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 Präsentation transkript:

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Agenda labmed Geschichte und Zwecksetzung Organisation und Dienstleistungen Vorstellung Sektion Fortbildungsprogramm Berufspolitik Aktuelle Rechtsauskünfte

labmed labmed ist der Schweizerische Berufsverband der biomedizinischen Analytikerinnen und Analytiker. Er wurde 1929 gegründet und vereinigt heute etwa 1400 ordentliche, ca. 60 Juniormitglieder und 140 ausserordentliche Mitglieder.

Zwecksetzung labmed ist eigenständig und parteipolitisch ungebunden. labmed ist zuständig für die Fort- und Weiterbildung. Für seine Mitglieder ist er sowohl Interessen-vertretungs- und Dienstleistungsorganisation, als auch Informations- und Kommunikations-Plattform.

labmed labmed gliedert sich in einen Zentralverband und in sieben rechtlich selbstständige Sektionen. Jedes Mitglied des labmed ist automatisch Mitglied einer regionalen Sektion. Die Sektionszugehörigkeit kann frei gewählt werden.

Sektionen

Organisation Oberste Instanz ist die Delegiertenversammlung. Sie legt die Grundsätze der Verbandsarbeit fest. Die Sektionenkonferenz dient der gemeinsamen Vereinbarung von Zielen zwischen dem Zentralvorstand und den Sektionen, der Meinungsbildung und dem Informationsaustausch. Der Zentralvorstand ist das Führungsorgan von labmed. Er besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern unter Berücksichtigung der verschiedenen Sprachregionen.

Kommissionen Für die Bearbeitung längerfristiger, allenfalls wiederkehrender Fragestellungen setzt der Zentralvorstand Kommissionen ein. Zur Zeit bearbeiten Kommissionen die folgenden Fachgebiete: Bildungswesen Öffentlichkeitsarbeit Fachzeitschrift labmed (Redaktionskommission) Internationale Angelegenheiten und Beziehungen Qualitätsfragen

Was bringt mir labmed (1) Angebote von Kursen und Tagungen Preisermässigung bei Weiterbildungskursen Laufbahnberatung sowie Höhere Fach- und Führungsausbildung Vertretung beruflicher Interessen gegenüber Öffentlichkeit, Behörden und Vorgesetzten Finanzielle Unterstützung bei arbeitsrechtlichen und rechtlichen Problemen (Fonds) Juristische Beratung Mitgliedschaft bei einer politisch-gewerkschaftlichen Organisation

Was bringt mir labmed (2) Information/Auskünfte zu allgemeinen Berufsfragen Monatlich erscheinende Fachzeitschrift mit wissenschaftlichen Beiträgen, Informationen über Berufspolitik Stellenanzeiger auf Internet und in Fachzeitschrift Kontakte unter Berufsangehörigen Mitgliedschaft bei internationalen Berufsverbänden (EPBS) Informationsplattform www.labmed.ch

Was bringt mir labmed während der Ausbildung Fachzeitschrift labmed via Schule Studentenforum: Teilnahme an internationalen Treffen von biomedizinischen Analytikerinnen und Analytikern in Ausbildung Vergünstigte Fort- und Weiterbildungsanlässe

Mitgliederbeitrag Juniormitglieder CHF 30.- aktive Mitglieder CHF 250.- arbeitslose Mitglieder CHF 30.- Mitglieder im Ruhestand CHF 100.- Teilzeitmitgliedschaft CHF 125.- (Arbeitspensum 40% oder weniger) Beitrag je nach Sektion CHF 10.- bis 50.-

Beiträge anderer Berufsverbände (zum Vergleich) Röntgen CHF 200.- Pflege CHF 260.- bis 280.- labmed CHF 260.- bis 300.- Physiotherapie CHF 300.- Hebammen CHF 370.- Ernährungsberatung CHF 420.-

Vorstellung Sektion Bild Vorstand

Organisation „Kurzbeschrieb“ „Anzahl Vorstandsmitglieder“ „Anzahl Delegierte“ „Kontakt/Sekretariat“ „Homepage labmed Sektionen“ „Regelmässige Fortbildungen“

Fortbildungen Beispiele von Fortbildungen Ausschreibungen Aktuelles Programm

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Berufspolitik Vertritt die berufsspezifischen Interessen gegenüber Organisationen, Behörden und Vorgesetzten: Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) BAG (Analysenliste, Tarifverhandlungen) vpod Anlaufstelle bei Rechtsberatungen Arbeitsgruppen (AG MTT Löhne) 19

