Konzepte von Interkultureller Pädagogik

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Konzepte von Interkultureller Pädagogik Vorlesung zu Kapitel 3.3

Der Hintergrund der klassischen interkulturellen Pädagogik: Das Modell der multiethnischen Einwanderungsgesellschaft 6. Vorlesung

1. Mose, 11, Verse 1 bis 9 „Es hatte aber alle Welt einerlei Zunge und Sprache. Als sie nun nach Osten zogen, fanden sie eine Ebene im Lande Sinear und wohnten daselbst. Und sie sprachen untereinander: Wohlauf, laßt uns Ziegel streichen und brennen! – und nahmen Ziegel als Stein und Erdharz als Mörtel und sprachen: Wohlauf, laßt uns eine Stadt und einen Turm bauen, dessen Spitze bis an den Himmel reiche, damit wir uns einen Namen machen; denn wir werden sonst zerstreut in alle Länder. Da fuhr der Herr hernieder, daß er sähe die Stadt und den Turm, die die …

1. Mose, 11, Verse 1 bis 9 … Menschenkinder bauten. Und der Herr sprach: Siehe, es ist einerlei Volk und einerlei Sprache unter ihnen allen, und dies ist der Anfang ihres Tuns; nun wird ihnen nichts mehr verwehrt werden können von allem, was sie sich vorgenommen haben zu tun. Wohlauf, laßt uns herniederfahren und dort ihre Sprache verwirren, daß keiner des anderen Sprache verstehe! So zerstreute sie der Herr von dort in alle Länder, daß sie aufhören mußten, die Stadt zu bauen. Daher heißt ihr Name Babel, weil der Herr daselbst verwirrt hat aller Länder Sprache und sie von dort zerstreut hat in alle Länder.“

1. Mose, 11, Verse 1 bis 9 Bedrohung Chance Babylon als Bedrohung Chance zu vermeidende Gesellschaftsform Neue Heimat

Babylon als neue Heimat? Claus Leggewie, Politikwissenschaftler, „Multikulti – Spielregeln für die Vielvölkerrepublik“ (1990) Daniel Cohn-Bendit, damals ehrenamtlicher Dezernent des Frankfurter Magistrats (Amt für multikulturelle Angelegenheiten)

Babylon als neue Heimat? Thomas Schmid, damals Mitarbeiter von C.-B., heute verantwortlicher Redakteur der FAZ am Sonntag, Autor (mit Cohn-Bendit) von „Heimat Babylon“ (1993) Micha Brumlik, Erziehungs- wissenschaftler, Vordenker der multikulturellen Gesellschaft

Babylon als neue Heimat? Cohn-Bendit/Schmid: „Deutschland z.B. war schon lange vor dem Tag multikulturell, an dem der erste türkische Arbeitsmigrant in die Bundesrepublik kam.“ „Man kann das den Telefonbüchern des Ruhrgebiets entnehmen, und gräbt man etwas tiefer, dann erweisen sich – wir werden darauf zurückkommen – sogar die Bayern als ein außerordentlich multikultureller Menschenschlag. Die Einwanderung, die es in der Bundesrepublik seit Jahrzehnten gibt, ist nichts Neues, sondern setzt eine alte deutsche Tradition fort“

Gesellschaftsmodell der interkulturellen Pädagogik Ethnische Vielfalt Ursache: Einwanderung → multiethnische Einwanderungsgesellschaft

Zahlen zur multiethnischen Einwanderungsgesellschaft Zeitraum Bruttosumme der Heimatvertriebenen bis 1950 8.000.000 Bis 1965 10.000.000

Zahlen zur multiethnischen Einwanderungsgesellschaft Zeiträume Arbeitsmigranten aus Anwerbeländ. Flüchtlinge aus aller Welt Aussied-ler 1950-1955 92.455 1955-1960 858.900 13.072 302.990 1960-1965 4.291.500 16.032 85.286 1965-1970 6.844.300 28.971 130.981 1970-1975 11.298.000 34.341 122.489 1975-1980 9.684.300 121.789 230.608 1980-1985 8.587.900 249.647 243.508 1985-1990 8.426.000 455.255 739.831 1990-1995 10.531.000 1.337.175 1.291.041 1996 2.057.000 116.367 177.751

Zahlen zur multiethnischen Einwanderungsgesellschaft Zeiträume Arbeitsmigranten aus Anwerbeländ. Flüchtlinge aus aller Welt Aussied-ler 1950-1955 92.455 1955-1960 858.900 13.072 302.990 1960-1965 4.291.500 16.032 85.286 1965-1970 6.844.300 28.971 130.981 1970-1975 11.298.000 34.341 122.489 1975-1980 9.684.300 121.789 230.608 1980-1985 8.587.900 249.647 243.508 1985-1990 8.426.000 455.255 739.831 1990-1995 10.531.000 1.337.175 1.291.041 1996 2.057.000 116.367 177.751

Folgen der ethnischen und religiösen Pluralisierung Einwanderer nehmen dieselben Rechte in Anspruche wie man selbst. Ethnische und religiöse Plurali- sierung führt zur Relativierung der eigenen Dominanzstellung (z.B. der Kirche) Pluralisierung kann zur Infragestellung des Eigenen führen Pluralisierung kann zu Veränderungen des Eigenen und zu Neuschöpfungen führen

Folgen der ethnischen und religiösen Pluralisierung Gefahr, dass ethnische Gemeinschaften voneinander abgeschlossen nebeneinander her leben. Gefahr, dass es keine Verständigung zwischen den ethnischen Gemeinschaften gibt. Das Gemeinsame aller Ethnien sei – so Leggewie – die Möglichkeit der Selbstdistanzierung durch Sprache

Folgen der ethnischen und religiösen Pluralisierung Bildung in der multiethnischen Einwanderungsgesellschaft: Möglichkeit der Selbstdistanzierung Kulturelle Lebensweisen nicht als Verpflichtungen, sondern als Optionen wahrnehmen

Aufgabe: Überlegen Sie sich eine pädagogische Maßnahme, mit der Sie Bildung in der multiethnischen Einwanderungsgesellschaft fördern. Die Maßnahme soll der Möglichkeit der Selbstdistanzierung und der Wahrnehmung von kulturellen Lebensweisen als Optionen dienlich sein.

Bildung in der multiethnischen Einwanderungsgesellschaft „Multikulturell ist eine Gesellschaft, in der jedem einzelnen klar wird, daß man auch anders leben kann“ (Brumlik/Leggewie 1992). Frage: Wie geht das? Wie kann man sich von seiner ethni- schen Gemeinschaft distanzieren? Wie gibt es Optionalität?

Politik in der multiethnischen Einwanderungsgesellschaft Gleichzeitigkeit von politischer Integration und kultureller Autonomie durch Trennung von privater und öffentlicher Sphäre Diskriminierung ist in der privaten Sphäre notwendig In der öffentlichen Sphäre ist Diskriminierung verboten.

Politik in der multiethnischen Einwanderungsgesellschaft Für die private Sphäre seien „nicht weiter rationalisierbare Unterschiede in Geschmack und Werturteil geradezu konstitutiv“ (Leggewie 1990, S. 142). Die „öffentliche Sphäre der Politik“ kann „nur Bestand haben, wenn alle qua Staatsbürgerschaft gleich sind“ (ebd.).

Politik in der multiethnischen Einwanderungsgesellschaft In der privaten Sphäre wird die kulturelle Autonomie gepflegt. In der öffentlichen Sphäre wird die politische Integration ermöglicht. In der öffentlichen Sphäre dürfen die partikularen Lebensweisen nicht zählen: Weder als Anlass von Diskriminierung Noch als selbstverständlich geltende Norm

Politik in der multiethnischen Einwanderungsgesellschaft Leggewie (1990): 1. Einbürgerung nach fünfjährigem Aufenthalt (ohne Bindung an Arbeit etc.); 2. regulierte und quotierte Einwanderung; 3. „Antirassismus … als eine habitualisierte Selbstverständlichkeit“ (ebd., S. 153), 4. „durch staatliche Intervention das ökonomische Handeln von Einwanderern anzuschieben und damit Initiale zur Selbsthilfe zu zünden – durch verbesserte Startchancen in den Ausbildungsgängen, durch Niederlassungsprämien oder durch die temporäre Begünstigung ethnischer Nischenökonomien“ (ebd., S. 152).

Politik in der multiethnischen Einwanderungsgesellschaft Brumlik/Leggewie (1992): „Durch eine kulturelle – nicht … ökonomische oder juristische – Förderung der Einwanderer bzw. ihrer Solidargemeinschaften widerfährt den Kollektiven ihr Recht, ohne daß die Menschen gesetzlich an ihr Herkunft gebunden bleiben. Im gleichen Maße, in dem Anrechte auf Menschen- und Bürgerrechte und auf soziale Leistungen allen einzelnen und nur einzelnen gewährt werden müssen, lassen sich Selbstfindungs- und Entwicklungsprozessen angemessen nur über die gleichberechtigte kulturelle Förderung von Solidargemeinschaften stimulieren“ (1992, S. 438; Hervorhebung im Original).

Politik in der multiethnischen Einwanderungsgesellschaft Probleme der Trennung von privater und öffentlicher Sphäre (Charles Taylor, 1993): Öffentliche Sphäre ist von einem prozeduralen Liberalismus geprägt. Diesem prozeduralen Liberalismus kann vorgeworfen werden, dass er eurozentrisch sei (vgl. auch Nieke)

Politik in der multiethnischen Einwanderungsgesellschaft Müssen also nicht doch die kollektiven Gemeinschaften Beachtung in der öffentlichen Sphäre erhalten, wenn dies für die europäischen Kulturen qua prozeduralistischem Liberalismus ohnehin schon gilt? Eine mögliche Antwort ist die Wertschätzung von Kulturen als Ausgangshypothese.

Politik in der multiethnischen Einwanderungsgesellschaft „Die gebieterisch vorgetragene Forderung nach positiven Werturteilen wirkt paradoxer-, vielleicht sollte man sagen: tragischerweise homogenisierend. Denn sie unterstellt, daß wir die Maßstäbe, mit denen sich solche Urteile fällen lassen, schon besäßen. Die Maßstäbe, über die wir verfügen, sind indessen die der nordatlantischen Zivilisation. Deshalb werden unsere Urteile die anderen Kulturen implizit und unbewußt in unsere eigenen Kategorien zwängen. Indem sie stillschweigend alle Zivilisationen und alle Kulturen an unseren eigenen Kriterien mißt, kann die Politik der Differenz darin münden, daß sie alle gleichmacht“ (Taylor 1993).

Trennung der Sphären in der interkulturellen Pädagogik Zentrale Frage: Ist Bildung Privatsache oder öffentliche Angelegenheit? 1. Die Grenze zwischen öffentlicher und privater Sphäre wird überschritten, wenn ethnische Gemeinschaften innerhalb der privaten Sphäre, jedoch mit Mitteln der öffentlichen Sphäre, unterstützt werden, damit sie ihre Kultur entfalten können.

Trennung der Sphären in der interkulturellen Pädagogik 2. Die Grenze zwischen öffentlicher und privater Sphäre wird überschritten, wenn Individuen, die zugleich Angehörige ethnischer Gemeinschaften sind, in der öffentlichen Sphäre deshalb eine besondere Unterstützung erfahren, weil sie als Angehörige ethnischer Gemeinschaften in der öffentlichen Sphäre (nicht unbedingt persönlich, aber in der Mehrheit der Angehörigen, d. h. statistisch gesehen) benachteiligt sind.

Trennung der Sphären in der interkulturellen Pädagogik 3. Die Grenze zwischen öffentlicher und privater Sphäre wird überschritten, wenn ethnische Gemeinschaft und/oder ihre kulturellen Werte Anerkennung innerhalb der öffentlichen Sphäre finden und auf diese Weise die öffentliche Sphäre selbst sich verändert.

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