„Wo bitte geht’s zum Referendariat?“

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 Präsentation transkript:

„Wo bitte geht’s zum Referendariat?“ G E W – M U E N S T E R @ T – O n l i n e . d e „Wo bitte geht’s zum Referendariat?“ Informationsveranstaltung für die zweite Ausbildungsphase Schwerpunkt: Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs 06.05.2014 Vorgetragen von Henning

Ihre Meinung ist gefragt! Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung und füllen den Evaluationsbogen aus! Vielen Dank! Vorgetragen von Henning

Alle Präsentationen zum Download auf der Website des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL) www.uni-muenster.de/Lehrerbildung/

Übersicht über die Veranstaltung G E W – M U E N S T E R @ T – O n l i n e . d e Übersicht über die Veranstaltung Teil I: Berichte aus der Praxis Ablauf des Vorbereitungsdienstes, Betreuung in Studienseminar & Schule Rolf Höhne Fachleiter Deutsch, Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Münster Referendare berichten Anne Chrstin Penasssa, Referendarin, Die Loburg – Collegium Johanneum Rechtliche Dimension, Besoldung, Versicherung … Carsten Peters Geschäftsführer der GEW-Regionalgeschäftsstelle Münsterland Teil II: Bewerbung, Seminarplatzvergabe, Studienabschlussplanung Lilo Brockmann & Klaus-Henning Metz Abteilung Studienberatung & -koordination im Zentrum für Lehrerbildung

Teil I: Struktur und Anforderungen des Vorbereitungsdienstes

Teil II: Bewerbung, Seminarplatzvergabe, Studienabschlussplanung

Seminareinweisungsverfahren (SEVON) 7 Verbindliche Informationen rund um den Vorbereitungsdienst www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON Hier finden Sie: Informationen zu den Antragsunterlagen Formulare zur Bewerbung Termine und Fristen Rechtsgrundlagen für den Vorbereitungsdienst Ausbildungsstandorte Vorgetragen von Henning 7

Bewerbungsverfahren – Einstellung zum 01. 11 Bewerbungsverfahren – Einstellung zum 01.11.2014 : Die Ausschlussfristen Bewerbungsschluss 06.06.2014 Für die Online-Bewerbung (SEVON)/Ausdruck der Online-Bewerbung nebst Anlagen Nachreichfrist 15.10. (ohne Zulassungsbeschränkung) 13.08. (mit Zulassungsbeschränkung) für Zeugnis über Erste Staatsprüfung / Master of Education Zulassungsbeschränkung, wenn Zahl der Bewerbungen größer ist als Zahl der Ausbildungsplätze. Aktuell: Zulassungsverfahren in absehbarer Zeit unwahrscheinlich. Vorgetragen von Lilo [Angaben ohne Gewähr … verbindliche Infos auf SEVON]

Bewerbungsverfahren: Ablauf Bewerbungsverfahren bis 06.06.2014 Bewerbungsunterlagen müssen bei Bezirksregierungen sein („… Eingangsstempel …“) Bestätigungsschreiben von Bezirksregierungen ab 03.07. 2014 - Liegt Zulassungsbeschränkung vor? - Erinnerung, welche Unterlagen nachgereicht werden müssen. - Ggf. zugewiesene Schulform und Ausbildungsfächer In der Regel entsprechend Ihren Angaben auf der Bewerbung. Einstellungsangebot (mit Info ZfsL) ab 08.08.2014 Information über Ausbildungsschule vom ZfsL ab 25.08.2014 Nachreichfrist (Staatsexamenszeugnis) 15.10.2014 Alle Angaben falls keine Zulassungsbeschränkung vorliegt. Falls mit Zulassungsbeschränkung verschieben sich die Fristen (Nachreichfrist 13.08.2014 etc.). [Angaben ohne Gewähr … verbindliche Infos auf SEVON] Vorgetragen von Lilo Bitte ggf. so früh wie möglich Bewerbung zurückziehen, falls Ref. Doch nicht angetreten werden soll. (Erleichtert verbindliche Verteilung der Seminar-/Schulplätze) Auch Rückmeldung geben, ob Einstellungsangebot angenommen wird (9.8.) – Hinweis dazu müsste im dazugehörigen Anschreiben von BZ stehen.

