Über die Österreichische Gesundheitsreform ab 2004 Vom Behandeln der Menschen zum Verwalten von Krankheiten Dr. Christian Euler Österreichischer Hausärzteverband.

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Über die Österreichische Gesundheitsreform ab 2004 Vom Behandeln der Menschen zum Verwalten von Krankheiten Dr. Christian Euler Österreichischer Hausärzteverband Freier Berufsverband niedergelassener AllgemeinmedizinerInnen Hamburg,

§15 a Vereinbarung zwischen Bund und Ländern regelt Rechte, Pflichten und Finanzierung niemand hat Parteienstellung Rechtsmittel unzulässig 1. Etappe 2004, Gesundheitsplattformen

GesundheitsplattformIntramuraler RatExtramuraler Rat Gesundheitskonferenz Die entscheidenden Gremien

Gesundheits- LRat Vertreter des Landes Vertreter des Landes Mitglied der Sozialversicherung Mitglied der Sozialversicherung Mitglied der Sozialversicherung Mitglied des Bundes Österr. Städtebund bgld. Gemeindebund sozial demokratischer Gemeindevertreterverbandes Burgenland KRAGES Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Eisenstadt bgld. Patientenanwalt bgld. Ärztekammer PA 15 max. je 2 sachkundige Experten Vorsitz Gesundheits- u. Krankenpflegeverband Die Zusammensetzung der Gesundheitsplattform

Gesundheits- LRat Vertreter des Landes Vertreter des Landes Mitglied der Bgld. GKK KRAGES Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Eisenstadt bgld. Patientenanwalt Vorsitz PA max. je 1 sachkundiger Experte 7 Die Zusammensetzung des Intramuralen Rates

Mitglied der BGKK Vertreter des Landes Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Sozialversicherungs- anstalt der gewerblichen Wirtschaft KRAGES Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Eisenstadt Allgemeine Unfallversicherungsanstalt bgld. Ärztekammer 14 max. je 1 sachkundiger Experte Mitglied der BGKK Mitglied der BGKK Sozialversicherungs- anstalt der Bauern Pensionsversicherungsanstalt PA bgld. Patientenanwalt best. Vorsitz Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Die Zusammensetzung des Extramuralen Rates

PA STIMMGEWICHTUNG Intramuraler Bereich Kooperations Bereich Extramuraler Bereich Vertreter des Landes13 1 Vertreter des Landes13 1 Vertreter des Landes13 1 Sozialversicherung113 Sozialversicherung113 Sozialversicherung113 Bund111 Bgld. Ärztekammer111 Österr. Gesundheits- u. Krankenpflegeverband111 Österreichischer Städtebund111 Bgld. Gemeindebund111 Sozialdemokratischer Gemeindevertreterverband111 Patientenanwalt111 KRAGES111 Krankenhaus der Barmherzigen Brüder

PA STIMMGEWICHTUNG Intramuraler Bereich Kooperations Bereich Extramuraler Bereich Vertreter des Landes13 1 Vertreter des Landes13 1 Vertreter des Landes13 1 Sozialversicherung113 Sozialversicherung113 Sozialversicherung113 Bund111 Bgld. Ärztekammer111 Österr. Gesundheits- u. Krankenpflegeverband111 Österreichischer Städtebund111 Bgld. Gemeindebund111 Sozialdemokratischer Gemeindevertreterverband111 Patientenanwalt111 KRAGES111 Krankenhaus der Barmherzigen Brüder

PA STIMMGEWICHTUNG Intramuraler Bereich Kooperations Bereich Extramuraler Bereich Vertreter des Landes13 1 Vertreter des Landes13 1 Vertreter des Landes13 1 Sozialversicherung113 Sozialversicherung113 Sozialversicherung113 Bund111 Bgld. Ärztekammer111 Österr. Gesundheits- u. Krankenpflegeverband111 Österreichischer Städtebund111 Bgld. Gemeindebund111 Sozialdemokratischer Gemeindevertreterverband111 Patientenanwalt111 KRAGES111 Krankenhaus der Barmherzigen Brüder

