7 Jahre Psychotherapieausbildung – eine kritische Reflexion

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7 Jahre Psychotherapieausbildung – eine kritische Reflexion DGVT-Ausbildungszentrum Berlin - Sommerfest 2006: 7 Jahre Psychotherapieausbildung – eine kritische Reflexion Günter Ruggaber

Einführung des Psychotherapeutengesetzes zum 1.1.1999 Vorgeschichte: Einführung des Psychotherapeutengesetzes zum 1.1.1999 Psychotherapie wird Heilberuf: Approbation Im Fokus der ersten Zeit: Übergangsbestimmungen Völlige Neuregelung der Psychotherapieausbildung Neue Ausbildungsstätten entstehen Anerkennungsverfahren Kooperation mit Landesprüfungsämtern Aufbau neuer Organisationsstrukturen 1: Als erstes kurz auf die historischen Wurzeln der Ausbildung im heutigen Gewand 2: Ein Meilenstein für den die Psychotherapeutenschaft lange gekämpft hat - mit allen Kröten die darin versteckt waren 3: Heilberuf wie Apotheker und Arzt. Eigenverantwortliche Berufsausübung möglich (vs. Delegation). Klare berufsständische Definition mit eigener Vertretung: Kammer 4: Viele der Anwesenden werden sich erinnern - zunächst war wichtig: Wer kann wie vermeiden, die neue Ausbildung machen zu müssen 5: Umfang: 4200 h mit festgelegten Theorie/Selbsterfahrung/Supervisions-/Klinik- und Behandlungsanteilen; staatliche Abschlussprüfung; staatliche Aufsicht über alle Ausbildungsabschnitte 6: Gab es vor dem PsychThG sozialrechtliche Vereinbarungen, wann unter welchen Bedingungen die Kassen Therapien bezahlen, so wurde das jetzt staatlich geregelt. Es wereden unterschiedliche Ausbildungsträger zugelassen: Universitäten, freie Träger, Verbände, Kliniken. Vorteil: Der Berufsstand kann seinen Nachwuchs selbst ausbilden und selbst auf die Ausbildungsbedingungen unmittelbar Einfluß nehmen 6: Erste Kehrseite: Bürokratie. Hoher formaler Aufwand, oftmals unklare Bedingungen wegen neuer Situation. Anerkennung hier in Berlin wurde letztlich im April 2000 ausgesprochen, wenn auch schon davor mit sondergenehmigung Ausbildung angeboten werden konnte. Übrigens am Rande: Erste bundesweite Anerkennung wurde 1999 ebenfalls an ein Ausbildungszentrum des DGVT-Verbundes in Hannover ausgesprochen. 7: Das Anerkennungsverfahren war eine gute Übung für das Zusammenwirken mit den staatlichen Aufsichtsbehörden bis heute: Prüfungsanmeldung, -durchführung, Anerkennung neuer Lehrkräfte/Einrichtungen, Sonderfälle etc. 8: Neue Ausbildungsbedingungen erfordert neue Struktur der Organisation. Besonders die ersten Jahrgänge tun mir heute noch ein wenig leid - sie mussten viel Neuland-Probleme aushalten. Aufnahmeverfahren, Verträge, dann v.a. Aufbau der Ambulanz mit seiner Organosation (am Rande: Ausbildungsstätten sind ein relevanter Faktor der psychotherapeutischen Versorgung geworden!). Wir im DGVT-Verbund haben dabei von Anfang an auf ein Modell der bundesweiten Vernetzung, Kooperation und Vereinheitlichung sinnvoller Organisationseinheiten gebaut)

