1 Regionale Einzelhandelskooperation Südniedersachsen Rosdorf, 10. Juni 2004.

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Die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe nach dem neuen § 24a LEPro Beigeordneter Stephan Keller Städte- und Gemeindebund NRW.
Die Steuerung des Einzelhandels auf kommunaler Ebene Beigeordneter Stephan Keller Städte- und Gemeindebund NRW.
 Präsentation transkript:

1 Regionale Einzelhandelskooperation Südniedersachsen Rosdorf, 10. Juni 2004

2 Regionale Einzelhandelskooperation - Vorbemerkungen - Leitziele - Moderationsverfahren - Hinweis auf Problembereiche / Ansätze für weiterführende Projekte

3 Vorbemerkungen Regionale Einzelhandelskooperation Die Kommunen und die 3 Landkreise wollen die Zusammenarbeit bei der regionalen Entwicklung des Einzelhandels verbessern. Verantwortung übernehmen für zukunftsorientierte, nachhaltige und an qualitativem Wachstum orientierte Einzelhandelsentwicklung Kommunikation soll verbessert werden, insbesondere zwischen OZ und MZ Regionale Einzelhandelskonzepte: Südniedersachsen hat dabei viele Vorreiter und kann von deren Fehlern und Erfolgen lernen. Offensichtliche Probleme sollen gemeinsam angegangen werden: Hohe Leerstandsquoten und Strukturprobleme in vielen Innenstädten Defizite in der Nahversorgung im ländlichen Raum und vielen Ortsteilen Vorsicht bei der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten: Moderationsverfahren

4 Vorbemerkungen Regionale Einzelhandelskooperation Regionale Einzelhandelskooperation ist Informations- und Koordinationsinstrument Entwicklungschancen und -risiken frühzeitig erkennen Konfliktlagen im Vorfeld lösen Moderationsverfahren als Beschleuniger des Planungs- /Genehmigungsprozesses Erhöhung der Planungssicherheit in der Region Aktive Rolle des Regionalverbandes in der Informationsbeschaffung

5 Leitziel 1: Sicherung & Entwicklung leistungsfähiger Innenstädte & Ortszentren Leitziel 2: Verträgliche Entwicklung des großflächigen Einzelhandels Leitziel 3: Verbesserung der Nahversorgung Regionale Einzelhandelskooperation Leitziele für die Einzelhandelsentwicklung in der Region

6 Leitziel 1: Sicherung & Entwicklung leistungsfähiger Innenstädte & Ortszentren (Auszüge) Regionale Einzelhandelskooperation Innenstädte, Ortszentren und Haupteinkaufslagen sollen Orte für Lebensqualität, Multifunktionalität und Angebotsvielfalt sein. Nur wenn die Zentren gesund sind, können Städte und Gemeinden in Südniedersachsen insgesamt vital sein. Entwicklungsspielräume sind für diese Räume nachhaltig abzusichern. Bestand sichern, Ladenleerstände und Verlust von Angebotsqualität begegnen. Förderung und Schutz des Facheinzelhandels, der für Unverwechselbarkeit der Innenstädte / Ortszentren steht und der stärkstem Druck durch Neuansiedlungen an nicht-integrierten Standort ausgesetzt ist.

7 Leitziel 1: Sicherung & Entwicklung leistungsfähiger Innenstädte & Ortszentren Regionale Einzelhandelskooperation Zentralörtliches System und daraus resultierende Vorgaben der Raumordnung/ Landesplanung sind Grundlage des gemeinsamen Handelns. OZ Göttingen und die Mittelzentren haben gleichermaßen Anspruch auf eine attraktive Weiterentwicklung, insbesondere ihrer innerstädtischen Haupteinkaufslagen. Ein starkes Oberzentrum trägt zur Reduzierung der Kaufkraftabflüsse in die Nachbarregionen bei, starke Mittelzentren fordern das Oberzentrum zur Erhaltung und Weiterentwicklung seiner Innovationsfähigkeit heraus. Grundzentren sollen ihre Nahversorgungsstruktur zukunftsfähig entwickeln können.

