Eine Studie von Leonie Hensgen

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 Präsentation transkript:

Eine Studie von Leonie Hensgen KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG IN DER DONAUREGION: EINE UNTERSUCHUNG REGIONALER „BEST PRACTICES“ Eine Studie von Leonie Hensgen   Max-Planck Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit

I. Einleitung Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

I. Einleitung – Best Practices Korruption: weltweite geschätzte Kosten 5% des BIP Allein innerhalb der EU 122 Mrd. €/ Jahr Mit konventionellen Mitteln allein schwer zu fassen und zu bekämpfen. Notwendigkeit neuer Bekämpfungsstrategien und Ansätze -> Globaler Wissens-/Erfahrungsaustausch wichtig. Mit konventionellen Mitteln allein schwer zu fassen und zu bekämpfen. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

I. Einleitung – Best Practices Definition: herausragende Methoden und Praktiken, die dauerhaft bessere Ergebnisse aufweisen als andere Ansätze. Besonderheit Donauregion: dynamische Entwicklung, viele neue oder noch nicht vollständig umgesetzte Maßnahmen. Daher wenig verlässliche Daten Eingrenzung der Studie: vielversprechende Projekte mit guter Erfolgsprognose. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

I. Einleitung – Studienablauf Evaluation der Konferenz „Fight against Corruption in the Danube Region“ Untersuchung der vorgestellte Projekte auf Eignung als „best practice“ Ausarbeitung eines Fragebogens Fragen: allgemeine Korruption; Selbsteinschätzung der Länder; erfolgreiche nationale oder internationale Projekte Mit Hilfe des bulgarischen Innenministeriums an 12 Staaten verschickt Heranziehung von Drittquellen (NGOs, Wissenschaft) WICHTIG: Keine umfassende Darstellung ALLER Maßnahmen Weder in Bezug auf alle Staaten der Donauregion Noch in Bezug auf die gesamte Vorgehensweise der ausgewählten Staaten SONDERN: Exemplarische Auswahl der Maßnahmen, die vielversprechend erschienen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

I. Einleitung – Studienablauf Evaluation und Vergleich Informationsquellen: * Konferenz * Fragebogen * Drittquellen (bspw. NGOs, Wissenschaft) Abgleich und Auswahl von vielversprechenden Beispielprojekten Angesichts des Studienumfangs nicht umfassend; exemplarische Auswahl. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

II. UNTERSUCHUNG DER EINZELSTAATEN Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Studienaufbau Einleitung: Generelle Fakten - Fläche - Einwohnerzahl - Regierungsform Bruttoinlandsprodukt (BIP) Human Development Index (HDO) Corruption Perception Index (CPI) Unterschriebene/ratifizierte Anti-Korruptionsverträge Überblick Korruptionsproblematik Im Rahmen der Präsentation kein Eingehen auf alle Ergebnisse der verschiedenen Statistiken -> Nachlesen in der Studie Erwähnt wird jeweils der Rang im Corruption Perception Index (Wertung 2012) Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Studienaufbau Hauptteil: Beschreibung der Anti-Korruptionsmaßnahmen Bewertung Schluss: Kurze Zusammenfassung Gesamtbewertung Fazit Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

1. Ungarn – Korruption Weit verbreitet EU Korruptionsbarometer: 96% der Befragten sieht Korruption als eines der Hauptprobleme Corruption Perceptions Index: 46. Platz (von 176) Ggü. direkten Nachbarstaaten relativ fortschrittlich Ggü. EU-Staaten eher defizitär Besonders betroffene Bereiche Vergabewesen, Behördenkontrolle, Parteifinanzierung Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

1. Ungarn – Korruptionsbekämpfung Hauptverantwortlich: Anticorruption Coordination Board Zusammensetzung: Regierungsmitglieder, staatliche Behörden, nichtstaatlichen Akteuren. kurzfristige Aktionspläne und langfristige Strategien. Koordination der ungarischen Antikorruptionsinstitutionen Kooperation mit NROs und der Zivilgesellschaft Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

1. Ungarn – „Twinning Light Projekt“ Präventiver Ansatz: Studie zur Messung von Integritätsrisiken in einzelnen Bereichen des öffentlichen Dienstes Entwickelt vom State Audit Office in Zusammenarbeit mit niederländischem Rechnungshof und EU-Unterstützung. Gedanke Keine Messung genereller Korruption wie z.B. CPI Institutionsorientierte Auswertung offenbart konkrete Schwachstellen An spezifische Risiken angepasste Konzepte WAS sind INTEGRITÄTSRISIKEN: -> Gefahr des Machtmissbrauches -> Korruptionsrisiko Erklärung State Audit Office: Oberste Rechnungskontrollbehörde Untersteht direkt der Nationalversammlung Grds. Funktion: * Gewährleistung der gerechten, transparenten und effizienten Mittelnutzung * Kontrolle der öff. Behörden iRv. Finanzsachen Korruptionsbekämpfung ist keine originäre Aufgabe Zum letzten Punkt: Jede Behörden agiert unterschiedlich -> es bedarf spezieller Anti-Korruptionskonzepte Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