Ca. 166 Ausbildungsstätten bundesweit Ausbildungslandschaft heute: Ca. 166 Ausbildungsstätten bundesweit Ca. 100 psychodynamisch orientiert (2005: ca. 1500 PP + 900 KJP) Ca. 66 Verhaltenstherapie (2005: ca. 4100 PP + 1400 KJP) Ca. 7900 AusbildungsteilnehmerInnen 1: Als erstes kurz auf die historischen Wurzeln der Ausbildung im heutigen Gewand 2: Ein Meilenstein für den die Psychotherapeutenschaft lange gekämpft hat - mit allen Kröten die darin versteckt waren 3: Heilberuf wie Apotheker und Arzt. Eigenverantwortliche Berufsausübung möglich (vs. Delegation). Klare berufsständische Definition mit eigener Vertretung: Kammer 4: Viele der Anwesenden werden sich erinnern - zunächst war wichtig: Wer kann wie vermeiden, die neue Ausbildung machen zu müssen 5: Umfang: 4200 h mit festgelegten Theorie/Selbsterfahrung/Supervisions-/Klinik- und Behandlungsanteilen; staatliche Abschlussprüfung; staatliche Aufsicht über alle Ausbildungsabschnitte 6: Gab es vor dem PsychThG sozialrechtliche Vereinbarungen, wann unter welchen Bedingungen die Kassen Therapien bezahlen, so wurde das jetzt staatlich geregelt. Es wereden unterschiedliche Ausbildungsträger zugelassen: Universitäten, freie Träger, Verbände, Kliniken. Vorteil: Der Berufsstand kann seinen Nachwuchs selbst ausbilden und selbst auf die Ausbildungsbedingungen unmittelbar Einfluß nehmen 6: Erste Kehrseite: Bürokratie. Hoher formaler Aufwand, oftmals unklare Bedingungen wegen neuer Situation. Anerkennung hier in Berlin wurde letztlich im April 2000 ausgesprochen, wenn auch schon davor mit sondergenehmigung Ausbildung angeboten werden konnte. Übrigens am Rande: Erste bundesweite Anerkennung wurde 1999 ebenfalls an ein Ausbildungszentrum des DGVT-Verbundes in Hannover ausgesprochen. 7: Das Anerkennungsverfahren war eine gute Übung für das Zusammenwirken mit den staatlichen Aufsichtsbehörden bis heute: Prüfungsanmeldung, -durchführung, Anerkennung neuer Lehrkräfte/Einrichtungen, Sonderfälle etc. 8: Neue Ausbildungsbedingungen erfordert neue Struktur der Organisation. Besonders die ersten Jahrgänge tun mir heute noch ein wenig leid - sie mussten viel Neuland-Probleme aushalten. Aufnahmeverfahren, Verträge, dann v.a. Aufbau der Ambulanz mit seiner Organosation (am Rande: Ausbildungsstätten sind ein relevanter Faktor der psychotherapeutischen Versorgung geworden!). Wir im DGVT-Verbund haben dabei von Anfang an auf ein Modell der bundesweiten Vernetzung, Kooperation und Vereinheitlichung sinnvoller Organisationseinheiten gebaut) Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsträger Erhebung Dez. 2005

Prüfungen Ausbildungslandschaft heute: 1: Als erstes kurz auf die historischen Wurzeln der Ausbildung im heutigen Gewand 2: Ein Meilenstein für den die Psychotherapeutenschaft lange gekämpft hat - mit allen Kröten die darin versteckt waren 3: Heilberuf wie Apotheker und Arzt. Eigenverantwortliche Berufsausübung möglich (vs. Delegation). Klare berufsständische Definition mit eigener Vertretung: Kammer 4: Viele der Anwesenden werden sich erinnern - zunächst war wichtig: Wer kann wie vermeiden, die neue Ausbildung machen zu müssen 5: Umfang: 4200 h mit festgelegten Theorie/Selbsterfahrung/Supervisions-/Klinik- und Behandlungsanteilen; staatliche Abschlussprüfung; staatliche Aufsicht über alle Ausbildungsabschnitte 6: Gab es vor dem PsychThG sozialrechtliche Vereinbarungen, wann unter welchen Bedingungen die Kassen Therapien bezahlen, so wurde das jetzt staatlich geregelt. Es wereden unterschiedliche Ausbildungsträger zugelassen: Universitäten, freie Träger, Verbände, Kliniken. Vorteil: Der Berufsstand kann seinen Nachwuchs selbst ausbilden und selbst auf die Ausbildungsbedingungen unmittelbar Einfluß nehmen 6: Erste Kehrseite: Bürokratie. Hoher formaler Aufwand, oftmals unklare Bedingungen wegen neuer Situation. Anerkennung hier in Berlin wurde letztlich im April 2000 ausgesprochen, wenn auch schon davor mit sondergenehmigung Ausbildung angeboten werden konnte. Übrigens am Rande: Erste bundesweite Anerkennung wurde 1999 ebenfalls an ein Ausbildungszentrum des DGVT-Verbundes in Hannover ausgesprochen. 7: Das Anerkennungsverfahren war eine gute Übung für das Zusammenwirken mit den staatlichen Aufsichtsbehörden bis heute: Prüfungsanmeldung, -durchführung, Anerkennung neuer Lehrkräfte/Einrichtungen, Sonderfälle etc. 8: Neue Ausbildungsbedingungen erfordert neue Struktur der Organisation. Besonders die ersten Jahrgänge tun mir heute noch ein wenig leid - sie mussten viel Neuland-Probleme aushalten. Aufnahmeverfahren, Verträge, dann v.a. Aufbau der Ambulanz mit seiner Organosation (am Rande: Ausbildungsstätten sind ein relevanter Faktor der psychotherapeutischen Versorgung geworden!). Wir im DGVT-Verbund haben dabei von Anfang an auf ein Modell der bundesweiten Vernetzung, Kooperation und Vereinheitlichung sinnvoller Organisationseinheiten gebaut)