8 Leitziel 2: Verträgliche Entwicklung des großflächigen Einzelhandels (Auszüge) Regionale Einzelhandelskooperation Großflächiger Einzelhandel mit vorwiegend zentrenrelevanten Sortimenten soll grundsätzlich in integrierten Standortlagen angesiedelt werden. Fachmarktagglomerationen in nicht- oder teilintegrierten Lagen genießen Bestandsschutz. Arrondierungen zum Zwecke der Bestandssicherung sind zu akzeptieren, sofern sie regionalverträglich sind und keine zentrenrelevanten Sortimente umfassen. Bei Geschäftsaufgaben in nicht-integrierten Standortlagen soll bauleitplanerische Vorsorge gegen eine Neuansiedlung zentrenrelevanter Sortimente getroffen werden, um Innenstädte, Ortszentren und integrierte Lagen zu stärken.

9 Leitziel 3: Verbesserung der Nahversorgung (Auszüge) Regionale Einzelhandelskooperation Lebensqualität wird auch durch eine funktionierende Nahversorgung definiert. Integrierte Standorte genießen Vorrang vor der Entwicklung von Siedlungsrandlagen. Ausnahmen sollen möglich sein, wenn kein geeigneter Alternativstandort in integrierter Lage verfügbar ist, Das bestehende Versorgungsnetz im ländlichen Raum soll möglichst erhalten und entwickelt werden. Vorhaben zur Verbesserung und Modellprojekte sollen unterstützt werden.

10 Regionale Einzelhandelskooperation Südniedersachsen Das Moderationsverfahren

11 Ziele des Moderationsverfahrens Regionale Einzelhandelskooperation Die beteiligten Kommunen und Institutionen vereinbaren, zur Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsentscheidungen beizutragen. Frühzeitige gegenseitige Information größtmögliche Transparenz Vermeidung von Konflikten Aufbau von Vertrauen Förmliche Verfahren sollen beschleunigt werden Frühzeitige, empfehlende Stellungnahme für den Planungs- und Genehmigungsprozess

12 Beteiligte im Rahmen des IAE / Interkommunaler Arbeitskreis Einzelhandel Regionale Einzelhandelskooperation Je Landkreis eine kreisangehörige Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde Landkreise Göttingen, Northeim, Osterode Stadt Göttingen IHK Hannover EHV Verdi zuständige obere Landesplanungsbehörde Regionalverband Südniedersachsen

13 Das Verfahren wird durch die Standortgemeinde, in der das zu moderierende Ansiedlungsvorhaben liegt, durch das Ausfüllen eines Meldeblattes (Lage, Betriebstyp(en), Sortiment(e), Verkaufsfläche je Sortiment und Zeitplan) eingeleitet. Im eigenen Interesse bemüht sich die Standortgemeinde, das Verfahren zügig durchzuführen. Die hier aufgeführten zeitlichen Fristen sind als Obergrenze zu verstehen. Das Moderationsverfahren soll zur Beschleunigung der nachfolgenden Bauleitplan/ Baugenehmigungsverfahren beitragen, ist deshalb frühzeitig einzuleiten und ist mit einem eindeutigen Votum abzuschließen. Bedenken, die gegen ein Ansiedlungsvorhaben vorgetragen werden, müssen inhaltlich fundiert und möglichst schriftlich bekannt gemacht werden. Kriterien sollen dabei die vorangestellten Leitziele der Entwicklung sein. Das Moderationsverfahren erfolgt in zwei Stufen nach den im Folgenden genannten Größenordnungen. Das Moderationsverfahren

14 Stufe 2 Vorhaben ab qm VK Stufe 1 Vorhaben zwischen 700 – qm VK Bis 700 qm VK ohne Moderationsverfahren Das Moderationsverfahren Stufiger Aufbau