* Müssen spätestens zum 15.10. vorliegen. Antragsunterlagen Die meisten Antragsunterlagen müssen bis zum 06.06. bei der Bezirksregierung eingegangen sein! 10 Alle Bewerber Wenn zutreffend Druckversion des unterschriebenen Antrages ( »drei Unterschriften«) Unterschriebener Lebenslauf Passfoto Geburtsurkunde Reifezeugnis Abschlusszeugnis: Erste Staatsprüfung* bzw. ggf. Erweiterungsprüfung, Anerkennung Übersicht: Antragsunterlagen Erweitertes Führungszeugnis Schreiben zur Beantragung des Zeugnisses wird mit Ausdruck der Bewerbung erstellt. Muss bis Einstellungstermin vorliegen. Heirats- / Scheidungsurkunde Nachweis über Führung d. Familiennamens Geburtsurkunde der Kinder / Schwangerschaftsbescheinigung Weitere Zeugnisse bzw. Diplome * Kirchl. Bevollmächtigung für den Religionsunterricht * Nachweis: Geleistete Vordienstzeiten Bescheinigung: Fachpraktische Tätigkeit * (nur BK) Nachweise der Wartezeit Nachweise zu „sonstigen sozialen Gründen“ Etc. Vorgetragen von Lilo Wann muss das Führungszeugnis bei BZ vorliegen? - Am Besten Sie sorgen dafür, dass es vor Ablauf der Nachreichfrist eingeht. „Eignungspraktikum“ erst für neue Lehrerbildung: „LABG 2009“ Studienstart ab 2011 – NICHT „Modell“ und Frühere * Müssen spätestens zum 15.10. vorliegen. 10

(Sekundarstufe II Gymnasien und Gesamtschule) Regierungsbezirke und Seminarstandorte Bocholt Gelsenkirchen Recklinghausen Rheine Münster Bielefeld Detmold Minden Paderborn Essen Kleve Mönchengladbach Duisburg Neuss Solingen Wuppertal Düsseldorf Krefeld Oberhausen Arnsberg Dortmund Hagen Hamm Bochum Siegen Aachen Köln Bonn Leverkusen Engelskirchen Jülich Vettweiß Vorgetragen von Henning (Sekundarstufe II Gymnasien und Gesamtschule)

Regierungsbezirke und Seminarstandorte Gelsenkirchen Münster Paderborn Bielefeld Düsseldorf Duisburg Krefeld Solingen Dortmund Hagen Siegen Vorgetragen von Henning Köln Aachen Leverkusen (Berufskollegs)

Seminarstandorte Welche ZfsL bieten zum kommenden Einstellungstermin Ausbildungsplätze an? SEVON: Übersichten der Orte der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON Prüfen, ob individuelle Fachkombination an dem jeweiligen Ausbildungsstandort angeboten wird

(Sekundarstufe II Gymnasien und Gesamtschule) Regierungsbezirke und Seminarstandorte Aufnehmende ZfsL zum 01.11.2014 Bocholt Münster Bielefeld Detmold Minden Paderborn Ausbildungsstandorte werden zur Bewerbungsphase bekannt gegeben. Essen Kleve Mönchengladbach Arnsberg Dortmund Vorgetragen von Henning Aachen Köln (Sekundarstufe II Gymnasien und Gesamtschule)

Ausbildungsstandorte werden zur Bewerbungsphase bekannt gegeben. Regierungsbezirke und Seminarstandorte Aufnehmende ZfsL zum 01.11.2014 Münster Paderborn Ausbildungsstandorte werden zur Bewerbungsphase bekannt gegeben. Krefeld Solingen Hagen Hagen/ Schwerpunkt Siegen Vorgetragen von Henning Köln (Berufskollegs)