Der DGVT-Verbund Ausbildungslandschaft heute: 1: Als erstes kurz auf die historischen Wurzeln der Ausbildung im heutigen Gewand 2: Ein Meilenstein für den die Psychotherapeutenschaft lange gekämpft hat - mit allen Kröten die darin versteckt waren 3: Heilberuf wie Apotheker und Arzt. Eigenverantwortliche Berufsausübung möglich (vs. Delegation). Klare berufsständische Definition mit eigener Vertretung: Kammer 4: Viele der Anwesenden werden sich erinnern - zunächst war wichtig: Wer kann wie vermeiden, die neue Ausbildung machen zu müssen 5: Umfang: 4200 h mit festgelegten Theorie/Selbsterfahrung/Supervisions-/Klinik- und Behandlungsanteilen; staatliche Abschlussprüfung; staatliche Aufsicht über alle Ausbildungsabschnitte 6: Gab es vor dem PsychThG sozialrechtliche Vereinbarungen, wann unter welchen Bedingungen die Kassen Therapien bezahlen, so wurde das jetzt staatlich geregelt. Es wereden unterschiedliche Ausbildungsträger zugelassen: Universitäten, freie Träger, Verbände, Kliniken. Vorteil: Der Berufsstand kann seinen Nachwuchs selbst ausbilden und selbst auf die Ausbildungsbedingungen unmittelbar Einfluß nehmen 6: Erste Kehrseite: Bürokratie. Hoher formaler Aufwand, oftmals unklare Bedingungen wegen neuer Situation. Anerkennung hier in Berlin wurde letztlich im April 2000 ausgesprochen, wenn auch schon davor mit sondergenehmigung Ausbildung angeboten werden konnte. Übrigens am Rande: Erste bundesweite Anerkennung wurde 1999 ebenfalls an ein Ausbildungszentrum des DGVT-Verbundes in Hannover ausgesprochen. 7: Das Anerkennungsverfahren war eine gute Übung für das Zusammenwirken mit den staatlichen Aufsichtsbehörden bis heute: Prüfungsanmeldung, -durchführung, Anerkennung neuer Lehrkräfte/Einrichtungen, Sonderfälle etc. 8: Neue Ausbildungsbedingungen erfordert neue Struktur der Organisation. Besonders die ersten Jahrgänge tun mir heute noch ein wenig leid - sie mussten viel Neuland-Probleme aushalten. Aufnahmeverfahren, Verträge, dann v.a. Aufbau der Ambulanz mit seiner Organosation (am Rande: Ausbildungsstätten sind ein relevanter Faktor der psychotherapeutischen Versorgung geworden!). Wir im DGVT-Verbund haben dabei von Anfang an auf ein Modell der bundesweiten Vernetzung, Kooperation und Vereinheitlichung sinnvoller Organisationseinheiten gebaut) DGVT-Ausbildungszentrum Berlin (PP): ca. 130 TN Standorte: 14 Ausbildungsgänge: 16 (9 PP + 7 KJP) Aktuelle Lehrgänge: 51 TeilnehmerInnen: ca. 1200 (750 PP + 450 KJP)