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Mitglieder des ELGA Kernteams und Autoren der vorliegenden Machbarkeitsstudie waren: GeniaConsult: Mag. Michel Haas Med. Universität Innsbruck: Univ. Prof: DI Dr. Karl Peter Pfeiffer IBM: Thomas Fleischer, BSc. IBM: Dr. Astrid Pfeifer-Tritscher IBM: Dr. Peter Simeonoff (PL) IBM: Georg Temnitschka IBM: Mag. Barbara Traxler IBM: DI Christian Wagner

Mai 2005: e-card Roll-out o-card zur Anmeldung der Ordination e-card zur Online-Abfrage der Versicherungsdaten des Patienten auf der e-card gespeichert: Name und Versicherungsnummer

Peering Point Peering Point-Gesellschaft: 50% ÖÄK, 50% HV Kommunikationsdrehscheibe im GIN Vollbetrieb seit April 2005 Entgegen den Prognosen: rote Zahlen Standespolitischer und ökonomischer Verlust (dzt /Jahr)

Meldepflicht statt Schweigepflicht Gesundheitstelematikgesetz sieht den Peering Point als Voraussetzung für den automatisierten Datenaustausch zwischen Gesundheitsdienstleistungsanbietern (GDA). Kein Arzt kann die Vertraulichkeit von ihm erhobener Patientendaten garantieren. Wer als GDA gilt, bestimmt das Ministerium. EU-weit gilt: der Behörde sind jene Daten zur Verfügung zu stellen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.

monatliche Rezeptabrechnung der Apotheken liefert: –Datum, –Medikament, –Patient, –Arzt quartalsweise Honorarabrechnung der Ordinationen liefert: –Datum –Leistung –Diagnose –Patient –Arzt gläserner Arzt – gläserner Patient

Scheinargumente für die Datensicherheit Wir haben keine zentralen Datenspeicher! Die problemlose Vernetzung verschiedener Datenspeicher macht keinen Unterschied zwischen zentral und dezentral Wir protokollieren jeden Zugriff auf den Datenspeicher! Überfülle der Protokolle, leichte Täuschungsmöglichkeit, keine abschreckende Wirkung

ABS - ArzneimttelBewilligungsSystem Echtzeitbewilligungsantrag beim Chefarzt Befürchtung für die Zukunft: das elektronische Rezept als Echtzeitkontrolle jeglicher Verschreibung und Möglichkeit einer gerechten Verteilung des Mangels (Morbi RSA)

§15 a Vereinbarung zwischen Bund und Ländern regelt Rechte, Pflichten und Finanzierung niemand hat Parteienstellung Rechtsmittel unzulässig 1. Etappe 2004, Gesundheitsplattformen 2. Etappe 2007, aVZ neben den gültigen Stellenplänen und Honorarordnungen

aVZ allgemeines VersorgungsZentrum ambulanzähnliche Strukturen im niedergelassenen Bereich Öffnungszeiten wie Einkaufszentren mit Late Night Shopping approbierte Ärzte (be)handeln nach Diagnose- und Behandlungspfaden.

Kosten und Nutzen sind ungeklärt 30 oder 300 Millionen - wofür?

Wir fürchten nicht den Datenmissbrauch einzelner, sondern den Datengebrauch der Behörden! Die Datensammlungen sind für Jahrzehnte angelegt, die Gesellschaftssysteme und Wertmassstäbe einem ständigen Wandel unterworfen

Die Arzt-Patientenbeziehung als Reformhindernis Bewilligungsanträge vom behandelnden Arzt stellen zu lassen heißt, den Patienten vom Chefarzt fernzuhalten. die elektronisch vereinheitlichte Anfrage und großer Zeitdruck machen es dem Chefarzt leicht, Patientenschicksale zu vergessen.

Dr. Clemens Auer, Sektionschef im Gesundheitsministerium Das Paradigma von der besonderen Intimität des Arzt-Patienten-Verhältnisses ist im Zeitalter von e-Health zu hinterfragen. (November 2007, Med.Uni.Wien)

Der Manager eines Großbetriebes in Zusammenhang mit RFID Wir interessieren uns nicht für die Daten des Einzelnen, uns interessieren nur Cluster!

Die Basis der Reform ist das Misstrauen der Bürokraten, das Ziel heißt Einsparung. Was dürfen wir zwischen diesen Eckpunkten erhoffen?

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!