1. Ungarn – „Twinning Light Projekt“ Vorgehensweise: Fragebögen an 5000 öffentliche Behörden Auswertung und Ermittlung Schwachstellen: Bereiche, die besonders risikobelastet sind Kontrollmechanismen: Gesetze oder interne Administration. Vergleich der Schwachstellen mit Kontrollmechanismen ergibt „Gap“ ---- Überwachungslücken. An welche Behörden wurden Fragebögen verschickt: Lokal und zentral Verwaltung und Justizbehörden Falls Sie die ERGEBNISSE interessieren, kann ich später darauf eingehen! Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Besonders Risikobelastet: Kommunen Unabhängige staatliche Institutionen Verwaltungsbehörden Justiz/ Militär Risiken aus rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Aufgabenspektrums der Behörde. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Herausstechend: Aufbauende Bildungseinrichtungen – Universitäten u.ä. Verwaltung Risiken, die aus dem Alltag und der rechtlichen Umgebung der Behörde resultieren. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Misst die Unzulänglichkeiten der Kontrollsysteme für Integrität Ausgewogener iSv. Relativ ähnliche Ergebnisse Bisher nicht aufgetaucht und nun mit bei den obersten: Krankenhäuser Kulturelle Institutionen Misst die Unzulänglichkeiten der Kontrollsysteme für Integrität Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

1. Ungarn – „Twinning Light Projekt“ Behörden zu „Clustern“ zusammengefasst Risk Map – systematischer Überblick Erlaubt bessere Ressourcenallokation gezielte Bekämpfung Nachvollziehbarkeit der Entwicklung Ergebnisse bilden Grundlage für weitere Antikorruptionsstrategie Nach „CLUSTERN“: Überkategorien, z.B. Kultureinrichtungen Signifikante Abweichung zwischen den „Clustern“ WEITERE Anti-Korruptionsstrategien: Verschärfung der Gesetze Integritätspflichten Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

1. Ungarn – Hungarian National Protection Service (NPS) Antikorruptionsbehörde Errichtet 2010 als Reaktion auf Twinning Light Project Untersteht Innenminister u.a. Korruptionsprävention und –aufdeckung Keine Strafverfolgung Enge Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft. „Schützt“ primär Exekutive vor Korruption WELCHE EXEKUTIVbehörden sind umfasst: Zoll Polizei Strafvollzug -> insge. ca. 100.000 Beamte Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

1. Ungarn – Hungarian National Protection Service (NPS) Primäre Aufgabenbereiche: Informationsauswertung Öffentliche und vertrauliche Daten Integritätstest Verdeckte Mitarbeiter täuschen Korruptionssituation vor Beamter wird anhand seiner Reaktion bewertet Nach NPS Aussage sehr zuverlässiges Mittel Kritik: tiefer Eingriff, geringe Schutzmechanismen Informationsquellen der Daten: Einbeziehung des Lebensstils -> familiäre, soziale und finanzielle Aspekte EINGRIFF: Grundrechtsbeeinträchtigung – Privatsphäre Strafrechtsprinzipien: Unschuldsvermutung Rechtsschutz Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

1. Ungarn – Corruption Prevention Program Neue Antikorruptionsstrategie 2012 als Reaktion auf Twinning Light Project Unterstützung und Finanzierung durch EU Umsetzungsfrist bis 2015 Grundprinzipien: Glaubwürdigkeit, Gradualität, Kooperation und Prävention Ziele Integritätsmanagementsystem, Code of Conduct für Beamte, Whisteblower-Schutzsystem; Schulung und Sensibilisierung von Beamten und Bevölkerung. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

1. Ungarn – Bewertung Vor allem neue Konzepte –> abschließende Bewertung schwer möglich Viele Schritte in die richtige Richtung Maßnahmen gegen bekannte Kritikpunkte Empirischer Ansatz als Grundlage für weitere Strategie positiv zu bewerten Politischer Wille zur Durchsetzung maßgeblich Entwicklung müssen beobachtet werden, um den ERFOLG einstufen zu können Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

