Die Bibliothek als Ort der Bildung und Kommunikation Veranstaltungen in der Bibliotheken
Warum Veranstaltungen? Bibliotheken sind Orte der Kommunikation und Bildung Veranstaltungen sind Öffentlichkeitsarbeit Mit Veranstaltungen werden neue Zielgruppen erreicht Zum Lesen verführen! 2 LG 104/2
Ideen ? Woher nehmen ? WWW. BVOE.AT Österreich liest, Homepages Facebook Fortbildungen Selber ??? 3 LG 104/2
Zielgruppen Kleinkinder mit Eltern Kindergarten Volksschulen Jugendliche Erwachsene eingeteilt in Gruppen oder Alter: Goldhauben, Sport, Senioren, … 4 LG 104/2
Welche Veranstaltungen für welche Gruppe Kleinkinder mit und ohne Eltern: Bücherzwerge, Spielgruppen Buchstart 5 LG 104/2
Welche Veranstaltungen für welche Gruppe Kindergarten: Lesepaten, Büchereitag im Kindergarten Leseschatzkiste Elternabend 6 LG 104/2
Welche Veranstaltungen für welche Gruppe Volksschule: Lesepaten, Klassenbesuche Leseschatzkiste Elternabend Autorenlesung Lesenächte Spielenachmittag Autorenlesungen, Schreibwerkstätten 7 LG 104/2
Welche Veranstaltungen für welche Gruppe Jugendliche: Poetry Slam Bookslam Patschen Kino 8 LG 104/2
Welche Veranstaltungen für welche Gruppe Erwachsene: Autorenlesung Literaturwanderung Vereinsabende Elternabende Kematner lesen für Kematner 9 LG 104/2
Wo buchen? Autoren: direkt, Manager, Verlage Elternschulen: Pädagogische Aktion: Schul- und Erziehungszentrum SCHEZ: Familienakademie der Kinderfreunde: Südwind: 10 LG 104/2
WO? LG 104/2 11 Bibliothek Garten Veranstaltungsraum Wirt
Wann? LG 104/2 12 anfangen zu planen? Werbung zu machen?
Wie Finanzieren? Fixer Posten im Jahresbudget Sponsoring Einnahmen – Eintritt Spenden Bewirtung Partner 13 LG 104/2
Sponsoring? Übernahme vom Buffet Werbung am Plakat Drucken von Plakaten Begrüßung durch Sponsor 14 LG 104/2
Rechtliches Aufsicht, Jugendschutz Gemeinde AKM 15 LG 104/2
Am Veranstaltungstag Foto VIP Betreuung Autor, BGM. LG 104/2 16
Nachbereitung Für die Öffentlichkeitsarbeit Presse, Chronik Um aus Fehlern zu lernen LG 104/2 17
Hilfen Literatur live, ÖBW – Elisabeth Zehetmayr Checkliste Wer hat Recht?, ÖBW – Elisabeth Mayer 18 LG 104/2