Berufspolitik Beschäftigt sich mit Fragestellungen in Bezug auf: Arbeitszeitreglement Arbeitsgesetz Arbeitsrecht Lohneinstufungen Aktionstage Stellenabbau 20

Zusammenarbeit labmed - vpod labmed arbeitet eng mit dem vpod zusammen. Für Fragen und Anliegen, die den Arbeitsplatz oder die Arbeitssituation betreffen, gibt es eine Beratungsstelle, welche kostenlos Auskunft gibt und falls nötig die weiteren Schritte unternimmt. Die kostenlose Rechtsauskunft ist ein weiterer Vorteil einer labmed-Mitgliedschaft. 21

Aktuelle Rechtsauskünfte 22

Diskussion Schlechtes Zeugnis Frage Ich arbeitete insgesamt acht Jahre bei der gleichen Firma. Vor einem Jahr erhielt ich einen neuen Chef. Mit ihm klappte die Zusammenarbeit nicht mehr. Ich habe schliesslich gekündigt und habe nun ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten. In den Qualifikationsgesprächen war ich von der früheren Chefin jeweils gut bis sehr gut beurteilt worden. Der neue Chef meinte, das gehe ihn nichts an, er könne nur das letzte Jahr beurteilen. 23

Antwort Das Arbeitszeugnis muss vollständig sein. Das heisst auch: Es muss den ganzen Zeitraum abbilden, in welchem Sie beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren. Wenn Sie in sieben von acht Jahren gute bis sehr gute Beurteilungen durch Ihre Vorgesetzte erhielten, so darf das Schlusszeugnis nicht schlecht ausfallen. Sie haben ein gesetzliches Anrecht auf ein vollständiges Arbeitszeugnis, eines das nicht nur das letzte Jahr, sondern alle geleisteten Jahre umfasst. Wenn der Arbeitgeber Ihnen kein Zeugnis ausstellen will, das den ganzen Zeitraum ihres Arbeitsvertrages umfasst, so können Sie Ihren Anspruch gerichtlich einlösen. Bei einer Klage sollten Sie am besten gleich einen Textvorschlag für ein korrektes Arbeitszeugnis einreichen. Und natürlich sollten Sie Beweismittel vorlegen können. Deshalb empfiehlt es sich, jeweils die Kopien der Beurteilungsblätter aufzubewahren. Und bei einem Wechsel der Vorgesetzten ist es von Nutzen, sich von der abtretenden Chefin ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. 24

Diskussion Darf mir der Arbeitgeber Ferien während der Kündigungsfrist zuteilen? Frage Der Arbeitgeber hat mir „aus wirtschaftlichen Gründen“ den Arbeitsvertrag gekündigt. Gleichzeitig hat er mich für die Kündigungsfrist freigestellt. Mein Ferienguthaben könne ich ja während dieser Freistellung beziehen. Darf er das? 25

Antwort (1) Grundsätzlich ist es so, dass die Macht über die Ferienplanung beim Arbeitgeber liegt. Er kann die Ferienzuteilung gemäss den betrieblichen Bedürfnissen vornehmen. Allerdings muss er dabei die Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeiterin angemessen berücksichtigen. Das bedeutet insbesondere, dass es der Mitarbeiterin möglich sein muss, die Ferien zu planen und gegebenenfalls zu buchen. Deshalb muss der Arbeitgeber eine Vorankündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Die Mindestankündigungsfrist ist natürlich nicht eingehalten, wenn sie die Ferienplanung gleichzeitig mit Ihrer Entlassung erhalten. Weiter müssen Ferien dem Erholungszweck dienen. Wenn Sie die Kündigung erhalten haben, müssen Sie ja eine neue Stelle suchen und den Stellenwechsel vorbereiten, sie können also unmöglich gleichzeitig in die Ferien fahren. Somit ist es ausgeschlossen, Ihnen während der Kündigungsfrist Ferien einzuteilen (soweit, wie in Ihrem Fall, der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat). 26

Antwort (2) Der Arbeitgeber ist berechtigt, Sie für die Kündigungsfrist freizustellen, er verzichtet damit auf Ihre Arbeitsleistung. Allerdings muss er Ihnen trotzdem dem Lohn zahlen, er ist ja verantwortlich dafür, dass Sie Ihre vertragliche Arbeitsleistung nicht erbringen können, nicht Sie. Ihr Ferienanspruch wird dadurch nicht verändert. Wenn Sie noch einen Ferienanspruch haben, muss dieser trotz Freistellung separat ausbezahlt werden, spätestens am letzten Tag Ihres Arbeitsverhältnisses. 27

Wir freuen uns auf Dich