2. Rumänien – Überblick Semipräsidiale Republik 238.391 km² - 19 Millionen Einwohner BIP: 145 Mrd. € - Platz 56 Human Development Index – Platz 56 EU-Mitglied Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

2. Rumänien – Korruption Weit verbreitet im privaten und öffentlichen Sektor EU Korruptionsbarometer: 90% als eines der Hauptprobleme Corruption Perceptions Index: 66. Platz (von 176) Ggü. direkten Nachbarstaaten durchschnittlich. Ggü. EU-Staaten mit Griechenland und Italien Schlusslicht. Besonders betroffene Bereiche Öffentlicher Dienst, Politik und Privatwirtschaft Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

2. Rumänien – Korruptionsbekämpfung Innen- und Justizministerium überwachen Implementierung und erarbeiten Gesetzesvorschläge Enge Zusammenarbeit nationaler Institutionen Court of Audit (Rechnungshof) People‘s Advocate (Ombudsmann) National Integrity Agency (ANI) National Anticorruption Directorate (DNA) General Anticorruption Directorate (GAD) AUF die DREI ZULETZT genannten Institutionen wird im Folgenden näher eingegangen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

2. Rumänien – National Integrity Agency Unabhängige Agentur auf nationaler Ebene Präventive Aufgaben und Aufklärung Sensibilisierung der Bevölkerung und Beamten Überprüfung von Vermögensverhältnissen und Interessenskonflikten NACH PRÄVENTIV: nicht: Rechtsdurchsetzung Beschlüsse aber Grundlage für Strafverfolgung Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

2. Rumänien – National Integrity Agency Arbeitsweise Informationsbeschaffung: von öffentlichen und privaten Stellen Auswertung durch zufällig zugewiesenen Integrity Inspector Nach Feststellung Interessenkonflikt: Möglichkeit des Betroffenen zur Stellungnahme Entsprechende Behörden wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

2. Rumänien – National Integrity Agency Bewertung Sehr stark von Unterstützung anderer Institutionen abhängig Scharfer Konflikt mit politischer und gerichtlicher Elite Aber: nach Gesetzesreform aufstrebende Bilanz Positive Bewertung durch EU Kommission Wirksamkeit bedingt durch politischen Willen und funktionale Justiz Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

2. Rumänien – National Anticorruption Directorate Behörde mit Zuständigkeit für „high and medium level“ Korruption Angeschlossen an das Büro des Staatsanwalts im obersten Justiz- und Kassationshof Informationsermittlung Ermittlungen dienen der Strafverfolgung Mitarbeiter: Staatsanwälte, Polizisten, Antikorruptionsexperten Ernannt durch Oberstaatsanwalt; ihm unterstellt Welche Fälle fallen unter „high and medium level“ Korruption: U.a. Begünstigung / Vorteilsannahme ab 10.000€ oder hohe Stellung der Betroffenen. INFORMATIONSQUELLEN: Aus privaten und öffentlichen Quellen. Beschwerden und Selbstanzeigen möglich Eigene investigative Arbeit Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

2. Rumänien – National Anticorruption Directorate Bewertung Weitgehend positiv Viele rechtskräftige Verurteilungen hochrangiger Personen Gerichte wegen langer Verfahrensdauer limitierender Faktor Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

2. Rumänien – General Anticorruption Directorate Antikorruptionsinstitution innerhalb des Innenministeriums (MAI) Zuständig für 160.000 Mitarbeiter des MAI Bekämpft Korruption primär ministeriumsintern Untersteht administrativ dem Innenminister Operational koordiniert durch Staatsanwalt Kooperation mit verschiedenen öffentlichen und privaten Institutionen. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

2. Rumänien – General Anticorruption Directorate Vier Hauptabteilungen Zwei Ermittlungseinrichtungen: Directia Anchete (Ermittlung) strafrechtlichen Untersuchungen von Korruptionsvergehen Integrity Testing der Mitarbeiter Directia Investigatii (Ermittlung) Voruntersuchungen und Informationssammlung für Strafverfolgung Sondereinheit: Special Service für verdeckte Ermittlungen Enge kooperation mit der StA -> Enge Zusammenarbeit der Abteilungen untereinander Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

2. Rumänien – General Anticorruption Directorate Directia Prevenire (Prävention) Schulungen; Bewusstseinsbildung; Öffentlichkeitsarbeit Erstellung und Auswertung von korruptionsbezogenen Studien Directia Suport (Unterstützung) Unterstützende und administrative Funktionen Berichterstattung an die EU Strategisches Komitee Evaluiert GAD und erarbeitet Verbesserungsvorschläge -> Enge Zusammenarbeit der Abteilungen untereinander Die Behörden ergänzen sich!! Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