15 Stufe 1 Einzelhandelsvorhaben zwischen 700 – qm VK ModerationsphaseAbstimmungsphaseInformationsphase Kritisches Vorhaben AbstimmungsgesprächAkteur Unkritisches Vorhaben ErgebnisseBewertung Legende Nachbargemeinde/n IHK/Regionalverband Landkreis bzw. Stadt Göttingen Interkommunales Abstimmungsgespräch, moderiert durch Regionalverband (ab 1500 qm): Projektvorstellung und Diskussion ggf. Zweite Abstimmungsrunde Information Einladung durch RV Information Standortgemeinde Nachbargemeinde/n Landkreis/Stadt Gö. IHK/Regionalverband Einleitung Moderations- verfahren Bauleitplan- verfahren Baugenehmi- gungsverfahren Keine Bedenken Bauleitplan- verfahren Baugenehmigungs- verfahren Raumordnerische Beurteilung Keine Bedenken Ergebnis ggf. Interkommunales Abstimmungsgespräch Formulierung von Forderungen

16 Stufe 2 Einzelhandelsvorhaben ab qm VK Moderationsphase Information Standortgemeinde Nachbargemeinde/n Landkreis/Stadt Gö. IHK/Regionalverband AbstimmungsphaseInformationsphase Kritisches Vorhaben Abstimmungsgespräch Unkritisches Vorhaben ErgebnisseBewertung Legende Interkommunaler Arbeitskreis Einzelhandel: Bewertung der Stellungnahme Bauleitplan- verfahren Baugenehmigungs- verfahren Raumordnungs- verfahren Keine Bedenken Verfahrensdokumentation Akteur Standortgemeinde/ Investor Interkommunaler Arbeitskreis Einzelhandel und Standortgemeinde Projektvorstellung und Diskussion Bauleitplan- verfahren Baugenehmigungs- verfahren Einladung Formulierung von Forderungen Stellungnahme Keine Bedenken

17 Ansätze für regionale Projekte Schutz und Entwicklung der Innenstädte Leerstands- und Flächenmanagement Modellprojekt Nahversorgung in der Fläche

18 Problembereich Leerstände / Innenstadtentwicklung Anzahl der Leerstände ins Verhältnis gesetzt zur Anzahl der Betriebe, jeweils gesamte Stadt/Gemeinde/Flecken Anzahl der Einzelhandelsbetriebe in der Region: Anzahl der Leerstände in der Region: 303 Leerstandsquote (normale Fluktuation: 4-5 %): 8 %

19 Die 10 höchsten Leerstandsquoten in % Anzahl der Leerstände ins Verhältnis gesetzt zur Anzahl der Betriebe, jeweils gesamte Stadt/Gemeinde/Flecken 31 Leerstände auf 103 Betriebe

20 Problembereich: Umsatzanteil der Innenstädte in % (Auswahl) Durchschnitt über alle: 44 % Kritische Umsatz- masse ab 40 %

21 Lösung Flächenmanagement

22 Lösung Flächenmanagement System EIS aus Gelsenkirchen

23 Lösung Flächenmanagement

24 Lösung Flächenmanagement System LIS in Niederösterreich

25 Lösung Flächenmanagement System Fred aus Nordrhein-Westfalen

26 ProblembereichNahversorgung in der Fläche Der Wunsch die Realität in Gemeinden ab Einwohnern

27 Modellprojekt in Schleswig-Holstein für Kommunen ab Einwohner: Zukunft auf dem Lande MarktTreff: Ländliche Dienstleistungszentren... sind Realität in 15 Gemeinden ab Einwohner (Ziel bis 2010 sind 40 MarktTreffs) ProblembereichNahversorgung in der Fläche

28 MarktTreffs in Schleswig-Holstein

29 MarktTreffs in Schleswig-Holstein

30 MarktTreffs in Schleswig-Holstein

31 MarktTreffs in Schleswig-Holstein

32 MarktTreff Marketing

33 MarktTreff in Probsteierhagen

34 MarktTreff in Kasseedorf

35 ProblembereichNahversorgung in der Fläche

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Nun ist Zeit für Ihre Fragen und Diskussionsvorschläge