Regierungsbezirke und Seminarstandorte Welche Ausbildungsstandorte nehmen in zukünftigen Verfahren auf? Unser Service: Übersicht, welche ZfsL Übersicht über Aufnahmen der letzten Verfahren sichten: Rückschlüsse darauf, welche Standorte wahrscheinlich aufnehmen könnten. Alle Angabe hier natürlich „ohne Gewähr“. Verbindliche Auskunft zu Beginn des jeweiligen Bewerbungsverfahrens (für die Einstellung zum Mai 2015 Aktualisierung des SEVON-Portals wahrscheinlich Anfang Oktober 2014)

Einstellende ZfsL: GyGe/Sek I+II Regierungs-bezirke ZfsL Nov 2011 Mai 2012 Nov. 2012 Mai 2013 Nov. 2013 Mai 2014 Nov 2014 Mai 2015 Münster Gelsenkirchen X  0   Bocholt  X Recklinghausen Rheine Düsseldorf Duisburg Essen Kleve Krefeld Mönchengladbach Neuss Oberhausen Solingen Köln Bonn Engelskirchen Aachen Jülich Leverkusen Vettweiß Achtung: Nicht alle Fächer an allen Standorten. X=stellte ein, 0=stellte nicht ein.

Einstellende ZfsL: GyGe/Sek I+II Regierungs-bezirke ZfsL Nov 2011 Mai 2012 Nov. 2012 Mai 2013 Nov. 2013 Mai 2014 Nov 2014 Mai 2015 Arnsberg X  X   Bochum  0 Dortmund Hagen Hamm Siegen Detmold Paderborn Bielefeld Minden Achtung: Nicht alle Fächer an allen Standorten. X=stellte ein, 0=stellte nicht ein.

Einstellende ZfsL: BK Achtung: Nicht alle Fächer an allen Standorten. Regierungs- bezirke ZfsL Nov 2011 Mai 2012 Nov. 2012 Mai 2013 Nov. 2013 Mai 2014 Nov 2014 Mai 2015 Münster Gelsenkirchen X  0    X Düsseldorf Duisburg Krefeld Solingen Köln Aachen Leverkusen Arnsberg Dortmund Hagen Siegen Hagen/ Schwerpunkt Siegen - Detmold Paderborn Bielefeld Achtung: Nicht alle Fächer an allen Standorten. X=stellte ein, 0=stellte nicht ein.

Ausbildungsstandort ZfsL und Ausbildungsschule Jedes ZfsL (Zentrum für schulpraktische Lehrersausbildung) arbeitet mit bestimmten Ausbildungsschulen zusammen. Übersicht ZfsL: www.zfsl.nrw.de/ZfsL/index.html Beispiel: Schuleinzugsgebiet ZfsL Gelsenkirchen: Seminar BK: www.zfsl-gelsenkirchen.nrw.de/Seminar_BK/Ausbildungsschulen/index.html Vorgetragen von Henning

Verteilung der Ausbildungsplätze Zuteilung zu den Ausbildungsstandorten: „Wie kann ich meinen Wunsch geltend machen?“ (Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung - ZfsL) Ausbildungsfächer müssen am ZfsL angeboten werden Rangliste der Ortswünsche (maximal 4) Schwerwiegender sozialer Gesichtspunkte („Soziale Kriterien“) Bei gleichem Rang: Losentscheid Vorgetragen von Henning 1. Kann einen Ausbildungsschule einen Referendaren anfordern? a) „Anfordern“ ist regulär im Verfahren nicht vorgesehen. b) Eine Schule kann praktisch doch Referendaren anfordern, wenn i) sie einen entsprechenden Referendariatsplatz anbietet ii) der Referendar bei der Schule bekannt ist (Kontakt zu Schulleitung …) iii) Referendar muss an ZfsL sein, zu dessen Einzugsgebiet die Schule gehört. 2. Kann ich einen Schulwunsch äußern? Üblicherweise ja. Die ZfsL.s nehmen üblicherweise, nachdem Sie von der Bezirksregierung die Informationen der Seminareinweisung erhalten haben (ab 9.8. s.o.) Kontakt mit Referendaren wg. Konkretem Schulwunsch auf. Dem Schulwunsch wird nach Möglichkeit entsprochen