2. Rumänien – Bewertung Herausforderungen Keine Budgetgarantie -> abhängig von Genehmigung durch Parlament Mitarbeiter werden nicht gesondert trainiert Keine erhöhten Auswahlkriterien Code of Conduct und Whistleblowerschutz relativ schwach ausgeprägt Unterstützung durch Justiz und Politik entscheidend Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

2. Rumänien – Bewertung Positiv Gutes Grundkonzept als Ausgangslage Schnelle erste Erfolge Weitgehend positive Bewertung durch EU Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

3. Deutschland– Überblick Bundesrepublik 357.121 km² - 82 Millionen Einwohner BIP: 2732 Mrd. € - Platz 4 Human Development Index – Platz 5 EU-Mitglied Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

3. Deutschland– Korruption Problemwahrnehmung EU Korruptionsbarometer: nur 57% als eines der Hauptprobleme (EU-Durchschnitt: 74%) Corruption Perceptions Index: 13. Platz (von 176) Ggü. direkten Nachbarstaaten und EU-Staaten überdurchschnittlich Besonders betroffene Bereiche Allgemeine öffentliche Verwaltung; Wirtschaft Relativ geringes Maß: Strafverfolgungs-/Justizbehörden Korruptionsbericht BKA (jährlich publiziert): -> Zwischen 2007-2011 ansteigender Verlauf Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

3. Deutschland– Korruptionsbekämpfung Grundlegende Unterscheidung zwischen situativer und struktureller Korruption Strukturelle Korruption: längerfristig angelegte korruptive Beziehungen (86% der Verfahren) Situative Korruption: spontaner Willensentschluss; keine gezielte Planung oder Vorbereitung Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

3. Deutschland– Korruptionsbekämpfung Sonderfall Abgeordnetenstrafbarkeit Art. 46 Abs. 2-4 GG: eingeschränkte Strafbarkeit Grundsatz des freien Mandats: im Gegensatz zu Beamten weisungs-/auftragsfrei. Parlamentarische Gepflogenheiten sollen nicht strafrechtlich verfolgt werden Mangelnde Gleichstellung der Strafbarkeit von Beamten und Abgeordneten steht Ratifikation vieler internationaler Abkommen entgegen. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

3. Deutschland – Business Keeper Monitoring System Hinweisgebersystem Basiert auf Web-Portalsoftware der Business Keeper AG Strukturierte Verarbeitung anonymer Hinweise soll vorhandenes Wissen nutzbar machen Hinweisgeber häufig effektivste Aufklärungsmethode Absolute Anonymität als besserer Schutz vor negativen Folgen (P) iRv. Privaten Hinweisgebern: Vielfach nicht ausreichend rechtlich geschützt Druck von Arbeitgebern und Arbeitnehmern; Drohungen; Vergeltung Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

3. Deutschland – Business Keeper Monitoring System Funktionsweise Nimmt Hinweise rund um die Uhr internetbasiert entgegen Technisch individueller Verschlüsselung (Inhalt und Kanal) Vergleichbares Schutzniveau mit Europäischer Zentralbank Anonymer Dialog zwischen Hinweisgeber und Bearbeiter ermöglicht Rückfragen und Fortschrittsberichte > Insiderwissen kann kontinuierlich genutzt werden Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

3. Deutschland – Business Keeper Monitoring System Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

3. Deutschland – Business Keeper Monitoring System Ursprünglich für Privatwirtschaft entwickelt Ausdehnung auf staatliche Strukturen Erster Auftrag: LKA Niedersachsen Implementierung im Gesamtstaat Kenia in Betracht gezogen Umsetzung in Marokko und Indonesien Geringe Anforderungen für Implementierung Behörde, die Hinweise entgegennimmt Internetzugang der Bevölkerung Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

3. Deutschland – Business Keeper Monitoring System Vorteile Erlaubt Filterung der Hinweise und Schwerpunktsetzung Gewährleistet Anonymität 30% der Hinweisgeber decken Identität im Verlaufe des Verfahrens auf. Großen Teilen der Zivilbevölkerung zugänglich Sehr geringer Anteil denuziantischer Missbrauchsfälle Gute Übertragbarkeit auf andere Länder aufgrund geringer Voraussetzungen der Impelementierung WARUM soll geringe Anzahl von Missbrauch: Ausfüllen umfangreicher Suchmaske zeitaufwändig – im Vgl. zu einem Telefonanruf o.ä. -> zumeist nur Nutzer mit aufrichtigem Anliegen. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

