Nichtzuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife: - Nichtzulassung zum schriftlichen Abitur - Nichtzulassung zum mündlichen Abitur - Nichtbestehen der Abiturprüfung

6 Wiederholung; Fachhochschulreife __________________________________ Erwerb der Fachhochschulreife setzt sich aus einem schulischen und einem beruflichen Teil zusammen: schulischer Teil: gewisse Mindestleistungen aus zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren beruflicher Teil: abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein entsprechend qualifiziertes einjähriges Praktikum (im Anschluss)

Terminliste 01.03.2013: Informationsveranstaltungen zum Kurssystem für die Schüler mit Ausgabe der Vorwahlbögen 14.03.2013: Informationsveranstaltungen zum Kurssystem für die Eltern 18.03.2013: Abgabe der Vorwahlbögen Ende Juni 2013: Ausgabe der Endwahlbögen und Sportkurswahlbögen, Informationen über vierstündige Fächer, Fächer aus dem Wahlbereich sowie über das Seminarkursangebot 01.07.2013: Abgabe der Endwahlbögen

7 Zeitlicher Überblick __________________________________ Informationsveranstaltungen Schuljahr 2012/13 (Einführungsphase) Kurswahl Schuljahr 2013/14 (1. Jahrgangsstufe) Schuljahr 2014/15 (2. Jahrgangsstufe): Wahl der 4 schriftlichen Prüfungsfächer Entscheidung: Form der Kommunikationsprüfung zu Beginn K2.1 Ende K2.1 • Wahl des mündlichen Prüfungsfaches • Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung K2.2 fachpraktische Prüfungen in BK und Musik schriftliche Abiturprüfungen

Internetadressen Kurswahlprogramm: www.cmh-soft.de (winprosa - Schülerversion) Leitfaden: www.kultusportal-bw.de > Service > Gesetze / Verordnungen > Verordnungen / Verwaltungsvorschriften

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!