Hilfe, ein Konflikt? Nein – Chance zur Klärung!

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 Präsentation transkript:

Hilfe, ein Konflikt? Nein – Chance zur Klärung! Jeder Mensch, ob jung oder alt ist für sein Handeln verantwortlich! Damit sind ihm/ihr auch für die Konsequenzen, die Erfolge und Misserfolge dieses Handelns zuzurechnen. Wo Menschen in einer Gemeinschaft zusammenleben, kommt es immer wieder zu Konflikten, weil nicht alle immer das Gleiche wollen. Solche Situationen mit unterschiedliche Interessen stellen einen Konflikt dar. Ein Konflikt ergibt sich auch, wenn vereinbarte Regeln nicht eingehalten werden und/oder die Grenzen und Wünsche, die ein Gruppenmitglied für sich formuliert, nicht akzeptiert werden. Konflikte sind grundsätzlich nichts Schlechtes, sondern bieten die Chance, zwischen Menschen etwas zu klären, eine für alle akzeptable Lösung/ Regelung/ Vereinbarung zu finden. Sofern mit dem Konflikt eine schädigende Handlung verbunden ist, ergibt sich hieraus die Verpflichtung der Wiedergutmachung – ebenfalls eine Chance, den entstandenen Schaden soweit möglich wieder ins Reine zu bringen Grundsätzlich klären und regeln wir Konflikte dort, wo sie entstanden sind – Konflikte im Schullalltag in der Schule und Konflikte im Gruppenalltag im Gruppenbereich. Dabei gelten für alle die hier beschriebenen Grundprinzipien.

Regeln müssen sein – auch in St. Anton Um die Konflikte in einer Gemeinschaft etwas zu mindern und das Zusammenleben zum Wohl aller klarer zu gestalten, werden Gesetze, Regelungen und Ordnungen geschaffen. In St. Anton gilt für in dieser Gemeinschaft Lebenden die Heimordnung und die Hausordnung Das Zusammenleben in den Gruppen und/oder Klassen ist zudem durch einige zusätzliche Regelungen bestimmt. Regeln sollen dabei so formuliert sein, dass sie auf konkrete Handlungen, auf Verhalten bezogen sind, sodass jede/r weiß, wie er/sie sich zu verhalten bzw. nicht zu verhalten hat.

Erwachsene in St. Anton müssen im Konfliktfall reagieren „Die Persönlichkeit des jungen Menschen ist einzigartig und achten wir – das Verhalten ist allerdings nicht immer zu tolerieren“ – dies beschreibt die Grundhaltung von MitarbeiterInnen in St. Anton. In Konflikten werden sie soweit irgend möglich auf eine unmittelbare Regelung (und damit wenn möglich Beruhigung) und Klärung hinwirken. Im Konfliktfall haben sie die Aufgabe, die Anliegen von Konfliktpartnern ernsthaft aufzunehmen und den/die Beteiligten in einer möglichst raschen Klärung zu unterstützen. Dabei ergreifen sie nicht einseitig für eine/n Partei und achten auf die Einhaltung der in der Einrichtung und der Gruppe/ Klasse gültigen Regeln. Besteht die Gefahr der Schädigung von Sachen und/oder Personen (sei es durch Worte oder Gewaltandrohung oder –anwendung), dann greifen Erwachsene zum Schutz beherzt ein – wenn zwingend nötig auch, als letztes Mittel, unter Anwendung von Zwang. Sie achten darauf, dass die Klärung nicht nur mit Worte und Bekenntnissen, sondern mit klaren Vereinbarungen enden, wie sich dies im künftigen Verhalten zeigt.

es hat gekracht – und jetzt? MitarbeiterInnen, die Konflikte mitbekommen und/oder davon betroffen sind, haben in der Situation die Verpflichtung, auf Klärung und Regelung hinzuwirken; das macht den Konflikt nicht immer leichter! Du möchtest den Konflikt alleine klären? Prima, wenn ihr das direkt alleine schafft. Was Du im Vorgehen der Konfliktklärung beachten musst, um es zum gemeinsamen Erfolg werden zu lassen, findest Du in der Verlaufsbe-schreibung „Konfliktklärung“ Es hat gekracht! Du hast Gegenstände der Einrichtung zerstört? Dann hast Du etwas wieder gutzu-machen! Deine Wiedergutmachungsleistung klärst Du mit der Gruppenleitung (bei Schaden in der Gruppe) oder Heim-leitung (bei Schaden gegenüber dem Heim) und stellst die Vereinbarung in der Kinder-/ Jugendkonferenz vor. Du möchtest den Konflikt klären und brauchst Unterstützung? Dann wende/t Dich/euch gerne an eine Per-son eures Vertrauens. Ausserdem könnt ihr auch eine euch bekannten ausgebildeten Streitschlichter unserer Einrichtung an-sprechen (siehe Liste im Anhang). Du hast Gegenstände eines/r Mitbewohner-In/ MitarbeiterIn zerstört od. ihn/ sie verletzt? Dann hast Du etwas wieder gutzumachen! Deine Wiedergutmachungsleistung klärst Du im Gespräch mit Deinem Opfer und sei-nem/ seiner PatIn (bei MitarbeiterIn mit sei-nem/r Führungsverantwortlichen stellst die Vereinbarung in der Kinderkonferenz vor. Brauchst Du dabei Unterstützung? Hierbei hilft Dir sicherlich gerne Dein/e PatIn. Du fühlst Dich (immer noch) ungerecht behandelt? Dann kannst Du dich bei einer Person deines Vertrauens oder an folgenden Stellen be- schweren und Dir sicher sein, dass dein Anliegen ernsthaft aufgenommen und in eine Konflikt- klärung weitervermittelt wird: Schulleitung, Heimleitung, KooKon

Die vier Schritte der Konfliktklärung Den Boden bereiten Grundregel: Es gibt keinen Richter, sondern es geht darum, gemeinsam eine Einigung zu finden, mit der ihr beide leben könnt! Folgende Gesprächsregeln gelten für euer Klärungsgespräch: Diese Regeln sind gemeinsam im Rahmen einer Kinderkonferenz für die Gruppe zu erarbeiten und an die Heimleitung zurückzugeben! Ein Konflikt – zwei Wahrheiten Jeder hat seine eigene Sichtweise und schildert diese „Was ist passiert?“ Jeder ist auf seine Art verletzt und darf dies benennen „Wie ging es dir dabei, worüber hast du dich geärgert, was hat dich verletzt?“ Jeder macht den ersten Schritt Verhandeln und Kompromisse finden: Jeder darf gewinnen! „Was wünscht du dir vom anderen?“ „Was bist du selbst bereit zu tun, um den Streit zu beenden?“ Vereinbarung: Abmachungen gelten! Wer macht was, wann und wo?