„Sozialpunkte“ Soziale Kriterien mögliche Punkte Mitgliedschaft in einer gewählten Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften (z.B. Ratsmandat) 9 Schwerbehinderung, je nach Grad der Behinderung 5-10 Schwerbehinderten gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber 5 Alleinige Verantwortung für einen anerkannten Pflegefall 12 Mitbetreuung eines Pflegefalls 4 Alleinstehende(r) mit minderjährigen Kind(ern) im eigenen Haushalt Minderjährige Kinder (auch bei nachgewiesener Schwangerschaft) pro Kind 4 Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen oder erzieherischen Problemen 2 Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft 3 Ortsgebundenes Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis der Partnerin / des Partners (nicht bei eheähnlichen Gemeinschaften) Sonstige soziale Gründe (es können mehrere Gründe angegeben werden) z.B. eheähnliche Gemeinschaft, Ehrenamt (Nachweis: „langjährig und unersetzlich“) oder andere schwerwiegende soziale Gründe (geeignete Nachweise). je 1 22 Vorgetragen von Steffen Änderungen zu jedem Verfahren möglich!

Anhang

Verteilung der Ausbildungsplätze Tauschbörse für Seminarstandorte (www.brms.nrw.de/lehrerausbildung) Übereinstimmung: Lehramt, Fächerkombination & Schulformschwerpunkt

Studienabschlussplanung „Rückwirkende Exmatrikulation“ WiSe bis 15.11 oder SoSe bis 15.05. Rückerstattung des Semesterbeitrages (Studierendensekretariat) und des Semestertickets (AStA) (213,69 Euro im WS 13/14) www.uni-muenster.de/studium/studienorganisation/exmatrikulation.html Vorgetragen von Henning

Studienabschlussplanung Ein Beispiel für den Start in das Referendariat zum 01.11.2014: Masterarbeit ist im Beispiel letzte Leistung im Studium. Planung mit „Puffer“: Verlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund von „schwerwiegenden Gründen“(z.B. wg. Betreuung eigener Kinder o.ä.). Kein „Puffer“ zwischen Zeugniserstellung und Nachreichfrist Frühe Nachreichfrist für das Zeugnis bei Zulassungsbeschränkung für das Referendariat ist allerdings nicht berücksichtigt Zeugniserstellung (ca. 4 Wochen) Nachreichfrist Vorbereitungsdienst Verlängerung (z.B. 6 Wochen) Bewertung Masterarbeit (z.B. 8 Wochen) Bearbeitungszeit Masterarbeit (z.B. 4 Monate) Anfang Februar Anfang Juni Mitte Juli Mitte Sept. 15.10. 2014 ab 01.11. 2014

Studienabschlussplanung Ein Beispiel für den Start in das Referendariat zum 01.05.2014: Masterarbeit ist im Beispiel letzte Leistung im Studium. Planung mit „Puffer“: Verlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund von „schwerwiegenden Gründen“(z.B. wg. Betreuung eigener Kinder o.ä.). Kein „Puffer“ zwischen Zeugniserstellung und Nachreichfrist Frühe Nachreichfrist für das Zeugnis bei Zulassungsbeschränkung für das Referendariat ist allerdings nicht berücksichtigt Achtung Feiertage: nicht berücksichtigt Nachreichfrist Zeugniserstellung (ca. 4 Wochen) Vorbereitungsdienst Verlängerung (z.B. 6 Wochen) Bewertung Masterarbeit (z.B. 8 Wochen) Bearbeitungszeit Masterarbeit (z.B. 4 Monate) Anfang August 2013 Anfang Dezember Mitte Januar Mitte März 14.04. 2014 ab 01.05. 2014

Vorbereitungs- und Schuldienst in anderen Bundesländern Allgemein ist ein Wechsel möglich … … aber eine indviduelle Klärung ist immer notwendig Bundesländer können Auflagen machen – eine Anerkennung des Staatsexamens ist notwendig (GHR!). Fächerkombination und Schulform müssen übereinstimmen Jedes Bundesland hat eigene Regelungen zum Vorbereitungsdienst, eigene Bewerbungsverfahren und -zeiten. In der Regel ein Einstellungstermin pro Halbjahr Über Bewerbungsmodalitäten geben die jeweils zuständigen Stellen (Ministerien o.ä.) Auskunft. Allgemeine Informationen: Portal „Lehrer werden“ (http://www.fwu.de/dbs/lehrer-werden/)