3. Deutschland – Bundespolizei 16 Bundesländer mit eigener Polizei Bundesebene: nur spezialisierte Polizei U.a. Bundespolizei; BKA; Bundeszollpolizei Behördeninterne Korruptionsbekämpfung Transparenz und strenge Kontrolle (Vier-Augen-Prinzip bei korruptionsanfälligen Vorgängen) Arbeitsbereichanalysen im Hinblick auf Korruptionsanfälligkeit Verbot der Geschenkannahme Sensibilisierung; Weiterbildung; Jahreskontrollberichte Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

3. Deutschland – LKA Bayern Sachgebiet 625 Bayern: Jeder Polizeidistrikt hat eigene Korruptionsabteilung über 100 Polizisten auf Korruptionsverbrechen spezialisiert Bekämpfung u.a. durch Analyse, „wire taping“, verdeckte Ermittlung, Durchsuchungen, Datenanalyse, Interviews, Beobachtung der Finanzströme, sowie Kooperation mit der „Compliance Abteilung Sachgebiet 625 umfasst Untergruppe Korruption Heterogene Zusammensetzung: Polizisten mit und ohne Hochschulabschluss sowie zivile Spezialisten Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

3. Deutschland – LKA Bayern Sachgebiet 625 Besonders ausgewählte Mitarbeiter Zivilbeamte meist aus Bereich Wirtschaft und Finanzen Polizisten durchlaufen Fortbildungsseminare zu Korruption Rekrutierung auf freiwilliger Basis mit strengen Anforderungen Separate Abteilung für verdeckte Ermittlung Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

3. Deutschland – Bewertung BKMS-System positiv zu bewerten Behördeninterne Korruptionspräventionsmaßnahmen vielfältig Nachholbedarf im Hinblick auf Abgeordnetenstrafbarkeit. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

4. Bulgarien – Überblick Parlamentarische Republik 110.994 km² - 7,3 Millionen Einwohner BIP: 41 Mrd. € - Platz 73 Human Development Index – Platz 57 EU-Mitglied Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

4. Bulgarien – Korruption Großes Problem im Zentrum der Aufmerksamkeit EU Korruptionsbarometer: 95% als eines der Hauptprobleme Corruption Perceptions Index: 75. Platz (von 176) Unter EU-Staaten auf vorletztem Platz. Leicht negativer Trend Betroffene Bereiche: Justiz, Zoll, Polizei, Vergabewesen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

4. Bulgarien Korruptionsbekämpfung Seit 1990 verstärkte Bemühungen Seit EU-Beitritt durch Kommissionsvorgaben geprägt Unabhängigkeit; Transparenz und Leistungsfähigkeit des Justizwesens Bekämpfung von „high level“ Korruption Stärkung von Rechtsstaatlichkeit Antikorruptionsstrategien Koordination durch Commission for the Prevention and Countering of Corruption Ziele: Interne Kontrolle und lokale Behörden Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

4. Bulgarien – BORKOR Problemlösung für Kommissionsvorgaben Ziel: Gewährleistung der effizienten Umsetzung der Regierungsstrategie zur Vorbeugung und Unterdrückung der Korruption komplexes Modell der zentralen Planung und Entwicklung Keine „Maßnahme“, sondern Strategiekonzept zur ebenenübergreifenden Bekämpfung und Prävention Aktueller Stand Keine konkreten Umsetzungsmaßnahmen Daher nur Darstellung der Funktionsweise Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

4. Bulgarien – BORKOR Umfasst rechtliche, organisatorische und verfahrenstechnische Aspekte Entspricht V-Modell XT Qualitätsstandard Aktueller Stand Keine konkreten Umsetzungsmaßnahmen Daher nur Darstellung der Funktionsweise Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

4. Bulgarien – BORKOR Umsetzung durch das „Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen“ – ZPBKOK Rein präventiv, nicht operative Tätigkeit Entwicklung flächendeckender, effektiver und nachhaltiger Präventionsmaßnahmen Umfassende Analysen dienen der Identifizierung von Schwachstellen Besonders geschulte Mitarbeiter Aktive Einbeziehung aller Beteiligten auf staatlicher und nichtstaatlicher Ebene soll zu breiter Akzeptanz führen Schwachstellenanalyse: Idee vergleichbar mit dem Twinning Light Project in Ungarn MITARBEITER: Intensives Training einiger Monate, vor dem Einsatz iRd. Aufdeckung von Schwachstellen -> Komeptenz erlernen, Maßnahmen der Regierung kritische zu hinterfragen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