Finanzielle Belastung Ausbildungsbedingungen: Finanzielle Belastung Ausbildungsgebühren Unbezahltes/schlecht bezahltes Klinikumspraktikum Verdienstausfall während der Ausbildungszeit Hoher Ausbildungsumfang Theorieausbildung: Redundanzen zum Studium der Klinischen Psychologie Überlange Praktische Tätigkeit von 1800 h Undefinierte Verlängerung der Ausbildung ohne Bedeutungsnachweis: Freie Spitze von 930 h 1: Als erstes kurz auf die historischen Wurzeln der Ausbildung im heutigen Gewand 2: Ein Meilenstein für den die Psychotherapeutenschaft lange gekämpft hat - mit allen Kröten die darin versteckt waren 3: Heilberuf wie Apotheker und Arzt. Eigenverantwortliche Berufsausübung möglich (vs. Delegation). Klare berufsständische Definition mit eigener Vertretung: Kammer 4: Viele der Anwesenden werden sich erinnern - zunächst war wichtig: Wer kann wie vermeiden, die neue Ausbildung machen zu müssen 5: Umfang: 4200 h mit festgelegten Theorie/Selbsterfahrung/Supervisions-/Klinik- und Behandlungsanteilen; staatliche Abschlussprüfung; staatliche Aufsicht über alle Ausbildungsabschnitte 6: Gab es vor dem PsychThG sozialrechtliche Vereinbarungen, wann unter welchen Bedingungen die Kassen Therapien bezahlen, so wurde das jetzt staatlich geregelt. Es wereden unterschiedliche Ausbildungsträger zugelassen: Universitäten, freie Träger, Verbände, Kliniken. Vorteil: Der Berufsstand kann seinen Nachwuchs selbst ausbilden und selbst auf die Ausbildungsbedingungen unmittelbar Einfluß nehmen 6: Erste Kehrseite: Bürokratie. Hoher formaler Aufwand, oftmals unklare Bedingungen wegen neuer Situation. Anerkennung hier in Berlin wurde letztlich im April 2000 ausgesprochen, wenn auch schon davor mit sondergenehmigung Ausbildung angeboten werden konnte. Übrigens am Rande: Erste bundesweite Anerkennung wurde 1999 ebenfalls an ein Ausbildungszentrum des DGVT-Verbundes in Hannover ausgesprochen. 7: Das Anerkennungsverfahren war eine gute Übung für das Zusammenwirken mit den staatlichen Aufsichtsbehörden bis heute: Prüfungsanmeldung, -durchführung, Anerkennung neuer Lehrkräfte/Einrichtungen, Sonderfälle etc. 8: Neue Ausbildungsbedingungen erfordert neue Struktur der Organisation. Besonders die ersten Jahrgänge tun mir heute noch ein wenig leid - sie mussten viel Neuland-Probleme aushalten. Aufnahmeverfahren, Verträge, dann v.a. Aufbau der Ambulanz mit seiner Organosation (am Rande: Ausbildungsstätten sind ein relevanter Faktor der psychotherapeutischen Versorgung geworden!). Wir im DGVT-Verbund haben dabei von Anfang an auf ein Modell der bundesweiten Vernetzung, Kooperation und Vereinheitlichung sinnvoller Organisationseinheiten gebaut)

Ausbildungsbedingungen:

Ausbildungsbedingungen: Kuhr, Armin & Günter Ruggaber Psychotherapieausbildung - Der Stand der Dinge 2003 , 200 Seiten 19.90 Euro ISBN 3-87159-816-X

Ausbildungsbedingungen:

Verbesserung der finanziellen Situation Zukunftsvisionen: Verbesserung der finanziellen Situation Bezahlte Praktika Überprüfung der Ausbildungsinhalte Anrechnungsmöglichkeit nachgewiesener Ausbildungsinhalte Reduktion nicht benötigter Ausbildungsumfänge Zufriedenheit der AusbildungsteilnehmerInnen in den Mittelpunkt rücken Die Marktmacht der AusbildungsteilnehmerInnen als Chance Förderung und Weiterentwicklung effektiver Evaluationsinstrumente und Einforderung von Transparenz 1: Als erstes kurz auf die historischen Wurzeln der Ausbildung im heutigen Gewand 2: Ein Meilenstein für den die Psychotherapeutenschaft lange gekämpft hat - mit allen Kröten die darin versteckt waren 3: Heilberuf wie Apotheker und Arzt. Eigenverantwortliche Berufsausübung möglich (vs. Delegation). Klare berufsständische Definition mit eigener Vertretung: Kammer 4: Viele der Anwesenden werden sich erinnern - zunächst war wichtig: Wer kann wie vermeiden, die neue Ausbildung machen zu müssen 5: Umfang: 4200 h mit festgelegten Theorie/Selbsterfahrung/Supervisions-/Klinik- und Behandlungsanteilen; staatliche Abschlussprüfung; staatliche Aufsicht über alle Ausbildungsabschnitte 6: Gab es vor dem PsychThG sozialrechtliche Vereinbarungen, wann unter welchen Bedingungen die Kassen Therapien bezahlen, so wurde das jetzt staatlich geregelt. Es wereden unterschiedliche Ausbildungsträger zugelassen: Universitäten, freie Träger, Verbände, Kliniken. Vorteil: Der Berufsstand kann seinen Nachwuchs selbst ausbilden und selbst auf die Ausbildungsbedingungen unmittelbar Einfluß nehmen 6: Erste Kehrseite: Bürokratie. Hoher formaler Aufwand, oftmals unklare Bedingungen wegen neuer Situation. Anerkennung hier in Berlin wurde letztlich im April 2000 ausgesprochen, wenn auch schon davor mit sondergenehmigung Ausbildung angeboten werden konnte. Übrigens am Rande: Erste bundesweite Anerkennung wurde 1999 ebenfalls an ein Ausbildungszentrum des DGVT-Verbundes in Hannover ausgesprochen. 7: Das Anerkennungsverfahren war eine gute Übung für das Zusammenwirken mit den staatlichen Aufsichtsbehörden bis heute: Prüfungsanmeldung, -durchführung, Anerkennung neuer Lehrkräfte/Einrichtungen, Sonderfälle etc. 8: Neue Ausbildungsbedingungen erfordert neue Struktur der Organisation. Besonders die ersten Jahrgänge tun mir heute noch ein wenig leid - sie mussten viel Neuland-Probleme aushalten. Aufnahmeverfahren, Verträge, dann v.a. Aufbau der Ambulanz mit seiner Organosation (am Rande: Ausbildungsstätten sind ein relevanter Faktor der psychotherapeutischen Versorgung geworden!). Wir im DGVT-Verbund haben dabei von Anfang an auf ein Modell der bundesweiten Vernetzung, Kooperation und Vereinheitlichung sinnvoller Organisationseinheiten gebaut)

Veränderung der Zugangsvoraussetzungen Weitere Entwicklungen: Veränderung der Zugangsvoraussetzungen Gleichwertigkeit von PP- und KJP-Ausbildung sichern Chancen für eine Anrechenbarkeit von Studienleistungen nutzen und Ausbildungsweg nicht verlängern Angebotsvielfalt und Zugangswege erhalten Weiterbildungsordnung KJP ? KJP-Beruf als eigenständigen Ausbildungsweg zukunftsfähig erhalten Verbesserung der Ausbildung durch neue Aufsicht ? Kammer als Interessenvertretung auch für AusbildungsteilnehmerInnen erhalten und nicht zur Kontroll- und Aufsichtsbehörde ausbauen 1: Als erstes kurz auf die historischen Wurzeln der Ausbildung im heutigen Gewand 2: Ein Meilenstein für den die Psychotherapeutenschaft lange gekämpft hat - mit allen Kröten die darin versteckt waren 3: Heilberuf wie Apotheker und Arzt. Eigenverantwortliche Berufsausübung möglich (vs. Delegation). Klare berufsständische Definition mit eigener Vertretung: Kammer 4: Viele der Anwesenden werden sich erinnern - zunächst war wichtig: Wer kann wie vermeiden, die neue Ausbildung machen zu müssen 5: Umfang: 4200 h mit festgelegten Theorie/Selbsterfahrung/Supervisions-/Klinik- und Behandlungsanteilen; staatliche Abschlussprüfung; staatliche Aufsicht über alle Ausbildungsabschnitte 6: Gab es vor dem PsychThG sozialrechtliche Vereinbarungen, wann unter welchen Bedingungen die Kassen Therapien bezahlen, so wurde das jetzt staatlich geregelt. Es wereden unterschiedliche Ausbildungsträger zugelassen: Universitäten, freie Träger, Verbände, Kliniken. Vorteil: Der Berufsstand kann seinen Nachwuchs selbst ausbilden und selbst auf die Ausbildungsbedingungen unmittelbar Einfluß nehmen 6: Erste Kehrseite: Bürokratie. Hoher formaler Aufwand, oftmals unklare Bedingungen wegen neuer Situation. Anerkennung hier in Berlin wurde letztlich im April 2000 ausgesprochen, wenn auch schon davor mit sondergenehmigung Ausbildung angeboten werden konnte. Übrigens am Rande: Erste bundesweite Anerkennung wurde 1999 ebenfalls an ein Ausbildungszentrum des DGVT-Verbundes in Hannover ausgesprochen. 7: Das Anerkennungsverfahren war eine gute Übung für das Zusammenwirken mit den staatlichen Aufsichtsbehörden bis heute: Prüfungsanmeldung, -durchführung, Anerkennung neuer Lehrkräfte/Einrichtungen, Sonderfälle etc. 8: Neue Ausbildungsbedingungen erfordert neue Struktur der Organisation. Besonders die ersten Jahrgänge tun mir heute noch ein wenig leid - sie mussten viel Neuland-Probleme aushalten. Aufnahmeverfahren, Verträge, dann v.a. Aufbau der Ambulanz mit seiner Organosation (am Rande: Ausbildungsstätten sind ein relevanter Faktor der psychotherapeutischen Versorgung geworden!). Wir im DGVT-Verbund haben dabei von Anfang an auf ein Modell der bundesweiten Vernetzung, Kooperation und Vereinheitlichung sinnvoller Organisationseinheiten gebaut)

Die zentrale Zukunftsaufgabe: „Wir müssen eine Psychotherapieausbildung gestalten, die attraktiv genug bleibt, damit die psychotherapeutische Versorgung längerfristig gesichert werden kann und die gleichzeitig Kompetenzen vermittelt, mit denen sich der Nutzen von Psychotherapie für die Gesundheitsversorgung begründet lässt“ 1: Als erstes kurz auf die historischen Wurzeln der Ausbildung im heutigen Gewand 2: Ein Meilenstein für den die Psychotherapeutenschaft lange gekämpft hat - mit allen Kröten die darin versteckt waren 3: Heilberuf wie Apotheker und Arzt. Eigenverantwortliche Berufsausübung möglich (vs. Delegation). Klare berufsständische Definition mit eigener Vertretung: Kammer 4: Viele der Anwesenden werden sich erinnern - zunächst war wichtig: Wer kann wie vermeiden, die neue Ausbildung machen zu müssen 5: Umfang: 4200 h mit festgelegten Theorie/Selbsterfahrung/Supervisions-/Klinik- und Behandlungsanteilen; staatliche Abschlussprüfung; staatliche Aufsicht über alle Ausbildungsabschnitte 6: Gab es vor dem PsychThG sozialrechtliche Vereinbarungen, wann unter welchen Bedingungen die Kassen Therapien bezahlen, so wurde das jetzt staatlich geregelt. Es wereden unterschiedliche Ausbildungsträger zugelassen: Universitäten, freie Träger, Verbände, Kliniken. Vorteil: Der Berufsstand kann seinen Nachwuchs selbst ausbilden und selbst auf die Ausbildungsbedingungen unmittelbar Einfluß nehmen 6: Erste Kehrseite: Bürokratie. Hoher formaler Aufwand, oftmals unklare Bedingungen wegen neuer Situation. Anerkennung hier in Berlin wurde letztlich im April 2000 ausgesprochen, wenn auch schon davor mit sondergenehmigung Ausbildung angeboten werden konnte. Übrigens am Rande: Erste bundesweite Anerkennung wurde 1999 ebenfalls an ein Ausbildungszentrum des DGVT-Verbundes in Hannover ausgesprochen. 7: Das Anerkennungsverfahren war eine gute Übung für das Zusammenwirken mit den staatlichen Aufsichtsbehörden bis heute: Prüfungsanmeldung, -durchführung, Anerkennung neuer Lehrkräfte/Einrichtungen, Sonderfälle etc. 8: Neue Ausbildungsbedingungen erfordert neue Struktur der Organisation. Besonders die ersten Jahrgänge tun mir heute noch ein wenig leid - sie mussten viel Neuland-Probleme aushalten. Aufnahmeverfahren, Verträge, dann v.a. Aufbau der Ambulanz mit seiner Organosation (am Rande: Ausbildungsstätten sind ein relevanter Faktor der psychotherapeutischen Versorgung geworden!). Wir im DGVT-Verbund haben dabei von Anfang an auf ein Modell der bundesweiten Vernetzung, Kooperation und Vereinheitlichung sinnvoller Organisationseinheiten gebaut)