Anwendung des §33 der Spielordnung

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 Präsentation transkript:

Anwendung des §33 der Spielordnung „Vorlage der Spielberechtigung“

Grundsätzliches: Nachweis der Spielberechtigung (§ 33 SpO) Die Spielberechtigung ist bei allen Spielen vor Spielbeginn dem SR vorzulegen Unaufgefordertes Nachreichen bis 15 Minuten nach Spielende möglich

Ordnungsgemäße Spielberechtigung Nachweis der Spielberechtigung (§ 33 SpO) Spielberechtigung: Spielberechtigung Ordnungsgemäße Spielberechtigung Nicht ordnungsgemäße Spielberechtigung Voraussetzung für die Erteilung des Spielrechts ist die Mitgliedschaft im Verein (ohne Mitgliedschaft kein Spielrecht!) Bitte die Meldung an den BLSV aus versicherungstechnischen Gründen nicht vergessen! Der Spielrechtsnachweis ist bei allen Spielen (Freundschafts- und Verbandsspiele) vor Spielbeginn oder spätestens 15 min nach Spielende unaufgefordert dem Schiedsrichter vorzulegen Auch ohne einwandfreien Spielrechtsnachweis ist ein Spieler unter nachfolgenden Voraussetzungen vom Schiedsrichter zum Spiel zuzulassen: Erwachsene: Bestätigung des Spielrechts und der Identität des Spielers durch den Mannschaftsverantwortlichen gegenüber dem Schiedsrichter und persönliche Vorstellung des Spielers zusammen mit dem Mannschaftsverantwortlichen beim Schiedsrichter

Ordnungsgemäße Spielberechtigung Nachweis der Spielberechtigung (§ 33 SpO) Ordnungsgemäße Spielberechtigung Foto hochladen im „SpielPlus“ oder oder Ordnungsgemäßer Spielerpass (§ 33 SpO 1 – 6 muss erfüllt sein) Spielrechts-bestätigung Detailspiel- berechtigung in Verbindung mit: Vorlage amtlicher Lichtbildausweis und persönliche Vorstellung beim Schiedsrichter

Nicht ordnungsgemäße Spielberechtigung Nachweis der Spielberechtigung (§ 33 SpO) Nicht ordnungsgemäße Spielberechtigung Kein Foto im SpielPlus Keine Detailspiel- berechtigung Keine Spielrechts-bestätigung Nicht ordnungsgemäße Spielberechtigung liegt vor wenn: Nicht ordnungsgemäßer oder kein Spielerpass

Aufgaben des Vereins am Spielort Aufgaben nach dem Spiel Nachweis der Spielberechtigung (§ 33 SpO) Nicht ordnungsgemäße Spielberechtigung Aufgaben des Vereins am Spielort Aufgaben nach dem Spiel Verein muss innerhalb von 3 Tagen den Nachweis der Spielberechtigung erbringen durch: Herren, Frauen, Senioren: Der Spieler hat sich gemeinsam mit dem im ESB eingetragenen Mannschaftsverantwortlichen beim Schiedsrichter vorzustellen Foto im SpielPlus hochladen und Das Sportgericht über das BFV-Postfach informieren Der im ESB eingetragene Mannschaftsverantwortliche muss gegenüber dem SR die Identität und Spielberechtigung des Spielers bestätigen (Beide Vorgänge sind zwingend erforderlich) oder durch Spielberechtigungsnachweis (z.B. Spielerpass) dem zuständigen Sportgericht vorlegen Die Nachweispflicht liegt beim Verein – bei fristgerechtem Nachweis keine Spielwertung, jedoch Bestrafung nach § 79 RVO

Aufgaben des Vereins am Spielort Aufgaben nach dem Spiel Nachweis der Spielberechtigung (§ 33 SpO) Nicht ordnungsgemäße Spielberechtigung Aufgaben des Vereins am Spielort Aufgaben nach dem Spiel Der Verein hat die Möglichkeit (bis 15 Minuten nach Spielende) ein Foto des Spielers im Spielplus hochzuladen und den SR innerhalb dieser Frist (bis 15 Minuten nach Spielende) zu informieren Korrektur der Aufstellung durch den SR Betroffener Spieler wird in die Aufstellung des Spiels gesetzt SR prüft über den ESB die Spielberechtigung des Spielers Falls Spielrecht besteht und das Foto korrekt in der Frist (bis 15 Minuten nach Spielende) hochgeladen wurde, erfolgt vom SR keine Meldung Die nicht ordnungsgemäße Spielberechtigung wird ordnungsgemäß

Nicht ordnungsgemäße Spielberechtigung Nachweis der Spielberechtigung (§ 33 SpO) Nicht ordnungsgemäße Spielberechtigung Bei Einsatz eines Spielers ohne ordnungsgemäße Spielberechtigung hat der Schiedsrichter folgenden Wortlaut in die Meldung (ESB) zu schreiben: „Der Mannschaftsverantwortliche hat das Spielrecht und die Identität des Spielers [Name, Verein] bestätigt. Der Spieler hat sich zusammen mit dem Mannschaftsverantwortlichen beim Schiedsrichter vorgestellt.“ Sollte der Verein eine anders lautende Meldung vom Schiedsrichter erhalten, ist dem Verein dringend anzuraten dem Sportgericht gegenüber sofort eine Klarstellung zukommen zu lassen. Ansonsten droht Spielverlustwertung. Nicht fristgerechte Vorlage der ordnungsgemäßen Spielberechtigung durch den Verein oder die fehlende bzw. fehlerhafte Eintragung des Schiedsrichters in der Meldung (ESB) führt zu einer Spielwertung (§ 29 SpO) und Bestrafung (§ 77 RVO) des Vereins.

Nachweis der Spielberechtigung (§ 33 SpO) Sonderfälle: Fall 1: Vorkommnis Maßnahmen Vereine Weitere Maßnahmen ESB ist am Spielort nicht möglich Erstellung eines Papierspiel-berichts, einen ESB-Ausdruck oder Vorlage einer formlosen Spielerliste Inhalt: Rückennummer, Name, Vorname, Passnummer bzw. Geburtsdatum Verein(e) können für die Spieler Spielerpässe vorlegen Papierspielbericht, ESB-Ausdruck bzw. Spielerliste sind im Spielplus hochzuladen Verein(e) können nicht für alle Spieler eine ordnungsgemäße Spielberechtigung vorlegen (Spielpass oder Foto im Spiel-Plus) Schiedsrichter hat in den ESB/Spielbericht folgendes einzutragen: Vermerk mit welcher ordnungs- gemäßen Spielberechtigung der Spieler am Spiel teilnimmt (Spielpass, Foto im SpielPlus oder Identitätsbestätigung) „Der Mannschaftsverantwortliche hat das Spielrecht und die Identität des Spielers (Name, Verein) bestätigt. Der Spieler hat sich zusammen mit dem Mannschaftsverantwortlichen beim Schiedsrichter vorgestellt.“ Wenn keine ordnungsgemäße Spielberichtigung vorliegt, hat sich der Spieler gemeinsam mit dem im ESB eingetragenen Mannschaftsverantwortlichen beim Schiedsrichter vorzustellen. Er bestätigt das Spielrecht und Identität des Spielers SR muss den ESB zu Hause nachtragen und die Spielerliste zum ESB hochladen Der im ESB eingetragene Mannschaftsverantwortliche unterschreibt die Liste. Durch die Unterschrift bestätigt er die Richtigkeit der Angaben. SR prüft die Spielberechtigung und macht ggf. eine Meldung

Fall 1:

Maßnahmen Schiedsrichter Nachweis der Spielberechtigung (§ 33 SpO) Sonderfälle: Fall 2: Vorkommnis Maßnahmen Vereine Maßnahmen Schiedsrichter Änderungen auf der Rückseite des Spielerpasses Verein lässt den Spieler auf eigene Verantwortung spielen – in der Regel droht Spielverlustwertung Meldung an das zuständige Sportgericht Eintragung Rückseite des Spielerpasses: Muss für das darauffolgende Spiel den Spielerpass erneuern Verein informieren bei der Abmeldung oder beim letzten Spiel oder bei Zustimmung/Nicht- Zustimmung und vom Verein mit Vereins- stempel und Unterschrift bestätigt

Wichtige Hinweise: Nachweis der Spielberechtigung (§ 33 SpO) Sollte keine ordnungsgemäße Spielberechtigung vorgelegt werden können, darf der Spieler nicht mehr mit Lichtbildausweis (PA, Führerschein, etc.) spielen. Sollte der Spieler dennoch am Spiel teilnehmen… …erfolgt eine Spielwertung aufgrund Einsatzes eines „nicht spielberechtigten Spielers“, auch wenn dieser Spieler Spielrecht für den Verein hat.

Danke für ihre Aufmerksamkeit Für Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne noch zur Verfügung!