Weiterführende Links Informationsportal Referendariat des ZfL Münster http://www.uni-muenster.de/Lehrerbildung/lehramtsstudium/studienorganisation/referendariat.html Gesetzliche Grundlagen für den Vorbereitungsdienst: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/index.html Übersicht Studienseminare: www.studienseminare.nrw.de Seminareinzugsbereiche der ZfsL: RB Münster, RB Düsseldorf Bildungsportal NRW: www.bildungsportal.nrw.de Übersicht Bildungsserver der Bundesländer: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=269 Info-Portal zum Lehramt in Deutschland: „Lehrer werden“: http://www.fwu.de/dbs/lehrer-werden/ Statistik zum Lehrereinstellungsbedarf in NRW: http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Chancen/index.html Informationen auf den Seiten der GEW NRW: http://www.gew-nrw.de/index.php?id=106 Übersicht Deutschlandweit: „Bewerbung in anderen Bundesländern“ der GEW Berlin: http://www.gew-berlin.de/5887.htm „Referendar.de“: Community für Lehramtsanwärter (nonkommerziell): Achtung: Die Seite kommt aus Bayern. Die Darstellung des Vorbereitungsdienstes gilt nicht für NRW. http://www.referendar.de/ 29 29

Bewerbungsablauf „Einstellung im Mai“ Daten aus dem Jahr 2013 Bewerbungsablauf: Vorbereitungsdienst NRW Bewerbungsablauf „Einstellung im Mai“ Daten aus dem Jahr 2013 Termine für die Einstellung im Jahr 2014 stehen noch nicht fest und werden erst in der Bewerbungsphase bekannt gegeben!

Bewerbungsverfahren – Einstellung zum 01. 05 Bewerbungsverfahren – Einstellung zum 01.05.2014 : Die Ausschlussfristen Bewerbungsschluss 15.11.2013 Für die Online-Bewerbung (SEVON)/Ausdruck der Online-Bewerbung nebst Anlagen Nachreichfrist 14.04. (ohne Zulassungsbeschränkung) 21.02. (mit Zulassungsbeschränkung) für Zeugnis über Erste Staatsprüfung / Master of Education Zulassungsbeschränkung, wenn Zahl der Bewerbungen größer ist als Zahl der Ausbildungsplätze. Aktuell: Zulassungsverfahren in absehbarer Zeit unwahrscheinlich. [Angaben ohne Gewähr … verbindliche Infos auf SEVON]

Bewerbungsverfahren: Ablauf Bewerbungsverfahren bis 15.11.2013 Bestätigungsschreiben 10.12. - 12.12.2013 - Liegt Zulassungsbeschränkung vor? - Erinnerung, welche Unterlagen nachgereicht werden müssen. - Ggf. zugewiesene Schulform und Ausbildungsfächer In der Regel entsprechend Ihren Angaben auf der Bewerbung. Einstellungsangebot (mit Info ZfsL) ab 16.01.2014 Information über Ausbildungsschule vom ZfsL ab 20.02.2014 Nachreichfrist (Staatsexamenszeugnis) 14.04.2014 Alle Angaben falls keine Zulassungsbeschränkung vorliegt. Falls mit Zulassungsbeschränkung verschieben sich die Fristen (Nachreichfrist 21.02.2014 etc.). [Angaben ohne Gewähr … verbindliche Infos auf SEVON] Bitte ggf. so früh wie möglich Bewerbung zurückziehen, falls Ref. Doch nicht angetreten werden soll. (Erleichtert verbindliche Verteilung der Seminar-/Schulplätze) Auch Rückmeldung geben, ob Einstellungsangebot angenommen wird (9.8.) – Hinweis dazu müsste im dazugehörigen Anschreiben von BZ stehen.