4. Bulgarien – BORKOR Projektkonzeption Input und Initiierung: Medienberichte, Erkenntnisse aus der Strafverfolgung, Evaluationen als Grundlage Softwaregestütze Planung ermöglich genaue Koordination und vorzeitige Risikoerkennung. Keine Beeinträchtigung anderer Zuständigkeiten und Kompetenzen. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

4. Bulgarien – BORKOR Schwachstellenanalyse Aufgabenbezogen: z.B: administrative Handlungsabläufe, sowie rechtliche und organisatorische Bedingungen Systembezogen: Komplexität und Unüberschaubarkeit ermöglicht es, Tätern ihre Macht zu missbrauchen Personenbezogen: z.B: Technisch und organisatorisch: Personenauswahl und Besetzung von Positionen Unterscheidung zwischen drei Arten von Schwachstellen Zu Systembezogen: Liegen in dem für bestimmte Aufgaben vorgesehenen System selbst -> Verursacht durch die Konzeption von diesem -> von Menschen bewusst oder unbeabsichtigt -> können daher leicht VERMIEDEN werden, wenn man sie aufdeckt! Zu Personenbezogen: korruptionsgefährdete Positionen sollen mit möglichst integren Personen besetzt werden -> deswegen bes. Auswahlkriterien/ Trainings notwendig Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

4. Bulgarien – BORKOR Schwachstellenanalyse: Aufgaben-, System-, Personenbezogen Interventionssystem als Resultat möglichst lückenloses System zur Vermeidung, Aufdeckung und Bekämpfung der Korruption in Schwerpunktbereichen Favorisierung einer ganzheitlichen Lösung Möglicher Output: Präventionsmaßnahmen, Vorlagen für Gesetze/Dekrete und Anordnungen, technische Lösungen, Ermittlungsmethoden, Konzeptstrategien und Standards für Analysen Ministerrat entscheidet letztlich über Umsetzung Unterscheidung zwischen drei Arten von Schwachstellen Zu Systembezogen: Liegen in dem für bestimmte Aufgaben vorgesehenen System selbst -> Verursacht durch die Konzeption von diesem -> von Menschen bewusst oder unbeabsichtigt -> können daher leicht VERMIEDEN werden, wenn man sie aufdeckt! Zu Personenbezogen: korruptionsgefährdete Positionen sollen mit möglichst integren Personen besetzt werden -> deswegen bes. Auswahlkriterien/ Trainings notwendig Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

4. Bulgarien – BORKOR 1. Testlauf: Entwicklung des Lösungsmodells für die Vergabe öffentlicher Aufträge 4-Säulen Modell mit 6 Plattformen Ergänzt durch Maßnahmen im Vorfeld Präqualifizierung der Unternehmen durch unabhängige private und fachlich kompetente Stellen aktive Einbeziehung von Kontroll- und Aufsichtsorganen Öffentliches Vergabewesen: hohe Verwaltungskosten, hohes Korruptionsrisiko; großer Umsatz. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

4. Bulgarien – BORKOR Einzelnen Plattformen: e-registry: erfasst alle Daten und Dokumente in den Vergabephasen vor dem Zuschlag e-Auktion: zur Durchführung elektronischer Auktionen. Insb. für Leistungen mit Preisschwankungen e-Katalog: Erwerb und Angebot der Produkte für die öffentliche Beschaffung e-tendering: Vergabeplattform für Beschaffungsvorgänge, die aufgrund der Komplexität oder des Kommunikationsbedarf nicht auf den anderen Plattformen abgewickelt werden können Öffentliches Vergabewesen: hohe Verwaltungskosten, hohes Korruptionsrisiko; großer Umsatz. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

4. Bulgarien – BORKOR e-monitoring: bietet online Zugang zu allen Verträgen, Annexen und Verhandlungsprotokollen, welche von staatlichen Strukturen abgeschlossen wurden. Kontrolle und Überwachung. e-audit: Zugang nur für Rechnungsprüfungs- oder Revisionsinstanzen. Umfasst Daten aller Plattformen. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

4. Bulgarien – BORKOR Bewertung Leitgedanke der präventiven Herangehensweise überzeugend Korruptionsformel ermöglicht Analyse der Zusammenhänge Umfassender Ansatz langfristig erfolgsversprechender Komplexität beugt Missbrauch vor Aber: Zustimmung des Ministerrats notwendig Starker politischer Wille und Unterstützung in der Zivilbevölkerung Erfolgsvoraussetzung Aufgrund bisher fehlender endgültiger Ergebnisse Bewertung nur in Form einer Prognose möglich Zudem sehr komplexes Modell Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

