KIRAS Das österreichische Sicherheitsforschungsförderprogramm (kurz "KIRAS") ist ein nationales Programm zur Förderung der Sicherheitsforschung in Österreich.

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 Präsentation transkript:

KIRAS Das österreichische Sicherheitsforschungsförderprogramm (kurz "KIRAS") ist ein nationales Programm zur Förderung der Sicherheitsforschung in Österreich. KIRAS unterstützt nationale Forschungsvorhaben mit dem Ziel der Erhöhung der Sicherheit Österreichs und seiner Bevölkerung. Es verfügt über 4 vernetzte Programmlinien Programmeigentümer: BMVIT Programmabwicklung: FFG

Die 4 Programmlinien Programmlinie 1 (Vernetzung und Sondierung) Ziele: Bündelung nationaler Ressourcen und Expertise, technische Machbarkeitsprüfung Programmlinie 2 (Kooperative F&E-Projekte) Ziele: Umsetzung neuen Wissens in angewandte Forschung und Technologieentwicklung Programmlinie 3 (Komponentenentwicklung und Demonstrationsvorhaben) Ziele: Überprüfung der Einsatztauglichkeit innovativer Ansätze, Konzepte, Technologien und Verfahren im Bereich Sicherheitsforschung Programmlinie 4 (Begleitmaßnahmen) Ziele: Unterstützung der ersten drei Programmlinien, etwa durch Studien.

Genereller Schwerpunkt Schutz kritischer Infrastruktur Energie (Energieanlagen und –netze: Strom-, Öl- und Gaserzeugung, Speicheranlagen und Raffinerien, Übertragungs- und Verteilungssysteme und -netze usw.) Kommunikation und Information (Technologien und Netzwerke: Fernmeldewesen, Rundfunksysteme, Software, Hardware und Netze wie das Internet sowie Einrichtungen der Nationalen Sicherheit wie Führungs-, Leitsysteme, Sensoren und Überwachungssysteme usw.) Wissenschaftliche Infrastruktur

Genereller Schwerpunkt Schutz kritischer Infrastruktur Finanzwesen (Bank- und Geldwesen, (Rück)Versicherungs- und Investmentbereiche usw.) Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Gesundheits- und Blutversorgungseinrichtungen, Laboratorien und Arzneimittel, Such- und Rettungswesen, Hilfsdienste usw.) Lebensmittel (Sicherheit, Produktionsmittel, Großhandel und Lebensmittelindustrie usw.) Wasser (Stau-, Speicher- und Aufbereitungsanlagen sowie Versorgungsnetze usw.)

Genereller Schwerpunkt Schutz kritischer Infrastruktur Verkehr und Transport (Flughäfen, Häfen, intermodale Einrichtungen, Eisenbahnverkehr und öffentliche Nahverkehrsnetze, Verkehrsleitsysteme usw.) Erzeugung, Lagerung und Beförderung gefährlicher Güter (chemische, biologische, radiologische und nukleare Stoffe usw.) Behörden, Verwaltung und Justiz (Einrichtungen der Sicherheitsinstitutionen, Blaulichtorganisationen, etc.)

Andere FFG Programme mit thematischer Überschneidung ASAP/ ARTIST IKT Programme Verkehrsprogramme Take Off Nachhaltig Wirtschaften

Die strategischen Ziele Generierung jenes Wissens, das für die Erreichung der sicherheitspolitischen Ziele Österreichs erforderlich ist. Erhöhung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bevölkerung Entwicklung sicherheitsrelevanter Technologiesprünge Wachstum der Sicherheitswirtschaft Aufbau von Exzellenz im Bereich Sicherheitsforschung Integration der relevanten gesellschaftlichen Fragestellungen in alle Projekten

KIRAS Spezifika Der integrative Ansatz = Es werden Projekte gefördert, die verschiedene Disziplinen und Dimensionen miteinander verbinden und langfristig angelegt sind; erreichtes Ziel: keine reine Technologiebezogenheit. Verpflichtende Einbindung der Bedarfsträger = Nutzer in jedes Verbundprojekt; erreichtes Ziel: keine Forschung am Bedarf vorbei. Verpflichtende Einbindung der GSK in jedes Verbundprojekt; erreichtes Ziel: breitestmöglicher gesellschaftlicher Konsens auf Projektebene Ein klarer Österreichbezug Möglichkeit der Klassifizierung Rechtsgrundlagen: Informationssicherheitsgesetzt, Informationssicherheitsverordnung.

Beihilfenintensität nach FTE- Richtlinie

Auf dem Weg zur Juryempfehlung

Offene Ausschreibungen 2. Ausschreibung der Programmlinie 3 5. Ausschreibung der Programmlinie 4 Einreichfrist: 1. September 2009, 12 Uhr

Offene Ausschreibungen 2. Ausschreibung der Programmlinie 3 Kooperative Komponentenentwicklung und Demonstrationsvorhaben Förderung (Abhängig von Forschungsart und Unternehmensgröße, dazu später mehr) Rechtsgrundlage: FTE-Richtlinien Voraussetzung: Konsortium ( ) Schwerpunktsetzung: ja Budget: etwa 4,1 Mio.

Schwerpunktsetzung des 2. Calls der Programmlinie 3 Interoperabilitäts- und Effizienzsteigerung von Einsatzorganisationen (First Responder) Sicherheitskontrolle in Flughäfen Überwachungstechnologien Analysefähigkeit Schutzmaßnahmen im Bereich ABC-Abwehr

Offene Ausschreibungen 5. Ausschreibung der Programmlinie 4 Studien und studienähnliche Vorhaben Finanzierung (bis max. 100 %) Rechtsgrundlage: Ausnahmetatbestand nach § 10 Nr. 13 BVergG 2006 Voraussetzung: keine Schwerpunktsetzung: ja Budget: etwa 1,3 Mio.

Schwerpunktsetzung des 5. Calls der Programmlinie 4 Krisenmanagement: Lagebild- und Zukunftsanalyse sowie modellbildungs- und simulationsgestütze Entscheidungshilfe Erforschung gesellschafts- und wirtschaftspolitischer Auswirkungen bei Ausfall von kritischen Infrastrukturen Integration Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf das staatliche Gemeinwesen

Häufig begangene Fehler Generell Zu spät mit dem Antrag begonnen Verzicht auf FFG-Beratung Gute Idee – Schlechter Antrag

Häufig begangene Fehler Im Detail Ausdehnung des Sicherheitsbegriffs und des Begriffs kritische Infrastruktur Ein zu langer Prosateil, falsche Schwerpunktsetzung im Antrag Fehlen der Einordnung des Projekts in den derzeitigen Forschungs- und Entwicklungsstand Mangelnde Darstellung der wissenschaftlichen Grundlagen und gewählten Methodik. (keine Worthülsen!) Mangelnde Darstellung der vorhandenen Kompetenzen und Kapazitäten zur Abarbeitung des Themas Mangelnde Darstellung von angestrebten Ergebnis und Innovationsgehalt Wahl der falschen Programmlinie oder des falschen Programms

Kontakt Alle für die Ausschreibungsteilnahme notwendigen Dokumente und vertiefende Informationen finden sie unter: persönliche Kontaktaufnahme unter: