Grundzüge der Umweltpolitik Ursachen und Lösungen
Das Gesetz von Angebot und Nachfrage Umwelt und Markt - Grundlagen Das Gesetz von Angebot und Nachfrage
Umwelt und Markt - Grundlagen Freie Güter / Öffentliche Güter
Umwelt und Markt - Grundlagen Kosten und Marktrealität
Umwelt und Markt - Grundlagen Marktgeschehen exklusive „Externe Effekte“
Umwelt und Markt - Grundlagen Marktgeschehen bei Internalisierung der Externen Effekte“ Unter externen Effekten versteht man diejenigen Wirkungen, die von den ökonomischen Aktivitäten (Produktion oder Konsum) privater Wirtschaftssubjekte (Unternehmen oder Konsumenten) ausgehen und die wirtschaftliche Situation anderer Wirtschaftssubjekte positiv (Nutzen- oder Gewinnsteigerung) oder negativ (Nutzen- oder Gewinnminderung) beeinflussen. Bei externen Effekten handelt es sich also um Wirkungen, die nicht über das Preissystem erfasst werden. Von besonderer Bedeutung für die Umweltpolitik sind die negativen externen Effekte ("externe Kosten").
Internalisierung externer Effekte Prinzipien der Umweltpolitik Internalisierung externer Effekte Internalisierung durch staatliche Auflagen und Gebote (Ordnungsrecht) Internalisierung im Wege der Erhebung einer Umweltabgabe (Steuerlösung) Internalisierung dadurch, dass die Emittenten veranlasst werden, am Markt Umweltnutzungsrechte zu erwerben (handelbare Emissionszertifikate) Internalisierung durch die Verpflichtung der Verursacher, für eingetretene Umweltschädigungen zu haften (Umwelthaftungsrecht)
1. Verursacherprinzip Prinzipien der Umweltpolitik Dem Verursacher der Umweltbelastungen sind die Kosten seiner Tätigkeit aufzubürden, d.h. die negativen externen Effekte sind beim Verursacher zu internalisieren. Probleme: „Verursacher“ von Schädigungen sind oft nicht zu identifizieren Die Schädigung kann aufgrund eines Zusammenwirkens vieler Faktoren nicht eindeutig einem Emitenten zugeschrieben werden (z.B. Verkehr) Bei grenzüberschreitenden Emissionen ist das Verursacherprinzip nicht ohne weiteres anwendbar. Bewertungsprobleme Grundlegendes Problem: Wer ist Verursacher? Die gesamte Produktionstätigkeit in einer Volkswirtschaft ist letztlich auf die Herstellung von Konsumgütern ausgerichtet. Die dabei bewirkten Umweltbelastungen sind also indirekt von den Konsumenten verursacht.
2. Gemeinlastprinzip Prinzipien der Umweltpolitik Entstandene Schäden müssen beseitigt werden, selbst dann, wenn der Verursacher nicht mehr festgestellt werden kann. In solchen Fällen fällt es in die Verantwortung des Staats, zu handeln – dies zumeist über allgemeine Steuern. Die Gemeinschaft kommt also für die Schäden auf, die nur Wenige verursacht haben. Aber: Umweltsünder behalten ihre Wettbewerbsvorteile Beispiel: Altlastensanierung
2. Gemeinlastprinzip Prinzipien der Umweltpolitik Ziel: potentielle Umweltgefahren vermeiden, also nicht erst dann zu handeln, wenn die Schäden unvermeidbar oder bereits eingetreten sind. Umwelt erscheint als kostbares Gut, an dem auch noch künftige Generationen teilhaben wollen ("intergenerative Gerechtigkeit").
4. Kooperationsprinzip Prinzipien der Umweltpolitik Geschädigte wie Verursacher werden an der Festlegung und Realisierung umweltpolitischer Ziele beteiligt.