5. Tschechische Republik – Überblick Parlamentarische Republik 78.864 km² - 10,5 Millionen Einwohner BIP: 164 Mrd. € - Platz 46 Human Development Index – Platz 27 EU-Mitglied Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

5. Tschechische Republik – Korruption Weit verbreitetes Problem EU Korruptionsbarometer: 90% als eines der Hauptprobleme Corruption Perceptions Index: 54. Platz (von 176) Ggü. direkten Nachbarstaaten durchschnittlich. Ggü. EU-Mitgliedern eher unterdurchschnittlich Betroffene Bereiche Politische Parteien, Ministerien und öffentliche Verwaltung Teilverstaatlichte Unternehmen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

5. Tschechische Republik – Korruption Häufiger Grund: Ungleichgewicht zwischen Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit. Strukturell angelegte Korruption Internationale Ebene: alle gängigen Konventionen ratifiziert. UNCAC noch nicht ratifiziert. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

5. Tschechische Republik – Korruptionsbekämpfung Höchste Priorität der Regierung Nationale Antikorruptionsstrategie Prävention im Vordergrund Tiefgreifender Wandel statt kurzfristiger Bekämpfung der Phänomene Transparenzförderung und Einbindung der Zivilgesellschaft Holistisches Konzept unter Einbeziehung aller betroffenen Bereiche Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

5. Tschechische Republik – Corruption Impact Assessment Impact Assessments bisher im umweltrechtlichen und sozio-ökonomischen Bereich etabliert Ziel: Eliminierung von Korruptionsfaktoren aus Gesetzen und Verordnungen durch analytische Betrachtung Ex-ante für Gesetzesvorschläge Ex-post Analysemethode für bestehende Regelungen ÜBERTRAGUNG auf Korruptionsbekämpfung: Inspiriert vom gleichnamigen südkoreanischen Konzept -> Änderungen und Ergänzungen von diesem -> Ähnlichkeiten auch hier zu der Idee der SCHWACHSTELLENANALYSE (Bulgarien/Ungarn) Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

5. Tschechische Republik – Corruption Impact Assessment Grundprinzipien Verhältnismäßigkeit: Tiefe der Analyse bemisst sich nach der Bedeutung des Gesetzes und den antizipierten Auswirkungen Verantwortlichkeit: grds. Ministerien. Qualitätskontrolle durch Government Anticorruption Committee Konsistenz: Standardisierung von Verfahren Transparenz: Veröffentlichung aller relevanten Daten und Ergebnisse. Partizipation: Entwürfe müssen Vorschlägen aus der Öffentlichkeit zugänglich sein. VHMK: Verantwortlichkeit: . Konsistenz: Transpare Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

5. Tschechische Republik – Corruption Impact Assessment Grundprinzipien Verhältnismäßigkeit Verantwortlichkeit Konsistenz Transparenz Partizipation Funktionsweise der ÜBERPRÜFUNG Grundprinzipien VHMK: Tiefe der Analyse bemisst sich nach der Bedeutung des Gesetzes und den antizipierten Auswirkungen Verantwortlichkeit: grds. Ministerien. Qualitätskontrolle durch Government Anticorruption Committee. Konsistenz: Standardisierung von Verfahren Transpare Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

5. Tschechische Republik – Corruption Impact Assessment Breiter Anwendungsbereich Zweistufiges Verfahren Zunächst „kleines“ CIA Bei Verdachtsmomenten tiefgehende Untersuchung Einbeziehung der Zivilgesellschaft und „Watchdog“-Organisationen Bei Zweifel Rücküberweisung des Entwurfs mit Verbesserungsvorschlägen Abweichungsmöglichkeit des Parlaments unbeeinträchtigt CIA zwingender Bestandteil nahezu jedes Gesetzgebungsverfahrens und auf bestehende Gesetze anwendbar. KLEINES CIA: Überblick über betroffene Institutionen und bekannte Korruptionsfälle GROßES CIA: Detaillierte Rechtfertigung der Gesetzesänderung nötig Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

5. Tschechische Republik – Corruption Impact Assessment Government Anticorruption Committee Überwacht CIA-Prozess und Gesetzesvorschläge der Regierung Problematische Zusammensetzung: 7 Minister -> Interessenkonflikt begünstigt Lediglich beratschlagende Expertengruppe Vergleich Südkorea: dort 9 unabhängige Kommissare Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

5. Tschechische Republik – Bewertung Generelle Antikorruptionsstrategie bietet gute Grundlage Problematisch: Besetzung des Government Anticorruption Committee Corruption Impact Assessment vielversprechend Allerdings abhängig vom politischen Willen und dem Vertrauen der Bevölkerung Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

6. Österreich – Überblick Parlamentarische Republik 83.87+ km² - 8,5 Millionen Einwohner BIP: 320,2 Mrd. € - Platz 29 Human Development Index – Platz 18 EU-Mitglied Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

6. Österreich – Korruption Verbreitetes Problem EU Korruptionsbarometer: 80% als eines der Hauptprobleme Anstieg um 19% Corruption Perceptions Index: 25. Platz (von 176) Ggü. direkten Nachbarstaaten und EU-Mitgliedern leicht überdurchschnittlich. Betroffene Bereiche Politik; Vergabewesen; Tourismussektor und Privatwirtschaft Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

6. Österreich – Korruption Jahresbericht des Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung 1673 Ermittlungsverfahren; 1096 Amtsdelikte Hauptsächlich Missbrauch der Amtsgewalt und strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

6. Österreich – Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) Existiert seit Okt. 2010 Unabhängige nationale Einrichtungen zur Korruptionsprävention und –bekämpfung iSv. Art.6 UNCAC Direkt Bundesministerium für Inneres untergeordnet Enge Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und internationalen Antikorruptionseinrichtungen Rgrdl.: BAK-Gesetz 110 Mitarbeiter Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

6. Österreich – BAK 4 Säulen der Antikorruptionsarbeit 1. Prävention 2. Edukation 3. Repression 4. Kooperation Analyse von Korruptionsphänomenen Entwicklung von Präventionsmaßnahmen auf der Grundlage von empirischen und theoretischen Erkenntnissen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

6. Österreich – BAK 4 Säulen der Antikorruptionsarbeit 1. Prävention: Analyse von Korruptionsphänomenen Entwicklung von Präventionsmaßnahmen auf der Grundlage von empirischen und theoretischen Erkenntnissen 2. Edukation: Informationsvermittlung, Aufklärung und Bildung eines Problembewusstseins Lehrgänge, Seminare und Vorträge iRv. EDUKATION: Insbesondere: Fortbildungslehrgang für interessierte Bedienstete des BMI aller Besoldungs- bzw. Verwendungsgruppen Vermittlung von fundiertem und nützlichem Wissen zum Thema „Korruption“ Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

6. Österreich – BAK 3. Repression: sicherheits- und kriminalpolizeiliche Ermittlungen und Strafverfolgung Mitglieder der Rechtsschutzkommission agieren unabhängig und sind an keine Weisungen gebunden 4. Kooperation: Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Einrichtungen Austausch und Entwicklung von best practices. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

6. Österreich – European Anticorruption Training Kick-off Konferenz 2011 Jeweils 5 Arbeitsgruppen zu Themenbereichen „Ermittlung und Strafverfolgung“ „Prävention“ „Internationale Kooperation“ Abschlusskonferenz 2013 mit „best practices“ Handbuch. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

6. Österreich – European Anticorruption Training Schwerpunkt der Internationalen Kooperation des BAK - “Practice meets Science” Teilnehmer: Vertreter von Antikorruptionsbehörden Polizei und Staatsanwaltschaften aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union; des erweiterten Schengenraums sowie aus südosteuropäischen EU-Beitrittskandidatenländern und anderen Staaten des Westbalkans Projektpartner: slowakische und slowenische Antikorruptionsbehörden Unterstützung durch EU-Subventionen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

6. Österreich – Bewertung Antikorruptionsmaßnahmen gut durchdachtes Gesamtkonzept BAK: Antwort auf nationale Korruptionsskandale Herausforderung: Vertrauen der Bevölkerung muss wiedererlangt werden. Anticorruption Training stärkt Kooperation und Austausch Bisher Erfolge jedoch schwer messbar Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

III. Fazit und Ausblick Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Fazit und Ausblick Korruptionsproblematik ist nicht auf einzelne Staaten begrenzbar Vielfältige Erscheinungsformen führen zu hohen, grenzüberschreitenden Schäden Trotz gleicher Kernursachen zahlreiche länderspezifische Besonderheiten Prävention und Repression gleichermaßen nötig Keine Pauschallösung – aber Angleichungen möglich Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Fazit und Ausblick Positiv: Alle untersuchten Länder zeigen ernsthafte Bemühungen für effektive und nachhaltige Korruptionsbekämpfung Unterstützung durch EU von großer Bedeutung Best practices und Wissensaustausch können Entwicklung entscheidend beschleunigen Studie bietet wertvollen und fundierten Überblick über Projekte in der Donauregion – Grundlage für Austausch NACH Punkt III: Insbesondere wegen der Dynamik und Vielfältigkeit von Korruptionsphänomenen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht